Customs tariff code 5906.91.00: Knitted or crocheted
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 5906.91.00 covers Knitted or crocheted. The third-country duty rate is 6.5 %, plus import VAT.
5906.91.00 is CN code in the EU customs tariff, in chapter 59. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.
- Customs code
- 5906.91.00
- Third-country duty
- 6.5 %
- Declarable
- No
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
From HS code to customs tariff code 5906.91.00
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 6.5 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Kautschutiertes Gewebe, sog. Geogitter, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware auf Rollen, mit einer Breite von 5 m und einer Länge von 100 m, - aus einem gitterartigen Nähgewirke (= Gewebe im Sinne des Kapitels 59) aus laut Antrag synthetischen Filamenten, - beidseitig mit synthetischem Kautschuk (laut Antrag Styrol-Butadien) überzogen, - kein Reifencordgewebe, - mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag 995 g, - stellt sich nicht als Flächenerzeugnis im Sinne der Anmerkung 5 c) zu Kapitel 59 aus parallel liegenden und miteinander durch Kautschuk verklebten Garnen aus Spinnstoffen. "Kautschutiertes Gewebe, anderes als solche der Position 5902, anderes als in der Unterposition 5906 10 genannte, aus Gewirken"
Kautschutiertes Gewirke, sog. Griff Bandage schwarz, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in einem bedruckten Pappkarton verpackt, - als Meterware, laut Antrag mit einer Länge von 4,5 m und einer Breite von 5 cm (in gedehntem Zustand), - aus einem Nähgewirke (= Gewebe im Sinne des Kapitels 59) aus synthetischen Chemiefasern, - beidseitig laut Antrag mit Klebstoff (Naturkautschuk) bestrichen, - mit einem Quadratmetergewicht von augenscheinlich weniger als 1500 Gramm, - dient laut Antrag zur Fixierung oder zum Stabilisieren von Gelenken, Bändern oder Muskeln sowie für Tattowierungszwecke; nach ihrer Aufmachung jedoch nicht erkennbar ausschließlich zu u. a. medizinischen Zwecken bestimmt, somit keine Ware der Position 3005. "Kautschutiertes Gewebe, anderes als solche der Position 5902, anderes als in der Unterposition 5906 10 genannte, aus Gewirken"
Kautschutiertes Gewebe, sog. Platten aus geschäumten Zellkautschuk, Foto siehe Anlage, - aus Meterware, veranschaulicht durch einen rechteckigen Zuschnitt in den Abmessungen von ca. 21 cm x 23 cm (nicht konfektioniert), - lt. Untersuchungsergebnis: -- aus einem dreilagigen Flächenerzeugnis mit zwei Außenlagen aus einfarbigen Gewirken (= Gewebe im Sinne der Anmerkung 1 Kapitel 59) aus Spinnstoffen und einer Zwischenlage aus Zellkautschuk (laut Antrag Neopren); die Gewirke dienen somit nicht nur der Verstärkung (damit keine Ware der Position 4008), -- mit einem Quadratmetergewicht von ca. 1077 g, - lt. Antrag z. B. zur Herstellung von Kleidung oder Bandagen bestimmt. "Kautschutiertes Gewebe, anderes als solche der Position 5902, anderes als in der Unterposition 5906 10 genannte, aus Gewirken"
Kautschutierte Gewebe, sog. Zehenschutz rose, Foto siehe Anlage, - zwei Stück als Set in einem klarsichtigen Polybeutel verpackt, - schlauchförmig, an den Enden lediglich geschnitten (somit nicht konfektioniert), mit einer Länge von ca. 15,5 cm und einer Breite von ca. 2,3 cm (flachliegend), - aus einfarbigen Gewirken (= Gewebe im Sinne des Kapitels 59) aus laut Antrag 60 % Nylon und 40 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), die auf der Innenseite mit einem transparenten, elastischen Kautschuk (laut Antrag: TPR = Thermoplastic Rubber) überzogen sind, - mit einem Quadratmetergewicht von augenscheinlich weniger als 1500 Gramm, - sollen laut Antrag nach dem bedarfsgerechten Zuschneiden als Druckschutz über einen Zeh gezogen werden, - stellen sich als Meterware der Position 5906 dar, damit keine Waren der Position 3926. "Kautschutierte Gewebe, andere als solche der Position 5902, andere als in der Unterposition 5906 10 genannte, aus Gewirken"
Kautschutiertes Gewebe, sog. Hallux-Tape, Foto siehe Anlage, - in einem klarsichtigen Polybeutel verpackt, - schlauchförmig, an den Enden lediglich geschnitten (somit nicht konfektioniert), mit einer Länge von ca. 7,5 cm und einer Breite von ca. 3 cm (flachliegend), auf einer Länge von ca. 3 cm eingeschnitten, - aus einfarbigen Gewirken (= Gewebe im Sinne des Kapitels 59) aus laut Antrag 83 % Polyamid und 17 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), die auf der Innenseite mit einem transparenten, elastischen Kautschuk (laut Antrag: TPR = Thermoplastic Rubber) überzogen sind, - mit einem Quadratmetergewicht von augenscheinlich weniger als 1500 Gramm, - soll laut Antrag als Druckschutz bei Hallux Valgus über einen Zeh gezogen werden, - stellt sich als Meterware der Position 5906 dar, damit keine Ware der Position 3926. "Kautschutiertes Gewebe, anderes als solche der Position 5902, anderes als in der Unterposition 5906 10 genannte, aus Gewirken"
FEUILLE CONSTITUEE D'UNE ETOFFE DE BONNETERIE DE POLYESTER RECOUVERTE D'UNE EPAISSE COUCHE (9MM) DE MOUSSE ALVEOLAIRE DE CAOUTCHOUC NOIR, D'UN GRAMMAGE DE 1 281 G/M².
Kautschutierte Gewebe, sog. Soft-Zehenschutz 2er Set, Foto siehe Anlage, - zwei Stück als Set in einem klarsichtigen Polybeutel verpackt, - schlauchförmig, an den Enden lediglich geschnitten (somit nicht konfektioniert), mit einer Länge von ca. 14 cm und einer Breite von ca. 2,5 cm (flachliegend), - aus einfarbigen Gewirken aus laut Antrag Baumwolle, die auf der Innenseite mit einem transparenten, elastischen Kautschuk (laut Antrag: TPR = Thermoplastic Rubber) überzogen sind, - mit einem Quadratmetergewicht von augenscheinlich weniger als 1500 Gramm, - sollen laut Antrag nach dem bedarfsgerechten Zuschneiden als Druckschutz über einen Zeh gezogen werden, - u. a. aufgrund ihrer neutralen Aufmachung nicht erkennbar ausschließlich zu medizinischen Zwecken bestimmt, somit keine Ware der Position 3005. "Kautschutierte Gewebe, andere als solche der Position 5902, andere als in der Unterposition 5906 10 genannte, aus Gewirken"
Kautschutiertes Gewirke (= Gewebe), - mit einer Breite von etwa 2,5 cm; für den Einzelverkauf auf einer Papprolle aufgemacht, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem Nähgewirke mit einem Grund aus punktuell thermisch verfestigten Vliesstoff aus Chemiefasern und Maschen aus weißen Elastomergarnen (synthetische Chemiefasern), das mit Kautschuk getränkt ist (mit einem Quadratmetergewicht von unter 1500 Gramm (ohne Unterlage)), -- ohne Klebefunktion (klebt nur an dem eigenen Material, jedoch nicht an verschiedenen Materialien), somit kein Klebeband i. S. d. Unterposition 5906 10, -- an den Längskanten nur geschnitten (somit nicht konfektioniert), - die Ware stellt sich nicht als Zubereitung zur Hand- und Fußpflege dar und wird somit nicht vom Wortlaut der Position 3304 erfasst. "Kautschutiertes Gewebe, kein Reifencordgewebe, kein Klebeband, aus Gewirken"
Notes that govern this classification
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: A) Gewebe aus Spinnstoffen, mit Kautschuk getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, einschließlich getauchte („gedippte“) Erzeugnisse (andere als solche der Pos. 5902), mit einem Quadratmetergewicht von: 1.500 g oder weniger, ohne Rücksicht auf das Verhältnis von Spinnstoffen und Kautschuk; mehr als 1.500 g, jedoch mit einem Anteil an Spinnstoffen von mehr als 50 GHT. Diese kautschutierten Gewebe werden hauptsächlich verwendet zur Herstellung von Regenbekleidung, Spezialschutzbekleidung gegen Strahleneinwirkung und zur Herstellung von aufblasbaren Artikeln, Camping-Artikeln, sanitären Gegenständen usw. Bestimmte Möbelstoffe dieser Position, die auf einer Seite dünn mit Kautschuklatex bestrichen sind, sind nicht unbedingt wasserundurchlässig. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2021/1369 der Kommission vom 6. August 2021 (ABl. L 294/8) (RV L 21/1369): Band aus elastischem Gewebe mit einer Breite von etwa 5 cm, einseitig mit Klebematerial aus synthetischem Kautschuk überzogen und mit einem Quadratmetergewicht von 1 500 g oder weniger. Das Band ist, aufgerollt auf ein Stützrohr, in Kartons mit 16 oder 24 Rollen mit einem Durchmesser von jeweils etwa 7,5 cm aufgemacht. Auf der Verpackung ist nicht angegeben, dass die Bänder für medizinische Zwecke bestimmt sind. Das Band dient dem Schutz der Gelenke bei sportlichen Aktivitäten. Siehe Abbildungen Unterposition 5906 10 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 a) 1) zu Kapitel 59 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 5906 und 5906 10 00. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Hierher gehören u. a. Klebebänder, die aus einem Gewebe bestehen, das auf einer Seite mit Klebstoff auf Kautschukbasis und auf der anderen Seite mit Polyethylen bestrichen ist, und die zum Beispiel zum Zusammenfügen und Abdichten von Leitungen und Rohren im Bauwesen, zum Herstellen von Verpackungsmitteln usw. verwendet werden. Der Polyethylenüberzug gewährleistet zwar die Luft- und Wasserundurchlässigkeit, die Hauptfunktion des Bandes besteht jedoch in der Herstellung einer festen Verbindung von Gegenständen, die zusammengefügt werden sollen, was durch den Klebstoff auf Kautschukbasis gewährleistet wird. (Vgl. Tarifentscheid vom 14. Januar 1985, Tarifstelle 5911 A GZT 1985, Dok. SUD/1008/84 i. V. m. SUD 117/85 (Bericht über 422. Tagung des Zolltarif-Ausschusses der Kommission der EG)). …
1. Als „Gewebe" im Sinne des Kapitels 59 gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die Gewebe der Kapitel 50 bis 55 und der Positionen 5803 und 5806, Geflechte, Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, der Position 5808 sowie Gewirke und Gestricke der Position 6002 bis 6006 (RV E5901000). 2. Zu Position 5903 gehören: a) Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, ohne Rücksicht auf das Quadratmetergewicht und die Beschaffenheit des Kunststoffs (fest oder zellförmig), ausgenommen (RV E5902A00): 1) Gewebe, bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55, 58 oder 60); dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (RV E5902A10); 2) Erzeugnisse, die von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30°C nicht auf einen Dorn von 7 mm Durchme …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What does customs tariff code 5906.91.00 cover?
Code 5906.91.00 covers Knitted or crocheted. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 5906.91.00?
The third-country duty rate for 5906.91.00 is 6.5 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 5906.91.00?
The first six digits form the HS code: 590691. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 5906.91.00 have?
5906.91.00 has eight digits and matches the EU Combined Nomenclature. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 5906.91.00 sit in the tariff?
5906.91.00 sits in this hierarchy: 59 IMPREGNATED, COATED, COVERED OR LAMINATED TEXTILE FABRICS; TEXTILE ARTICLES OF A KIND SUITABLE FOR INDUSTRIAL USE > 5906 Rubberised textile fabrics, other than those of heading 5902 > 590691 Knitted or crocheted. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 5906.91.00?
Yes. The EBTI database holds decisions on 5906.91.00, for example DEBTI18459/23-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 5906.91.00 change?
5906.91.00 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.