Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3925.30.00.00: Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren, und Teile davon

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3925.30.00.00 steht für Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren, und Teile davon. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3925.30.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3925.30.00.00
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3925II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 3925.30Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren, und Teile davon
  4. 3925.30.00.00Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren, und Teile davon

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3925.30.00.00

HS-Code3925.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3925.30.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3925.30.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI28053/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-12

Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktabbildungen handelt es sich um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte, geschlossene Kugelkette. Diese besteht aus einem etwa 60 cm langen Spinnstofffaden aus Polyester (laut zusätzlichen Informationen) auf dem 100 weiße, jeweils etwa 4,5 x 6 mm große Kugeln aus Polyoxymethylen (einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39) mit gleichbleibendem Abstand zueinander, befestigt sind. Die Kette dient als manuelle Betätigungsvorrichtung für ein Fenster-Doppelrollo (nicht Gegenstand der Auskunft). Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung, die Menge sowie den Wert durch die Kunststoffkugeln bestimmt. Eine Einreihung in die Position 8479 kommt nicht in Betracht, da sich die Ware als ein Teil mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit i.S.v. Anm. 1 g) ABS XVI der KN darstellt. Zolltarifrechtlich handelt es um einen "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren, und Teile davon".

DEBTI29635/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-24

Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Datenblatt samt Abbildungen handelt es sich um einen sog. Schleuderstab aus transparentem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (charakterverleihend). Das 100 cm lange Erzeugnis ist an der Oberseite mit einem Befestigungshaken aus unedlem Metall ausgestattet und an der Unterseite zu einem Griffstück ausgeformt. Der Schleuderstab soll am sog. Paneelwagen einer Vorhangschiene befestigt werden und dient als Zubehör dem Auf- und Zuziehen von Vorhängen und Gardinen. Zwei Scheuderstäbe sind gemeinsam als Verpackungseinheit aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es um einen "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren, und Teile davon".

DEBTI23601/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-10

Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine sog. Vorhangschiene aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das weiße, längliche Erzeugnis (120 cm x 4,6 cm x 1,8 cm) ist über die gesamte Länge zu einem spezifisch geformten, mit Hohlräumen und Stegen versehenen Querschnitt ausgearbeitet und mit drei Montagebohrungen versehen. Die Ware wird dauerhaft an der Decke befestigt und dient zum Aufhängen von Vorhängen oder Gardinen (nicht Gegenstand dieser Auskunft). Derartige Waren werden zolltarifrechtlich als „Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht von den TARIC-Codes 3925 1000 00 bis 3925 2000 00 erfasst“ eingereiht.

DEBTI23479/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-24

Nach den Antragsangaben sowie der vorliegenden Produktabbildung handelt es sich bei dem sogenannten "Rundbogen" um ein spezifisch geformtes Element einer Vorhangschiene aus Polystyrol (PS), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das weiße, gebogene Erzeugnis (Abmessungen ca. L 13,5 x B 13,5 cm) verfügt über eine Blende und ist mit diversen Rillen, zwei Rastnasen bzw. Rastvorrichtungen sowie einer Montagebohrung versehen. Derartige Waren werden üblicherweise dauerhaft als Eckstück an der Decke befestigt und mit anderen Schienenelementen verbunden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Zubehör für Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren".

DEBTI60112/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-27

Nach den Angaben der Antragstellerin, den ergänzenden Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um ein sog. "Ersatzteileset, Art. Nr. ETS000218" für ein Insektenschutz-Rollo für eine Tür, bestehend aus diversen Formteilen aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 und unedlen Metallen: - 1x Handgriff mit zwei Innensechskantschrauben - 1x Schnurspanner oben mit Klemmstein und Senkkopfschraube 4x6 - 1x Schnurspanner unten mit Klemmstein und Senkkopfschraube 4x6 - 2x Abdeckkappen Griffprofil - 1x Schließhaken - 11x Dübel - 9x Linsenkopfschraube 3,9x32 - 2x Senkkopfschraube 3,9x38 - 1x Bohrer Ø 4 mm - 1x Innensechskantschlüssel - 1x Bit PH2 Die Bestandteile sind gemeinsam als Warenzusammenstellung in einem Folienbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung verleihen die Teile aus Kunststoff der Warenzusammenstellung den wesentlichen Charakter. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Teile für Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren".

DEBTI56047/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-23

Nach den Angaben der Antragstellerin, den ergänzenden Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um ein sog. "Ersatzteileset (Art. Nr. ETS000213)" für ein Sonnenschutz-Plissee für Dachfenster, bestehend aus diversen Formteilen aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39: - 2 Eckverbindern - 4 Wandbefestigungen - 2 Endfüßen für die Führungsschiene - 2 Abdeckkappen für die Griffleiste - 2 Spanngleitern (inkl. Innensechskantschraube aus Metall) - 6 Dübeln, sowie - 2 Spannfedern, 8 Schrauben und einem Innensechskantschlüssel aus unedlem Metall. Die Bestandteile sind gemeinsam als Warenzusammenstellung in einem Folienbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht. Im Hinblick auf den Umfang und die Anzahl verleihen die Teile aus Kunststoff der Warenzusammenstellung den wesentlichen Charakter. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Teile für Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren".

DEBTI60129/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-23

Nach den Angaben der Antragstellerin, den ergänzenden Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um ein sog. "Ersatzteileset (Art. Nr. ETS 000215)" für ein Insektenschutz-Dachfenster, bestehend aus diversen Formteilen aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39: 2 x Eckverbinder oben links / unten rechts 2 x Eckverbinder oben rechts / unten links 4 x Wandbefestigungen 2 x Abdeckkappen Griffleisten links 2 x Abdeckkappen Griffleisten rechts 4 x Spanngleiter inkl. Innensechskantschraube 4 x Spannfedern aus unedlem Metall 8 x Senkkopfschrauben 4 x 38 aus unedlem Metall 8 x Dübel 6 x 30 1 x Innensechskantschlüssel aus unedlem Metall Die Bestandteile sind gemeinsam als Warenzusammenstellung in einem Folienbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht. Insbesondere im Hinblick auf den Umfang verleihen die Teile aus Kunststoff der Warenzusammenstellung den wesentlichen Charakter. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Teile für Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren".

DEBTI56054/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-10

Nach den Angaben der Antragstellerin, den ergänzenden Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um ein sog. "Ersatzteileset (Art. Nr. ETS000211)" für ein Insektenschutz-Rollo für Fenster, bestehend aus diversen Formteilen aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39: - 6 Rollostoppern - 2 Endkappen der Führungsprofile - 2 Endfüßen für die Führungsschiene - 1 zylindrischen Buchse - 2 Abdeckkappen für die Griffleiste - 2 Handgriffen - 1 Handkurbel - 2 Nutensteinen - 6 Dübeln, sowie - einer Zugschnur inkl. Kunststoffhaltern - 4 Klemmfedern, 9 Schrauben und einem Innensechskantschlüssel aus unedlem Metall. Die Bestandteile sind gemeinsam als Warenzusammenstellung in einem Folienbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht. Im Hinblick auf den Umfang und die Anzahl verleihen die Teile aus Kunststoff der Warenzusammenstellung den wesentlichen Charakter. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Teile für Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren".

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3925

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2016/137 der Kommission vom 26. Januar 2016 (ABl. EU Nr. L 27/1) (RV L 16/137) Eine Ware, die aus einem rechteckigen Stück transparenten Spinnstoffgewirks aus Synthetikfasern, einer Kunststoffschiene und einem Aufrollmechanismus aus Kunststoff und Metall besteht. Das Spinnstoffstück ist an einem Ende am Aufrollmechanismus befestigt, der dazu konstruiert ist, dauerhaft im Türpaneel eines bestimmten Kraftfahrzeugmodells eingebaut zu werden. Am anderen Ende ist das Spinnstoffstück an einer Kunststoffschiene befestigt, die eine Befestigungsvorrichtung hat, mit der sie am Fensterrahmen des Kraftfahrzeugs befestigt werden kann, wenn das Spinnstoffstück ausgerollt ist, um vor der Sonne zu schützen. Die Ware deckt die Fensterscheibe nicht vollständig ab. …

Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3925.30.00.00?

Die Zolltarifnummer 3925.30.00.00 umfasst Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren, und Teile davon. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3925.30.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 3925.30.00.00 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3925.30.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392530. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3925.30.00.00?

3925.30.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3925.30.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

3925.30.00.00 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3925 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 392530 Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren, und Teile davon. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3925.30.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3925.30.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI28053/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3925.30.00.00?

TARIC-Code 3925.30.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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