Customs tariff code 5407.94.00.00.0: Printed, andere Gewebe, bedruckt
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 5407.94.00.00.0 covers Printed, andere Gewebe, bedruckt. The third-country duty rate is 8 %, plus import VAT.
5407.94.00.00.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 54. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 5407.94.00.00.0
- Third-country duty
- 8 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
From HS code to customs tariff code 5407.94.00.00.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 8 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Textillaminat, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware; mit einer Breite von laut Antrag 140 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus drei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einem geschmirgelten und bedruckten Gewebe in Atlasbindung, aus ungezwirnten, nicht hochfesten Garnen, ----- mit Kettgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester), ----- mit Schussgarnen aus dickeren, synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester) und synthetischen Mikro- Spinnfasern (laut Antrag Polyester), ---- mit einem Gesamtanteil an: ----- synthetischen Filamenten von ca. 60 GHT, ----- synthetischen Spinnfasern von ca. 40 GHT, --- mit einer Zwischenlage: ---- aus einem einfarbigen Gewebe in Leinwandbindung, --- mit einer Unterlage: ---- aus einem gerauten Kuliergewirke aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung verleiht das die Schauseite bildende Gewebe der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5407 10 bis 5407 84 genannte, bedruckt"
Gewebe, sog. Dekostoff mit Sterndesign, Foto siehe Anlage, - als Meterware auf Rollen, laut Antrag mit einer Länge von 300 cm und einer Breite von 36 cm, - aus einem geschmirgelten Gewebe, - mit Farbe bedruckt, - aus ungezwirnten, nicht hochfesten Garnen aus synthetischen Filamenten und synthetischen Mikro-Spinnfasern (beide laut Antrag aus Polyester), - mit einem Gesamtanteil an: -- synthetischen Filamenten von ca. 60 GHT (damit keine Ware der Unterposition (HS) 5407 61), -- synthetischen Spinnfasern von ca. 40 GHT, - an den Längskanten lediglich heiß geschnitten. "Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5407 10 bis 5407 84 genannte, bedruckt"
Gewebe, sog. Dekostoff, Art. 1102400, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem geschmirgelten Gewebe in Atlasbindung, -- mit Farbe bedruckt, -- aus ungezwirnten, nicht hochfesten Kettgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag: Polyester), -- aus ungezwirnten, nicht hochfesten Schussgarnen aus synthetischen Filamenten und synthetischen Mikro- Spinnfasern (beide laut Antrag aus Polyester), -- mit einem Gesamtanteil an: --- synthetischen Filamenten von ca. 60 GHT, --- synthetischen Spinnfasern von ca. 40 GHT, - nicht konfektioniert, somit keine Ware der Position 6307. "Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5407 10 bis 5407 84 genannte, bedruckt"
Textillaminat, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von 145 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einem geschmirgelten, musterbildend mit Kunststoff bedruckten Gewebe in Atlasbindung, ---- aus ungezwirnten, nicht hochfesten Kettgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag: Polyester), ---- aus ungezwirnten, nicht hochfesten Schussgarnen aus dickeren, synthetischen Filamenten und synthetischen Mikro-Spinnfasern (beide laut Antrag aus Polyester), ---- mit einem Gesamtanteil an: ----- synthetischen Filamenten von ca. 60 GHT, ----- synthetischen Spinnfasern von ca. 40 GHT, --- mit einer Unterlage: ---- aus einem buntgewebten Gewebe in Musterbindung aus dünnen Kettgarnen aus synthetischen Filamenten (Polyester) und weiß-melierten Schussgarnen aus Reißspinnstoff (Baumwolle und Polyester-Spinnfasern mit einer geringen Beimischung von Wolle, Viskose-, Polyamid- und Polyacryl Spinnfasern, sowie Bruchstücken von Elastomergarnen, mit einem geschätzen Gesamtanteil an: ----- synthetischen Filamenten (Polyester) von ca. 35 GHT, ----- Reißspinnstoff von ca. 65 GHT, bestehend aus: ------ synthetischen Spinnfasern (Polyester, Polyamid, Polyacryl und Elastomer) von ca. 24 GHT, ------ künstlichen Spinnfasern (Viskose) von ca. 8 GHT, ------ Baumwolle von ca. 32 GHT, ------ Wolle von ca. 1 GHT, - im Hinblick auf die Verwendung als Möbelbezugsstoff verleiht das die Schauseite bildende Gewebe der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5407 10 bis 5407 84 genannte, bedruckt"
Textillaminat, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von 145 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus drei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einem geschmirgelten und bedruckten Gewebe in Atlasbindung, ---- aus ungezwirnten, nicht hochfesten Kettgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag: Polyester), ---- aus ungezwirnten, nicht hochfesten Schussgarnen aus dickeren, synthetischen Filamenten und synthetischen Mikro-Spinnfasern (beide laut Antrag aus Polyester), ---- mit einem Gesamtanteil an: ----- synthetischen Filamenten von ca. 60 GHT, ----- synthetischen Spinnfasern von ca. 40 GHT, --- mit einer Zwischenlage: ---- aus einem buntgewebten Gewebe in Musterbindung aus dünnen Kettgarnen aus synthetischen Filamenten (Polyester) und weiß-melierten Schussgarnen aus Reißspinnstoff (Baumwolle und Polyester-Spinnfasern mit einer geringen Beimischung von Wolle, Viskose-, Polyamid- und Polyacryl Spinnfasern sowie Bruchstücken von Elastomergarnen), mit einem geschätzen Gesamtanteil von: ----- synthetischen Filamenten (Polyester) von ca. 35 GHT, ----- Reißspinnstoff von ca. 65 GHT, bestehend aus: ------ synthetischen Spinnfasern (Polyester, Polyamid, Polyacryl und Elastomer) von ca. 24 GHT, ------ künstlichen Spinnfasern (Viskose) von ca. 8 GHT, ------ Baumwolle von ca. 32 GHT, ------ Wolle von ca. 1 GHT, --- mit einer Unterlage: ---- aus einem gerauten Kuliergewirke aus synthetischen Chemiefasern, ---- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - im Hinblick auf die Verwendung als Möbelbezugsstoff verleiht das die Schauseite bildende Gewebe der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5407 10 bis 5407 84 genannte, bedruckt"
Gewebe, Foto siehe Anlage, - mit einer Breite von 140 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus ungezwirnten, nicht hochfesten Kettgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester), -- aus ungezwirnten, nicht hochfesten Schussgarnen aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester) und Baumwolle, -- mit einem Anteil an synthetischen Filamenten von ca. 38 GHT, an synthetischen Spinnfasern von ca. 32 GHT und Baumwolle von ca. 30 GHT, -- in Leinwandbindung, -- bedruckt. "Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5407 10 bis 5407 84 genannte, bedruckt"
Textillaminat, sog. Gewebe, Art. Zenith, Foto siehe Anlage, - als Meterware; mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einem geschmirgelten Gewebe in Atlasbindung, ---- geprägt und mit Farbe bedruckt, ---- aus ungezwirnten, nicht hochfesten Kettgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag: Polyester), ---- aus ungezwirnten, nicht hochfesten Schussgarnen aus synthetischen Filamenten und synthetischen Mikro- Spinnfasern (beide laut Antrag aus Polyester), ---- mit einem Gesamtanteil an: ----- synthetischen Filamenten von ca. 60 GHT, ----- synthetischen Spinnfasern von ca. 40 GHT, --- mit einer Unterlage: ---- aus einem weißen, gerauten Kettengewirke, ---- aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag: Polyester), ---- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - im Hinblick auf die Verwendung verleiht das die Schauseite bildende Gewebe der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5407 10 bis 5407 84 genannte, bedruckt"
Textillaminat, sog. Möbelstoff Suede 3 Fb5, Suede with velveteen 3 col.5, Foto siehe Anlage, - als Meterware; mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: --- mit einer Außenlage aus einem geschmirgelten, geprägten und mit Farbe bedruckten Gewebe in Atlasbindung aus ungezwirnten, nicht hochfesten Kettgarnen aus synthetischen Filamenten sowie aus ungezwirnten, nicht hochfesten Schussgarnen aus synthetischen Filamenten und synthetischen Mikro-Spinnfasern (alle aus Polyester); mit einem Gesamtanteil an: ---- synthetischen Filamenten von etwa 60 GHT, ---- synthetischen Spinnfasern von etwa 40 GHT, --- mit einer Innenlage aus einem gefärbten, geschmirgelten Kettengewirke aus synthetischen Chemiefasern; keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - im Hinblick auf die Verwendung als Möbelbezugsstoff bestimmt das die Außenlage (Schauseite) bildende Gewebe den Charakter der Ware. "Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5407 10 bis 5407 84 genannte, bedruckt"
Notes that govern this classification
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gewebe, die aus Garnen aus synthetischen Filamenten oder aus Monofilen oder Streifen der Pos. 5404 hergestellt sind (hinsichtlich des Begriffs „Gewebe“ siehe Teil I) C) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI). Hierunter fällt eine Vielzahl von Kleiderstoffen, Futterstoffen, Geweben zur Innenausstattung, Zeltstoffen, Fallschirmgeweben usw. Nicht zu dieser Position gehören: a) Verbandzeug, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf (Pos. 3005). b) Gewebe aus synthetischen Monofilen mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm oder aus Streifen oder dergleichen mit einer augenscheinlichen Breite von mehr als 5 mm, aus synthetischer Spinnmasse (Pos. 4601). c) Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (Pos. 5512 bis 5515). d) Reifencordgewebe der Pos. 5902. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1966/94 der Kommission vom 28. Juli 19941) (RV L 1966/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Gewebe als Meterware in Rollen, mit verzierenden verschiedenfarbigen Motiven bedruckt (93 % Polyester, 7 % Viskose), auf der Außenseite mit kleinen Pailletten und mit einigen Blumen aus synthetischem Spinnstoff versehen. Die Pailletten sind auf dem Gewebe aufgeklebt. Die Blumenmotive liegen in geringer Zahl vor (etwa 6 bei 1,70 m x 1,15 m) und sind locker auf dem Gewebe aufgenäht. Unterposition 5407 54 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomen-klatur, der Unterpositions-Anmerkung 1 h) zu Abschnitt XI sowie dem Wortlaut der KN-Codes 5407 und 5407 54 00. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Auf der 59. Sitzung des Ausschusses für das Harmonisierte System ist am 22. März 2017 entschieden worden, dass ein dreilagiges Erzeugnis (Verbunderzeugnis) aus einer oberen Lage aus einem Gewebe, einer mittleren Lage aus einer Kunststofffolie und einer unteren Lage aus einem Gewebe bzw. einem Gewirke (anderes als solches der Position 6001) als laminiertes Erzeugnis der Position 5903 anzusehen ist. Diese Einreihung hat unabhängig davon zu erfolgen, ob die mittlere Lage (Kunststofffolie) mit bloßem Auge wahrnehmbar ist oder auch nicht, da die Anmerkung 2 a) 1 zu Kapitel 59 auf laminierte Erzeugnisse nicht anwendbar ist. Die Waren können zum Beispiel wie folgt aussehen und sind u.a. zur Herstellung von so genannten Soft-Shell Jacken bestimmt:
1. Als „Chemiefasern" gelten in allen Teilen der Nomenklatur Spinnfasern und Filamente aus organischen Polymeren, die hergestellt sind: a) durch Polymerisation von organischen Monomeren, um Polymere wie Polyamide, Polyester, Polyolefine oder Polyurethane zu erhalten, oder durch chemische Modifikation von Polymeren von aus diesem Prozess hervorgegangenen Polymeren (z. B. Poly(vinylalkohol) hergestellt aus der Hydrolyse von Poly(vinylacetat)) (RV E54011A0); b) durch Auflösung oder durch chemische Behandlung von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose), um Polymere wie Kupferseide (Cupra) oder Viskose zu erhalten oder durch chemische Modifikation von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose, Kasein und andere Proteine, Alginsäure), um Polymere wie Acetat-Cellulose oder Alginate zu erhalten (RV E54011B0). …
Frequently asked questions
What does customs tariff code 5407.94.00.00.0 cover?
Code 5407.94.00.00.0 covers Printed, andere Gewebe, bedruckt. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 5407.94.00.00.0?
The third-country duty rate for 5407.94.00.00.0 is 8 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 5407.94.00.00.0?
The first six digits form the HS code: 540794. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 5407.94.00.00.0 have?
5407.94.00.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 5407.94.00.00.0 sit in the tariff?
5407.94.00.00.0 sits in this hierarchy: 54 MAN-MADE FILAMENTS; STRIP AND THE LIKE OF MAN-MADE TEXTILE MATERIALS > 5407 Woven fabrics of synthetic filament yarn, including woven fabrics obtained from materials of heading 5404 > 540794 Printed. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 5407.94.00.00.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 5407.94.00.00.0, for example DEBTI12994/18-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 5407.94.00.00.0 change?
5407.94.00.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.