Customs tariff code 5207.10.00.00.0: Containing 85 % or more by weight of cotton, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT…
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 5207.10.00.00.0 covers Containing 85 % or more by weight of cotton, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr. The third-country duty rate is 5 %, plus import VAT.
5207.10.00.00.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 52. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 5207.10.00.00.0
- Third-country duty
- 5 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
From HS code to customs tariff code 5207.10.00.00.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 5 % | MFN |
| Switzerland | 0 % | Tariff preference |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Garn, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Papierbanderole umhüllt, - mit einer Länge von laut Antrag 100 m, - gefärbt, - gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, - aus laut Antrag Baumwolle, - mit einem Titer von weniger als 20000 dtex, - mit einem Gewicht von laut Antrag 50 g, - stellt sich weder als Nähgarn noch als Bindfaden dar, - in Aufmachung für den Einzelverkauf, - stellt sich als Garn dar, somit keine Ware der Position 5702. "Garn aus Baumwolle, kein Nähgarn, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT"
Garne, sog. Strickgarn 50 g Klassik, Art. 729684, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- mit einer bedruckten Papierbanderole umhüllt, -- 6-farbig sortiert, jeweils 10 Knäuel in den Farben brown, berry, green, blue, lilac und black, -- jeweils: --- mit einer Länge von 115 m, --- gefärbt, --- gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, --- aus Baumwolle, --- mit einem Titer von ca. 4400 dtex, --- mit einem Gewicht von 50 g, - stellt sich weder als Nähgarn noch als Bindfaden dar, - in Aufmachung für den Einzelverkauf. "Garn aus Baumwolle, kein Nähgarn, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT"
Handarbeitsset, sog. Traumfänger, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus drei Spitzenbordüren, einem Garn, einem Bambusring, einer Häkelnadel, einer Nähnadel, einem Nähfaden, zwei künstlichen Blüten und sieben Pompons, - gemeinsam in einer bedruckten Pappschachtel mit einer Anleitung für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Garn: -- als Meterware im Strang, -- mit einer Länge des Garns von laut Antrag 20 m, -- aus laut Antrag Baumwolle, -- gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung (u. a. deshalb kein Nähgarn), -- mit einem Gewicht von laut Antrag ca. 7 g (Garn in Aufmachungen für den Einzelverkauf), -- mit einem Titer von ca. 3000 dtex, somit kein Bindfaden, - Spitzenbordüren: -- in unterschiedlichen Breiten, zwischen ca. 8 mm und ca. 11 mm, -- in Form einer Flecht- bzw. Klöppelspitze, -- maschinell hergestellt, -- aus laut Antrag Baumwolle, - Nähfaden: -- auf einer Pappkarte aufgemacht, mit einem Gewicht einschließlich Unterlage von weniger als 125 g (= Garn in Aufmachung für den Einzelverkauf), -- aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), -- gefärbt, -- gezwirnt, mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, -- appretiert für die Verwendung als Nähgarn, - künstliche Blüten: -- mit zugeschnittenen Blütenblättern, -- mit einem Blütenboden aus Kunststoff, -- die Blütenblätter und der Blütenboden sind durch Zusammenstecken in Blumenbindetechnik zusammengefügt, - Pompons: -- mit unterschiedlichen Durchmessern, laut Antrag zwischen ca. 1,5 cm und ca. 3 cm, -- jeweils aus kurzen Garnstücken aus Spinnstoffen, die in der Mitte nur an einer Stelle abgebunden sind und nach allen Richtungen abstehen, -- aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - Nadeln: -- Häkelnadel, --- aus unedlem Metall, mit einem Griff aus Kunststoff, --- zum Handgebrauch, -- Nähnadel: --- aus unedlem Metall, - Ring: -- aus laut Antrag Bambus, -- mit einem Durchmesser von ca. 13 cm, - das Garn bestimmt insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung. "Garn aus Baumwolle, kein Nähgarn, in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT"
Handarbeitsset, sog. Armbänder, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus zwölf Garnen und einem Webrad, - gemeinsam in einer bedruckten Pappschachtel mit einer Anleitung für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Garne: -- als Meterware, im Strang (ohne Unterlage, u. a. deshalb kein Nähgarn), -- aus laut Antrag Baumwolle, -- gezwirnt, mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, -- mit einem Gewicht von nicht mehr als 500 g (Garn in Aufmachungen für den Einzelverkauf), -- mit einem Titer von laut Antrag 2160 dtex, somit kein Bindfaden, -- gefärbt bzw. gebleicht, - Webrad: -- bedruckt mir Ziffern, -- aus Papier, - die Garne bestimmen insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung. "Garne aus Baumwolle, keine Nähgarne, in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT"
Garn, Foto siehe Anlage, - drei Stück in einer bedruckten Pappschachtel verpackt, - als Meterware im Knäuel, mit einer Länge von laut Antrag 60 m, - aus laut Antrag Baumwolle, - gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, somit kein Nähgarn, - mit einem Gewicht von laut Antrag 25 g (Garn in Aufmachungen für den Einzelverkauf) und einem Titer von ca. 4.167 dtex (somit kein Bindfaden). "Garn aus Baumwolle (anderes als Nähgarne), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT"
Garn, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Papierbanderole umhüllt und in einer Folie aus Kunststoff verpackt, - als Meterware auf einer Spule aus Pappe, mit einer Länge von laut Antrag 175 m, - gebleicht, - gezwirnt, mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, - aus laut Antrag Baumwolle, - mit einem Titer von ca. 3.230 dtex, somit kein Bindfaden, - augenscheinlich nicht appretiert, somit kein Nähgarn, - mit einem Gewicht von laut Antrag 50 g, somit in Aufmachung für den Einzelverkauf. "Garn aus Baumwolle, kein Nähgarn, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT"
Garne, sog. Strickgarn 50 g Klassik, Art. 729684, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Papierbanderole umhüllt, - laut Antrag 6-farbig sortiert, jeweils 10 Knäuel in den Farben brown, berry, green, blue, lilac und black; veranschaulicht durch ein Knäuel in der Farbe brown, - mit einer Länge von laut Antrag 115 m, - laut Untersuchungsergebnis: -- gefärbt, -- gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, somit kein Nähgarn, -- aus laut Antrag Baumwolle, -- mit einem Titer von ca. 4400 dtex, somit kein Bindfaden, -- laut Antrag mit einem Gewicht von 50 g, somit in Aufmachung für den Einzelverkauf. "Garn aus Baumwolle, kein Nähgarn, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT"
Handarbeitsset, sog. Traumfänger, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus drei Spitzenbordüren, einem Garn, einem Bambusring, einer Häkelnadel, einer Nähnadel, einem Nähfaden, zwei künstlichen Blüten und sieben Pompons, - gemeinsam in einer bedruckten Pappschachtel mit einer Anleitung für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Garn: -- als Meterware im Strang, somit keine Ware der Position 5609, -- aus laut Antrag Baumwolle, -- gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung (u. a. deshalb kein Nähgarn), -- mit einem Gewicht von laut Antrag ca. 7 g (Garn in Aufmachungen für den Einzelverkauf), -- mit einem Titer von ca. 3000 dtex, somit kein Bindfaden, - Spitzenbordüren: -- in unterschiedlichen Breiten, zwischen ca. 8 mm und ca. 11 mm, -- in Form einer Flecht- bzw. Klöppelspitze, -- maschinell hergestellt, - Nähfaden: -- auf einer Pappkarte aufgemacht, mit einem Gewicht einschließlich Unterlage von weniger als 125 g (= Garn in Aufmachung für den Einzelverkauf), -- aus synthetischen Chemiefasern, -- gefärbt, -- gezwirnt, mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, -- appretiert für die Verwendung als Nähgarn, - künstliche Blüten: -- mit zugeschnittenen Blütenblättern, -- mit einem Blütenboden aus Kunststoff, -- die Blütenblätter und der Blütenboden sind durch Zusammenstecken in Blumenbindetechnik zusammengefügt, - Pompons: -- mit unterschiedlichen Durchmessern, laut Antrag zwischen ca. 1,5 cm und ca. 3 cm, -- jeweils aus kurzen Garnstücken aus Spinnstoffen, die in der Mitte nur an einer Stelle abgebunden sind und nach allen Richtungen abstehen, - Nadeln: -- Häkelnadel, --- zum Handgebrauch, -- Nähnadel: --- aus unedlem Metall, - Ring: -- aus laut Antrag Bambus, -- mit einem Durchmesser von ca. 13 cm, - das Garn bestimmt insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung. "Garn aus Baumwolle, kein Nähgarn, in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT"
Notes that govern this classification
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne) in Aufmachungen für den Einzelverkauf im Sinne der Bestimmungen des Teils I) B) 3) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI.
Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Denim" im Sinne der Unterpositionen 5209 42 und 5211 42 gelten buntgewebte Gewebe aus 3- oder 4-bindigem Kettköper, einschließlich Kreuzkettköper, deren Kettfäden von ein und derselben Farbe und deren Schussfäden roh, gebleicht, grau gefärbt oder in einem helleren Farbton als die Kettfäden gefärbt sind (RV F5201000).
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Frequently asked questions
What does customs tariff code 5207.10.00.00.0 cover?
Code 5207.10.00.00.0 covers Containing 85 % or more by weight of cotton, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 5207.10.00.00.0?
The third-country duty rate for 5207.10.00.00.0 is 5 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 5207.10.00.00.0?
The first six digits form the HS code: 520710. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 5207.10.00.00.0 have?
5207.10.00.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 5207.10.00.00.0 sit in the tariff?
5207.10.00.00.0 sits in this hierarchy: 52 COTTON > 5207 Cotton yarn (other than sewing thread) put up for retail sale > 520710 Containing 85 % or more by weight of cotton. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 5207.10.00.00.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 5207.10.00.00.0, for example DEBTI12459/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 5207.10.00.00.0 change?
5207.10.00.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.