Customs tariff code

Customs tariff code 3926.10.00.00.0: Büro- oder Schulartikel

Reference data as at 1 July 2026

Customs tariff code 3926.10.00.00.0 covers Büro- oder Schulartikel. The third-country duty rate is 6.5 %, plus import VAT.

3926.10.00.00.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 39. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.

This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.

Customs code
3926.10.00.00.0
Third-country duty
6.5 %
Declarable
Yes
Binding rulings
8

Where this code sits in the tariff

  1. 39PLASTICS AND ARTICLES THEREOF
  2. 3926Other articles of plastics and articles of other materials of headings 3901 to 3914
  3. 3926.10Office or school supplies
  4. 3926.10.00.00.0Büro- oder Schulartikel

From HS code to customs tariff code 3926.10.00.00.0

HS code3926.106 digits, uniform worldwide
CN code3926.10.008 digits, EU Combined Nomenclature
TARIC code3926.10.00.0010 digits, carries the EU measures
Commodity code3926.10.00.00.011 digits, used on a German import declaration

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty6.5 %MFN
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkiye0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries…0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
United Kingdom0 %Tariff preference
OCTs (Overseas Countries and Territories)0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Binding tariff information for this code

DEBTI50038/25-1Issued by DEValid until 2029-01-18

Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktinformationen handelt es sich um eine sog. Stiftetasche aus Silikon, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das zylindrische, etwa 18 , 5 cm hohe Erzeugnis ist an der Oberseite zu einem stilisierten Katzenkopf mit bedrucktem Gesicht und farbigen Ohren ausgeformt und mit einem umlaufenden Reißverschluss versehen. Das sich im Inneren befindliche, nicht weiter unterteilte Fach dient der Aufnahme von Stiften und anderen Schreibutensilien. Der am unteren Ende konisch verlaufende Boden kann nach innen gedrückt werden, sodass die Ware als Stiftehalter sicher steht. Eine Einreihung in die Position 4202 kommt nicht in Betracht, da es sich zwar um ein im zweiten Teil der Position erfasstes, ähnliches Behältnis handelt, dieses aber aus geformtem Kunststoff (nicht Kunststofffolie) und damit einem dort nicht zugelassenen Material besteht. Die in einer klarsichtigen Geschenkbox verpackte Ware wird zolltarifrechtlich als „andere Waren aus Kunststoffen; Büro- oder Schulartikel“ eingereiht.

DEBTI32237/25-1Issued by DEValid until 2028-09-14

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei der sog. "Geschenkverpackung für Holzpuzzle" um eine umschlagähnliche Hülle mit Druckknopf. Das in zwei Größen (180 x 260 x 6 mm und 260 x 370 x 6 mm) gefertigte Erzeugnis besteht aus einer transparenten, miteinander punktuell verschweißten Folie aus Polyethylenterephthalat (PET), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 und ist mit einer Überschlagklappe mit einem Druckknopf versehen. Derartige Erzeugnisse dienen üblicherweise als Dokumententaschen. Eine anderweitige Verwendung steht der Einreihung nicht entgegen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere Waren aus Kunststoffen, Büro- oder Schulartikel".

DEBTI11533/25-1Issued by DEValid until 2028-05-18

Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Abbildungen handelt es sich um eine sogenannte "Stiftetasche" aus Silikon, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, in verschiedenen Ausführungen. Das zylindrische, ziehharmonikaartig ausziehbare Erzeugnis (d 6,5 cm; L 13,2 - 20 cm) ist an der Oberseite zu einem stilisierten Tierkopf (z.B. Einhornkatze) ausgeformt und mit einem umlaufenden Reißverschluss versehen. Das sich im Inneren befindliche, nicht weiter unterteilte Fach dient der Aufnahme von Stiften und anderen Schreibutensilien. Eine Einreihung in die Position 4202 kommt nicht in Betracht, da es sich zwar um ein im zweiten Teil der Position erfasstes, ähnliches Behältnis handelt, dieses aber aus geformtem Kunststoff (nicht Kunststofffolie) und damit einem dort nicht zugelassenen Material besteht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "andere Ware aus Kunststoffen, Büro- oder Schulartikel".

DEBTI7696/25-1Issued by DEValid until 2028-05-08

Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um sog. "Elektrostatische Haftnotizen, Art. 713832". Die etwa 7,5 x 7,5 cm großen Notizblätter bestehen aus dünnen Folien aus einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Je 50 Blatt sind an einer Seite durch Leimen zu einem Block miteinander verbunden (somit weitergehend bearbeitet). Die in verschiedenen Farben (Gelb, Orange und Blau) hergestellten Erzeugnisse sind auf glatten Oberflächen elektrostatisch haftend und können beispielsweise mit Kugelschreibern oder Whiteboard-Markern beschriftet werden. Jeder Notizblock ist in einem bedruckten Polybeutel mit Eurolochung verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "andere Ware aus Kunststoffen, Büro- oder Schulartikel".

DEBTI11097/24-1Issued by DEValid until 2027-04-07

Nach den Antragsangaben sowie der vorliegenden Produktabbildung handelt es sich bei der sogenannten „Schreibtisch-/ Bastelunterlage "Dots", Art.: 11285“ um einen Büro- oder Schulartikel aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das weiße Erzeugnis (ca. L 60 x B 45 cm) besteht aus einer rechteckigen Matte mit abgerundeten Ecken und ist auf der Schaufläche mit bunten Punkten versehen. Derartige Waren werden üblicherweise auf Schreibtischen oder bei Bastelarbeiten als Schutzunterlage verwendet. Eine Einreihung in die Position 3924 ist aufgrund des angegebenen Verwendungszwecks sowie der Größe der Ware nicht einschlägig. Die Unterlage ist mit einem Produktinformationsaufkleber für den Verkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "andere Ware aus Kunststoffen, Büro- oder Schulartikel".

DEBTI9239/24-1Issued by DEValid until 2027-03-24

Nach den Antragsangaben sowie der vorgelegten Produktabbildung handelt es sich um einen so genannten "Utensilien-Organizer, Art. 18191" aus Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die stufenförmig gestaltete, etwa 11,2 x 15,5 x 9,5 cm große Ware verfügt über einen zweigeteilten Stifthalter, eine Ablagefläche für beispielsweise Büroklammern sowie ein Schubfach für kleinere Gegenstände. Das Erzeugnis soll als Ordnungshelfer/ Schreibtischbutler im Büro verwendet werden und ist in einem etikettierten Polybeutel verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "andere Ware aus Kunststoff, Büro- oder Schulartikel".

DEBTI51404/23-1Issued by DEValid until 2027-02-11

Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um ein sogenanntes „Schlampermäppchen“ aus Silikon, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die elastische, etwa 21,5 x 10,5 cm (L x H) große Ware verfügt an einer Längsseite über einen eingefassten Reißverschluss und ist einseitig mit einem Firmenlogo versehen. Das in unterschiedlichen Farben gestaltete Erzeugnis dient im Wesentlichen der Aufnahme von z. B. Schreibutensilien. Eine Einreihung in die Position 4202 kommt aufgrund der stofflichen Beschaffenheit (keine Folie) nicht in Betracht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "andere Ware aus Kunststoffen, Büro- oder Schulartikel".

DEBTI31974/22-1Issued by DEValid until 2025-09-22

Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um sog. "100er Haftnotizen transparent, 7,5x7,5cm". Die Notizblätter bestehen aus dünnen, transparenten Folien aus PET, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, und sind an einer Seite durch Leimen zu Blöcken von 100 Stück miteinander verbunden (weitergehende Bearbeitung als in Anm.10 zu Kapitel 39). Die einzelnen Blätter können beschriftet werden und haften mittels des aufgebrachten Klebers auf verschiedenen Untergründen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "andere Ware aus Kunststoffen, Büro- oder Schulartikel".

Notes that govern this classification

Pos. 3926

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) zu Kapitel 94 - Allgemeines). Die KN-Erläuterungen zu Kapitel 94 - Allgemeines - lauten wie folgt: "Für die Zwecke dieses Kapitels umfasst der Ausdruck „Möbel“ Waren, die im Allgemeinen dazu bestimmt sind, in Privatwohnungen oder Gärten usw. zu verbleiben. Siehe auch die Definition des Ausdrucks „Möbel“ in den HS-Erläuterungen zu Kapitel 94, Allgemeines, Absatz 2, Buchstabe A. Folglich sind aufblasbare Waren (wie aufblasbare Sitze, aufblasbare Liegesessel usw.), die im Allgemeinen dazu bestimmt sind, an verschiedene Orte (z. B. Campingplätze, Strand usw.) mitgenommen und dort vorübergehend verwendet zu werden, keine Möbel im Sinne des Kapitels 94, sondern je nach ihrer stofflichen Beschaffenheit Campingausrüstungen der Position 6306 oder Waren des Kapitels 39 oder 40. …

Pos. 3926

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören anderweit weder genannte noch inbegriffene Waren aus Kunststoffen (wie sie in der Anmerkung 1 zu diesem Kapitel definiert sind) oder aus anderen Stoffen der Pos. 3901 bis 3914. Hierher gehören insbesondere: 1) Bekleidung und Bekleidungszubehör (ausgenommen Spielzeug), durch Nähen oder Kleben aus Kunststoff-Folien gefertigt, insbesondere Schürzen, Gürtel, Kinderlätzchen, Regenmäntel, Regenumhänge; abnehmbare Kapuzen aus Kunststoff, die mit den zugehörigen Kunststoff-Regenumhängen zusammen eingeführt werden, bleiben in dieser Position. 2) Beschläge für Möbel, Karosserien und dergleichen. 3) Statuetten und andere Ziergegenstände. …

Pos. 3926

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 810/83 der Kommission vom 5. April 1983 (ABl. EG Nr. L 90/11) (RV L 810/83), geändert durch Verordnung (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L193/6): 4. Spardose aus Kunststoff in Form eines Pinguins, mit einer Höhe von etwa 16 cm, mit einem roten Halstuch bekleidet und mit einem Schlitz im Rücken zum Einwerfen von Münzen versehen Unterposition 3926 40 00 Verordnung (EWG) Nr. 2087/92 der Kommission vom 22. Juli 1992 (ABl. EG Nr. L 208/24) (RV L2087/92): 1. Waren in Form von Tieren (Pferde und Rehe), aus Kunststoff, überzogen mit einer durch Leimen aufgebrachten Scherstaubschicht. Unterposition 3926 40 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3926 und 3926 40 00. Verordnung (EG) Nr. …

Pos. 3926

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 29. April 2010 Az.: C-123/09 Die Kombinierte Nomenklatur, die den Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1789/2003 der Kommission vom 11. September 2003 geänderten Fassung bildet, ist dahin gehend auszulegen, dass Reithandschuhe, wie die im Ausgangsverfahren streitigen, die aus einem einseitig angerauten und mit einer Kunststoffschicht überzogenen Spinnstoff bestehen, wobei die Trägerschicht aus textilem Gewirke einseitig angeraut und die angeraute Seite anschließend vollständig mit einer Schaumbeschichtung aus Polyurethan überzogen wurde, der eine wesentliche Funktion für die Verwendung der Handschuhe als Reithandschuhe zukomm …

Frequently asked questions

What does customs tariff code 3926.10.00.00.0 cover?

Code 3926.10.00.00.0 covers Büro- oder Schulartikel. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

What is the duty rate for 3926.10.00.00.0?

The third-country duty rate for 3926.10.00.00.0 is 6.5 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for 3926.10.00.00.0?

The first six digits form the HS code: 392610. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

How many digits does 3926.10.00.00.0 have?

3926.10.00.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

Where does 3926.10.00.00.0 sit in the tariff?

3926.10.00.00.0 sits in this hierarchy: 39 PLASTICS AND ARTICLES THEREOF > 3926 Other articles of plastics and articles of other materials of headings 3901 to 3914 > 392610 Office or school supplies. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

Is there binding tariff information for 3926.10.00.00.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 3926.10.00.00.0, for example DEBTI50038/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

Does customs tariff code 3926.10.00.00.0 change?

3926.10.00.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Read more on classification

Classifying more than one product?

This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.