Customs tariff code 4810.14.00.80.0: Other, andere
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 4810.14.00.80.0 covers Other, andere. The third-country duty rate is 0 %, plus import VAT.
4810.14.00.80.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 48. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 4810.14.00.80.0
- Third-country duty
- 0 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 48PAPER AND PAPERBOARD; ARTICLES OF PAPER PULP, OF PAPER OR OF PAPERBOARD
- 4810Paper and paperboard, coated on one or both sides with kaolin (China clay) or other inorganic substances, with or without a binder, and with no other coating, whether or not surface-coloured, surface-decorated or printed, in rolls or rectangular (including square) sheets, of any size
- 4810.14In sheets with one side not exceeding 435 mm and the other side not exceeding 297 mm in the unfolded state
- 4810.14.00Papiere und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder mit einem Gehalt von 10 GHT oder weniger solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen
- 4810.14.00.80Other
- 4810.14.00.80.0Other, andere
From HS code to customs tariff code 4810.14.00.80.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 0 % | MFN |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| United States | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um weißes Papier aus gebleichtem, chemischem Halbstoff aus Holz (Sulfatzellstoff). Das Papier ist einseitig mit anorganischen Stoffen (Siliciumdioxid = SILICA) gestrichen, hat ein Quadratmetergewicht von weniger als 150 g, weist einen Aschegehalt von mehr als 3 GHT sowie einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60% auf. Die Rückseite ist mit einem Endloslogo bedruckt. Es wird in rechteckigen, etwa 100 x 240 mm großen Bogen eingeführt und ist zu 110 bzw. 500 Stück verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Kraftpapiere und -pappen, einseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch bedruckt, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen" zur Codenummer 4810 14 00 80 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich nach den Angaben der Antragstellerin um weiße Papiere aus gebleichtem, chemischem Halbstoff aus Holz (Sulfatzellstoff). Die Papiere sind einseitig mit Kaolin und anderen anorganischen Stoffen (Siliciumdioxid = SILICA) gestrichen, haben ein Quadratmetergewicht von weniger als 150 g, weisen einen Aschegehalt von mehr als 3 GHT sowie einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60% auf. Die Rückseite ist mit einem Endloslogo bedruckt. Sie werden in rechteckigen Bogen (Abmessungen: etwa 297 x 420 mm, etwa 210 x 297 mm und etwa 102 x 241 mm) eingeführt und sind zu 110 bzw. 500 Stück verpackt. Derartige Waren gehören als "Kraftpapiere und -pappen, einseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch bedruckt, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, in rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen" zur Codenummer 4810 1400 80 0 des Zolltarifs.
Sogenanntes Sublimationspapier (TXPF-RI-MUG 110 bzw. TXPF-RI-MUG500): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um weißes Papier aus gebleichtem, chemischem Halbstoff aus Holz (Sulfatzellstoff). Das Papier ist einseitig mit anorganischen Stoffen (Siliciumdioxid = SILICA) gestrichen, hat ein Quadratmetergewicht von weniger als 150 g, weist einen Aschegehalt von mehr als 3 GHT sowie einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60% auf. Die Rückseite ist mit einem Endloslogo bedruckt. Es wird in rechteckigen, etwa 100 x 240 mm großen Bogen eingeführt und ist zu 110 bzw. 500 Stück verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Kraftpapiere und -pappen, einseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch bedruckt, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen" zur Codenummer 4810 14 00 80 0 des Zolltarifs.
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um weißes Papier aus gebleichtem, chemischem Halbstoff aus Holz (Sulfatzellstoff). Das Papier ist einseitig mit anorganischen Stoffen (Siliciumdioxid = SILICA) gestrichen, hat ein Quadratmetergewicht von weniger als 150 g, weist einen Aschegehalt von mehr als 3 GHT sowie einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60% auf. Die Rückseite ist mit einem Endloslogo bedruckt. Es wird in rechteckigen, etwa 100 x 240 mm großen Bogen eingeführt und ist zu 110 bzw. 500 Stück verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Kraftpapiere und -pappen, einseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch bedruckt, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen" zur Codenummer 4810 14 00 80 0 des Zolltarifs.
Bei der als "Photo Paper" bezeichneten Ware handelt es sich nach dem Untersuchungsergebnis um einseitig mit anorganischen Stoffen gestrichenes Papier aus gebleichtem, chemischem Halbstoff aus Holz, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff von mehr als 80 GHT. Das Papier ist auf der Rückseite mit einem Endlosmotiv bedruckt. Es soll als insbesondere für Tintenstrahldrucker geeignetes Druckpapier verwendet werden und wird in rechteckigen Bogen (Format DIN A4) eingeführt, von denen 50 Stück in einem Beutel aus Kunststofffolie sowie in einer Schachtel aus bedruckter Pappe verpackt sind. Derartige Waren gehören als "Kraftpapiere und -pappen, einseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen, auch bedruckt, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen" zur Codenummer 4810 14 00 80 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um weißes, einseitig glänzendes Papier aus überwiegend gebleichtem chemischem Halbstoff aus Holz (im Sulfatverfahren aufgeschlossen) und in geringem Umfang (unter 10 GHT) aus mechanischem oder chemisch-mechanischem Halbstoff, beidseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen, mit einem Quadratmetergewicht von etwa 232 g (laut Angaben des Antragstellers in Quadratmetergewichten von 160 g, 210 g und 240 g), einem Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60 %, einer Dicke von etwa 285 Mikron und einem Aschegehalt von mehr als 3 GHT, in rechteckigen Bogen (Formate DIN A4 und 10 x 15 cm). Das Papier ist zu 20 Blatt (Format DIN A4) bzw. 50 Blatt (Format 10 x 15 cm) jeweils gemeinsam mit einem mit Produktinformationen farbig bedruckten Papiereinleger in einer klarsichtigen Kunststofffolientüte verpackt. Derartige Waren gehören als "Kraftpapiere und -pappen, beidseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder mit einem Gehalt von 10 GHT oder weniger an Fasern in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, bezogen auf die Gesamtfasermenge, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen" zur Codenummer 4810 1400 80 0 des Elektronischen Zolltarifs.
Bei den als "Sublimationspapiere" bezeichneten Erzeugnissen handelt es sich nach den Angaben der Antragstellerin um weiße Papiere aus gebleichtem, chemischem Halbstoff aus Holz (Sulfatzellstoff). Die Papiere sind einseitig mit Kaolin und anderen anorganischen Stoffen (Siliciumdioxid = SILICA) gestrichen, haben ein Quadratmetergewicht von weniger als 150 g, weisen einen Aschegehalt von mehr als 3 GHT sowie einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60% auf. Die Rückseite ist mit einem Endloslogo bedruckt. Sie werden in rechteckigen Bogen (Abmessungen: 210 x 297 mm bzw. 216 x 356 mm bzw. 297 x 420 mm) eingeführt und sind zu 110 Stück verpackt. Derartige Waren gehören als "Kraftpapiere und -pappen, einseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch bedruckt, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen" zur Codenummer 4810 14 00 80 0 des Zolltarifs.
Bei den als "Sublimationspapiere" bezeichneten Erzeugnissen handelt es sich nach den Angaben der Antragstellerin um weiße Papiere aus gebleichtem, chemischem Halbstoff aus Holz (Sulfatzellstoff). Die Papiere sind einseitig mit anorganischen Stoffen (Siliciumdioxid = SILICA) gestrichen, haben ein Quadratmetergewicht von weniger als 150 g, weisen einen Aschegehalt von mehr als 3 GHT sowie einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60% auf. Die Rückseite ist mit einem Endloslogo bedruckt. Sie werden in rechteckigen Bogen (Abmessungen: 210 x 297 mm bzw. 216 x 356 mm bzw. 297 x 420 mm) eingeführt und sind zu 110 Stück verpackt. Derartige Waren gehören als "Kraftpapiere und -pappen, einseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch bedruckt, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen" zur Codenummer 4810 14 00 80 0 des Zolltarifs.
Notes that govern this classification
Zu Unterpositionen 4810 13 00 bis 4810 19 00: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 4810 13, 4810 14, 4810 19, 4810 22 und 4810 29 des HS.
Zu Unterpositionen 4810 13, 4810 14, 4810 19, 4810 22 und 4810 29: Papiere und Pappen, die von diesen UPos. erfasst werden, sind solche, die ungestrichen zu Pos. 4802 gehören.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2141/89 der Kommission vom 14. Juli 1989 (ABl. EG Nr. L 205/22) (RV L 2141/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 2. Leichtplatten, quadratisch oder rechteckig, hergestellt aus einer Lage expandierten Polystyrols, beidseitig mit einem weißen, mit Kaolin gestrichenen Blatt Papier bedeckt, ohne Gehalt an Fasern, die in einem mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurden, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g. Die Gesamtdicke des Papiers macht 10 v. H. oder mehr der Gesamtdicke der Ware aus. Unterposition 4810 14 00 oder 4810 19 00
Frequently asked questions
What does customs tariff code 4810.14.00.80.0 cover?
Code 4810.14.00.80.0 covers Other, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 4810.14.00.80.0?
The third-country duty rate for 4810.14.00.80.0 is 0 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 4810.14.00.80.0?
The first six digits form the HS code: 481014. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 4810.14.00.80.0 have?
4810.14.00.80.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 4810.14.00.80.0 sit in the tariff?
4810.14.00.80.0 sits in this hierarchy: 48 PAPER AND PAPERBOARD; ARTICLES OF PAPER PULP, OF PAPER OR OF PAPERBOARD > 4810 Paper and paperboard, coated on one or both sides with kaolin (China clay) or other inorganic substances, with or without a binder, and with no other coating, whether or not surface-coloured, surface-decorated or printed, in rolls or rectangular (including square) sheets, of any size > 481014 In sheets with one side not exceeding 435 mm and the other side not exceeding 297 mm in the unfolded state > 48101400 Papiere und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder mit einem Gehalt von 10 GHT oder weniger solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen > 4810140080 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 4810.14.00.80.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 4810.14.00.80.0, for example DEBTI16103/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 4810.14.00.80.0 change?
4810.14.00.80.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.