Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5808.90.00.00.0: Geflechte als Meterware; Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5808.90.00.00.0 steht für Geflechte als Meterware; Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 5,3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5808.90.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 58. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
5808.90.00.00.0
Drittlandszoll
5,3 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 58SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN
  2. 5808Geflechte als Meterware; Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, ohne Stickerei, andere als solche aus Gewirken oder Gestricken; Quasten, Troddeln, Oliven, Nüsse, Pompons und ähnliche Waren
  3. 5808.90andere
  4. 5808.90.00.00.0Geflechte als Meterware; Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5808.90.00.00.0

HS-Code5808.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5808.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code5808.90.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer5808.90.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll5,3 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI16009/24-4Erteilt von DEGültig bis 2027-07-10

Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um Pompons mit unterschiedlichen Durchmessern. Die Erzeugnisse bestehen jeweils aus kurzen Garnstücken aus synthetischen Chemiefasern, die in der Mitte nur an einer Stelle abgebunden sind und nach allen Richtungen abstehen. 30 Pompons sind in einem Kunststoffbeutel verpackt und gemeinsam mit Wackelaugen (Position 1 dieser Auskunft), Kunststoffkugeln (siehe Position 2 dieser Auskunft) sowie Pfeifenreinigern (Position 3 dieser Auskunft) als so genanntes "82tlg. Bastelset" in einem Polybeutel mit Pappheader aufgemacht. Eine gemeinsame Einreihung der Bestandteile als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht zur Ausgestaltung einer bestimmten Freizeitbeschäftigung (hier eines bestimmten Bastelprojektes) zusammengestellt wurden, sondern beliebig zum Verzieren diverser Gegenstände zu verwenden sind. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pompons".

DEBTI26260/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-07-04

Posamentierware, sog. Geschenkband mit Weihnachtsdeko, Art. 705344, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- 24 Stück, in unterschiedlichen Farben, jeweils in einer Folie aus Kunststoff eingeschweißt, -- auf einer Spule aus Pappe aufgerollt, mit einer Länge von 3 m, -- bestehend aus einem Rundgeflecht der Position 5808 aus metallisierten Streifen aus synthetischer Spinnmasse, einem Garn aus augenscheinlich Papier mit aufgefädelten, flachen stilisierten Sternen aus Holz sowie einem Maschengarn (Durchmesser: ca. 1 mm) aus Polyester, auf das in regelmäßigen Abständen jeweils vier Perlen aus Holz aufgefädelt sind, -- die drei verschiedenen Stränge sind in regelmäßigen Abständen miteinanderverknotet, -- ohne Stickerei, -- wird als Geschenkband verwendet, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - wird u. a. aufgrund des eigenen Gebrauchswerts nicht vom Warenkreis der Position 9505 erfasst. "Posamentierware, als Meterware, ohne Stickerei, nicht aus Gewirken oder Gestricken"

DEBTI33438/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-02-25

Posamentierware, sog. Tischband aus Filz, Foto siehe Anlage, - mit einem bedruckten Pappeinleger in einem Polybeutel verpackt, - in Form von aneinander gereihten Schneeflocken ausgestanzt (somit konfektioniert), in den Abmessungen von laut Antrag (L x B) 150 cm x 8 cm, - laut Untersuchungsergebnis aus einem genadelten und mit Bindemittel bzw. Bindefasern verfestigten Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern, - wird zu Zier- und Dekorationszwecken verwendet. "Posamentierware, als Meterware, ohne Stickerei, andere als solche aus Gewirken oder Gestricken"

DEBTI38619/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-10-26

Pompons, sog. Filterballs, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel verpackt (ca. 190 Stück zu einem Gesamtgewicht von 700 g), -- mit einem Durchmesser von ca. 6 cm, -- jeweils aus kurzen Garnstücken aus Spinnstoffen, die in der Mitte nur an einer Stelle abgebunden sind und nach allen Richtungen abstehen, -- dienen als Ersatz für Filtersand. "Pompons"

DEBTI33845/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-09-26

Paspelband, sog. Reflexpaspel Sto-Nor P13518.35/17,5_18mm schwarz, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - als Meterware, mit einer Breite von ca. 18 mm, - aus einem gefalteten Streifen aus einem flächendeckend mit Glaskügelchen überzogenen Gewebe der Position 5907, - der gefaltete Streifen ist mittels einer Doppelkettenstichnaht zu einem Paspelband konfektioniert, - ohne Stickerei. "Posamentierware, als Meterware, ohne Stickerei, aus Gewebe"

DEBTI14991/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-05-02

Posamentierware, sog. Geschenkband, Art. 705344, Foto siehe Anlage, - laut Antrag 24 Stück, jeweils in einer Folie aus Kunststoff eingeschweißt, - laut Antrag 17 Stück in der Farbe rot und sieben Stück in braun/Natur; veranschaulicht durch ein Muster in der Farbe rot, - auf einer Spule aus Pappe aufgerollt, laut Antrag mit einer Länge von 3 m, - bestehend aus einem Rundgeflecht der Position 5808 aus metallisierten Streifen aus synthetischer Spinnmasse, einem Garn aus augenscheinlich Papier mit aufgefädelten, flachen stilisierten Sternen aus Holz sowie einem Maschengarn (Durchmesser: ca. 1 mm) aus laut Antrag Polyester, auf das in regelmäßigen Abständen jeweils vier Perlen aus Holz aufgefädelt sind, - die drei verschiedenen Stränge sind in regelmäßigen Abständen miteinanderverknotet (somit konfektioniert), - ohne Stickerei, - wird laut Antrag als Geschenkband verwendet, - wird u. a. aufgrund des eigenen Gebrauchswerts nicht vom Warenkreis der Position 9505 erfasst. "Posamentierware, als Meterware, ohne Stickerei, nicht aus Gewirken oder Gestricken"

DEBTI42114/23-1Erteilt von DEGültig bis 2024-01-14

Posamentierware, sog. Kordel silber mit Perle, Foto siehe Anlage, - flachliegend mit einer Länge von ca. 45 cm, - in Form einer ca. 0,8 cm dicken Kordel, aus einer weißen Milanaise (umsponnenes Erzeugnis), mit einer Seele aus einem Bündel von Garnen aus Reißspinnstoff und einem Chenillegarn, mit einem Flor aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 1 mm, - an den Enden mit jeweils einer Fassung sowie einer Perle aus augenscheinlich Kunststoff ausgestattet, - ohne Stickerei, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - wird laut Antrag zu Zier- und Dekorationszwecken von Glasflaschen verwendet und stellt sich damit als Posamentierware dar, somit keine Ware der Position 6307, - der Spinnstoff bestimmt insbesondere im Hinblick auf den Umfang und das äußere Erscheinungsbild den wesentlichen Charakter der Ware. "Posamentierware, als Meterware, ohne Stickerei, nicht aus Gewirken oder Gestricken"

DEBTI29738/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-10-22

Pompons, sog. Filterballs, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt (ca. 190 Stück zu einem Gesamtgewicht von laut Antrag 700 g), - mit einem Durchmesser von laut Antrag ca. 6 cm, - jeweils aus kurzen Garnstücken aus Spinnstoffen, die in der Mitte nur an einer Stelle abgebunden sind und nach allen Richtungen abstehen, - dienen laut Antrag als Ersatz für Filtersand, - stellen sich als Pompons dar, somit keine Ware der Position 6307. "Pompons"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5808

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Geflechte als Meterware; Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, ohne Stickerei, andere als solche aus Gewirken oder Gestricken Außer den Geflechten gehören zu diesem Teil der Position sehr verschiedene Erzeugnisse, die mehr oder weniger zum Verzieren oder zum Ausschmücken von Bekleidung (z. B. Damenkleidern, militärischen Uniformen, Kirchengewändern, Theaterkostümen usw.) oder von Gegenständen zur Innenausstattung im weiten Sinne des Wortes (insbesondere zur Innenausstattung von Räumen, Schiffen oder Fahrzeugen) bestimmt sind. Alle diese Erzeugnisse gehören hierher, wenn sie als Meterwaren eingehen. Sie können mit Haken, Ösen, Klammern, Ringen und dergleichen versehen sein, die in ihrer Beziehung zur ganzen Ware nur Zutaten darstellen, sofern der Charakter der Erzeugnisse als Meterware dadurch nicht verloren geht. …

Pos. 5808

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Litzen, Geflechte (braids), zu Zwecken der Verzierung oder Dekoration von Gewändern oder Kleidung oder zur Dekoration von Gegenständen der Innenausstattung. Der Ausschuss für das Harmonisierte System hat entschieden, dass derartige Waren als Meterwaren, in die Unterpositionen 5808 10 einzureihen sind (vgl. ersten Absatz des Teils A) der HS-Erläuterungen zu Pos. 5808 (HSC/8, Dok. 37100 G/4, 36832). Litzen (braids), die keinen Kern aufweisen. Der Ausschuss für das Harmonisierte System hat entschieden, dass derartige Waren als Meterwaren, in die Unterpositionen 5808 10 einzureihen sind, weil sie wegen eines fehlenden Kerns keine kompakte Struktur aufweisen (Flachgeflecht) (HSC/8, Dok. 37100 G/4, 36832).

Kapitel 58

1. Zu Kapitel 58 gehören nicht die in Anmerkung 1 zu Kapitel 59 erfassten Gewebe, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, sowie die übrigen Waren des Kapitels 59 (RV E5801000). 2. Zu Position 5801 gehören auch noch nicht aufgeschnittener Schusssamt und Schussplüsch ohne Flor oder Schlingen auf der Oberfläche (RV E5802000). 3. Als „Drehergewebe" im Sinne der Position 5803 gelten Gewebe, deren Kette ganz oder teilweise aus Stehfäden und Drehfäden besteht; die Drehfäden führen um die Stehfäden eine Halbdrehung, eine Ganzdrehung oder mehr als eine Ganzdrehung aus und bilden so Schlingen, durch die die Schussfäden hindurchlaufen (RV E5803000). 4. Zu Position 5804 gehören nicht geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen, der Position 5608 (RV E5804000). 5. …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5808.90.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 5808.90.00.00.0 umfasst Geflechte als Meterware; Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5808.90.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 5808.90.00.00.0 beträgt 5,3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5808.90.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 580890. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5808.90.00.00.0?

5808.90.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5808.90.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

5808.90.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 58 SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN > 5808 Geflechte als Meterware; Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, ohne Stickerei, andere als solche aus Gewirken oder Gestricken; Quasten, Troddeln, Oliven, Nüsse, Pompons und ähnliche Waren > 580890 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5808.90.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5808.90.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI16009/24-4. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5808.90.00.00.0?

Warennummer 5808.90.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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