Customs tariff code 5609.00: Articles of yarn, strip or the like of heading 5404 or 5405, twine, cordage, rope or…
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 5609.00 covers Articles of yarn, strip or the like of heading 5404 or 5405, twine, cordage, rope or cables, not elsewhere specified or included. The third-country duty rate is 5.8 %, plus import VAT.
5609.00 is HS subheading in the EU customs tariff, in chapter 56. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.
- Customs code
- 5609.00
- Third-country duty
- 5.8 %
- Declarable
- No
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 56WADDING, FELT AND NONWOVENS; SPECIAL YARNS; TWINE, CORDAGE, ROPES AND CABLES AND ARTICLES THEREOF
- 5609Articles of yarn, strip or the like of heading 5404 or 5405, twine, cordage, rope or cables, not elsewhere specified or included
- 5609.00Articles of yarn, strip or the like of heading 5404 or 5405, twine, cordage, rope or cables, not elsewhere specified or included
From HS code to customs tariff code 5609.00
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 5.8 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
ARTICLES EN FILS, SOUS LA FORME DE BOULES CREUSES, DOTEES D’UN EMBOUT EN MATIERE PLASTIQUE PERMETTANT DE LES FIXER SUR UNE GUIRLANDE ELECTRIQUE.
Hebegurt, sog. Rundschlinge zum Heben von Lasten, Foto siehe Anlage, - mit einer Länge von ca. 300 cm und einer Breite von ca. 4,7 cm, - bestehend aus einem Bündel von etwa 22 schwach gedrehten Garnen mit jeweils einem Durchmesser von ca. 5 mm, die von einem an den Längsseiten, schlauchförmig zusammengenähten, gewebten Band umhüllt sind, an den Enden zu einer einzigen Schlinge zusammengenäht (damit konfektioniert); Garne und Gewebe aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetischen Chemiefasern), - die Ware soll zum Heben schwerer und sperriger Lasten verwendet werden, - im Hinblick auf den Umfang sind die Garne und die Gewebe als gleichbedeutend anzusehen, im Hinblick auf die Verwendung bestimmen jedoch die für die Hebekraft maßgeblichen Garne den Charakter der Ware. "Ware aus Garnen, anderweit weder genannt noch inbegriffen"
Rundschlingengehänge, Art. RSG 2.1.41, Foto siehe Anlage, - veranschaulicht durch ein Warenmuster für Lasten von bis zu 1.000 kg, - bestehend aus zwei an einem Verbindungsglied aus unedlem Metall befestigten "Strängen", jeweils bestehend aus einem ca. 100 cm langen Bündel von 14 schwach gedrehten Garnen mit jeweils einem Durchmesser von ca. 5 mm, die von einem schlauchförmigen, gewebten Band umhüllt und an den Enden zu Schlaufen zusammengenäht sind; Garne und Gewebe aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern); jeweils an den Schlaufen mit Verbindungsgliedern aus unedlem Metall und am freien Ende mit einem sog. Aufhängering in Form eines ca. 11 cm langen Karabinerhakens aus unedlem Metall ausgestattet, - durch Zusammenfügen konfektioniert; ohne Hinweise auf Handarbeit, - die für die Hebekraft maßgeblichen Garne verleihen der Ware insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung gegenüber dem unedlen Metall und den Geweben ihren wesentlichen Charakter. "Ware aus Garnen, anderweit weder genannt noch inbegriffen"
Rundschlinge, Foto siehe Anlage, - in Form einer Rundschlinge, mit einer Länge (zusammengelegt) von etwa 100 cm und einer Breite von etwa 3,5 cm, - aus einem dicken Garn (Seil) aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), das zu einem Strang mit 14 Schlingen zusammengelegt worden ist und mit einem Klebestreifen zusammengehalten wird, - mit einer etwa 3,5 cm breiten Schutzhülle aus Schlauchgeweben aus laut Antrag Polyester umhüllt, - das eine Ende des Schlauchgewebes wurde über das andere Ende gestülpt und vernäht (somit konfektioniert), - die Schlinge soll zum Heben von Lasten verwendet werden; für die Hebekraft ist das innenliegende Seil entscheidend und somit charakterbestimmend. "Ware aus Seilen (Rundschlinge), anderweit weder genannt noch inbegriffen"
Ware aus Garnen (Katzenspielzeug), Foto siehe Anlage, - als 2er-Set in einem Polybeutel mit Pappkarte verpackt, - jeweils bestehend aus: -- drei nebeneinandergelegten sog. Kartonsträngen, --- davon der mittlere gerade und die zwei äußeren leicht gebogen, --- laut Untersuchungsergebnis aus gefalteten und gedrehten Papiergarnen der Position 5308, --- in der Mitte zusammengehalten von einem Kabelbinder aus Kunststoff, -- einem etwa 2,5 cm breiten, bedruckten Streifen aus sog. Fleecestoff, --- laut Untersuchungsergebnis beidseitig gerautes Gewirke, - der Gewirkestreifen ist an einer Schmalseite um die Mitte der Kartonstränge und den Kabelbinder geklebt, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - erkennbar ausschließlich als Spielzeug für Tiere bestimmt, wird somit nicht vom Warenkreis der Position 9503 erfasst, - im Hinblick auf die Verwendung als Katzenspielzeug sind das Gewirke und die Papiergarne als gleichbedeutend anzusehen, im Hinblick auf den Wert herrschen die Papiergarne gegenüber dem Gewirke vor, sie bestimmen somit den Charakter der Ware. "Ware aus Garnen, anderweit weder genannt noch inbegriffen"
Ware aus Garnen, sog. Rundschlinge zum Heben von Lasten, speziell Rohre, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in verschiedenen Ausführungen, veranschaulicht durch ein Muster mit der Länge des Umfangs von etwa 100 cm, einer Breite von 6 cm und einer Tragfähigkeit von 3 Tonnen, - aus 15, jeweils etwa 3 mm dicken, miteinander verdrehten Garnen aus Spinnstoffen, die von einem schlauchförmig zusammengenähten Gurt aus Spinnstoffgeweben umhüllt sind (somit konfektioniert); laut Etikett aus 100% Polyester (synthetische Chemiefasern), - ein Ende des Bandes wurde über das andere Ende auf einer Länge von etwa 10 cm gestülpt, so dass eine Schlaufe entstanden ist, - die Schlinge soll zum Heben von Lasten verwendet werden; laut Antrag sind für die Hebekraft die innen verwendeten Garne entscheidend und somit charakterbestimmend. "Ware aus Garnen, anderweit weder genannt noch inbegriffen (charakterbestimmend) und aus Geweben"
Ware aus Bindfäden, sog. Seidenkordeln als Halskette für Schmuckanhänger, Foto siehe Anlage, - mit einer Länge von 45 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus zwei einfachen und einem gezwirnten Rundgeflecht (enge Flechtweise, festes Gefüge) aus laut Antrag 100 % Seide, -- mit einem Durchmesser von ca. 2 mm bzw. 3 mm, -- an einem Ende zu einer Schlaufe gelegt und abgebunden, u.a. damit konfektioniert, - stellt sich als Ware aus Bindfäden dar, somit keine Ware der Position 5606, - soll als Halskette getragen werden, kein Fantasieschmuck der Position 7117, weil Spinnstoffwaren des Abschnitts XI vom Kapitel 71 ausgenommen sind. "Ware aus Bindfäden, anderweit weder genannt noch inbegriffen"
Ware aus Bindfäden, sog. Seidenkordeln als Halskette für Schmuckanhänger, Foto siehe Anlage, - mit einer Länge von 46 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem gezwirnten Rundgeflecht (enge Flechtweise, festes Gefüge) aus laut Antrag 100 % Seide, -- mit einem Durchmesser von ca. 3 mm, -- an einem Ende zu einer Schlaufe gelegt und abgebunden, u.a. damit konfektioniert, - stellt sich als Ware aus Bindfäden dar, somit keine keine Ware der Position 5606, - soll als Halskette getragen werden, kein Fantasieschmuck der Position 7117, weil Spinnstoffwaren des Abschnitts XI vom Kapitel 71 ausgenommen sind. "Ware aus Bindfäden, anderweit weder genannt noch inbegriffen"
Notes that govern this classification
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Waren aus Garnen der Kapitel 50 bis 55, aus Streifen und dergleichen der Pos. 5404 oder 5405, oder aus Bindfäden, Seilen oder Tauen der Pos. 5607, die nicht in anderen Positionen der Nomenklatur genauer erfasst sind. Zu dieser Position gehören insbesondere Garne, Bindfäden, Seile und Taue, auf Länge geschnitten, die an einem Ende oder an beiden Enden mit Schlaufen oder mit Einfassungen aus Metall, Haken, Ringen oder anderen Zutaten versehen sind (z. B. Schnürsenkel, Wäscheleinen, Zugseile), Verladeschlingen, Schiffsfender, Fassfender, Strickleitern, Scheuerwischer (zum Scheuern von Spülsteinen, Fliesen usw.), aus einem Bündel von Garnen oder Bindfäden, die in der Mitte umgelegt und an der Umkehrstelle eingebunden sind, usw. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2020/724 DER KOMMISSION vom 15. Mai 2020 (ABL EU L 170/9) (RV L 20/724): Eine Ware in der Form einer Hohlkugel aus Garnen, aus Streifen oder dergleichen der Position 5404 oder 5405, mit einer kleinen runden Öffnung, die mit einer Lamelle aus weichem Kunststoff eingefasst ist und mit der sie beispielsweise an einer elektrischen Lichterkette angebracht werden kann. Die Ware existiert in verschiedenen Farben und Größen und wird als eigenständige Ware eingeführt. Sie ist für die Verwendung als Dekoration für sich allein oder beispielsweise zusammen mit einer Lichterkette ausgelegt. Unterposition 5609 00 00 Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschrift 1 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 7 f und Anmerkung 8 a zum Abschnitt XI und dem Wortlaut des KN-Codes 5609 00 00. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 7. Februar 2018, Az.:RS 4 K 2698/16 Z, EU Aus den Gründen: … Tatbestand: Streitig ist die zolltarifliche Einreihung von so genannten Kratzbäumen für Katzen – verschiedener Modelle - Die von der Klägerin in verschiedenen Modellen und Farben eingeführten Kratzbäume für Hauskatzen waren zum Zeitpunkt der Zollanmeldung noch nicht zusammengebaut und befanden sich einzeln in Kartons. Sie bestanden aus einem Gestell mit verschiedenen Ebenen in Form von Brettern, Schalen, kastenförmigen Höhlen und Röhren, in die eine Katze hineinkriechen konnte. Gelegentlich wiesen die Kratzbäume auch kleine Spieleelemente auf. Ihre Ebenen waren oft ausgehend von einer Grundplatte mit Säulen verbunden. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Zu dieser Position gehören Abschleppseile für Kraftfahrzeuge bestehend aus einer röhrenförmige Litze aus textilem Material mit einem Durchmesser von ungefähr 35 mm, mit acht Kautschukadern über die gesamte Länge. Das Abschleppseil ist von flexibler Struktur und aus lose verwebten gezwirnten Garnbündeln aus synthetischen Chemiefasern hergestellt. Es weist an jedem Ende des Seils eine Schlinge auf, die von einem etwa 7 cm langen Kunststoffbeschlag zusammengehalten wird. An den Schlingen ist ein Karabinerhaken aus unedlem Metall befestigt. Das Abschleppseil von 150 cm Länge ist unter Zug bis zu 400 cm Länge dehnbar und kann einer Zugbelastung von bis zu 2500 Kilogramm ausgesetzt werden. …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What does customs tariff code 5609.00 cover?
Code 5609.00 covers Articles of yarn, strip or the like of heading 5404 or 5405, twine, cordage, rope or cables, not elsewhere specified or included. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 5609.00?
The third-country duty rate for 5609.00 is 5.8 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 5609.00?
The first six digits form the HS code: 560900. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 5609.00 have?
5609.00 has six digits and matches the globally uniform HS subheading. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 5609.00 sit in the tariff?
5609.00 sits in this hierarchy: 56 WADDING, FELT AND NONWOVENS; SPECIAL YARNS; TWINE, CORDAGE, ROPES AND CABLES AND ARTICLES THEREOF > 5609 Articles of yarn, strip or the like of heading 5404 or 5405, twine, cordage, rope or cables, not elsewhere specified or included. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 5609.00?
Yes. The EBTI database holds decisions on 5609.00, for example FR-RTC-2015-004312. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 5609.00 change?
5609.00 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.