Customs tariff code

Customs tariff code 5603.94.80: Weighing more than 150 g/m$2, andere, andere

Reference data as at 1 July 2026

Customs tariff code 5603.94.80 covers Weighing more than 150 g/m$2, andere, andere. The third-country duty rate is 4.3 %, plus import VAT.

5603.94.80 is CN code in the EU customs tariff, in chapter 56. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.

This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.

Customs code
5603.94.80
Third-country duty
4.3 %
Declarable
No
Binding rulings
8

Where this code sits in the tariff

  1. 56WADDING, FELT AND NONWOVENS; SPECIAL YARNS; TWINE, CORDAGE, ROPES AND CABLES AND ARTICLES THEREOF
  2. 5603Nonwovens, whether or not impregnated, coated, covered or laminated
  3. 5603.94Weighing more than 150 g/m$2
  4. 5603.94.80Weighing more than 150 g/m$2, andere, andere

From HS code to customs tariff code 5603.94.80

HS code5603.946 digits, uniform worldwide
CN code5603.94.808 digits, EU Combined Nomenclature

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty4.3 %MFN
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkiye0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Binding tariff information for this code

DEBTI2387/26-1Issued by DEValid until 2029-05-11

Vliesstoff mit Kunststofflage, Foto siehe Anlage, - rechteckig zugeschnitten (somit nicht konfektioniert), - laut Untersuchungsergebnis: -- im Wasserstrahlverfahren mechanisch verfestigt, -- aus synthetischen und künstlichen Spinnfasern (laut Antrag Polyester und Viskose), -- keine Filamente und keine heißluftgezogenen (meltblown) Fasern enthaltend, -- mit einem Quadratmetergewicht von ca. 260 g, -- einseitig mit einer durchbrochenen metallisierten Folie aus Kunststoff laminiert, -- weder bestrichen noch überzogen, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Unterposition (KN) 5603 9420, - keine Ware der Position 3005. "Vliesstoff, anderer als in den Unterpositionen (HS) 5603 11 bis 5603 14 genannte, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, nicht bestrichen oder überzogen, anderer als in der Unterposition (KN) 5603 9420 genannte"

DEBTI15753/26-1Issued by DEValid until 2029-05-11

Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - im Wasserstrahl-Verfahren mechanisch verfestigt, - aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyethylenterephthalat, keine meltblown Fasern), - einseitig mit einer Folie aus Kunststoff (laut Antrag Ethylenvinylactetat; kein Zellkunststoff) laminiert, somit keine Ware der Unterposition (KN) 5603 9410, - mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag 195 g, - weder bestrichen noch überzogen, - nicht genadelt, somit keine Ware der Unterposition (KN) 5603 9420. "Vliesstoff, laminiert, anderer als in den Unterpositionen (HS) 5603 11 bis 5603 14 genannte, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, nicht bestrichen oder überzogen, keine Ware der Unterposition (KN) 5603 9420"

DEBTI4915/26-1Issued by DEValid until 2029-04-19

Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - jeweils laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem genadelten und mit Bindemittel bzw. Bindefasern verfestigten Vliesstoff aus synthetischen Spinnfasern, somit keine Ware der Position 5602, -- keine Filamente und keine heißluftgezogenen (meltblown) Fasern enthaltend, -- weder bestrichen noch überzogen, -- mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, -- erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Unterposition (KN) 5603 9420. "Vliesstoff, anderer als in den Unterpositionen (HS) 5603 11 bis 5603 14 genannte, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, nicht bestrichen oder überzogen, anderer als in der Unterposition (KN) 5603 9420 genannte"

DEBTI44695/25-1Issued by DEValid until 2029-04-06

Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Länge von 7 , 5 m und einer Breite von 19 mm, - zweilagig gearbeitet, mit: -- einer Außenlage: --- aus einem Gewebe, --- aus synthetischen Chemiefasern, -- einer Innenlage: --- aus einem mit Bindemittel bzw. Bindefasern verfestigten Vliesstoff aus synthetischen Spinnfasern (keine aromatischen Polyamide), --- keine Filamente und keine heißluftgezogenen (meltblown) Fasern enthaltend, --- weder bestrichen noch überzogen, --- einseitig mit selbstklebendem Kleber versehen, --- erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Unterposition (KN) 5603 9420, -- mit einem Quadratmetergewicht von augenscheinlich mehr als 150 g, - der die Innenlage bildende Vliesstoff verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung ihren wesentlichen Charakter. "Vliesstoff, anderer als in den Unterpositionen (HS) 5603 11 bis 5603 14 genannte, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, weder bestrichen noch überzogen, anderer als in der Unterposition (KN) 5603 9420 genannte"

DEBTI2430/26-1Issued by DEValid until 2029-03-01

Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware auf Rollen, mit Breiten von 76 cm bzw. 152 cm und Längen bis 200 m, -- dreilagig gearbeitet, mit: --- einer Ober- und Unterlage aus einem thermisch verfestigten Vliesstoff aus synthetischen Spinnfasern (Polypropylen), --- einer Zwischenlage aus einem genadelten und mit Bindemittel bzw. Bindefasern verfestigten Vliesstoff aus synthetischen Spinnfasern (Polypropylen und Polyester), -- weder bestrichen noch überzogen, -- keine Filamente und keine heißluftgezogenen (meltblown) Fasern enthaltend, -- mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, -- mit einer Dicke von mehr als 1 , 8 mm, - u. a. aufgrund der Dicke keine Ware der Unterposition (KN) 5603 9420. "Vliesstoff, anderer als in den Unterpositionen (HS) 5603 11 bis 5603 14 genannte, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, weder bestrichen noch überzogen, anderer als in der Unterposition (KN) 5603 9420 genannte"

DEBTI17851/25-1Issued by DEValid until 2028-11-02

Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware; als Musterstück mit abgerundeten Ecken vorliegend, - aus drei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander verbundenen Lagen: -- mit Außenlagen: --- aus einem im Wasserstrahl-Verfahren mechanisch verfestigten Vliesstoff, --- aus synthetischen Spinnfasern (keine aromatischen Polyamide), --- keine Filamente und keine heißluftgezogenen (meltblown) Fasern enthaltend, --- weder bestrichen noch überzogen, -- mit einer Zwischenlage aus mit Kunststoff (laut Antrag Polypropylen) gebundenen Glasfasern, - mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Unterposition (KN) 5603 9420, - stellt sich insgesamt als laminierter Vliesstoff dar, u. a. somit keine Ware des Kapitels 39. "Vliesstoff, laminiert, anderer als in den Unterpositionen (HS) 5603 11 bis 5603 14 genannte, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, weder bestrichen noch überzogen, anderer als in der Unterposition (KN) 5603 9420 genannte"

DEBTI24096/25-1Issued by DEValid until 2028-09-29

Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einer sog. Filzunterlage, einem sog. Schlauch und zwei sog. Gummibänder, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt und in einem bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht, - Vliesstoff (sog. Filzunterlage): -- rechteckig zugeschnitten, in den Abmessungen von laut Antrag 99 cm x 56 cm, -- laut Untersuchungsergebnis: --- aus einem genadelten sowie mit Bindemittel bzw. Bindefasern verfestigten Vliesstoff aus synthetischen Spinnfasern, --- keine Filamente und keine heißluftgezogenen (meltblown) Fasern enthaltend, --- weder bestrichen noch überzogen, --- mit einem Quadratmetergewicht von ca. 204 g, -- erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Unterposition (KN) 5603 9420, - aufblasbare Rolle (sog. Schlauch): -- flachliegend annähernd rechteckig, in den Abmessungen von ca. 60 cm x 14 cm, -- aus einer Folie aus Kunststoff zum Aufblasen, - sog. Gummibänder: -- zwei Stück, jeweils: --- in den Abmessungen von ca. 35 cm x 2,5 cm, --- aus einem elastischen Gewirke aus synthetischen Chemiefasern, --- an einem Ende mit einem aufgenähten ca. 5 cm langen Flauschband aus einem Schlingengewebe und am anderen Ende mit einem aufgenähten ca. 5 cm langen Hakenband aus einem Samtgewebe, - aufgrund der neutralen Gestaltung der Ware nicht ausschließlich oder hauptsächlich als Zubehör für Puzzles erkennbar, somit keine Ware der Position 9503, - insbesondere im Hinblick auf den Verwendungszweck (Einrollen von Puzzles oder anderen Waren) bestimmt der Zuschnitt aus Vliesstoff den Charakter der Warenzusammenstellung. "Vliesstoff, anderer als in den Unterpositionen (HS) 5603 11 bis 5603 14 genannte, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, nicht bestrichen oder überzogen, anderer als in der Unterposition (KN) 5603 9420 genannte"

DEBTI26600/25-1Issued by DEValid until 2028-08-10

Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - 30 Stück in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig, in den Abmessungen von ca. 15 cm x 20 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester), -- genadelt und mit Bindemittel bzw. Bindefasern verfestigt, -- keine Filamente und keine heißluftgezogenen (meltblown) Fasern enthaltend, -- weder bestrichen noch überzogen, somit keine Ware der Unterposition (KN) 5603 9410, -- mit einem Quadratmetergewicht von ca. 176 g, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Unterposition (KN) 5603 9420. "Vliesstoff, anderer als in den Unterpositionen (HS) 5603 11 bis 5603 14 genannte, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, nicht bestrichen oder überzogen, anderer als in der Unterposition (KN) 5603 9420 genannte"

Notes that govern this classification

Pos. 5603

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Hierher gehören Erzeugnisse, bei denen ein loses Vlies (aus Spinnstofffasern) mittels eines Spunlace-/ Wasserstrahl-Verfestigungsverfahrens mit Zellulosefasern verbunden wird (siehe auch die Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Position 5603, Abschnitt II ‚Verfestigung‘ und Abschnitt III ‚Ausrüstung‘). Auf der einen Seite bleibt das Vlies vorherrschend/sichtbar, auf der anderen Seite die Zellulosefasern. In Anbetracht des Herstellungsverfahrens und der Eigenschaften, die das Erzeugnis durch die Spinnstofffasern erhält (Stärke, Reißfestigkeit, Langlebigkeit, Weichheit auf der Haut, flüssigkeitsabweisende Eigenschaften) ändert das Vorhandensein der Zellulosefasern nicht den Charakter des Erzeugnisses. …

Pos. 5603

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 510/96 der Kommission vom 22. März 1996 1) (RV 510/96): Acrylfaserstränge (Stäbe) mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g und einer Länge von 50 cm oder weniger. Die sehr dünnen Fasern sind parallelisiert, mit Klebstoff agglomeriert und durch einen Ofen geführt, in dem sie zu Rundstäben versteift werden. Diese Stäbe sollen Maß zugeschnitten und maschinell bearbeitet werden, um eine Schreibfederspitze zu bilden. Unterposition 5603 94 90 3) Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 5603, 5603 94 und 5603 94 90 3). Verordnung (EG) Nr. 1458/97 der Kommission vom 25. Juli 1997 2) (RV L 1458/97): 1. Vliesstoffe (Abmessungen 180 bis 220 cm lang, 70 bis 160 cm breit, ca. …

Kapitel 56

Zu Position 5603 gehören auch Vliesstoffe, die als Bindemittel Kunststoff oder Kautschuk enthalten (RV E5603200). Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören jedoch nicht: a) Filze, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, mit einem Anteil an Spinnstoffen von 50 GHT oder weniger, oder Filze, ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet (Kapitel 39 oder 40) (RV E56033A0); b) Vliesstoffe, entweder ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet oder vollständig auf beiden Seiten mit diesen Stoffen bestrichen oder überzogen, vorausgesetzt, dass ein solches Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge wahrnehmbar ist; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (Kapitel 39 oder 40) (RV E56033B0); c) Platten, Blätter oder Streifen aus Zellkunststoff oder Zellkautschuk, in Verbindung mit Filz oder Vliesstoff, bei de …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Subdivisions of this code

Frequently asked questions

What does customs tariff code 5603.94.80 cover?

Code 5603.94.80 covers Weighing more than 150 g/m$2, andere, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

What is the duty rate for 5603.94.80?

The third-country duty rate for 5603.94.80 is 4.3 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for 5603.94.80?

The first six digits form the HS code: 560394. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

How many digits does 5603.94.80 have?

5603.94.80 has eight digits and matches the EU Combined Nomenclature. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

Where does 5603.94.80 sit in the tariff?

5603.94.80 sits in this hierarchy: 56 WADDING, FELT AND NONWOVENS; SPECIAL YARNS; TWINE, CORDAGE, ROPES AND CABLES AND ARTICLES THEREOF > 5603 Nonwovens, whether or not impregnated, coated, covered or laminated > 560394 Weighing more than 150 g/m$2. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

Is there binding tariff information for 5603.94.80?

Yes. The EBTI database holds decisions on 5603.94.80, for example DEBTI2387/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

Does customs tariff code 5603.94.80 change?

5603.94.80 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Read more on classification

Classifying more than one product?

This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.