Customs tariff code

Customs tariff code 5511.10.00: Of synthetic staple fibres, containing 85 % or more by weight of such fibres

Reference data as at 1 July 2026

Customs tariff code 5511.10.00 covers Of synthetic staple fibres, containing 85 % or more by weight of such fibres. The third-country duty rate is 5 %, plus import VAT.

5511.10.00 is CN code in the EU customs tariff, in chapter 55. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.

This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.

Customs code
5511.10.00
Third-country duty
5 %
Declarable
No
Binding rulings
8

Where this code sits in the tariff

  1. 55MAN-MADE STAPLE FIBRES
  2. 5511Yarn (other than sewing thread) of man-made staple fibres, put up for retail sale
  3. 5511.10Of synthetic staple fibres, containing 85 % or more by weight of such fibres
  4. 5511.10.00Of synthetic staple fibres, containing 85 % or more by weight of such fibres

From HS code to customs tariff code 5511.10.00

HS code5511.106 digits, uniform worldwide
CN code5511.10.008 digits, EU Combined Nomenclature

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty5 %MFN
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkiye0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries…0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Binding tariff information for this code

DEBTI29756/26-1Issued by DEValid until 2029-08-17

Garn, Foto siehe Anlage, - mit einer Papierbanderole umhüllt, - als Meterware im Knäuel, laut Antrag mit einer Länge von 65 m und einem Gewicht von 100 g, somit in Aufmachung für den Einzelverkauf, - gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, u. a. damit kein Nähgarn, - aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Acryl), - mit einem Titer von weniger als 10.000 dtex, damit kein Bindfaden der Position 5607. "Garn aus synthetischen Spinnfasern, kein Nähgarn, in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an synthetischen Spinnfasern von mehr als 85 GHT"

DEBTI21948/26-1Issued by DEValid until 2029-07-05

Garn, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- auf einer Pappkarte mit Aufhänger aufgemacht und mit einem Gewicht einschließlich Unterlage von ca. 3 , 9 g, somit in Aufmachung für den Einzelverkauf, -- mit einer Länge von 20 m, -- gefärbt, -- aus synthetischen Spinnfasern (Polyacryl), -- gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, u.a. somit keine Nähgarn, -- mit einem Titer von ca. 740 dtex, somit kein Bindfaden der Position 5607. "Garn aus synthetischen Spinnfasern, kein Nähgarn, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an synthetischen Spinnfasern von mehr als 85 GHT"

DEBTI22119/26-1Issued by DEValid until 2029-06-29

Garn, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Pappbanderole umwickelt, - als Meterware im Knäuel, laut Antrag mit einer Lauflänge von 1200 m und einem Gewicht von 400 g, somit in Aufmachung für den Einzelverkauf, - gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, u. a. damit kein Nähgarn, - aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Acryl), - mit einem Titer von weniger als 10.000 dtex, damit kein Bindfaden der Position 5607. "Garn aus synthetischen Spinnfasern, kein Nähgarn, in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an synthetischen Spinnfasern von mehr als 85 GHT"

DEBTI22110/26-1Issued by DEValid until 2029-06-28

Garn, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Pappbanderole umwickelt, - als Meterware im Knäuel, laut Antrag mit einer Lauflänge von 960 m und einem Gewicht von 300 g, somit in Aufmachung für den Einzelverkauf, - gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, u. a. damit kein Nähgarn, - aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyacryl), somit keine Ware der Unterposition (HS) 5511 20, - mit einem Titer von weniger als 10.000 dtex, damit kein Bindfaden der Position 5607. "Garn aus synthetischen Spinnfasern, kein Nähgarn, in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an synthetischen Spinnfasern von mehr als 85 GHT"

DEBTI9231/26-1Issued by DEValid until 2029-04-06

Garn, Foto siehe Anlage, - vier Stück mit bedrucktem Einleger in einem Polybeutel verpackt, - jeweils: -- als Meterware im Knäuel, laut Antrag mit einer Länge von 65 m und einem Gewicht von 25 g, somit in Aufmachung für den Einzelverkauf, -- gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, u. a. damit kein Nähgarn, -- aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyacryl), -- mit einem Titer von weniger als 10.000 dtex, damit kein Bindfaden der Position 5607. "Garn aus synthetischen Spinnfasern, kein Nähgarn, in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an synthetischen Spinnfasern von mehr als 85 GHT"

DEBTI41616/25-1Issued by DEValid until 2028-12-14

Garn, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Papierbanderole umhüllt, - als Meterware im Knäuel, laut Antrag mit einer Länge von 264 m und einem Gewicht von 300 g, somit in Aufmachung für den Einzelverkauf, - gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, u. a. damit kein Nähgarn, - aus synthetischen Spinnfasern; die Antragsangaben von 96 % Polyacryl (synthetische Chemie- fasern) und 4 % Viskose (künstliche Chemiefaser) können als zutreffend angesehen werden; somit keine Ware der Unterposition (HS) 5511 20, - mit einem Titer von weniger als 10.000 dtex, damit kein Bindfaden der Position 5607. "Garn aus synthetischen Spinnfasern, kein Nähgarn, in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an synthetischen Spinnfasern von mehr als 85 GHT"

DEBTI41611/25-1Issued by DEValid until 2028-12-04

Garn, Foto siehe Anlage, - vier Stück mit bedrucktem Einleger in einem Polybeutel verpackt, - jeweils: -- als Meterware im Knäuel, laut Antrag mit einer Länge von 160 m und einem Gewicht von 50 g, somit in Aufmachung für den Einzelverkauf, -- gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, u. a. damit kein Nähgarn, -- aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyacryl), - mit einem Titer von weniger als 10.000 dtex, damit kein Bindfaden der Position 5607. "Garn aus synthetischen Spinnfasern, kein Nähgarn, in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an synthetischen Spinnfasern von mehr als 85 GHT"

DEBTI6159/25-5Issued by DEValid until 2028-08-14

Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten und als "Haarstyler-Zubehör" bezeichneten Set handelt es sich um eine Verkaufseinheit bestehend aus gelochten Kunststoffperlen, einem Kamm, sog. Spiral-Clips, Klapp-Perlen und farbigem Spinnstoffgarn auf Spulen, die gemeinsam in einer bedruckten Pappschachtel mit Kunststoffeinlage für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Die enthaltenen Bestandteile stellen sich nicht als erkennbares Zubehör für einen sog. Haarstyler in Form eines Haarflechtstabs (nicht Gegenstand dieser verbindlichen Zolltarifauskunft) dar, weil sie nicht ausschließlich oder hauptsächlich mit dem "Haarstyler" verwendet werden. Alle enthaltenen Bestandteile können separat voneinander zu unterschiedlichen Zwecken ohne den "Haarstyler" genutzt werden. Die Waren dienen ohne den "Haarstyler" auch nicht dem "Nachspielen eines Berufs", so dass eine Einreihung als "Spielzeug in Aufmachung" in die Unterposition (KN) 9503 0070 für das Set ebenfalls nicht in Betracht kommt. Aufgrund des fehlenden, gemeinsamen Bedarfs handelt es sich auch nicht um eine Warenzusammenstellung im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b) des Zolltarifs, so dass die Bestandteile des Set getrennt einzureihen sind, hier Position 5: Garn, jeweils auf einer Unterlage (Spule) aufgemacht, - acht Stück, -in unterschiedlichen Farben (gelb, lila- und rosafarben) gefärbt, - aus synthetischen Spinnfasern, - gezwirnt, mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, - nicht appretiert (somit kein Nähgarn), - mit einem Titer von weniger als 10.000 dtex (kein Bindfaden), - mit einem Gewicht einschließlich der Unterlage von unter 125 g (= Garn in Aufmachung für den Einzelverkauf). Zolltarifrechtlich liegt "Garn aus synthetischen Spinnfasern, kein Nähgarn, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an synthetischen Spinnfasern von mehr als 85 GHT" vor.

Notes that govern this classification

Pos. 5511

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Garne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern (andere als Nähgarne) in Aufmachungen für den Einzelverkauf im Sinne der Bestimmungen des Teils I) B) 3) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI.

Kapitel 55

1. Als „Kabel aus synthetischen oder künstlichen Filamenten" im Sinne der Positionen 5501 und 5502 gelten ausschließlich Kabel, die aus einem Bündel parallel liegender Filamente von einheitlicher und gleicher Länge wie die Kabel bestehen und folgenden Bedingungen entsprechen: a) Länge des Kabels mehr als 2 m; b) Zahl der Drehungen des Kabels weniger als 5 je Meter; c) Einzeltiter der Filamente weniger als 67 dtex; d) Kabel aus synthetischen Filamenten müssen verstreckt sein, d. h. sie dürfen nicht um mehr als 100 % ihrer Länge dehnbar sein; e) Gesamttiter des Kabels mehr als 20 000 dtex (RV E5501100). Kabel mit einer Länge von 2 m oder weniger gehören zu Position 5503 oder 5504 (RV E5501200).

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Subdivisions of this code

Frequently asked questions

What does customs tariff code 5511.10.00 cover?

Code 5511.10.00 covers Of synthetic staple fibres, containing 85 % or more by weight of such fibres. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

What is the duty rate for 5511.10.00?

The third-country duty rate for 5511.10.00 is 5 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for 5511.10.00?

The first six digits form the HS code: 551110. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

How many digits does 5511.10.00 have?

5511.10.00 has eight digits and matches the EU Combined Nomenclature. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

Where does 5511.10.00 sit in the tariff?

5511.10.00 sits in this hierarchy: 55 MAN-MADE STAPLE FIBRES > 5511 Yarn (other than sewing thread) of man-made staple fibres, put up for retail sale > 551110 Of synthetic staple fibres, containing 85 % or more by weight of such fibres. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

Is there binding tariff information for 5511.10.00?

Yes. The EBTI database holds decisions on 5511.10.00, for example DEBTI29756/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

Does customs tariff code 5511.10.00 change?

5511.10.00 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Read more on classification

Classifying more than one product?

This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.