Customs tariff code 4810.99.80: Other, andere
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 4810.99.80 covers Other, andere. The third-country duty rate is 0 %, plus import VAT.
4810.99.80 is CN code in the EU customs tariff, in chapter 48. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.
- Customs code
- 4810.99.80
- Third-country duty
- 0 %
- Declarable
- No
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 48PAPER AND PAPERBOARD; ARTICLES OF PAPER PULP, OF PAPER OR OF PAPERBOARD
- 4810Paper and paperboard, coated on one or both sides with kaolin (China clay) or other inorganic substances, with or without a binder, and with no other coating, whether or not surface-coloured, surface-decorated or printed, in rolls or rectangular (including square) sheets, of any size
- 4810.99Other
- 4810.99.80Other, andere
From HS code to customs tariff code 4810.99.80
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 0 % | MFN |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| United States | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Es handelt sich um rechteckige, mehrlagige Platten (Abmessungen: etwa 125 x 184 cm bis 152 x 305 cm, Dicke: etwa 3 , 8 mm) mit zwei in Leinwandstruktur geprägte Außenlagen aus weißem, mit einem anorganischen Stoff (Calciumcarbonat) gestrichenem Papier und einem Kern aus zwei Lagen weißem, mit einer Punktmusterung, geprägtem Papier (nicht gewellt) und einer Innenlage aus weißem Papier, die durch Zusammenkleben miteinander verbunden sind. Die Platten haben ein Quadratmetergewicht von mehr als 400 g. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit anorganischen Stoffen, anderen Stoffen als Kaolin, gestrichen, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, in quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, andere Papier und Pappen als die der Unterpositionen 4810 1300 bis 4810 3100, andere als Multiplex" zur Unterposition 4810 99 80 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um rechteckige, mehrlagige Platten (Abmessungen: etwa 125 x 184 cm bis 152 x 305 cm, Dicke: etwa 2 , 4 mm) mit zwei Außenlagen aus weißem, mit einem anorganischen Stoff (Calciumcarbonat) gestrichenem Papier und einer Zwischenlage aus weißem, mit einer Punktmusterung geprägtem Papier (nicht gewellt), die durch Zusammenkleben miteinander verbunden worden sind (kein Multiplex). Die Platten haben ein Quadratmetergewicht von mehr als 400 g und einen auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfatzellstoff von weniger als 80 GHT (somit keine Kraftpappe). Die Platten sind auch in einer Dicke von 3 , 8 mm und 5 , 0 mm (Kern aus zwei Lagen geprägtem und einer Innenlage aus weißem Papier) erhältlich. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit anderen anorganischen Stoffen als Kaolin gestrichen, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, in quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, andere Papier und Pappen als die der Unterpositionen 4810 1300 bis 4810 3100, andere als Multiplex" zur Unterposition 4810 9980 der Kombinierten Nomenklatur.
Bei den durch Warenmuster veranschaulichten Artikeln handelt es sich um rechteckige Zuschnitte aus beidseitig vollflächig homogen gefärbtem, gewellten Papier (Abmessungen etwa 13 x 20 cm). Beide Seiten sind überwiegend mit anorganischen Stoffen (kein Kaolin) bestrichen. Aufgrund der Bearbeitung bricht das Papier an den Wellentälern leicht auseinander und stellt sich daher nicht als Papier von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papier zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden dar. Insgesamt vier Papierzuschnitte sind zusammen mit Perlen, Pailletten, Wackelaugen, Kunststoffkugeln, selbstklebenden Strasssteinen, selbstklebenden Buchstaben/Zahlen, rechteckigen Kunststofffolien, bunten Holzstäbchen (rechteckig und abgerundet), Holzklammern, Regenbogenpapier, buntem Papier, Papierstrohhalmen, Druckerzeugnissen, rechteckigen Vlieszuschnitten, Watte, Bindfäden, Pompons, Knöpfen, bunten Federn, Musterbeutelklammern und Pfeifenreinigern (DEBTI-1299/24-1 bis DEBTI-1299/24-11, DEBTI-1299/24-13 bis DEBTI-1299/24-25) in einem bedruckten Pappkarton aufgemacht. Sie können mit anderen Bestandteilen des Sets oder auch für andere Bastelarbeiten verwendet werden. Eine Einreihung als Bastelset der Position 9503 kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht zur Ausgestaltung einer bestimmten Freizeitbeschäftigung (hier eines bestimmten Bastelprojektes) zusammengestellt wurden, sondern beliebig auch zur Dekoration von Geschenken o.a. zu verwenden sind. Die einzelnen Bestandteile (hier: gewelltes Papier) sind daher getrennt einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit anorganischen Stoffen, anderen Stoffen als Kaolin, gestrichen, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch auf der Oberfläche gefärbt in quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, andere Papier und Pappen als die der Unterpositionen 4810 13 bis 4810 31, andere als Multiplex" eingereiht.
Bei den durch Warenmuster veranschaulichten Artikeln handelt es sich um rechteckige Zuschnitte aus vollflächig beidseitig farbig mit einem Regenbogenfarbverlauf bedrucktem Papier (Abmessungen: etwa 11,5 x 20 cm bzw. 2 x 30 cm). Beide Seiten sind überwiegend mit anorganischen Stoffen (kein Kaolin) bestrichen. Aufgrund der Beschaffenheit stellt sich das Papier nicht als Papier von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden dar. Insgesamt vier Papierzuschnitte sind zusammen mit Perlen, Pailletten, Wackelaugen, Kunststoffkugeln, selbstklebenden Strasssteinen, selbstklebende Buchstaben/Zahlen, rechteckigen Kunststofffolien, bunten Holzstäbchen (rechteckig und abgerundet), Regenbogepapier, buntem Papier, Papierstrohhalmen, Druckerzeugnissen, rechteckigen Vlieszuschnitten, Bindfäden, Pompons, Knöpfen, Musterbeutelklammern, bunten Federn und Pfeifenreinigern (DEBTI-1299/24-1 bis DEBTI-1299/24-12, DEBTI-1299/24-14 bis DEBTI-1299/24-25) in einem bedruckten Pappkarton aufgemacht. Sie können mit anderen Bestandteilen des Sets oder auch für andere Bastelarbeiten verwendet werden. Eine Einreihung als Bastelset der Position 9503 kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht zur Ausgestaltung einer bestimmten Freizeitbeschäftigung (hier eines bestimmten Bastelprojektes) zusammengestellt wurden, sondern beliebig auch zur Dekoration von Geschenken o.a. zu verwenden sind. Die einzelnen Bestandteile (hier: gewelltes Papier) sind daher getrennt einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit anorganischen Stoffen, anderen Stoffen als Kaolin, gestrichen, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch auf der Oberfläche gefärbt in quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, andere Papier und Pappen als die der Unterpositionen 4810 13 bis 4810 31, andere als Multiplex" eingereiht.
Es handelt sich um rechteckige, mehrlagige Platten (Abmessungen: etwa 125 x 184 cm bis 152 x 305 cm, Dicke: etwa 3,8 mm) mit zwei in Leinwandstruktur geprägte Außenlagen aus weißem, mit einem anorganischen Stoff (Calciumcarbonat) gestrichenem Papier und einem Kern aus zwei Lagen weißem, mit einer Punktmusterung, geprägtem Papier (nicht gewellt) und einer Innenlage aus weißem Papier, die durch Zusammenkleben miteinander verbunden sind. Die Platten haben ein Quadratmetergewicht von mehr als 400 g. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit anorganischen Stoffen, anderen Stoffen als Kaolin, gestrichen, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, in quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, andere Papier und Pappen als die der Unterpositionen 4810 13 bis 4810 31, andere als Multiplex" zur Unterposition 4810 99 80 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um rechteckige, mehrlagige Platten (Abmessungen: etwa 125 x 184 cm bis 152 x 305 cm, Dicke: etwa 2,4 mm) mit zwei Außenlagen aus weißem, mit einem anorganischen Stoff (Calciumcarbonat) gestrichenem Papier und einer Zwischenlagen aus weißem, mit einer Punktmusterung, geprägtem Papier (nicht gewellt), die durch Zusammenkleben miteinander verbunden worden sind (kein Multiplex). Die Platten haben ein Quadratmetergewicht von mehr als 400 g und einen auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfatzellstoff von weniger als 80 GHT (somit keine Kraftpappe). Die Platten sind auch in einer Dicke von 3,8 mm (Kern aus zwei Lagen geprägtem und einer Innenlage aus weißem Papier) erhältlich. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit anorganischen Stoffen, anderen Stoffen als Kaolin, gestrichen, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, in quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, andere Papier und Pappen als die der Unterpositionen 4810 13 bis 4810 31, andere als Multiplex" zur Unterposition 4810 99 80 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um rechteckige, mehrlagige Platten (Abmessungen: etwa 125 x 184 cm bis 152 x 305 cm, Dicke: etwa 2,2 mm) mit zwei Außenlagen aus weiß-braunem, mit einem anorganischen Stoff (Calciumcarbonat) gestrichenem Papier und einer Zwischenlagen aus weißem, mit einer Punktmusterung, geprägtem Papier (nicht gewellt), die durch Zusammenkleben miteinander verbunden worden sind (kein Multiplex). Die Platten haben ein Quadratmetergewicht von mehr als 400 g. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit anorganischen Stoffen, anderen Stoffen als Kaolin, gestrichen, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, in quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, andere Papier und Pappen als die der Unterpositionen 4810 13 bis 4810 31, andere als Multiplex" zur Unterposition 4810 99 80 der Kombinierten Nomenklatur.
SPRF-A3, SPRF-A4, SPRF-MUG-100, SPRF-MUG-500 Es handelt sich bei dem sog. Sublimationspapier um rechteckige Zuschnitte aus weißem Papier aus Halbstoff aus Baumwollabfällen. Die Zuschnitte haben ein Gewicht von etwa 106 g pro Quadratmeter und eine Dicke von etwa 113 µm. Beide Seiten sind überwiegend mit anorganischen Stoffen (kein Kaolin) bestrichen, die Rückseiten sind mit Endloslogos bedruckt. Aufgrund der Verwendung als Transferpapier stellt sich die Ware nicht als Papier von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papier zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden dar. Das Papier wird in den Größen DIN A3, DIN A4 und 100 x 240 mm, zu 100 bzw. 500 Blatt verpackt, gehandelt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit anorganischen Stoffen, anderen Stoffen als Kaolin, gestrichen, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, in quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, andere Papier und Pappen als die der Unterpositionen 4810 13 bis 4810 31, andere als Multiplex" zur Unterposition 4810 99 80 der Kombinierten Nomenklatur.
Notes that govern this classification
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2141/89 der Kommission vom 14. Juli 1989 (ABl. EG Nr. L 205/22) (RV L 2141/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 2. Leichtplatten, quadratisch oder rechteckig, hergestellt aus einer Lage expandierten Polystyrols, beidseitig mit einem weißen, mit Kaolin gestrichenen Blatt Papier bedeckt, ohne Gehalt an Fasern, die in einem mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurden, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g. Die Gesamtdicke des Papiers macht 10 v. H. oder mehr der Gesamtdicke der Ware aus. Unterposition 4810 14 00 oder 4810 19 00
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What does customs tariff code 4810.99.80 cover?
Code 4810.99.80 covers Other, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 4810.99.80?
The third-country duty rate for 4810.99.80 is 0 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 4810.99.80?
The first six digits form the HS code: 481099. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 4810.99.80 have?
4810.99.80 has eight digits and matches the EU Combined Nomenclature. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 4810.99.80 sit in the tariff?
4810.99.80 sits in this hierarchy: 48 PAPER AND PAPERBOARD; ARTICLES OF PAPER PULP, OF PAPER OR OF PAPERBOARD > 4810 Paper and paperboard, coated on one or both sides with kaolin (China clay) or other inorganic substances, with or without a binder, and with no other coating, whether or not surface-coloured, surface-decorated or printed, in rolls or rectangular (including square) sheets, of any size > 481099 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 4810.99.80?
Yes. The EBTI database holds decisions on 4810.99.80, for example DEBTI17528/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 4810.99.80 change?
4810.99.80 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.