Customs tariff code

Customs tariff code 4202.31.00.90.0: Other, andere

Reference data as at 1 July 2026

Customs tariff code 4202.31.00.90.0 covers Other, andere. The third-country duty rate is 3 %, plus import VAT.

4202.31.00.90.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 42. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.

This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.

Customs code
4202.31.00.90.0
Third-country duty
3 %
Declarable
Yes
Binding rulings
8

Where this code sits in the tariff

  1. 42ARTICLES OF LEATHER; SADDLERY AND HARNESS; TRAVEL GOODS, HANDBAGS AND SIMILAR CONTAINERS; ARTICLES OF ANIMAL GUT (OTHER THAN SILKWORM GUT)
  2. 4202Trunks, suitcases, vanity cases, executive-cases, briefcases, school satchels, spectacle cases, binocular cases, camera cases, musical instrument cases, gun cases, holsters and similar containers; travelling-bags, insulated food or beverages bags, toilet bags, rucksacks, handbags, shopping-bags, wallets, purses, map-cases, cigarette-cases, tobacco-pouches, tool bags, sports bags, bottle-cases, jewellery boxes, powder boxes, cutlery cases and similar containers, of leather or of composition leather, of sheeting of plastics, of textile materials, of vulcanised fibre or of paperboard, or wholly or mainly covered with such materials or with paper
  3. 4202.31With outer surface of leather or of composition leather
  4. 4202.31.00Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder
  5. 4202.31.00.90Other
  6. 4202.31.00.90.0Other, andere

From HS code to customs tariff code 4202.31.00.90.0

HS code4202.316 digits, uniform worldwide
CN code4202.31.008 digits, EU Combined Nomenclature
TARIC code4202.31.00.9010 digits, carries the EU measures
Commodity code4202.31.00.90.011 digits, used on a German import declaration

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty3 %MFN
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
Türkiye0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
United Kingdom0 %Tariff preference
OCTs (Overseas Countries and Territories)0 %Tariff preference
Serbia0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Binding tariff information for this code

DEBTI25626/25-1Issued by DEValid until 2028-08-03

Schlüsseltasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Leder, - mit einem entlang des oberen Rands verlaufenden Reißverschluss, - - gefüttert; innen mit zwei jeweils an einer Gliederkette befestigten Schlüsselringen aus unedlem Metall ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 11 cm (Breite) x 7 cm (Höhe) x 1 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Ähnliches Behältnis (Schlüsseltasche), Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Leder, nicht handgearbeitet"

DEBTI25627/25-1Issued by DEValid until 2028-07-27

Schlüsseltasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Leder, - dreiseitig aufklappbar; mit einer Überschlagklappe mit Druckknopfverschluss, - - innen mit zwei offenen Einsteckfächern und mittig mit einem Steg mit sechs Karabinerhaken aus unedlem Metall zum Anbringen von Schlüsseln ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 11 cm (Breite) x 7 cm (Höhe) x 1 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Ähnliches Behältnis (Schlüsseltasche), Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Leder, nicht handgearbeitet"

DEBTI29879/22-1Issued by DEValid until 2025-09-04

Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Brillenetui und einem Brillenreinigungstuch, sog. Brillenetui aus recyceltem Kuh-Leder, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (das Reinigungstuch ist im Brillenetui eingesteckt), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Brillenetui: - - mit einer Außenseite aus rekonstituiertem Leder, - - mit einer Überschlagklappe mit einem integrierten Magnetknopfverschluss, - - innen teilweise mit Spinnstoff ausgekleidet, - - mit einer dreieckigen Ausstülpung (Nasenattrappe) zur Fixierung der Brille ausgestattet, - - mit den Abmessungen: ca. 16,5 cm (Breite) x 4 cm (Tiefe) x 7,5 cm (Höhe), - - in Form und Größe zur Aufnahme einer Brille gearbeitet, - - ohne Hinweise auf Handarbeit, - Brillenreinigungstuch: - - aus Gewirke aus Spinnstoff (laut Antrag Polyester; synthetische Chemiefaser), - - auf einer Seite mit einem eingeprägten Firmenlogo versehen, - - mit den Abmessungen: ca. 20 cm x 20 cm, - das Brillenetui bestimmt aufgrund seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Brillenetui, Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus rekonstituiertem Leder, nicht handgearbeitet"

DEBTI17814/21-1Issued by DEValid until 2024-06-02

Geldbörse, sog. Profi-Kellnerbörse, Foto siehe Anlage, aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware; bestehend aus: - einer Geldbörse (Taschen- oder Handtaschenartikel): - - mit einer Außenseite aus Leder (laut Antrag), - - an der Rückseite mit einem über die gesamte Breite reichenden, offenen Einsteckfach versehen, - - mit einer Überschlagklappe mit einem Druckknopfverschluss, - - innen im Bereich der Überschlagklappe mit an den Seiten angenähten Zuschnitten versehen, die aufgeklappt ein Fach bilden, - - mit fünf Scheinfächern und einem zweigeteilten Münzfach mit einer Überschlagklappe mit einem Druckknopfverschluss ausgestattet, - - in den Abmessungen von ca. 17,5 cm (Breite) x 11 cm (Höhe) x 6 cm (Tiefe), - - nicht handgearbeitet (laut Antrag), - einer Halterung aus Leder (laut Antrag): - - am oberen Ende doppelt gearbeitet; eine Schlaufe zur Befestigung an einem Gürtel bildend, - - an den Schmalseiten jeweils mit zwei Stiftlaschen versehen, - - mit einem großen Hauptfach auf das ein Einsteckfach aufgenäht ist; beide Fächer sind ohne Verschluss und ohne weitere Inneneinteilung ausgestattet, - - das Hauptfach ist passgenau zur Aufnahme der Geldbörse gearbeitet, - - in den Abmessungen von ca. 13 cm (Breite) x 24,5 cm (Höhe) x 8 cm (Tiefe), - - kein Behältnis der Position 4202, da die Fächer keine Verschlüsse aufweisen, - die Geldbörse bestimmt aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware. "Geldbörse, Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Leder, nicht handgearbeitet"

DEBTI10330/21-1Issued by DEValid until 2024-05-16

Geldbörse, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Leder (laut Antrag Kalbsleder), - mit einem dreiseitig umlaufenden Reißverschluss zu öffnen, - innen mit einem Münzfach mit Druckknopfverschluss, zwei Scheinfächern und mit diversen Einsteckfächern (u. a. im Kreditkartenformat) ausgestattet, - in den Abmessungen von ca. 11 cm (Breite) x 13 cm (Höhe) x 2,5 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Geldbörse, Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Leder, nicht handgearbeitet"

DEBTI11462/21-1Issued by DEValid until 2024-05-02

Geldbörse, sog. Borelli Karten-Geldbörse, Foto siehe Anlage, - mit einer flächenmäßig überwiegenden Außenseite aus Leder (charakterbestimmend), - an den Schmalseiten mit Außenseiten aus unedlem Metall und aus formgepresstem Kunststoff, - mit einem an einer Längsseite aufgesetzten Münzfach mit Überschlagklappe mit Druckknopfverschluss, - aufklappbar, mit einem Riegel mit Druckknopfverschluss: - - innen mit zwei über die gesamte Breite reichenden Scheinfächer, - - an der rechten Seite mit zwei Einsteckfächern im Bankkartenformat; ausgestattet mit RFID-Schutz, - - an der linken Seite mit einer kastenförmigen, oben offenen, passgenau für Bankkarten gearbeiteten Einsteckvorrichtung mit einem Mechanismus zum Herausschieben der Bankkarten, - in den Abmessungen: ca. 10,5 cm (Breite) x 8 cm (Höhe) x 2,5 cm (Tiefe), - ohne Handarbeit (laut Antrag). "Geldbörse, Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Leder, nicht handgearbeitet"

DEBTI11226/21-1Issued by DEValid until 2024-05-02

Den Geldbörsen ähnliches Behältnis, sog. 5th Avenue mobile pocket, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Leder (laut Antrag), - mit einer abnehmbaren Handtrageschlaufe mit Karabinerhaken, - mit einem Vorfach mit einer Überschlagklappe mit Druckknopfverschluss zur Aufnahme eines Mobiltelefons, - mit einem Hauptfach: - - mit einem an zwei Seiten verlaufenden Reißverschluss, - - mit einem Trennsteg mit Reißverschluss in Form eines Münzfachs, - - auf dem Trennsteg mit einem aufgesetzten, offenen Einsteckfach versehen, - - an beiden Innenseiten jeweils mit sechs Einsteckfächern im Bankkartenformat sowie mit jeweils einem größeren Einsteckfach ausgestattet, - in den Abmessungen von ca. 12 cm (Breite) x 18 cm (Höhe) x 4 cm (Tiefe), - nicht handgearbeitet (laut Antrag), - Taschen- oder Handtaschenartikel, da aufgrund der geldbörsentypischen Innenausstattung dazu bestimmt in der Tasche oder Handtasche aufbewahrt zu werden. "Den Geldbörsen ähnliches Behältnis, Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Leder, nicht handgearbeitet"

DEBTI21943/20-1Issued by DEValid until 2023-08-23

Behältnis ähnlich Brieftaschen, sog. Handytasche Varese, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Leder, - an einer Seite mit einem eingesetzten Reißverschlussfach, - mit einem Hauptfach: - - mit einem dreiseitig umlaufenden Reißverschluss, - - auf einer Seite mit einem offenen Einsteckfach für ein Mobiltelefon, auf der anderen Seite mit sieben Einsteckfächern im Kreditkartenformat sowie zwei weiteren, offenen Einsteck- fächern ausgestattet, - mit einer abnehmbaren Handtrageschlaufe mit Karabinerhaken, - in den Abmessungen: ca. 17 cm (Breite) x 10 cm (Höhe) x 2 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Ähnliches Behältnis, Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Leder, nicht handgearbeitet"

Notes that govern this classification

Pos. 4202

Zu Unterpositionen 4202 31 00 bis 4202 39 00: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 4202 31, 4202 32 und 4202 39 des HS. Hierzu gehören auch Mobiltelefonhüllen, die nach ihrer Art und Gestaltung normalerweise in der Tasche oder der Handtasche mitgeführt werden. Zu diesen Unterpositionen gehörende Etuis für Mobiltelefone werden vom ersten Teil des Wortlauts der Position erfasst und können aus jedem beliebigem Material bestehen. Sie können so gestaltet sein, dass sie für ein bestimmtes Modell eines Mobiltelefons oder für unterschiedliche Modelle von Mobiltelefonen mit denselben Abmessungen passen. Sie können einen Verschluss haben. Sie umhüllen das Mobiltelefon, indem sie die Rückseite, die Seitenflächen und die Vorderseite des Mobiltelefons abdecken, um es zu schützen. …

Pos. 4202

Zu Unterpositionen 4202 11, 4202 21, 4202 31 und 4202 91: Im Sinne dieser Unterpositionen beinhaltet die Bezeichnung „mit Außenseite aus Leder“, Leder, das mit einer dünnen, mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbaren Lage aus Kunststoff oder synthetischem Kautschuk versehen ist (gewöhnlich von weniger als 0,15 mm Dicke), um das Leder zu schützen, wobei Veränderungen der Farbe oder Glanz, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht bleiben. Zu Unterpositionen 4202 31, 4202 32 und 4202 39: Zu diesen Positionen gehören Taschen- und Handtaschenartikel, insbesondere Brieftaschen, Geldbörsen, Schlüsseltaschen, Zigarren- oder Pfeifenetuis sowie Tabakbeutel. entfallen bis

Pos. 4202

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3471/89 der Kommission vom 17. November 1989 (ABl. EG Nr. L 337/8) (RV L 3471/89): Rucksack aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (100 %), an den ein leichtes anorakähnliches Kleidungsstück aus Gewebe angenäht worden ist, das gefaltet in einem der drei Fächer des Rucksacks untergebracht werden kann. Unterposition 4202 92 91 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 4202 und 4202 92 91. Die Ware kann nicht in das Kapitel 62 eingereiht werden, weil sie nur gelegentlich als Kleidungsstück verwendet wird. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. …

Pos. 4202

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Zusammenfassung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Juli 2004 Az.: C-400/03 In der Rechtssache C-400/03 ... vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit der Erläuterungen zu den Unterpositionen 4202 12 11 und 4202 12 19 der Kombinierten Nomenklatur, die in der Mitteilung der Kommission „Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaften“ ... enthalten sind, mit der Kombinierten Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs ... erlässt der Gerichtshof (Vierte Kammer) ...folgendes Urteil. Rechtlicher Rahmen Zu der im Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeit galt die Fassung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden: KN), die in Anhang I der Verordnung Nr. 2263/2000 enthalten ist. …

Frequently asked questions

What does customs tariff code 4202.31.00.90.0 cover?

Code 4202.31.00.90.0 covers Other, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

What is the duty rate for 4202.31.00.90.0?

The third-country duty rate for 4202.31.00.90.0 is 3 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for 4202.31.00.90.0?

The first six digits form the HS code: 420231. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

How many digits does 4202.31.00.90.0 have?

4202.31.00.90.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

Where does 4202.31.00.90.0 sit in the tariff?

4202.31.00.90.0 sits in this hierarchy: 42 ARTICLES OF LEATHER; SADDLERY AND HARNESS; TRAVEL GOODS, HANDBAGS AND SIMILAR CONTAINERS; ARTICLES OF ANIMAL GUT (OTHER THAN SILKWORM GUT) > 4202 Trunks, suitcases, vanity cases, executive-cases, briefcases, school satchels, spectacle cases, binocular cases, camera cases, musical instrument cases, gun cases, holsters and similar containers; travelling-bags, insulated food or beverages bags, toilet bags, rucksacks, handbags, shopping-bags, wallets, purses, map-cases, cigarette-cases, tobacco-pouches, tool bags, sports bags, bottle-cases, jewellery boxes, powder boxes, cutlery cases and similar containers, of leather or of composition leather, of sheeting of plastics, of textile materials, of vulcanised fibre or of paperboard, or wholly or mainly covered with such materials or with paper > 420231 With outer surface of leather or of composition leather > 42023100 Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder > 4202310090 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

Is there binding tariff information for 4202.31.00.90.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 4202.31.00.90.0, for example DEBTI25626/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

Does customs tariff code 4202.31.00.90.0 change?

4202.31.00.90.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Read more on classification

Classifying more than one product?

This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.