Customs tariff code

Customs tariff code 3925.90.10.00.0: Beschläge und ähnliche Waren zur bleibenden Befestigung an Türen, Fenstern, Treppen…

Reference data as at 1 July 2026

Customs tariff code 3925.90.10.00.0 covers Beschläge und ähnliche Waren zur bleibenden Befestigung an Türen, Fenstern, Treppen, Wänden oder anderen Gebäudeteilen. The third-country duty rate is 6.5 %, plus import VAT.

3925.90.10.00.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 39. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.

This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.

Customs code
3925.90.10.00.0
Third-country duty
6.5 %
Declarable
Yes
Binding rulings
8

Where this code sits in the tariff

  1. 39PLASTICS AND ARTICLES THEREOF
  2. 3925Builders' ware of plastics, not elsewhere specified or included
  3. 3925.90Other
  4. 3925.90.10Fittings and mountings intended for permanent installation in or on doors, windows, staircases, walls or other parts of buildings
  5. 3925.90.10.00.0Beschläge und ähnliche Waren zur bleibenden Befestigung an Türen, Fenstern, Treppen, Wänden oder anderen Gebäudeteilen

From HS code to customs tariff code 3925.90.10.00.0

HS code3925.906 digits, uniform worldwide
CN code3925.90.108 digits, EU Combined Nomenclature
TARIC code3925.90.10.0010 digits, carries the EU measures
Commodity code3925.90.10.00.011 digits, used on a German import declaration

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty6.5 %MFN
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkiye0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries…0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
United Kingdom0 %Tariff preference
OCTs (Overseas Countries and Territories)0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Binding tariff information for this code

DEBTI10401/26-1Issued by DEValid until 2029-05-18

Nach den Antragsangaben, der Produktinformation handelt es sich bei den als Wandhaken bezeichneten Wandbeschlägen um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - fünf runden Wandhaken in zwei unterschiedlichen Größen (ca. Ø 8 , 4 (zweimal) und ca. Ø 5 , 0 cm (dreimal)) und verschiedener Farbe, - - nach dem Untersuchungsergebnis, den Antragsangaben und der Verpackungsinformation bestehend aus Polyresin, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, - - jeweils mit einer eingesetzten, durch eine Kunststoffhülse geschützten Schraube aus unedlem Metall ausgestattet, - fünf in einem Polybeutel verpackten Dübeln aus Kunststoffen. Die Waren sind zur bleibenden Befestigung an Wänden, Türen oder anderen Gebäudeteilen bestimmt und dienen als Aufhängevorrichtung für z.B. Bekleidung (Garderobenhaken). Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die Haken aus Kunststoff (Beschläge) den Charakter der Warenzusammenstellung. Zolltarifrechtlich handelt es sich um „Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Beschläge und ähnliche Waren zur bleibenden Befestigung an Wänden oder anderen Gebäudeteilen“.

DEBTI2155/26-1Issued by DEValid until 2029-03-02

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen so genannten "Tapetenschutz", aus transparentem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das etwa 13 x 13 cm große Erzeugnis verfügt mittig über eine kreisrunde, im Durchmesser ca. 7 cm große Aussparung und wird dauerhaft zwischen der Wand und einem Lichtschalter/ einer Steckdose eingeklemmt (befestigt). Die Ware dient in der Art eines Rahmens dem Schutz der Umgebung des Schalters/ der Steckdose, beispielsweise vor Abgriff oder Verschmutzung. Zwei Wandschutzrahmen sind mit einer bedruckten Pappaufhängung für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Codenummern 3925 1000 00 0 bis 3925 3000 00 0 erfasst, Beschläge und ähnliche Waren zur bleibenden Befestigung an Türen, Fenstern, Treppen, Wänden oder anderen Gebäudeteilen".

DEBTI39701/25-1Issued by DEValid until 2028-12-28

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen so genannten Verteilerblock (Ø ca. 3,3 cm, H: 3,3 cm), bestehend aus - einer Haltevorrichtung aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit einer Aussparung zur Kabeldurchführung auf der Oberseite und einer zentrischen Bohrung mit eingesetzter Montageschraube aus Metall, - einer passgenauen Schraubkappe aus Kunststoff. Der zur bleibenden Befestigung an der Zimmerdecke bestimmte Verteilerblock dient als Halte- und Befestigungsvorrichtung für Kabel von z. B. Deckenleuchten. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Beschläge und ähnliche Waren zur bleibenden Befestigung an Wänden oder anderen Gebäudeteilen" eingereiht.

DEBTI37067/25-1Issued by DEValid until 2028-12-22

Nach den Antragsangaben, den nachgereichten Produktinformationen sowie der vorliegenden Produktabbildung handelt es sich bei dem sogenannten „Frischluft- Fensterbrett“ um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf (bedruckter Karton) in Form eines Anbausatzes, bestehend aus: - einem ausziehbaren Fensterbrett (ca. L 65-107 cm) aus Polypropylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (charakterverleihend), - zwei Montagewinkeln aus unedlem Metall, - einer Teleskop- Stange aus unedlem Metall, - zwei Innensechskantschlüsseln (Werkzeug zur Montage) aus unedlem Metall, - sechs Schrauben in unterschiedlichen Abmessungen aus unedlem Metall, - Klebepads aus Kunststoff (EVA) zum Schutz vor Kratzern am Fensterrahmen. Das Fensterbrett wird innen am Fensterrahmen mit dem Montagematerial angebracht und dient als konsolenartige Ablagefläche für beispielsweise Ziergegenstände oder Pflanzen, wobei das Fenster geöffnet werden kann. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung ist das Fensterbrett aus Kunststoff charakterverleihender Bestandteil der Warenzusammenstellung. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Baubedarfsartikel aus Kunststoff, anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderer als in den Codenummern 3925 1000 00 0 bis 3925 3000 00 0 genannt, den Beschlägen ähnliche Ware zur bleibenden Befestigung an Fenstern und anderen Gebäudeteilen".

DEBTI25998/25-2Issued by DEValid until 2028-08-25

Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktabbildungen handelt es sich um zwei Klebehaken aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die jeweils klarsichtigen Haken sind auf einer milchig transparenten, mit abgerundeten Ecken versehenen Folie befestigt, die rückseitig mit einer Klebeschicht und einer Schutzfolie versehen sind. Die Erzeugnisse werden dauerhaft an Türen oder Wänden befestigt und dienen als Aufhängevorrichtung z. B. zum Abtropfen nasser Badematten oder anderer Kleinteile und sind gemeinsam mit einer Badematte (DEBTI 25998/25-1) in einem Pappkarton verpackt. Eine gemeinsame Einreihung aller Waren (selbstklebende Kunststoffhaken und Badewannenmatte) als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf im Sinne der AV 3b) kommt nicht in Betracht, da sie weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen. Alle Bestandteile sind somit getrennt einzureihen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als von den Codenummern 3925 1000 00 0 bis 3925 3000 00 0 erfasst, beschlagähnliche Waren aus Kunststoffen zur bleibenden Befestigung an Wänden und Türen".

DEBTI29620/25-1Issued by DEValid until 2028-08-24

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen sogenannten "Falthandtuch-Spender" aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kap. 39. Er besteht aus einem nahezu rechteckigen Gehäuse (ca. L 34,5 cm x B 26,7 cm x T 13,0 cm) mit einer länglichen Öffnung auf der Unterseite. Der Behälter weist einen aufklappbaren Frontdeckel mit Sichtfenster sowie an der Oberseite ein Schloss auf, das mittels eines beigefügten Schlüssels geöffnet werden kann. Der gemeinsam mit Montagematerial in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemachte Dispenser dient zur Aufnahme und Ausgabe gefalteter Papierhandtücher (nicht Gegenstand der vZTA) und ist zur bleibenden Befestigung an Wänden bestimmt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, beschlagähnliche Ware zur bleibenden Befestigung an Wänden und Türen" eingereiht.

DEBTI29610/25-1Issued by DEValid until 2028-08-24

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen so genannten "Hygienebag Spender" aus weißen Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das kastenförmige, ca. 14,0 x 10,0 x 2,6 cm große Erzeugnis besteht aus einer Grundplatte mit Bohrungen für die Wandmontage sowie einem abnehmbaren Deckel mit runder Entnahmeöffnung. Der mit Montagematerial versehene Spender dient der Aufnahme von Damenhygienebeuteln (nicht Gegenstand dieser Auskunft) und ist zur bleibenden Befestigung an Wänden bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Codenummern 3925 1000 00 0 bis 3925 3000 00 0 erfasst, Beschläge und ähnliche Waren zur bleibenden Befestigung an Türen, Fenstern, Treppen, Wänden oder anderen Gebäudeteilen".

DEBTI29608/25-1Issued by DEValid until 2028-08-17

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen so genannten "Hygienebag Spender" aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das kastenförmige, ca. 14,0 x 10,0 x 2,6 cm große Erzeugnis besteht aus einer weißen Grundplatte mit Bohrungen für die Wandmontage sowie einem abnehmbaren, chromfarbenen Deckel mit runder Entnahmeöffnung. Der mit Montagematerial versehene Spender dient der Aufnahme von Damenhygienebeuteln (nicht Gegenstand dieser Auskunft) und ist zur bleibenden Befestigung an Wänden bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Codenummern 3925 1000 00 0 bis 3925 3000 00 0 erfasst, Beschläge und ähnliche Waren zur bleibenden Befestigung an Türen, Fenstern, Treppen, Wänden oder anderen Gebäudeteilen".

Notes that govern this classification

Pos. 3925

Zu Unterposition 3925 9010. Siehe die Anmerkung 11 ij) zu Kapitel 39.

Pos. 3925

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2016/137 der Kommission vom 26. Januar 2016 (ABl. EU Nr. L 27/1) (RV L 16/137) Eine Ware, die aus einem rechteckigen Stück transparenten Spinnstoffgewirks aus Synthetikfasern, einer Kunststoffschiene und einem Aufrollmechanismus aus Kunststoff und Metall besteht. Das Spinnstoffstück ist an einem Ende am Aufrollmechanismus befestigt, der dazu konstruiert ist, dauerhaft im Türpaneel eines bestimmten Kraftfahrzeugmodells eingebaut zu werden. Am anderen Ende ist das Spinnstoffstück an einer Kunststoffschiene befestigt, die eine Befestigungsvorrichtung hat, mit der sie am Fensterrahmen des Kraftfahrzeugs befestigt werden kann, wenn das Spinnstoffstück ausgerollt ist, um vor der Sonne zu schützen. Die Ware deckt die Fensterscheibe nicht vollständig ab. …

Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

Frequently asked questions

What does customs tariff code 3925.90.10.00.0 cover?

Code 3925.90.10.00.0 covers Beschläge und ähnliche Waren zur bleibenden Befestigung an Türen, Fenstern, Treppen, Wänden oder anderen Gebäudeteilen. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

What is the duty rate for 3925.90.10.00.0?

The third-country duty rate for 3925.90.10.00.0 is 6.5 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for 3925.90.10.00.0?

The first six digits form the HS code: 392590. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

How many digits does 3925.90.10.00.0 have?

3925.90.10.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

Where does 3925.90.10.00.0 sit in the tariff?

3925.90.10.00.0 sits in this hierarchy: 39 PLASTICS AND ARTICLES THEREOF > 3925 Builders' ware of plastics, not elsewhere specified or included > 392590 Other > 39259010 Fittings and mountings intended for permanent installation in or on doors, windows, staircases, walls or other parts of buildings. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

Is there binding tariff information for 3925.90.10.00.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 3925.90.10.00.0, for example DEBTI10401/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

Does customs tariff code 3925.90.10.00.0 change?

3925.90.10.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Read more on classification

Classifying more than one product?

This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.