Customs tariff code 4205.00.90.00.0: Other, andere
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 4205.00.90.00.0 covers Other, andere. The third-country duty rate is 2.5 %, plus import VAT.
4205.00.90.00.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 42. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 4205.00.90.00.0
- Third-country duty
- 2.5 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 42ARTICLES OF LEATHER; SADDLERY AND HARNESS; TRAVEL GOODS, HANDBAGS AND SIMILAR CONTAINERS; ARTICLES OF ANIMAL GUT (OTHER THAN SILKWORM GUT)
- 4205Other articles of leather or of composition leather
- 4205.00Andere Waren aus Leder oder rekonstituiertem Leder
- 4205.00.90Other
- 4205.00.90.00.0Other, andere
From HS code to customs tariff code 4205.00.90.00.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 2.5 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
| Serbia | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Hundespielzeug aus Leder, Foto siehe Anlage, - in Form eines stilisierten Fischs, - aus mehreren zusammengenähten Zuschnitten aus Leder, - mit Wattierungsstoff gefüllt, - an beiden Schmalseiten mit einem durch zwei Löcher geführten, geknoteten Seil aus laut Antrag Baumwolle, - das Leder bestimmt nach dem äußeren Erscheinungsbild den Charakter der Ware, - keine Einreihung als Spielzeug der Position 9503, da aufgrund der Aufmachung, der Form und des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt, - an einem bedruckten Pappaufhänger befestigt. "Andere Ware aus Leder, nicht zu technischen Zwecken"
Hundespielzeug aus Leder, Foto siehe Anlage, - in Form einer stilisierten Fischgräte, - aus mehreren zusammengenähten Zuschnitten aus Leder, die an einem Seil aus laut Antrag Baumwolle festgenäht sind, - an einem Ende ist das Seil zu einer Schlaufe gelegt, - das Leder bestimmt nach dem äußeren Erscheinungsbild den Charakter der Ware, - keine Einreihung als Spielzeug der Position 9503, da aufgrund der Aufmachung, der Form und des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt, - an einem bedruckten Pappaufhänger befestigt. "Andere Ware aus Leder, nicht zu technischen Zwecken"
Hundespielzeug aus Leder, Foto siehe Anlage, - in Form eines stilisierten Drachens, - aus mehreren zusammengenähten Zuschnitten aus Leder, - mit Wattierungsstoff gefüllt, - am oberen Ende mit einem festgenähten, zu einer Schlaufe gelegten Seil aus laut Antrag Baumwolle, - am unteren Ende mit zwei festgenähten, geknoteten Seilen aus laut Antrag Baumwolle, - das Leder bestimmt nach dem äußeren Erscheinungsbild den Charakter der Ware, - keine Einreihung als Spielzeug der Position 9503, da aufgrund der Aufmachung, der Form und des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt, - an einem bedruckten Pappaufhänger befestigt. "Andere Ware aus Leder, nicht zu technischen Zwecken"
Hundespielzeug aus Leder, Foto siehe Anlage, - in Form eines stilisierten Chamäleons, - aus mehreren zusammengenähten Zuschnitten aus Leder, - mit Wattierungsstoff gefüllt, - am oberen Ende mit einem festgenähten, zu einer Schlaufe gelegten Seil aus laut Antrag Baumwolle, - am unteren Ende mit vier festgenähten, geknoteten Seilen aus laut Antrag Baumwolle, - das Leder bestimmt nach dem äußeren Erscheinungsbild den Charakter der Ware, - keine Einreihung als Spielzeug der Position 9503, da aufgrund der Aufmachung, der Form und des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt, - an einem bedruckten Pappaufhänger befestigt. "Andere Ware aus Leder, nicht zu technischen Zwecken"
Hundespielzeug aus Leder, Foto siehe Anlage, - in Form eines stilisierten Monsters, - aus mehreren zusammengenähten Zuschnitten aus Leder, - mit Wattierungsstoff gefüllt, - am oberen Ende mit einem festgenähten, zu einer Schlaufe gelegten Seil aus laut Antrag Baumwolle, - am unteren Ende mit vier festgenähten, geknoteten Seilen aus laut Antrag Baumwolle, - das Leder bestimmt nach dem äußeren Erscheinungsbild den Charakter der Ware, - keine Einreihung als Spielzeug der Position 9503, da aufgrund der Aufmachung, der Form und des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt, - an einem bedruckten Pappaufhänger befestigt. "Andere Ware aus Leder, nicht zu technischen Zwecken"
Nierengurt aus Leder, Foto siehe Anlage, - aus Leder und unterschiedlichen Flächenerzeugnissen aus Spinnstoffen zusammengenäht, - am Mittelteil mehrlagig gearbeitet: - - mit einer Außenlage aus Leder, das auf der Innenseite mit verstärkenden Zuschnitten aus Zellkunststoff und mit einer Lage aus Spinnstoffgeweben versehen ist, - - mit einer Innenlage aus mit Zellkunststoff versehenen Spinnstoffgewirken der Position 5903, - an den Seitenteilen aus Spinnstoffen: - - an einer Seite mit einem zweilagig gearbeiteten Zuschnitt mit einer Außenlage aus Schlingengeweben (sog. Flauschband) und einer Innenlage aus Spinnstoffgewirken der Position 5903, - - an der anderen Seite aus elastischen Geweben; am Ende mit einem aufgenähten Zuschnitt aus Samtgewebe (sog. Hakenband), - - das Flausch- und das Hakenband bilden den Klettverschluss des Nierengurts, - in unterschiedlichen Größen; vorliegendes Warenmuster (Größe S) mit den Abmessungen: ca. 20 cm (Höhe) x 80 cm (Breite), - wird von Motorradfahrern an der Taille getragen; stellt sich aufgrund der Verwendung nicht als Bekleidungszubehör dar, - das Leder bestimmt im Hinblick auf den Wert den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere Ware aus Leder, nicht zu technischen Zwecken"
Katzenspielangel, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - aus einem ca. 80 cm langen, innen hohlen Stab aus Kunststoff; mit fünf kleinen Kügelchen gefüllt, - - mit einer am Stab befestigten Kordel aus Spinnstoffen, - - mit mehreren, am unteren Ende der Kordel befestigten Streifen aus Leder mit einer Länge von ca. 13 cm, - - in unterschiedlichen Farben, - die Spinnstoffe und das Leder sind im Hinblick auf ihre Bedeutung in Bezug auf die Verwendung der Ware als Katzenspielzeug gleichbedeutend; nach dem Umfang und dem Wert bestimmt das Leder den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Einreihung als Spielzeug der Position 9503, da aufgrund der Aufmachung, der Form und des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt. "Andere Ware aus Leder, nicht zu technischen Zwecken"
Verblendung, sog. Brüstung für die Türseitenverkleidung, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - aus einem im Spritzgussverfahren spezifisch gefertigten Kunststofferzeugnis mit diversen Rastnasen, - mit einem Lederzuschnitt (Rindleder) einseitig (Schauseite) bezogen, - ohne zusätzliche Komponenten, - zum Verbau in einer Türseitenverkleidung im Automobilbereich vorgesehen, - das Leder und die Kunststoffe sind in Bezug auf die Verwendung als Brüstung gleichbedeutend; nach dem äußeren Erscheinungsbild bestimmt das Leder den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Einreihung in die Position 8708, da sich die Ware nicht als erkennbares Karosserie-/ Kraftfahrzeugteil bzw. Karosserie-/ Kraftfahrzeugzubehör darstellt. "Andere Ware aus Leder, nicht zu technischen Zwecken"
Notes that govern this classification
Zu Unterposition 4205 00 90: Siehe die Erläuterungen zu Position 4205 des HS, dritter Absatz.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 2518/98 der Kommission vom 23. November 1998 (ABl. EG Nr. L 315/4) (RV L 2518/98), ), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L317/1): Ein Artikel (Terminplaner) mit den ungefähren Abmessungen Breite 10,5 cm, Höhe 14 cm, Dicke 4 cm. Der Umschlag des Artikels besteht aus Leder. Er umfasst: - eine Verschlusslasche aus Leder mit Druckknopf, - eine Lederlasche zum Befestigen eines Kugelschreibers, - drei offene Fächer zum Einstecken von Papieren, - vier Steckfächer für Scheckkarten, - eine ausklappbare Tasche aus durchsichtiger Kunststofffolie, - eine Tasche mit Reißverschluss. Der Umschlag ist wiederholt verwendbar. Der Umschlag enthält eine Ringbuchmechanik zur Befestigung der austauschbaren Innenseiten. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 31. Mai 2013, Az.: RS 4 K 29/12 Aus den Gründen: … Tatbestand: Die Beteiligten streiten darüber, ob verschiedene Erzeugnisse einheitlich als Warenzusammenstellung einzureihen sind und unter welche Position der Kombinierten Nomenklatur. Die Klägerin beantragte die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) für ein „Galaxy S II Leather Pouch“, beschrieben als Tasche/Etui für ein Mobiltelefon der Marke …, mit Außenseite aus Leder mit einer Prägung, mit einem Tuch zur Reinigung des Mobiltelefon-Display, verpackt in einer Verkaufsaufmachung aus durchsichtigem Kunststoff. Die Klägerin erklärte, dass ihrer Auffassung nach das Etui für die Einreihung charakterbestimmend sei und schlug die Unterposition 4202 9180 xx vor. …
1. Im Sinne dieses Kapitels umfasst die Bezeichnung „Leder“ auch Sämischleder (einschließlich Neusämischleder), Lackleder, folienkaschierte Lackleder und metallisierte Leder (RV E4201000). 2. Zu Kapitel 42 gehören nicht: a) steriles Catgut und anderes steriles chirurgisches Nahtmaterial (Position 3006) (RV E4202A00); b) Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder (ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe), mit Futter aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk oder mit äußeren Teilen aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk, wenn diese äußeren Teile über den Umfang eines einfachen Besatzes hinausgehen (Position 4303 oder 4304) (RV E4202B00); c) konfektionierte Waren aus Netzstoffen der Position 5608 (RV E4202C00); d) Waren des Kapitels 64 (RV E4202D00); e) Kopfbedeckungen und Teile davon des Kapitels 65 (RV E4202E00); f) Peitschen, Reitpeitschen und and …
Frequently asked questions
What does customs tariff code 4205.00.90.00.0 cover?
Code 4205.00.90.00.0 covers Other, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 4205.00.90.00.0?
The third-country duty rate for 4205.00.90.00.0 is 2.5 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 4205.00.90.00.0?
The first six digits form the HS code: 420500. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 4205.00.90.00.0 have?
4205.00.90.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 4205.00.90.00.0 sit in the tariff?
4205.00.90.00.0 sits in this hierarchy: 42 ARTICLES OF LEATHER; SADDLERY AND HARNESS; TRAVEL GOODS, HANDBAGS AND SIMILAR CONTAINERS; ARTICLES OF ANIMAL GUT (OTHER THAN SILKWORM GUT) > 4205 Other articles of leather or of composition leather > 420500 Andere Waren aus Leder oder rekonstituiertem Leder > 42050090 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 4205.00.90.00.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 4205.00.90.00.0, for example DEBTI26990/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 4205.00.90.00.0 change?
4205.00.90.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.