Customs tariff code 5808.90.00.00.0: Other, andere
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 5808.90.00.00.0 covers Other, andere. The third-country duty rate is 5.3 %, plus import VAT.
5808.90.00.00.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 58. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 5808.90.00.00.0
- Third-country duty
- 5.3 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
From HS code to customs tariff code 5808.90.00.00.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 5.3 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um Pompons mit unterschiedlichen Durchmessern. Die Erzeugnisse bestehen jeweils aus kurzen Garnstücken aus synthetischen Chemiefasern, die in der Mitte nur an einer Stelle abgebunden sind und nach allen Richtungen abstehen. 30 Pompons sind in einem Kunststoffbeutel verpackt und gemeinsam mit Wackelaugen (Position 1 dieser Auskunft), Kunststoffkugeln (siehe Position 2 dieser Auskunft) sowie Pfeifenreinigern (Position 3 dieser Auskunft) als so genanntes "82tlg. Bastelset" in einem Polybeutel mit Pappheader aufgemacht. Eine gemeinsame Einreihung der Bestandteile als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht zur Ausgestaltung einer bestimmten Freizeitbeschäftigung (hier eines bestimmten Bastelprojektes) zusammengestellt wurden, sondern beliebig zum Verzieren diverser Gegenstände zu verwenden sind. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pompons".
Posamentierware, sog. Geschenkband mit Weihnachtsdeko, Art. 705344, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- 24 Stück, in unterschiedlichen Farben, jeweils in einer Folie aus Kunststoff eingeschweißt, -- auf einer Spule aus Pappe aufgerollt, mit einer Länge von 3 m, -- bestehend aus einem Rundgeflecht der Position 5808 aus metallisierten Streifen aus synthetischer Spinnmasse, einem Garn aus augenscheinlich Papier mit aufgefädelten, flachen stilisierten Sternen aus Holz sowie einem Maschengarn (Durchmesser: ca. 1 mm) aus Polyester, auf das in regelmäßigen Abständen jeweils vier Perlen aus Holz aufgefädelt sind, -- die drei verschiedenen Stränge sind in regelmäßigen Abständen miteinanderverknotet, -- ohne Stickerei, -- wird als Geschenkband verwendet, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - wird u. a. aufgrund des eigenen Gebrauchswerts nicht vom Warenkreis der Position 9505 erfasst. "Posamentierware, als Meterware, ohne Stickerei, nicht aus Gewirken oder Gestricken"
Posamentierware, sog. Tischband aus Filz, Foto siehe Anlage, - mit einem bedruckten Pappeinleger in einem Polybeutel verpackt, - in Form von aneinander gereihten Schneeflocken ausgestanzt (somit konfektioniert), in den Abmessungen von laut Antrag (L x B) 150 cm x 8 cm, - laut Untersuchungsergebnis aus einem genadelten und mit Bindemittel bzw. Bindefasern verfestigten Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern, - wird zu Zier- und Dekorationszwecken verwendet. "Posamentierware, als Meterware, ohne Stickerei, andere als solche aus Gewirken oder Gestricken"
Pompons, sog. Filterballs, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel verpackt (ca. 190 Stück zu einem Gesamtgewicht von 700 g), -- mit einem Durchmesser von ca. 6 cm, -- jeweils aus kurzen Garnstücken aus Spinnstoffen, die in der Mitte nur an einer Stelle abgebunden sind und nach allen Richtungen abstehen, -- dienen als Ersatz für Filtersand. "Pompons"
Paspelband, sog. Reflexpaspel Sto-Nor P13518.35/17,5_18mm schwarz, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - als Meterware, mit einer Breite von ca. 18 mm, - aus einem gefalteten Streifen aus einem flächendeckend mit Glaskügelchen überzogenen Gewebe der Position 5907, - der gefaltete Streifen ist mittels einer Doppelkettenstichnaht zu einem Paspelband konfektioniert, - ohne Stickerei. "Posamentierware, als Meterware, ohne Stickerei, aus Gewebe"
Posamentierware, sog. Geschenkband, Art. 705344, Foto siehe Anlage, - laut Antrag 24 Stück, jeweils in einer Folie aus Kunststoff eingeschweißt, - laut Antrag 17 Stück in der Farbe rot und sieben Stück in braun/Natur; veranschaulicht durch ein Muster in der Farbe rot, - auf einer Spule aus Pappe aufgerollt, laut Antrag mit einer Länge von 3 m, - bestehend aus einem Rundgeflecht der Position 5808 aus metallisierten Streifen aus synthetischer Spinnmasse, einem Garn aus augenscheinlich Papier mit aufgefädelten, flachen stilisierten Sternen aus Holz sowie einem Maschengarn (Durchmesser: ca. 1 mm) aus laut Antrag Polyester, auf das in regelmäßigen Abständen jeweils vier Perlen aus Holz aufgefädelt sind, - die drei verschiedenen Stränge sind in regelmäßigen Abständen miteinanderverknotet (somit konfektioniert), - ohne Stickerei, - wird laut Antrag als Geschenkband verwendet, - wird u. a. aufgrund des eigenen Gebrauchswerts nicht vom Warenkreis der Position 9505 erfasst. "Posamentierware, als Meterware, ohne Stickerei, nicht aus Gewirken oder Gestricken"
Posamentierware, sog. Kordel silber mit Perle, Foto siehe Anlage, - flachliegend mit einer Länge von ca. 45 cm, - in Form einer ca. 0,8 cm dicken Kordel, aus einer weißen Milanaise (umsponnenes Erzeugnis), mit einer Seele aus einem Bündel von Garnen aus Reißspinnstoff und einem Chenillegarn, mit einem Flor aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 1 mm, - an den Enden mit jeweils einer Fassung sowie einer Perle aus augenscheinlich Kunststoff ausgestattet, - ohne Stickerei, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - wird laut Antrag zu Zier- und Dekorationszwecken von Glasflaschen verwendet und stellt sich damit als Posamentierware dar, somit keine Ware der Position 6307, - der Spinnstoff bestimmt insbesondere im Hinblick auf den Umfang und das äußere Erscheinungsbild den wesentlichen Charakter der Ware. "Posamentierware, als Meterware, ohne Stickerei, nicht aus Gewirken oder Gestricken"
Pompons, sog. Filterballs, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt (ca. 190 Stück zu einem Gesamtgewicht von laut Antrag 700 g), - mit einem Durchmesser von laut Antrag ca. 6 cm, - jeweils aus kurzen Garnstücken aus Spinnstoffen, die in der Mitte nur an einer Stelle abgebunden sind und nach allen Richtungen abstehen, - dienen laut Antrag als Ersatz für Filtersand, - stellen sich als Pompons dar, somit keine Ware der Position 6307. "Pompons"
Notes that govern this classification
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Geflechte als Meterware; Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, ohne Stickerei, andere als solche aus Gewirken oder Gestricken Außer den Geflechten gehören zu diesem Teil der Position sehr verschiedene Erzeugnisse, die mehr oder weniger zum Verzieren oder zum Ausschmücken von Bekleidung (z. B. Damenkleidern, militärischen Uniformen, Kirchengewändern, Theaterkostümen usw.) oder von Gegenständen zur Innenausstattung im weiten Sinne des Wortes (insbesondere zur Innenausstattung von Räumen, Schiffen oder Fahrzeugen) bestimmt sind. Alle diese Erzeugnisse gehören hierher, wenn sie als Meterwaren eingehen. Sie können mit Haken, Ösen, Klammern, Ringen und dergleichen versehen sein, die in ihrer Beziehung zur ganzen Ware nur Zutaten darstellen, sofern der Charakter der Erzeugnisse als Meterware dadurch nicht verloren geht. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Litzen, Geflechte (braids), zu Zwecken der Verzierung oder Dekoration von Gewändern oder Kleidung oder zur Dekoration von Gegenständen der Innenausstattung. Der Ausschuss für das Harmonisierte System hat entschieden, dass derartige Waren als Meterwaren, in die Unterpositionen 5808 10 einzureihen sind (vgl. ersten Absatz des Teils A) der HS-Erläuterungen zu Pos. 5808 (HSC/8, Dok. 37100 G/4, 36832). Litzen (braids), die keinen Kern aufweisen. Der Ausschuss für das Harmonisierte System hat entschieden, dass derartige Waren als Meterwaren, in die Unterpositionen 5808 10 einzureihen sind, weil sie wegen eines fehlenden Kerns keine kompakte Struktur aufweisen (Flachgeflecht) (HSC/8, Dok. 37100 G/4, 36832).
1. Zu Kapitel 58 gehören nicht die in Anmerkung 1 zu Kapitel 59 erfassten Gewebe, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, sowie die übrigen Waren des Kapitels 59 (RV E5801000). 2. Zu Position 5801 gehören auch noch nicht aufgeschnittener Schusssamt und Schussplüsch ohne Flor oder Schlingen auf der Oberfläche (RV E5802000). 3. Als „Drehergewebe" im Sinne der Position 5803 gelten Gewebe, deren Kette ganz oder teilweise aus Stehfäden und Drehfäden besteht; die Drehfäden führen um die Stehfäden eine Halbdrehung, eine Ganzdrehung oder mehr als eine Ganzdrehung aus und bilden so Schlingen, durch die die Schussfäden hindurchlaufen (RV E5803000). 4. Zu Position 5804 gehören nicht geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen, der Position 5608 (RV E5804000). 5. …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Frequently asked questions
What does customs tariff code 5808.90.00.00.0 cover?
Code 5808.90.00.00.0 covers Other, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 5808.90.00.00.0?
The third-country duty rate for 5808.90.00.00.0 is 5.3 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 5808.90.00.00.0?
The first six digits form the HS code: 580890. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 5808.90.00.00.0 have?
5808.90.00.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 5808.90.00.00.0 sit in the tariff?
5808.90.00.00.0 sits in this hierarchy: 58 SPECIAL WOVEN FABRICS; TUFTED TEXTILE FABRICS; LACE; TAPESTRIES; TRIMMINGS; EMBROIDERY > 5808 Braids in the piece; ornamental trimmings in the piece, without embroidery, other than knitted or crocheted; tassels, pompons and similar articles > 580890 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 5808.90.00.00.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 5808.90.00.00.0, for example DEBTI16009/24-4. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 5808.90.00.00.0 change?
5808.90.00.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.