Customs tariff code 5911.90.99.90.0: Other, andere
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 5911.90.99.90.0 covers Other, andere. The third-country duty rate is 6 %, plus import VAT.
5911.90.99.90.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 59. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 5911.90.99.90.0
- Third-country duty
- 6 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 59IMPREGNATED, COATED, COVERED OR LAMINATED TEXTILE FABRICS; TEXTILE ARTICLES OF A KIND SUITABLE FOR INDUSTRIAL USE
- 5911Textile products and articles, for technical uses, specified in note 8 to this chapter
- 5911.90Other
- 5911.90.99Other
- 5911.90.99.90Other
- 5911.90.99.90.0Other, andere
From HS code to customs tariff code 5911.90.99.90.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 6 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Ware des technischen Bedarfs, sog. Filterkartusche, Foto siehe Anlage, - in einem Pappkarton und einem Folienbeutel aus Kunststoff verpackt, - in Form eines Hohlzylinders mit einem Außendurchmesser von ca. 7 cm und einer Länge von ca. 25 cm, - lamellenförmig gefaltet, mit Außenlagen und einer Innenlage aus Vliesstoffen aus synthetischen Chemiefasern (Meterware der Position 5603) sowie einer weiteren Zwischenlage aus einem beidseitig vollständig, mit bloßem Auge wahrnehmbar mit Kunststoff bestrichenen Vliesstoff (Meterware des Kapitels 39), - mit einer Ummantelung mit zwei Endkappen aus Kunststoff (laut Antrag Polypropylen), an beiden Enden mit einer Dichtung versehen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - wird als Filterelement verwendet und dient dem Filtrieren und Reinigen von Flüssigkeiten in ver- schiedenen industriellen Bereichen, - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Filtermedium sind die Vliesstoffe aus Spinnstoffen und die Meterware aus Kunststoff gleichbedeutend; im Hinblick auf die Menge und den Umfang bestimmen jedoch die Vliesstoffe aus Spinnstoffen den Charakter der Ware, - keine Ware der Position 8421, da Waren des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen vom Kapitel 84 ausgenommen sind. "Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel, andere als in den Unterpositionen (HS) 5911 10 bis 5911 40 genannte, aus Vliesstoffen, andere als in den TARIC-Codes 5911 9091 00 bis 5911 9099 50 genannte"
Ware des technischen Bedarfs, - laut Antrag ringförmig bzw. Ringabschnitte, in verschiedenen Größen und Dicken, - aus einem mit Grafit getränkten Geflecht aus Spinnstoffen; zusätzlich mit laut Antrag silikon- haltigem Einlaufschmiermittel ausgestattet, - soll laut Antrag als Abdichtung zwischen Pumpengußteilen verwendet werden, - weist besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware des technischen Bedarfs handelt. "Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel, anderes als in den TARIC-Codes 5911 1000 00 bis 5911 9099 50 genannte"
Filtereinsatz, sog. Kombinationsfilter für Luftreiniger, Foto siehe Anlage, - quaderförmig, mit den Abmessungen (L x B x H) von ca. 37 cm x 24 cm x 2 cm, - aus einem System mit zweifachem Aufbau: - - auf einer Seite aus einem lamellenartig gefalteten, zweilagigen Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern (sog. HEPA-Filter gegen Feinstaub, Pollen, Allergene, Schimmelsporen), - - auf anderen Seite aus einem mit Aktivkohle überzogenen bzw. getränkten Vliesstoff aus synthe- tischen Chemiefasern (zur Adsorption von Gerüchen, flüchtigen organischen Verbindungen und gasförmigen Schadstoffen), - in einem Rahmen aus augenscheinlich schwarzer Pappe eingeklebt, - zur Verwendung als Luftreiniger in z. B. Wohnräumen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen handelt. "Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel, andere als in den TARIC-Codes 5911 1000 00 bis 5911 9099 50 genannte"
Ware des technischen Bedarfs, sog. Staubsaugerbeutel, Foto siehe Anlage, - laut Antrag fünf oder zehn Stück in einem Karton verpackt, - rechteckig, in den Abmessungen von ca. 63 cm x 47 cm, - laut Untersuchungsergebnis: - sechslagig, - - erste, dritte, vierte und sechste Lage aus punktuell thermisch verfestigten Vliesstoffen aus Spinnstoffen, - - zweite und fünfte Lage aus Vliesstoffen aus heißluftgezogenen (meltblown) Fasern aus Spinnstoffen, - mit einem Anschlussstück an der Öffnung aus laut Antrag Kunststoff oder Pappe (u. a. somit konfektioniert), - an allen Rändern heiß versiegelt, - zur Verwendung als Filterbeutel in Staubsaugern, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen handelt. "Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel, andere als in den TARIC-Codes 5911 1000 00 bis 5911 9099 50 genannte"
Ware des technischen Bedarfs, sog. zylinderförmige Filterkartusche, Foto siehe Anlage, - in einem Pappkarton und einem Folienbeutel aus Kunststoff verpackt, - in Form eines Hohlzylinders mit einem Außendurchmesser von ca. 7 cm und einer Länge von ca. 80 cm, - mit einer Außen-, Innen- und Zwischenlage aus lamellenförmig gefalteten Vliesstoffen aus synthetischen Chemiefasern, zwischen den Vliesstoffen jeweils mit einer Folie aus Kunststoff (aus laut Antrag Polyethersulfon), - mit einer Ummantelung aus Kunststoff, an deren Enden jeweils mit einem angebrachten Adapter aus Kunststoff, zur Fixierung im Filtergehäuse, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - wird als Filterelement verwendet und dient dem Filtrieren oder Reinigen von Partikeln und Flüssigkeiten, - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sind die Vliesstoffe aus Spinnstoffen und die Folien aus Kunststoff gleichbedeutend; im Hinblick auf die Menge und den Umfang bestimmen jedoch die Vliesstoffe aus Spinnstoffen den Charakter der Ware, - keine Ware der Position 8421, da Waren des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen vom Kapitel 84 ausgenommen sind. "Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel, andere als in den Unterpositionen (HS) 5911 10 bis 5911 40 genannte, aus Vliesstoffen, andere als in den TARIC-Codes 5911 9091 00 bis 5911 9099 50 genannte"
Ware des technischen Bedarfs, sog. Mikrofilterkartusche, Foto siehe Anlage, - in einem Pappkarton und einem Folienbeutel aus Kunststoff verpackt, - in Form eines Hohlzylinders mit einem Außendurchmesser von ca. 7 cm und einer Länge von ca. 31 cm, - mit einer Außen- und Innenlage aus lamellenförmig gefalteten Vliesstoffen aus synthetischen Chemiefasern, mittig mit einer Folie aus Kunststoff (sog. Polyethersulfonmembran), - mit einer Ummantelung aus Kunststoff, an deren Enden jeweils mit einem angebrachten Adapter aus Kunststoff, zur Fixierung im Filtergehäuse, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - wird als Filterelement verwendet und dient dem Filtrieren oder Reinigen von Partikeln und Flüssigkeiten, - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sind die Vliesstoffe aus Spinnstoffen und die Folie aus Kunststoff gleichbedeutend; im Hinblick auf die Menge und den Umfang bestimmen jedoch die Vliesstoffe aus Spinnstoffen den Charakter der Ware, - keine Ware der Position 8421, da Waren des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen vom Kapitel 84 ausgenommen sind. "Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel, andere als in den Unterpositionen (HS) 5911 10 bis 5911 40 genannte, aus Vliesstoffen, andere als in den TARIC-Codes 5911 9091 00 bis 5911 9099 50 genannte"
Innenraumfilter, Foto siehe Anlage, - quaderförmig, mit den Abmessungen (L x B x H) von ca. 46 , 5 cm x 18 cm x 3 , 5 cm, - aus einer lamellenartig gefalteten Filterfläche aus einem augenscheinlich thermisch verfestigten Vliesstoff aus Spinnstoffen aus laut Antrag Polyester, die in einen Rahmen mit rautenförmigen Stützelement aus augenscheinlich Kunststoff eingeklebt ist; mit vier Befestigungslöchern, - mit einer umlaufenden Dichtungslippe aus augenscheinlich Kunststoff, - ist laut Antrag zum Einsatz als Innenraum-Luftfilter eines Fahrzeuges bestimmt und filtriert Staub, Ruß und Pollen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen handelt. "Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel, andere als in den Unterpositionen (HS) 5911 10 bis 5911 40 genannte, aus Vliesstoffen, andere als in den TARIC-Codes 5911 9091 00 bis 5911 9099 50 genannte"
Ware des technischen Bedarfs, Foto siehe Anlage, - kreisförmig (somit konfektioniert), laut Antrag mit einem Durchmesser von 280 mm und einer Dicke von 30 mm, - aus einem ca. 1 cm dicken Vliesstoff aus Spinnstoffen (mittige Ausstanzung D: ca. 8 , 5 cm), der auf der Unterseite mit Zellkunststoff laminiert ist (mittige Ausstanzung D: ca. 13 cm), - wird als Wischelement an Reinigungsmaschinen befestigt, - weist besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um ein Erzeugnis des technischen Bedarfs handelt, damit keine Ware der Position 6307. "Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel, andere als in den TARIC-Codes 5911 1000 00 bis 5911 9099 50 genannte"
Notes that govern this classification
Zu Unterpositionen 5911 9010 bis 5911 90 99: Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 5911 des HS, Buchstabe A genannten Spinnstoffwaren, ausgenommen die in den Unterpositionen 5911 1000, 5911 2000 und 5911 4000 genannten Gewebe, sowie die in den Erläuterungen zu Position 5911 des HS, Buchstabe B aufgezählten Waren, mit Ausnahme von konfektionierter Müllergaze, die zu Unterposition 5911 2000 gehört, und der zu den Unterpositionen 5911 3111 bis 5911 3290 gehörenden Waren. Wegen der Einreihung von Waren aus aneinander befestigten Monofilspiralen, die wie Gewebe und Filze auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendet werden, siehe die Erläuterungen zu Unterposition 5911 90 des HS.
Zu Unterposition 5911 90: Waren aus verbundenen Monofilspiralen für ähnliche Verwendungszwecke wie die Gewebe und Filze der auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendeten Art gehören zu dieser Unterposition und nicht zu UPos. 5911 31 oder 5911 32.
Zu Unterposition 5911 90: 1. Filterstoffe zum Reinigen der Luft, hergestellt durch Übereinanderlegen von mehreren Floren aus synthetischen Fasern, untereinander mit Kunststoff verbunden, einseitig mit einer Klebemasse bestrichen: Anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten oder, ohne Rücksicht auf die Form, zusätzlich bearbeitet (Anbringen von Randeinfassungen, Bändern, Ösen usw.).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 336/2010 der Kommission vom 21. April 2010 (ABl. EU Nr. L 102/10) (RV L 102/10): 2. Eine Scheibe mit einem Durchmesser von etwa 580 mm und einer Dicke von etwa 2 mm, bestehend aus zwei Schichten von synthetischem Filz, von denen eine mit einem polymeren Bindemittel (Polyurethan) imprägniert ist (so genannte „Poromerscheibe“). Die andere Schicht hat eine durch eine abziehbare Kunststofffolie geschützte Klebebeschichtung Das Erzeugnis wird mit Maschinen zur Herstellung von Silizium- und Halbleiterscheiben (Wafers) verwendet. Es wird auf dem Trägerkopf eines auswechselbaren Werkzeugs solcher Maschinen angebracht, um die Wafers zu ebnen, zu glätten und zu polieren. …
Frequently asked questions
What does customs tariff code 5911.90.99.90.0 cover?
Code 5911.90.99.90.0 covers Other, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 5911.90.99.90.0?
The third-country duty rate for 5911.90.99.90.0 is 6 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 5911.90.99.90.0?
The first six digits form the HS code: 591190. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 5911.90.99.90.0 have?
5911.90.99.90.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 5911.90.99.90.0 sit in the tariff?
5911.90.99.90.0 sits in this hierarchy: 59 IMPREGNATED, COATED, COVERED OR LAMINATED TEXTILE FABRICS; TEXTILE ARTICLES OF A KIND SUITABLE FOR INDUSTRIAL USE > 5911 Textile products and articles, for technical uses, specified in note 8 to this chapter > 591190 Other > 59119099 Other > 5911909990 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 5911.90.99.90.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 5911.90.99.90.0, for example DEBTI47567/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 5911.90.99.90.0 change?
5911.90.99.90.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.