Customs tariff code 5806.31.00: Of cotton
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 5806.31.00 covers Of cotton. The third-country duty rate is 7.5 %, plus import VAT.
5806.31.00 is CN code in the EU customs tariff, in chapter 58. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.
- Customs code
- 5806.31.00
- Third-country duty
- 7.5 %
- Declarable
- No
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
From HS code to customs tariff code 5806.31.00
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 7.5 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Band, sog. Köperband, Foto siehe Anlage, - als Meterware auf Rollen, mit einer Breite von 10 mm, - aus einem einfarbigen Gewebe aus laut Antrag Baumwolle, - mit echten Webkanten an beiden Längsseiten, - kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend. "Bänder, keine Waren der Position 5807, andere als in den Unterpositionen 5806 10 und 5806 20 genannte, aus Baumwolle"
Band, sog. Wäsche- und oder Haushaltsband, Foto siehe Anlage, - in einer Blisterpackung mit bedruckter Pappunterlage verpackt, - als Meterware, mit einer Breite von ca. 1,5 cm und einer Länge von laut Antrag ca. 4 m, - aus Geweben aus laut Antrag Baumwolle, somit keine Ware der Unterposition 5806 3290, - mit echten Webkanten an beiden Längsseiten, - kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend. "Band, keine Ware der Position 5807, andere als in den Unterpositionen 5806 10 und 5806 20 genannte, aus Baumwolle"
Es handelt sich um ein ca. 2,5 cm breites Band aus einem Gewebe (kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe) mit echten Webkanten an den Längsseiten. Laut dem mikroskopischen Bild besteht das Gewebe aus ca. 65 GHT Baumwolle und ca. 35 GHT Chemiefaser. Es sind keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthalten. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit Spielzeug in Zusammenstellung (DEBTI-43205/22-1), einem Haarreif (DEBTI-43205/22-2), Schleimmasse (DEBTI-43205/22-3), einer Augenklappe (DEBTI-43205/22-4), einem Klemmbrett aus Kunststoff (DEBTI-43205/22-5), einem Schlüsselanhänger (DEBTI-43205/22-6), einem Filzstift (DEBTI-43205/22-7), Fantasieschmuck in Form von Ringen (DEBTI-43205/22-9), drei Haarspangen (DEBTI-43205/22-10), einem Umhängeband (DEBTI-43205/22-11), drei Sticker mit Fantasiewesen bzw. einer Abbildung mit medizinischen Produkten bedruckt (DEBTI-43205/22-12), einer herzförmigen Pappkarte (DEBTI-43205/22-13), einem Werbedruck (DEBTI-43205/22-14) und Sticker in Form von Pflaster (DEBTI-43205/22-15) in einem stilisierten Kunststoffei als Verkaufseinheit aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b) kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs nicht in Betracht. Eine Einreihung als Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 kommt aufgrund der vielen Bestandteile ebenfalls nicht in Betracht. Daher sind die einzelnen Bestandteile (hier: Spinnstoffband) getrennt einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Band, keine Waren der Position 5807, andere als in den Unterpositionen (HS) 5806 10 und 5806 20 genannte, aus Baumwolle" eingereiht.
Schrägband, Foto siehe Anlage, - auf einer Karte aus Pappe aufgerollt und mit einer bedruckten Papierbanderole umhüllt, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von 20 mm und einer Länge von 3 m, - diagonal zugeschnitten, - aus einem bedruckten Gewebe aus laut Antrag Baumwolle, - mit gefalzten Rändern an beiden Längsseiten; ungefalzt mit einer Breite von ca. 45 mm, - kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend. "Band, keine Waren der Position 5807, andere als in den Unterpositionen 5806 10 und 5806 20 genannte, aus Baumwolle"
Band, sog. Stoffband aus Textil, Art. 600,156,640, Foto siehe Anlage, - als Meterware auf Rollen, lt. Antrag mit einer Länge von 20 m und einer Breite von 1 cm, - aus buntgewebten Geweben aus laut Antrag Baumwolle, - mit echten Webkanten an beiden Längsseiten, - kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - wird laut Antrag zur Herstellung von Modeschmuck verwendet. "Band, keine Ware der Position 5807, anderes als in den Unterpositionen 5806 10 und 5806 20 genannte, aus Baumwolle"
Band, sog. Stoffband aus Textil, Art. 600,155,670, Foto siehe Anlage, - als Meterware auf Rollen, lt. Antrag mit einer Länge von 20 m und einer Breite von 1,5 cm, - aus bedruckten Geweben aus laut Antrag Baumwolle, - mit echten Webkanten an beiden Längsseiten, - kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - wird laut Antrag zur Herstellung von Modeschmuck verwendet. "Band, keine Ware der Position 5807, anderes als in den Unterpositionen 5806 10 und 5806 20 genannte, aus Baumwolle"
Band, sog. Stoffband aus Textil, Art. 600,149,640, Foto siehe Anlage, - als Meterware auf Rollen, lt. Antrag mit einer Länge von 50 m und einer Breite von 5 mm, - aus bedruckten Geweben aus laut Antrag Baumwolle, - mit echten Webkanten an beiden Längsseiten, - kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - wird laut Antrag zur Herstellung von Modeschmuck verwendet. "Band, keine Ware der Position 5807, anderes als in den Unterpositionen 5806 10 und 5806 20 genannte, aus Baumwolle"
Band, sog. Stoffband aus Textil, Art. 600,153,670, Foto siehe Anlage, - als Meterware auf Rollen, lt. Antrag mit einer Länge von 20 m und einer Breite von 1 cm, - aus buntgewebten Geweben aus laut Antrag Baumwolle, - mit echten Webkanten an beiden Längsseiten, - kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - wird laut Antrag zur Herstellung von Modeschmuck verwendet. "Band, keine Ware der Position 5807, anderes als in den Unterpositionen 5806 10 und 5806 20 genannte, aus Baumwolle"
Notes that govern this classification
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Bänder Entsprechend der Anmerkung 5 zu diesem Kapitel gelten hier als Bänder: 1) Gewebe (einschließlich Samt) mit Kette und Schuss, mit einer Breite von 30 cm oder weniger, mit echten (flachen oder schlauchförmigen) Webkanten an beiden Längsseiten. Diese Waren werden auf Spezialwebstühlen, von denen einige Typen das gleichzeitige Weben mehrerer Bänder ermöglichen, hergestellt. Bei gewissen Bändern verlaufen die Webkanten nicht parallel und nicht geradlinig. 2) Streifen mit einer Breite von 30 cm oder weniger, die durch Zerschneiden (in Kettrichtung oder in diagonaler Richtung) von Geweben mit Kette und Schuss entstanden sind und die an beiden Längsseiten mit unechten Webkanten oder an einer Längsseite mit einer echten und an der anderen mit einer unechten Webkante versehen sind. …
1. Zu Kapitel 58 gehören nicht die in Anmerkung 1 zu Kapitel 59 erfassten Gewebe, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, sowie die übrigen Waren des Kapitels 59 (RV E5801000). 2. Zu Position 5801 gehören auch noch nicht aufgeschnittener Schusssamt und Schussplüsch ohne Flor oder Schlingen auf der Oberfläche (RV E5802000). 3. Als „Drehergewebe" im Sinne der Position 5803 gelten Gewebe, deren Kette ganz oder teilweise aus Stehfäden und Drehfäden besteht; die Drehfäden führen um die Stehfäden eine Halbdrehung, eine Ganzdrehung oder mehr als eine Ganzdrehung aus und bilden so Schlingen, durch die die Schussfäden hindurchlaufen (RV E5803000). 4. Zu Position 5804 gehören nicht geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen, der Position 5608 (RV E5804000). 5. …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What does customs tariff code 5806.31.00 cover?
Code 5806.31.00 covers Of cotton. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 5806.31.00?
The third-country duty rate for 5806.31.00 is 7.5 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 5806.31.00?
The first six digits form the HS code: 580631. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 5806.31.00 have?
5806.31.00 has eight digits and matches the EU Combined Nomenclature. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 5806.31.00 sit in the tariff?
5806.31.00 sits in this hierarchy: 58 SPECIAL WOVEN FABRICS; TUFTED TEXTILE FABRICS; LACE; TAPESTRIES; TRIMMINGS; EMBROIDERY > 5806 Narrow woven fabrics, other than goods of heading 5807; narrow fabrics consisting of warp without weft assembled by means of an adhesive (bolducs) > 580631 Of cotton. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 5806.31.00?
Yes. The EBTI database holds decisions on 5806.31.00, for example DEBTI28779/23-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 5806.31.00 change?
5806.31.00 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.