Customs tariff code 5109.90.00.00: Other
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 5109.90.00.00 covers Other. The third-country duty rate is 5 %, plus import VAT.
5109.90.00.00 is TARIC code in the EU customs tariff, in chapter 51. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.
- Customs code
- 5109.90.00.00
- Third-country duty
- 5 %
- Declarable
- No
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
From HS code to customs tariff code 5109.90.00.00
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 5 % | MFN |
| Switzerland | 0 % | Tariff preference |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Handarbeitsset, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus vier Garnen und fünf Stricknadeln, - gemeinsam den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Garne: -- vier "Knäuel", jeweils: -- mit einer bedruckten Pappbanderole versehen, jeweils: -- mit einer Länge von laut Antrag ca. 210 m, -- bedruckt bzw. gefärbt, -- gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, -- laut Antrag aus 75 GHT Wolle und 25 GHT Polyamid (synthetische Chemiefasern); die Antragsangaben können als zutreffend angesehen werden, -- mit einem Gewicht von 50 g, damit in Aufmachung für den Einzelverkauf, -- nicht mit Metalldraht verstärkt (somit kein Bindfaden der Position 5607), - fünf Stricknadeln, in einem Papierumschlag verpackt, jeweils: -- mit einer Länge von ca. 20 cm und einem Durchmesser von ca. 2 mm, -- zum Handgebrauch, -- aus Holz (laut Antrag Bambus), - soll laut Antrag zum Stricken von Socken verwendet werden, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang (Lauflänge/Gewicht) bestimmen die Garne den Charakter der Warenzusammenstellung. "Garne aus Wolle, in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Wolle von weniger als 85 GHT"
Garn, Foto siehe Anlage, - mit einer Papierbanderole umwickelt, - als Meterware im Knäuel, laut Antrag mit einer Länge von ca. 420 m und einem Gewicht von 100 g, somit in Aufmachung für den Einzelverkauf, - gezwirnt; mit einer S-Drehung als letzter Drehung, - laut Antrag aus 75 GHT Wolle und 25 GHT Polyamid (synthetische Chemiefasern); die Antragsangaben können als zutreffend angesehen werden, - nicht mit Metalldraht verstärkt (somit kein Bindfaden der Position 5607). "Garn aus Wolle, in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Wolle von weniger als 85 GHT"
Strickgarn, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Pappbanderole umwickelt, - als Meterware im Knäuel, mit einer Länge von laut Antrag ca. 400 m und einem Gewicht von ca. 100 g (in Aufmachung für den Einzelverkauf), - gezwirnt; mit einer S-Drehung als letzter Drehung, - laut Antrag aus 75 GHT Wolle und 25 GHT synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyamid); die Antragsangaben können als zutreffend angesehen werden, somit keine Ware der Position 5511, - nicht mit Metalldraht verstärkt (somit kein Bindfaden der Position 5607). "Garn aus Wolle, in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Wolle von weniger als 85 GHT"
Strickgarn, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Pappbanderole umwickelt, - als Meterware im Knäuel, mit einer Länge von laut Antrag ca. 400 m und einem Gewicht von ca. 100 g (in Aufmachung für den Einzelverkauf), - gezwirnt; mit einer S-Drehung als letzter Drehung, - laut Antrag aus 75 GHT Wolle und 25 GHT synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyamid); die Antragsangaben können als zutreffend angesehen werden, - nicht mit Metalldraht verstärkt (somit kein Bindfaden der Position 5607). "Garn aus Wolle, in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Wolle von weniger als 85 GHT"
Strickgarn, sog. Jacquard Strumpf und Sportwolle, Foto siehe Anlage, - als Sortiment aus vier Knäuel, jeweils mit einer Länge von laut Antrag 210 m, mit einer Pappbanderole umwickelt, - jeweils: -- bedrucktes bzw. gefärbtes Garn, -- gezwirnt, -- laut Antrag aus 75 GHT Wolle und 25 GHT synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyamid); die Antragsangaben können als zutreffend angesehen werden, somit keine Ware der Position 5207, -- mit einem Gewicht von laut Antrag 50 g (in Aufmachung für den Einzelverkauf), -- nicht mit Metalldraht verstärkt (somit kein Bindfaden der Position 5607). "Garne aus Wolle, in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Wolle von weniger als 85 GHT"
Handarbeitsset, sog. SB-Pack Hüttenschuhe, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus Garnen, Häkelnadeln, Sticknadel und lt. Antrag ein Paar Sohlen, - lt. Antrag gemeinsam in einem Polybeutel mit einem mit Strickanleitung und Bildern bedruckten Pappeinleger für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Garne: -- drei "Knäuel": --- laut Antrag aus 70 % Wolle und 30 % Polyacryl (synthetische Chemiefasern), --- gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, --- lt. Antrag mit einem Gewicht von 50 g je "Knäuel", somit in Aufmachung für den Einzelverkauf, --- nicht mit Metalldraht verstärkt, somit kein Bindfaden, - fünf Stricknadeln: -- zum Handgebrauch, -- lt. Antrag aus Bambus, -- mit einem Durchmesser von laut Antrag 4 mm, - Sticknadel: -- aus unedlem Metall, -- mit zugespitztem Stift an einem Ende und einem Nadelöhr am anderen Ende, - ein Paar Sohlen (Schuhteil): -- lt. Antrag: --- in Form von Zusammensetzungen aus einem Teil eines Schuhoberteils (ca. 2,5 cm hoher, den Übergang zur Sohle bildender, umlaufender Streifen aus Spinnstoff), durch Nähen mit einer gepolsterten Laufsohle aus Spinnststoff (stark getränkt) verbunden, --- nicht handgearbeitet - soll laut Antrag zum Stricken von sog. Hüttenschuhen verwendet werden, - insbesondere im Hinblick auf den Wert verleihen die Garne der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter. "Garne aus Wolle, in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Wolle von weniger als 85 GHT"
Garn, sog. Filzkordel, Art. 300-500, Foto siehe Anlage, - auf einer Holzkarte aufgewickelt; veranschaulicht durch ein Warenmuster mit einer Länge von 5 m, - mit einem Kern aus drei gezwirnten Garnen aus laut Antrag Jute, der mit Fasern aus laut Antrag Wolle umsponnen ist, - mit einem Anteil an Wolle von laut Antrag ca. 69 GHT, - mit einem Gewicht (einschließlich Unterlage) von laut Antrag 27 g, somit in Aufmachung für den Einzelverkauf, - nicht mit Metalldraht verstärkt, somit kein Bindfaden, - stellt sich als Garn aus einer mit Fasern umsponnenen (= nicht mit Garnen umwickelten) Seele dar und wird damit nicht als Gimpe eingereiht. "Garn aus Wolle, in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Wolle von weniger als 85 GHT"
Garn, sog. Juteschnur, Art. 61710, Foto siehe Anlage, - auf einer Spule aufgewickelt, laut Antrag mit einer Länge von 10 m, - mit einem Kern aus drei gezwirnten Garnen aus laut Antrag Jute, der mit gefärbten Fasern aus laut Antrag Wolle umsponnen ist, - mit einem Anteil an Wolle von laut Antrag 70 GHT und an Jute von 30 GHT, - mit einem Gewicht von ca. 85 g, somit in Aufmachung für den Einzelverkauf, - nicht mit Metalldraht verstärkt, somit kein Bindfaden, - stellt sich als Garn aus einer mit Fasern umsponnenen (= nicht mit Garnen umwickelten) Seele dar und wird damit nicht als Gimpe eingereiht. "Garn aus Wolle, in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Wolle von weniger als 85 GHT"
Notes that govern this classification
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Garne aus Wolle oder aus feinen Tierhaaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf im Sinne des Teils I) B) 3) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI.
1. In der Nomenklatur gelten als: a) „Wolle" die natürliche Faser des Haarkleides von Schafen (RV E5101A00); b) „feine Tierhaare" die Haare folgender Tiere: Alpaka, Lama, Vikunja, Kamel (einschließlich Dromedaren), Jak, Angora-, Tibet-, Kaschmir- und ähnliche Ziegen (ausgenommen gemeine Ziegen), Kaninchen (auch Angorakaninchen), Hasen, Biber, Nutria und Bisamratten (RV E5101B00); c) „grobe Tierhaare" die Haare der vorstehend nicht genannten Tiere, ausgenommen Haare und Borsten zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502) und Rosshaar (Position 0511) (RV E5101C00).
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What does customs tariff code 5109.90.00.00 cover?
Code 5109.90.00.00 covers Other. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 5109.90.00.00?
The third-country duty rate for 5109.90.00.00 is 5 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 5109.90.00.00?
The first six digits form the HS code: 510990. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 5109.90.00.00 have?
5109.90.00.00 has ten digits and carries the EU measures held in TARIC. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 5109.90.00.00 sit in the tariff?
5109.90.00.00 sits in this hierarchy: 51 WOOL, FINE OR COARSE ANIMAL HAIR; HORSEHAIR YARN AND WOVEN FABRIC > 5109 Yarn of wool or of fine animal hair, put up for retail sale > 510990 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 5109.90.00.00?
Yes. The EBTI database holds decisions on 5109.90.00.00, for example DEBTI3678/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 5109.90.00.00 change?
5109.90.00.00 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.