Customs tariff code

Customs tariff code 5705.00.80.99.0: Other, andere, andere

Reference data as at 1 July 2026

Customs tariff code 5705.00.80.99.0 covers Other, andere, andere. The third-country duty rate is 8 %, plus import VAT.

5705.00.80.99.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 57. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.

This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.

Customs code
5705.00.80.99.0
Third-country duty
8 %
Declarable
Yes
Binding rulings
8

Where this code sits in the tariff

  1. 57CARPETS AND OTHER TEXTILE FLOOR COVERINGS
  2. 5705Other carpets and other textile floor coverings, whether or not made up
  3. 5705.00Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, auch konfektioniert
  4. 5705.00.80Of other textile materials
  5. 5705.00.80.99Other
  6. 5705.00.80.99.0Other, andere, andere

From HS code to customs tariff code 5705.00.80.99.0

HS code5705.006 digits, uniform worldwide
CN code5705.00.808 digits, EU Combined Nomenclature
TARIC code5705.00.80.9910 digits, carries the EU measures
Commodity code5705.00.80.99.011 digits, used on a German import declaration

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty8 %MFN
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
Türkiye0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries…0 %Tariff preference
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Binding tariff information for this code

DEBTI43225/25-1Issued by DEValid until 2028-11-23

Fußmatte, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- rechteckig, in den Abmessungen von 40 cm x 60 cm, -- aus Bündeln aus Kokosfasern, die unmittelbar in einen Teppichgrund aus Kunststoff (Vinyl) eingebettet sind (durch Beflocken hergestellt), -- nicht gewebt oder getuftet, -- ohne Hinweise auf Handarbeit, -- bei der Verwendung der Ware als Fußabtreter bilden die Kokosfasern die Schauseite, - pflanzlicher Spinnstoff der Position 5305, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus Spinnstoffen, konfektioniert, aus Kokosfasern, nicht handgearbeitet"

DEBTI57624/24-1Issued by DEValid until 2028-01-26

Fußbodenbelag, sog. Naturteppich, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel verpackt, -- rund, mit einem Durchmesser von 70 cm, -- aus geflochtenen, textil bearbeiteten Strängen aus Jute und aus geflochtenen Gewebestreifen aus Baumwolle, - spiralartig zusammengenäht (somit konfektioniert), - weder gewebt noch getuftet, - kein Nadelfilz, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus Spinnstoffen, konfektioniert, aus Jute und Baumwolle, nicht handgearbeitet"

DEBTI21645/24-1Issued by DEValid until 2027-06-12

Teppich, sog. Teppich Sun, Foto siehe Anlage, - mit einem bedruckten Etikett versehen und in einem Polybeutel verpackt, - kreisförmig, mit einem Durchmesser von laut Antrag 120 cm, - aus einem Geflecht aus laut Antrag 80 GHT Baumwolle und 20 GHT Polyester (synthetische Chemiefasern), - bedruckt, - ohne Flor; nicht gewebt oder getuftet, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - spiralförmig zusammengenäht (somit konfektioniert), - mit einer rutschhemmenden Rückenbeschichtung aus Kautschuk (laut Antrag Latex) versehen, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Teppich. "Teppich, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus Spinnstoffen, konfektioniert, aus Baumwolle, nicht handgearbeitet"

DEBTI17929/24-1Issued by DEValid until 2027-05-20

Fußbodenbelag, sog. Kokosfußmatte, Foto siehe Anlage, - rechteckig, in den Abmessungen von ca. 45 cm x 75 cm, - aus Bündeln aus Kokosfasern, die unmittelbar in einen Teppichgrund aus Kautschuk (laut Antrag Latex) eingebettet sind (durch Beflocken hergestellt), - nicht gewebt oder getuftet, somit keine Ware der Position 5703, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - bei der Verwendung der Ware als Fußabtreter bilden die Kokosfasern die Schauseite, - pflanzlicher Spinnstoff der Position 5305, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus Spinnstoffen, konfektioniert, aus Kokosfasern, nicht handgearbeitet"

DEBTI38606/22-1Issued by DEValid until 2025-10-30

Fußmatte, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- rechteckig, in den Abmessungen von 40 cm x 60 cm, -- aus Bündeln aus Kokosfasern, die unmittelbar in einen Teppichgrund aus Kunststoff (Vinyl) eingebettet sind (durch Beflocken hergestellt), -- nicht gewebt oder getuftet, -- ohne Hinweise auf Handarbeit, -- bei der Verwendung der Ware als Fußabtreter bilden die Kokosfasern die Schauseite, - pflanzlicher Spinnstoff der Position 5305, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus Spinnstoffen, konfektioniert, aus Kokosfasern, nicht handgearbeitet"

DEBTI34529/25-1Issued by DEValid until 2025-10-26

Teppich, Foto siehe Anlage, - annähernd rechteckig (mit abgerundeten Ecken), in den Abmessungen von laut Antrag 120 cm x 80 cm, - aus Geflechten aus Garnen aus pflanzlichen Spinnstoffen (laut Antrag Jute), somit keine Ware der Position 5702, - in Form eines Rechtecks zusammengenäht, u. a. somit konfektioniert, - ohne Flor; weder gewebt noch getuftet, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Teppich. "Teppich, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus pflanzlichen Spinnstoffen, konfektioniert, aus Jute, nicht handgearbeitet"

DEBTI42922/21-1Issued by DEValid until 2024-11-28

Fußbodenbelag, sog. Naturteppich, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - rund, mit einem Durchmesser von laut Antrag 70 cm, - aus geflochtenen, textil bearbeiteten Strängen aus laut Antrag Jute (Ware des Kapitels 53; somit kein Flechtstoff und damit keine Ware der Position 4601) und aus geflochtenen Gewebestreifen aus laut Antrag Baumwolle, - spiralartig zusammengenäht (somit konfektioniert), - weder gewebt noch getuftet, - kein Nadelfilz, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus Spinnstoffen, konfektioniert, aus Jute und Baumwolle, nicht handgearbeitet"

DEBTI43428/19-1Issued by DEValid until 2022-10-06

Fußmatte, Foto siehe Anlage, - rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag 40 cm x 60 cm, - aus Bündeln aus laut Antrag Kokosfasern (pflanzlicher Spinnstoff der Position 5305), die unmittelbar in einen Teppichgrund aus Kunststoff (laut Antrag Vinyl) eingebettet sind (konfektioniert), - durch Beflocken hergestellt; u. a. somit keine Ware der Position 5703, - nicht gewebt oder getuftet, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient als Fußabtreter, - bei der Verwendung der Ware als Fußabtreter bilden die Kokosfasern die Schauseite, - die Ware weist aufgrund ihrer Dicke, Steifheit und Widerstandsfähigkeit die charakteristischen Merkmale eines Fußbodenbelags auf. "Fußbodenbelag, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus Spinnstoffen, konfektioniert, aus Kokosfasern, nicht handgearbeitet"

Notes that govern this classification

Pos. 5705

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Teppiche und Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, die nicht in den anderen Positionen dieses Kapitels genauer erfasst sind. Zu den Erzeugnissen dieser Position gehören: 1) Teppiche, bei denen ein Flor aus Spinnstofffasern, der auf einen Teppichgrund oder unmittelbar auf einen als Teppichgrund dienenden Klebstoff befestigt worden ist, die Veloursoberfläche bildet. Das Befestigen kann durch Kleben, Schmelzen oder durch eine Kombination dieser beiden Verfahren oder durch Ultraschallschweißen erfolgt sein. Der Flor kann auf einen einzigen Teppichgrund oder zwischen zwei Lagen eines Teppichgrunds geklebt sein, im letzteren Fall um durch Trennen zwei Teppiche zu erhalten. …

Pos. 5705

Zu Unterposition 5705 00: 1. Elektrischer Heizteppich aus Spinnstoff (90 cm lang x 45 cm breit x 1 cm dick), aus zwei Lagen, mit einem S-förmigen Widerstandsdraht als Wärmequelle und einer Reglereinheit, bestehend. Eine Lage besteht aus einem Polgewirke (100% Polyester) mit einem Überzug aus Zellkunststoff (Polyurethan). Die andere Lage bildet eine Fütterungslage bestehend aus einer Kombination eines Vliesstoffes aus Polyester und einem Filz. Der Widerstandsdraht befindet sich zwischen zwei Polyesterschichten, die Ränder der Ware sind gesäumt. Zwei Temperatureinstellungen sind möglich (Gering: 40 ° C, Hoch: 50 ° C). Die Ware ist dazu bestimmt auf den Boden gelegt zu werden, um eine Erwärmung für Nutzer zu bewirken. Einreihung in Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 1 und der Anmerkung 1 zu Kapitel 57.

Pos. 5705

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1966/94 der Kommission vom 28. Juli 19411) (RV L 1966/94), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 2. Matte (Fußabtreter), deren Schauseite aus Faserbüscheln aus Kokosfasern von etwa 1 cm Länge besteht, die unmittelbar in eine Lage von mit einem Weichmacher vermischtem PVC senkrecht eingesetzt sind. Unterposition 5705 00 80 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 5705 und 5705 00 80. Siehe auch die Erläuterungen zu Position 5705 des Harmonisierten Systems. Verordnung (EG) Nr. 198/2009 der Kommission vom 10. März 2009 (ABL EU Nr. …

Pos. 5705

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 20. Oktober 1992 Az.: VII K 3/92 Aus den Gründen: ... Die beklagte Oberfinanzdirektion erteilte der Klägerin eine verbindliche Zolltarifauskunft ... mit der ein Fußbodenbelag ... in Meterware von 30,5 cm Breite, aus nebeneinander gelegten Streifen von aufgeschnittenen Altreifen, mit aufgerauter Oberfläche - Schauseite - von synthetischem Spinnstoff (Polyamid) und Rückseite von kautschutiertem, undichten Gewebe in Anwendung von Anmerkung 1 zu Kapitel 57 der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Unterposition 5705 0039 der KN - andere Fußbodenbeläge, aus synthetischen Spinnstoffen - zugewiesen wurde 1). Hiergegen richtet sich die Klage, zu deren Begründung die Klägerin im Wesentlichen vorbringt, die Ware bestehe aus Kautschuk (mehr als 95 %) mit eingearbeitetem Gewebe. …

Frequently asked questions

What does customs tariff code 5705.00.80.99.0 cover?

Code 5705.00.80.99.0 covers Other, andere, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

What is the duty rate for 5705.00.80.99.0?

The third-country duty rate for 5705.00.80.99.0 is 8 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for 5705.00.80.99.0?

The first six digits form the HS code: 570500. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

How many digits does 5705.00.80.99.0 have?

5705.00.80.99.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

Where does 5705.00.80.99.0 sit in the tariff?

5705.00.80.99.0 sits in this hierarchy: 57 CARPETS AND OTHER TEXTILE FLOOR COVERINGS > 5705 Other carpets and other textile floor coverings, whether or not made up > 570500 Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, auch konfektioniert > 57050080 Of other textile materials > 5705008099 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

Is there binding tariff information for 5705.00.80.99.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 5705.00.80.99.0, for example DEBTI43225/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

Does customs tariff code 5705.00.80.99.0 change?

5705.00.80.99.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Read more on classification

Classifying more than one product?

This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.