Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4202.31.00.90.0: Taschen- oder Handtaschenartikel, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4202.31.00.90.0 steht für Taschen- oder Handtaschenartikel, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4202.31.00.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 42. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
4202.31.00.90.0
Drittlandszoll
3 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 42LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
  2. 4202Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
  3. 4202.31mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder
  4. 4202.31.00Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder
  5. 4202.31.00.90andere
  6. 4202.31.00.90.0Taschen- oder Handtaschenartikel, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4202.31.00.90.0

HS-Code4202.316 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4202.31.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4202.31.00.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer4202.31.00.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI25626/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-03

Schlüsseltasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Leder, - mit einem entlang des oberen Rands verlaufenden Reißverschluss, - - gefüttert; innen mit zwei jeweils an einer Gliederkette befestigten Schlüsselringen aus unedlem Metall ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 11 cm (Breite) x 7 cm (Höhe) x 1 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Ähnliches Behältnis (Schlüsseltasche), Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Leder, nicht handgearbeitet"

DEBTI25627/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-27

Schlüsseltasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Leder, - dreiseitig aufklappbar; mit einer Überschlagklappe mit Druckknopfverschluss, - - innen mit zwei offenen Einsteckfächern und mittig mit einem Steg mit sechs Karabinerhaken aus unedlem Metall zum Anbringen von Schlüsseln ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 11 cm (Breite) x 7 cm (Höhe) x 1 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Ähnliches Behältnis (Schlüsseltasche), Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Leder, nicht handgearbeitet"

DEBTI29879/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-09-04

Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Brillenetui und einem Brillenreinigungstuch, sog. Brillenetui aus recyceltem Kuh-Leder, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (das Reinigungstuch ist im Brillenetui eingesteckt), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Brillenetui: - - mit einer Außenseite aus rekonstituiertem Leder, - - mit einer Überschlagklappe mit einem integrierten Magnetknopfverschluss, - - innen teilweise mit Spinnstoff ausgekleidet, - - mit einer dreieckigen Ausstülpung (Nasenattrappe) zur Fixierung der Brille ausgestattet, - - mit den Abmessungen: ca. 16,5 cm (Breite) x 4 cm (Tiefe) x 7,5 cm (Höhe), - - in Form und Größe zur Aufnahme einer Brille gearbeitet, - - ohne Hinweise auf Handarbeit, - Brillenreinigungstuch: - - aus Gewirke aus Spinnstoff (laut Antrag Polyester; synthetische Chemiefaser), - - auf einer Seite mit einem eingeprägten Firmenlogo versehen, - - mit den Abmessungen: ca. 20 cm x 20 cm, - das Brillenetui bestimmt aufgrund seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Brillenetui, Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus rekonstituiertem Leder, nicht handgearbeitet"

DEBTI17814/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-06-02

Geldbörse, sog. Profi-Kellnerbörse, Foto siehe Anlage, aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware; bestehend aus: - einer Geldbörse (Taschen- oder Handtaschenartikel): - - mit einer Außenseite aus Leder (laut Antrag), - - an der Rückseite mit einem über die gesamte Breite reichenden, offenen Einsteckfach versehen, - - mit einer Überschlagklappe mit einem Druckknopfverschluss, - - innen im Bereich der Überschlagklappe mit an den Seiten angenähten Zuschnitten versehen, die aufgeklappt ein Fach bilden, - - mit fünf Scheinfächern und einem zweigeteilten Münzfach mit einer Überschlagklappe mit einem Druckknopfverschluss ausgestattet, - - in den Abmessungen von ca. 17,5 cm (Breite) x 11 cm (Höhe) x 6 cm (Tiefe), - - nicht handgearbeitet (laut Antrag), - einer Halterung aus Leder (laut Antrag): - - am oberen Ende doppelt gearbeitet; eine Schlaufe zur Befestigung an einem Gürtel bildend, - - an den Schmalseiten jeweils mit zwei Stiftlaschen versehen, - - mit einem großen Hauptfach auf das ein Einsteckfach aufgenäht ist; beide Fächer sind ohne Verschluss und ohne weitere Inneneinteilung ausgestattet, - - das Hauptfach ist passgenau zur Aufnahme der Geldbörse gearbeitet, - - in den Abmessungen von ca. 13 cm (Breite) x 24,5 cm (Höhe) x 8 cm (Tiefe), - - kein Behältnis der Position 4202, da die Fächer keine Verschlüsse aufweisen, - die Geldbörse bestimmt aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware. "Geldbörse, Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Leder, nicht handgearbeitet"

DEBTI10330/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-05-16

Geldbörse, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Leder (laut Antrag Kalbsleder), - mit einem dreiseitig umlaufenden Reißverschluss zu öffnen, - innen mit einem Münzfach mit Druckknopfverschluss, zwei Scheinfächern und mit diversen Einsteckfächern (u. a. im Kreditkartenformat) ausgestattet, - in den Abmessungen von ca. 11 cm (Breite) x 13 cm (Höhe) x 2,5 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Geldbörse, Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Leder, nicht handgearbeitet"

DEBTI11462/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-05-02

Geldbörse, sog. Borelli Karten-Geldbörse, Foto siehe Anlage, - mit einer flächenmäßig überwiegenden Außenseite aus Leder (charakterbestimmend), - an den Schmalseiten mit Außenseiten aus unedlem Metall und aus formgepresstem Kunststoff, - mit einem an einer Längsseite aufgesetzten Münzfach mit Überschlagklappe mit Druckknopfverschluss, - aufklappbar, mit einem Riegel mit Druckknopfverschluss: - - innen mit zwei über die gesamte Breite reichenden Scheinfächer, - - an der rechten Seite mit zwei Einsteckfächern im Bankkartenformat; ausgestattet mit RFID-Schutz, - - an der linken Seite mit einer kastenförmigen, oben offenen, passgenau für Bankkarten gearbeiteten Einsteckvorrichtung mit einem Mechanismus zum Herausschieben der Bankkarten, - in den Abmessungen: ca. 10,5 cm (Breite) x 8 cm (Höhe) x 2,5 cm (Tiefe), - ohne Handarbeit (laut Antrag). "Geldbörse, Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Leder, nicht handgearbeitet"

DEBTI11226/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-05-02

Den Geldbörsen ähnliches Behältnis, sog. 5th Avenue mobile pocket, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Leder (laut Antrag), - mit einer abnehmbaren Handtrageschlaufe mit Karabinerhaken, - mit einem Vorfach mit einer Überschlagklappe mit Druckknopfverschluss zur Aufnahme eines Mobiltelefons, - mit einem Hauptfach: - - mit einem an zwei Seiten verlaufenden Reißverschluss, - - mit einem Trennsteg mit Reißverschluss in Form eines Münzfachs, - - auf dem Trennsteg mit einem aufgesetzten, offenen Einsteckfach versehen, - - an beiden Innenseiten jeweils mit sechs Einsteckfächern im Bankkartenformat sowie mit jeweils einem größeren Einsteckfach ausgestattet, - in den Abmessungen von ca. 12 cm (Breite) x 18 cm (Höhe) x 4 cm (Tiefe), - nicht handgearbeitet (laut Antrag), - Taschen- oder Handtaschenartikel, da aufgrund der geldbörsentypischen Innenausstattung dazu bestimmt in der Tasche oder Handtasche aufbewahrt zu werden. "Den Geldbörsen ähnliches Behältnis, Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Leder, nicht handgearbeitet"

DEBTI21943/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-08-23

Behältnis ähnlich Brieftaschen, sog. Handytasche Varese, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Leder, - an einer Seite mit einem eingesetzten Reißverschlussfach, - mit einem Hauptfach: - - mit einem dreiseitig umlaufenden Reißverschluss, - - auf einer Seite mit einem offenen Einsteckfach für ein Mobiltelefon, auf der anderen Seite mit sieben Einsteckfächern im Kreditkartenformat sowie zwei weiteren, offenen Einsteck- fächern ausgestattet, - mit einer abnehmbaren Handtrageschlaufe mit Karabinerhaken, - in den Abmessungen: ca. 17 cm (Breite) x 10 cm (Höhe) x 2 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Ähnliches Behältnis, Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Leder, nicht handgearbeitet"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4202

Zu Unterpositionen 4202 31 00 bis 4202 39 00: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 4202 31, 4202 32 und 4202 39 des HS. Hierzu gehören auch Mobiltelefonhüllen, die nach ihrer Art und Gestaltung normalerweise in der Tasche oder der Handtasche mitgeführt werden. Zu diesen Unterpositionen gehörende Etuis für Mobiltelefone werden vom ersten Teil des Wortlauts der Position erfasst und können aus jedem beliebigem Material bestehen. Sie können so gestaltet sein, dass sie für ein bestimmtes Modell eines Mobiltelefons oder für unterschiedliche Modelle von Mobiltelefonen mit denselben Abmessungen passen. Sie können einen Verschluss haben. Sie umhüllen das Mobiltelefon, indem sie die Rückseite, die Seitenflächen und die Vorderseite des Mobiltelefons abdecken, um es zu schützen. …

Pos. 4202

Zu Unterpositionen 4202 11, 4202 21, 4202 31 und 4202 91: Im Sinne dieser Unterpositionen beinhaltet die Bezeichnung „mit Außenseite aus Leder“, Leder, das mit einer dünnen, mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbaren Lage aus Kunststoff oder synthetischem Kautschuk versehen ist (gewöhnlich von weniger als 0,15 mm Dicke), um das Leder zu schützen, wobei Veränderungen der Farbe oder Glanz, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht bleiben. Zu Unterpositionen 4202 31, 4202 32 und 4202 39: Zu diesen Positionen gehören Taschen- und Handtaschenartikel, insbesondere Brieftaschen, Geldbörsen, Schlüsseltaschen, Zigarren- oder Pfeifenetuis sowie Tabakbeutel. entfallen bis

Pos. 4202

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3471/89 der Kommission vom 17. November 1989 (ABl. EG Nr. L 337/8) (RV L 3471/89): Rucksack aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (100 %), an den ein leichtes anorakähnliches Kleidungsstück aus Gewebe angenäht worden ist, das gefaltet in einem der drei Fächer des Rucksacks untergebracht werden kann. Unterposition 4202 92 91 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 4202 und 4202 92 91. Die Ware kann nicht in das Kapitel 62 eingereiht werden, weil sie nur gelegentlich als Kleidungsstück verwendet wird. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. …

Pos. 4202

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Zusammenfassung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Juli 2004 Az.: C-400/03 In der Rechtssache C-400/03 ... vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit der Erläuterungen zu den Unterpositionen 4202 12 11 und 4202 12 19 der Kombinierten Nomenklatur, die in der Mitteilung der Kommission „Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaften“ ... enthalten sind, mit der Kombinierten Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs ... erlässt der Gerichtshof (Vierte Kammer) ...folgendes Urteil. Rechtlicher Rahmen Zu der im Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeit galt die Fassung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden: KN), die in Anhang I der Verordnung Nr. 2263/2000 enthalten ist. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4202.31.00.90.0?

Die Zolltarifnummer 4202.31.00.90.0 umfasst Taschen- oder Handtaschenartikel, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4202.31.00.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 4202.31.00.90.0 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4202.31.00.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 420231. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4202.31.00.90.0?

4202.31.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4202.31.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

4202.31.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN > 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen > 420231 mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder > 42023100 Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder > 4202310090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4202.31.00.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4202.31.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI25626/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4202.31.00.90.0?

Warennummer 4202.31.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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