Customs tariff code

Customs tariff code 4602.19.90.90.0: Other, andere

Reference data as at 1 July 2026

Customs tariff code 4602.19.90.90.0 covers Other, andere. The third-country duty rate is 3.7 %, plus import VAT.

4602.19.90.90.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 46. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.

This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.

Customs code
4602.19.90.90.0
Third-country duty
3.7 %
Declarable
Yes
Binding rulings
8

Where this code sits in the tariff

  1. 46MANUFACTURES OF STRAW, OF ESPARTO OR OF OTHER PLAITING MATERIALS; BASKETWARE AND WICKERWORK
  2. 4602Basketwork, wickerwork and other articles, made directly to shape from plaiting materials or made up from goods of heading 4601; articles of loofah
  3. 4602.19Other
  4. 4602.19.90Other
  5. 4602.19.90.90Other
  6. 4602.19.90.90.0Other, andere

From HS code to customs tariff code 4602.19.90.90.0

HS code4602.196 digits, uniform worldwide
CN code4602.19.908 digits, EU Combined Nomenclature
TARIC code4602.19.90.9010 digits, carries the EU measures
Commodity code4602.19.90.90.011 digits, used on a German import declaration

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty3.7 %MFN
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkiye0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries…0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
United Kingdom0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Binding tariff information for this code

DEBTI7216/26-1Issued by DEValid until 2029-03-26

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung der Ware handelt es sich um einen runden (d: ca. 30 cm), schalenartigen Dekoteller. Die Ware besteht aus einem flexiblen Gerüst aus Streifen aus pflanzlichen Stoffen (kein Bambus oder Rattan), auf welches hellbraune Stränge aus Rohrkolben (beides Flechtstoffe im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46) sowie schwarzes Papiergarn spiralförmig geflochten sind. Der leicht erhöhte Rand des Dekotellers ist mit Metalldraht verstärkt. Auf der Rückseite weist die Ware eine Aufhängeschlaufe auf. Im Hinblick auf den Umfang wird der Charakter der Ware durch die pflanzlichen Flechtstoffe bestimmt. Hinweise auf eine Fertigung in Handarbeit haben sich nicht ergeben. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Andere Waren unmittelbar aus Flechtstoffen hergestellt, aus anderen pflanzlichen Stoffen als Rattan oder Bambus, andere als Flaschenhülsen aus Stroh, nicht handgearbeitet" eingereiht.

DEBTI44822/23-1Issued by DEValid until 2027-02-14

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um einen sogenannten Pflanzkorb/ eine Blumenampel. Das handgearbeitete Erzeugnis besteht aus einer runden Pflanzschale (oben: 35 cm; unten: 30 cm) aus einem Metalldrahtgestell, welches mit einer Außenseite aus Streifen aus Rinde sowie am oberen Rand mit strangartig gedrehten Rebenzweigen (beides Flechtstoffe im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46) versehen ist, welche mit einem dünnen Draht an das Gestell unmittelbar gebunden/geflochten sind Die Pflanzschale ist mit Kunststofffolie ausgeschlagen und mit einer Metallkette zur Verwendung als Blumenampel ausgestattet. Hinsichtlich des Umfanges und des Gesamteindrucks bestimmen die pflanzlichen Flechtstoffe den Charakter der Ware. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Flechtware, unmittelbar aus pflanzlichen Flechtstoffen hergestellt, nicht aus Bambus oder Rattan, keine Flaschenhülsen aus Stroh, handgearbeitet".

DEBTI39076/23-1Issued by DEValid until 2026-12-03

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie den vorliegenden Warenmustern handelt es sich um sogenannte Girlanden aus Strohsternen und Schleifen. Die ca. 165 cm langen Erzeugnisse bestehen jeweils aus naturfarbenen bzw. rot-gefärbten Strohabschnitten (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die in flechtstoffähnlichen Verarbeitungsverfahren unmittelbar zu verschiedenen Zierelementen wie Sternen, Kugeln, Engeln und Blüten/Schleifen gearbeitet sowie teilweise zusätzlich mit Garnen gebunden sind. Die verschiedenen Strohelemente sind mit einem Spinnstoffgarn zu einer Ziergirlande mit einer Aufhängeschlaufe an der Oberseite zusammengefügt. Der Charakter der Ware wird durch die Flechtstoffe bestimmt. Hinweise auf eine Fertigung in Handarbeit haben sich nicht ergeben. Eine Stroh-Girlande ist jeweils auf einer Pappkarte in einem Polybeutel verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Flechtstoffware, unmittelbar aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Bambus und Rattan hergestellt, andere als Flaschenhülsen aus Stroh, nicht handgearbeitet".

DEBTI39614/23-1Issued by DEValid until 2026-11-29

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei dem als "Luffa Massage Pad" bezeichneten Erzeugnis um einen rechteckigen Massageschwamm (Abmessungen ca. 12 x 11 cm). Das Massagepad besteht aus einer Vorderseite aus Luffa (Zellgewebe des Schwammkürbisses), einer Zwischenlage aus Schaumkunststoff und einer Rückseite aus Frottiergewirke. Der Rand ist mit einem Spinnstoffgewebeband eingefasst. Auf der Rückseite ist die Ware mit einem elastischen Griffband und einer Aufhängeschlaufe aus Spinnstoffen ausgestattet. Hinweise auf eine Fertigung in Handarbeit haben sich nicht ergeben. Der Charakter des in einem Papierpouch in einer bedruckten Pappschachtel verpackten Erzeugnisses wird insbesondere im Hinblick die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Massageschwamm durch die Vorderseite aus Luffa bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Ware aus Luffa, nicht handgearbeitet".

DEBTI39316/23-1Issued by DEValid until 2026-11-09

Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um einen zylindrisch geformten Korb mit den Maßen ca. H 30 cm x D 32 cm. Das Erzeugnis besteht einem Strang aus getrockneter Wasserhyazinthe (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), der vollständig ebenfalls mit Wasserhyazinthe umwickelt, spiralförmig aufeinander gelegt und mit Jutebändern zusammengebunden ist. Im Inneren ist die Ware mit Metallstreben verstärkt und mit einer klarsichtigen Kunststofffolie ausgekleidet. Am oberen Rand verfügt der Korb über zwei Griffe. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung wird der Charakter der Ware durch die Flechtstoffe bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Korbmacherware, unmittelbar aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Bambus oder Rattan hergestellt, andere als Flaschenhülsen aus Stroh, nicht handgearbeitet".

DEBTI39332/23-1Issued by DEValid until 2026-11-08

Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um einen runden, leicht bauchigen Korb mit den Maßen ca. H 41 cm x D 43 cm. Das Erzeugnis besteht aus einem Strang aus getrockneter Wasserhyazinthe (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), der vollständig ebenfalls mit z. T. eingefärbter Wasserhyazinthe umwickelt und spiralförmig aufeinander gelegt zusammengenäht ist. Am oberen Rand ist der Korb mit zwei Griffen aus einem Rundgeflecht aus Spinnstoffen ausgestattet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Korbmacherware, unmittelbar aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Bambus oder Rattan hergestellt, andere als Flaschenhülsen aus Stroh, nicht handgearbeitet".

DEBTI39890/23-1Issued by DEValid until 2026-11-05

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um einen oben offenen, runden Aufbewahrungskorb mit den Abmessungen von ca. H 8,5 cm x D 20 cm. Die maschinell gefertigte Ware besteht aus zwei miteinander zu einem Strang eingedrehten Grassträngen der Position 4601 (Pflanzenstreifen des Rohrkolbens, Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die spiralförmig umlaufend aufeinandergelegt und mit einem Garn aus Spinnstoffen vernäht sind. Der Korb wird in zwei verschiedenen Farbvarianten (vollständig naturfarben bzw. naturfarben mit zwei schwarz umlaufenden Streifen) angeboten. Art. Nr. 796181 Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine „Korbmacherware, unmittelbar aus Waren der Position 4601 hergestellt, aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Bambus oder Rattan, keine Flaschenhülsen aus Stroh, nicht handgearbeitet“.

DEBTI11526/23-1Issued by DEValid until 2026-06-21

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei dem sog. „Adventsgesteck Stern mit Maxileuchtglas“ um eine zusammengesetzte Ware in Form eines Windlichtes, bestehend aus einem sternförmigen, verzierten Korpus mit einem mittig eingestellten Becherglas. Der Korpus besteht aus einem formgebenden Gestell aus Metalldraht (H 6 cm x D 28 cm), dass auf der Außenseite nahezu blickdicht mit dünnen, biegsamen Zweigen und Pflanzenstreifen (Flechtstoffe im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46) umflochten und mit dünnen Drähten fixiert ist. Die Oberseite des Sternes ist zur Erhöhung der Zierwirkung mit getrockneten Kiefernzapfen, künstlichen Tannenzweigen, Nachbildungen von roten Beeren, Nachbildungen von roten Christbaumkugeln und sternenförmigen Sperrholzzuschnitten verziert sowie mit Glitzerpartikeln bestäubt. Das eingestellte, oben offene Behältnis besteht aus augenscheinlich gewöhnlich gefertigtem Glas und weist eine zylindrische Form mit leicht verdicktem Rand auf (H 10 x D 10 cm). Das Glas dient der Aufnahme einer Kerze oder eines Teelichtes (nicht Gegenstand des Gutachtens). Eine Einreihung des Windlichtes als Beleuchtungskörper in die Position 9405 kommt nicht in Betracht, da das Glasgefäß weder eine passgenaue Aufnahmevorrichtung für ein Teelicht, noch eine spezielle Haltevorrichtung (Dorn, Klammer oder Klemmvorrichtung) für eine Kerze aufweist. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung und das äußere Erscheinungsbild durch den maschinell hergestellten Stern bestimmt. Insbesondere im Hinblick auf den Umfang und das äußere Erscheinungsbild sind hier die Flechtstoffe als charakterverleihend anzusehen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Andere Ware, unmittelbar aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Bambus oder Rattan hergestellt, keine Flaschenhülsen aus Stroh, nicht handgearbeitet".

Notes that govern this classification

Pos. 4602

Zu Unterposition 4602 19 90: Hierher gehören: 1. die in den Erläuterungen zu Position 4602 des HS, erster Absatz Ziffer 2) genannten Erzeugnisse aus pflanzlichen Stoffen, z. B. Teppiche, die aus kleinen Matten der Unterposition 4601 20 bestehen, die durch Bindematerial miteinander verbunden sind. 2. Waren aus Luffa. Luffa oder Zouffa oder Loofah, auch pflanzlicher Schwamm genannt, gehört zu Unterposition 1404 90 00 und besteht aus dem Zellgewebe eines exotischen Zierkürbis (Cucurbita): Luffa cylindrica.

Pos. 4602

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 650/90 der Kommission vom 16. März 1990 (ABl. EG Nr. L 71/11) (RV L 650/90), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Kranzförmiger Artikel mit verschiedenen Durchmessern (7–35 cm), bestehend aus ganzen Weidenzweigen, geschält, lediglich zusammengedreht und ineinander gesteckt (siehe Foto 1). Unterposition 4602 19 90 Einreihung gemäß den allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 1 zu Kapitel 6 sowie dem Wortlaut der KN-Code 4602, 4602 19 und 4602 19 90 . …

Pos. 4602

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur – hat auf der 178. Sitzung entschieden, dass „Katzenkörbchen / Hundekörbchen aus Flechtstoffen“ in die Position 4602 einzureihen ist: Warenbeschaffenheit: Katzenkörbchen / Hundekörbchen aus Flechtstoffen in verschiedenen Größen, z. B. - ca. 52 x 52 x 28 cm großer Weidenkorb für Katzen mit einem eingelegten (abnehmbaren) Kissen aus Spinnstoff ausgestattet, - Weidenkorb (in verschiedenen Größen) für Hunde, mit einem Spinnstofffutter ausgekleidet und einem eingelegten (abnehmbaren) Kissen aus Spinnstoff ausgestattet. Die Waren dienen dazu Hunden oder Katzen als Ruheplatz zu dienen. …

Kapitel 46

1. Als „Flechtstoffe" im Sinne dieses Kapitels gelten Stoffe, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und Form zum Flechten, Weben oder für ähnliche Verarbeitungsverfahren geeignet sind; dazu gehören insbesondere Stroh, Korbweiden/Flechtweiden, Bambus und Rattan, Binsen, Schilf, Holzspan, Streifen aus anderen pflanzlichen Material (z. B. Streifen aus Rinde, schmale Blätter und Raffiabast oder andere Streifen, die aus breiten Blättern gewonnen wurden), nicht versponnene natürliche Spinnfasern, Monofile und Streifen oder dergleichen aus Kunststoffen sowie Streifen aus Papier, jedoch nicht Streifen aus Leder, rekonstituiertem Leder, Filz oder Vliesstoffen, Menschenhaar, Rosshaar, Vorgarne und Garne aus Spinnstoffen sowie Monofilamente und Streifen oder dergleichen des Kapitels 54 (RV E4601000). 2. …

Frequently asked questions

What does customs tariff code 4602.19.90.90.0 cover?

Code 4602.19.90.90.0 covers Other, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

What is the duty rate for 4602.19.90.90.0?

The third-country duty rate for 4602.19.90.90.0 is 3.7 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for 4602.19.90.90.0?

The first six digits form the HS code: 460219. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

How many digits does 4602.19.90.90.0 have?

4602.19.90.90.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

Where does 4602.19.90.90.0 sit in the tariff?

4602.19.90.90.0 sits in this hierarchy: 46 MANUFACTURES OF STRAW, OF ESPARTO OR OF OTHER PLAITING MATERIALS; BASKETWARE AND WICKERWORK > 4602 Basketwork, wickerwork and other articles, made directly to shape from plaiting materials or made up from goods of heading 4601; articles of loofah > 460219 Other > 46021990 Other > 4602199090 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

Is there binding tariff information for 4602.19.90.90.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 4602.19.90.90.0, for example DEBTI7216/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

Does customs tariff code 4602.19.90.90.0 change?

4602.19.90.90.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Read more on classification

Classifying more than one product?

This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.