Customs tariff code

Customs tariff code 5810.92.10: Of man-made fibres, mit einem Wert von mehr als 17,50 € je kg Eigengewicht

Reference data as at 1 July 2026

Customs tariff code 5810.92.10 covers Of man-made fibres, mit einem Wert von mehr als 17,50 € je kg Eigengewicht. The third-country duty rate is 5.8 %, plus import VAT.

5810.92.10 is CN code in the EU customs tariff, in chapter 58. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.

This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.

Customs code
5810.92.10
Third-country duty
5.8 %
Declarable
No
Binding rulings
8

Where this code sits in the tariff

  1. 58SPECIAL WOVEN FABRICS; TUFTED TEXTILE FABRICS; LACE; TAPESTRIES; TRIMMINGS; EMBROIDERY
  2. 5810Embroidery in the piece, in strips or in motifs
  3. 5810.92Of man-made fibres
  4. 5810.92.10Of man-made fibres, mit einem Wert von mehr als 17,50 € je kg Eigengewicht

From HS code to customs tariff code 5810.92.10

HS code5810.926 digits, uniform worldwide
CN code5810.92.108 digits, EU Combined Nomenclature

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty5.8 %MFN
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
Türkiye0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries…0 %Tariff preference
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Binding tariff information for this code

DEBTI3688/26-1Issued by DEValid until 2029-03-15

Stickerei als Motiv, Foto siehe Anlage, - kreisförmig, mit einem Durchmesser von laut Antrag ca. 7 , 5 cm, - mit einem Stickgrund aus Vliesstoffen aus Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - mit Stickgarnen bestickt, - keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - laut Antrag mit einem Wert von mehr als 17 , 50 Euro je kg Eigengewicht, somit keine Ware der Unterposition (KN) 5810 9290. "Stickerei als Motiv, andere als Ätzstickereien und Stickereien mit herausgeschnittenem Grund, aus Chemiefasern, mit einem Wert von mehr als 17 , 50 EUR je kg Eigengewicht"

DEBTI19901/23-1Issued by DEValid until 2026-06-21

Stickerei als Motiv, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in unterschiedlichen Designs, - jeweils: -- mit einer Länge von ca. 3 - 4 cm, -- aus einem Stickgrund aus einem mit Glaskügelchen überzogenen Gewebe der Position 5907 aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), -- mit Stickgarnen (aus laut Antrag Baumwolle) bestickt, -- keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, -- laut Antrag mit einem Wert von mehr als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, -- auf der Rückseite mit einem klarsichtigen Kleber und Abdeckpapier ausgestattet, -- ohne Hinweise auf Handarbeit. "Stickerei als Motiv, andere als Ätzstickereien und Stickereien mit herausgeschnittenem Grund, aus Chemiefasern, mit einem Wert von mehr als 17,50 EUR je kg Eigengewicht"

DEBTI12689/23-1Issued by DEValid until 2026-04-23

Stickerei als Motiv, sog. Sticker, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in unterschiedlichen Designs, - jeweils: -- auf einer Pappkarte aufgemacht, -- mit einer Länge von ca. 5 - 6 cm, -- aus einem Stickgrund aus einem mit Glaskügelchen überzogenen Gewebe der Position 5907 aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), -- mit Stickgarnen bestickt, -- keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, -- laut Antrag mit einem Wert von mehr als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, -- ohne Hinweise auf Handarbeit. "Stickerei als Motiv, andere als Ätzstickereien und Stickereien mit herausgeschnittenem Grund, aus Chemiefasern, mit einem Wert von mehr als 17,50 EUR je kg Eigengewicht"

DEBTI40496/22-1Issued by DEValid until 2025-11-09

Stickerei als Motiv, sog. Motiv zum Aufbügeln, Foto siehe Anlage, - in den Abmessungen von laut Antrag 4,5 cm x 7,3 cm, - aus einem Stickgrund aus einem getufteten Flächenerzeugnis der Position 5802 aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - mit Stickgarnen bestickt, - auf der Rückseite mit einer klarsichtigen Folie aus Kunststoff ausgestattet, - keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, - laut Antrag mit einem Wert von mehr als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Stickerei als Motiv, andere als Ätzstickereien und Stickereien mit herausgeschnittenem Grund, aus Chemiefasern, mit einem Wert von mehr als 17,50 EUR je kg Eigengewicht"

DEBTI5482/22-1Issued by DEValid until 2025-04-24

Stickerei als Motiv, sog. Patch (Aufnäher), Foto siehe Anlage, - zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem sog. Aufnäher und einem sog. Flauschgegenstück, - in nahezu kreisrunder Form, mit einem Durchmesser von ca. 9 cm, - Aufnäher: -- Stickerei als Motiv, --- aus einem zweilagigen Stickgrund mit einer Außenlage aus einem Gewebe und einer der Verstärkung dienenden Innenlage aus einem Vliesstoff, alles aus augenscheinlich synthetischen Chemiefasern, --- mit Stickgarnen bestickt, somit keine Ware der Position 5807, --- auf der Rückseite mit einer klarsichtigen Folie aus Kunststoff und mit einem Samtgewebe (sog. Klettrückseite) aus synthetischen Chemiefasern ausgestattet, --- keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, --- laut Antrag mit einem Wert von mehr als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, --- ohne Hinweise auf Handarbeit, - Flauschgegenstück: -- aus einem Schlingengewebe aus synthetischen Chemiefasern, - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt der Aufnäher den Charakter der zusammengesetzten Ware. "Stickerei als Motiv, andere als Ätzstickereien und Stickereien mit herausgeschnittenem Grund, aus Chemiefasern, mit einem Wert von mehr als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, nicht handgearbeitet"

DEBTI48119/21-2Issued by DEValid until 2024-12-19

Stickereien als Motiv, Foto siehe Anlage, - mit einem Stickgrund aus Vliesstoff aus laut Antrag Chemiefasern, - mit Stickgarnen bestickt, - keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, - laut Antrag mit einem Wert von mehr als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Stickereien als Motiv, andere als Ätzstickereien und Stickereien mit herausgeschnittenem Grund, aus Chemiefasern, mit einem Wert von mehr als 17,50 EUR je kg Eigengewicht"

DEBTI48119/21-1Issued by DEValid until 2024-12-19

Stickereien als Motiv, Foto siehe Anlage, - mit einem Stickgrund aus Gewebe aus laut Antrag Chemiefasern, - mit Stickgarnen bestickt, - auf der Rückseite mit klarsichtiger Folie aus Kunststoff versehen, - keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, - laut Antrag mit einem Wert von mehr als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Stickereien als Motiv, andere als Ätzstickereien und Stickereien mit herausgeschnittenem Grund, aus Chemiefasern, mit einem Wert von mehr als 17,50 EUR je kg Eigengewicht"

DEBTI19727/20-1Issued by DEValid until 2023-07-12

Stickerei, sog. lose Stickabzeichen, Foto siehe Anlage, - in den Abmessungen von laut Antrag 9,3 cm x 5 cm, - auf einem zweilagigen Stickgrund mit einer Außenlage aus Gewebe und einer der Verstärkung dienenden Unterlage aus Vliesstoff, alles aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - mit Stickgarnen aus synthetischen Chemiefasern bestickt, - auf der Rückseite mit einem Abdeckvlies versehen, - keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, - laut Antrag mit einem Wert von mehr als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Stickerei als Motiv, andere als Ätzstickereien und Stickereien mit herausgeschnittenem Grund, aus Chemiefasern, mit einem Wert von mehr als 17,50 EUR je kg Eigengewicht"

Notes that govern this classification

Pos. 5810

Zu Unterpositionen 5810 91 bis 5810 99: 1. Stickereien mit einer unterschiedlichen Breite von 2,5 cm bis 11,5 cm, ausgeführt auf einem Grund aus zwei verschiedenfarbigen Geweben, die Rand an Rand anstoßen und auf der ganzen Länge dadurch verbunden sind, dass die Stickarbeit zugleich auf beide Gewebe übergreift. 2. Besticktes Stück Gewebe, rechteckig, in keiner Weise konfektioniert. Das Stück Gewebe ist Teil einer Warenzusammenstellung, zu dem noch ein Umschlagtuch aus besticktem Gewebe gehört, das konfektioniert und gebrauchsfertig ist (unmittelbar durch Sticken fertiggestellt). Die beiden Waren sind in einer Verpackung für den Einzelverkauf aufgemacht und das Stück Gewebe ist zur Herstellung von Kleidungsstücken (mehr als einem) bestimmt. Siehe auch Avis 6214 10 bis 6214 90/1

Kapitel 58

1. Zu Kapitel 58 gehören nicht die in Anmerkung 1 zu Kapitel 59 erfassten Gewebe, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, sowie die übrigen Waren des Kapitels 59 (RV E5801000). 2. Zu Position 5801 gehören auch noch nicht aufgeschnittener Schusssamt und Schussplüsch ohne Flor oder Schlingen auf der Oberfläche (RV E5802000). 3. Als „Drehergewebe" im Sinne der Position 5803 gelten Gewebe, deren Kette ganz oder teilweise aus Stehfäden und Drehfäden besteht; die Drehfäden führen um die Stehfäden eine Halbdrehung, eine Ganzdrehung oder mehr als eine Ganzdrehung aus und bilden so Schlingen, durch die die Schussfäden hindurchlaufen (RV E5803000). 4. Zu Position 5804 gehören nicht geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen, der Position 5608 (RV E5804000). 5. …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Subdivisions of this code

Frequently asked questions

What does customs tariff code 5810.92.10 cover?

Code 5810.92.10 covers Of man-made fibres, mit einem Wert von mehr als 17,50 € je kg Eigengewicht. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

What is the duty rate for 5810.92.10?

The third-country duty rate for 5810.92.10 is 5.8 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for 5810.92.10?

The first six digits form the HS code: 581092. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

How many digits does 5810.92.10 have?

5810.92.10 has eight digits and matches the EU Combined Nomenclature. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

Where does 5810.92.10 sit in the tariff?

5810.92.10 sits in this hierarchy: 58 SPECIAL WOVEN FABRICS; TUFTED TEXTILE FABRICS; LACE; TAPESTRIES; TRIMMINGS; EMBROIDERY > 5810 Embroidery in the piece, in strips or in motifs > 581092 Of man-made fibres. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

Is there binding tariff information for 5810.92.10?

Yes. The EBTI database holds decisions on 5810.92.10, for example DEBTI3688/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

Does customs tariff code 5810.92.10 change?

5810.92.10 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Read more on classification

Classifying more than one product?

This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.