Customs tariff code 6104.43.00.00.0: Kleider, aus synthetischen Chemiefasern
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 6104.43.00.00.0 covers Kleider, aus synthetischen Chemiefasern. The third-country duty rate is 12 %, plus import VAT.
6104.43.00.00.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 61. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 6104.43.00.00.0
- Third-country duty
- 12 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 61ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, KNITTED OR CROCHETED
- 6104Women's or girls' suits, ensembles, jackets, blazers, dresses, skirts, divided skirts, trousers, bib and brace overalls, breeches and shorts (other than swimwear), knitted or crocheted
- 6104.43Of synthetic fibres
- 6104.43.00.00.0Kleider, aus synthetischen Chemiefasern
From HS code to customs tariff code 6104.43.00.00.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 12 % | MFN |
| New Zealand | 0 % | Preferential tariff quota |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Kleid, Größe 38, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - zweilagig gearbeitet, mit einer Außenlage aus ca. 0,8 mm dicken, durchscheinenden, netzartig durchbrochenen, nicht flächendeckend mit punktförmig aufgeklebten Glitterpartikeln sowie aufgeklebten Pailletten versehenen Gewirken (somit keine Stickerei der Position 5810) und einer kürzer gearbeiteten Innenlage aus ca. 0,4 mm dicken, dichten, einfarbigen Gewirken; Außen- und Innenlagen sind am Halsausschnitt, an den Armausschnitten sowie an den Reißverschluss- nähten dauerhaft zusammengenäht, - alle Flächenerzeugnisse bestehen aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - bis zu den Knöcheln reichend (Rückenlänge: ca. 150 cm), - mit einem V-förmigen Halsausschnitt; im Bereich der Büste mit einem dreieckigen Zuschnitt aus netzartig durchbrochenen Gewirken unterlegt, - hinten mit einem V-förmigen Rückenausschnitt und einer ca. 30 cm langen Öffnung mit Reiß- verschluss, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden. "Kleid, aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern"
Kleid, Größe 42, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 92 % Polyester und 8 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern); im Bereich der Büste und des oberen Rückens doppelt gearbeitet, - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 90 cm), - mit schmalen Schulterträgern (sog. Spaghettiträger), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - am unteren Rand durch eine Überwendtlichnaht gesäumt, - kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Kleid, somit keine Unterwäsche (Unterkleid). "Kleid, aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern"
Kleid, sog. Damen-Sleepshirt, Größe L, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 95 % Polyester und 5 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 99 cm), - mit einem runden Halsausschnitt, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit kurzen Ärmeln; an den Armabschlüssen sowie am Halsausschnitt mit einfarbigen Randeinfassungen versehen, - vorn großflächig mit einem Schriftzug bedruckt, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, - kann unterschiedslos im Bett oder an anderen Orten getragen werden und ist daher nicht dazu be- stimmt, ausschließlich oder im Wesentlichen als Nachtkleidung im Bett getragen zu werden, somit kein Nachthemd. "Kleid, aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern"
Kleid, sog. Hoddie Decke, Art. 7609830 (Grau), NAN 8961629, in Einheitsgröße, Foto siehe Anlage, - aus ca. 5,6 mm dicken, einfarbigen Plüschgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 95 cm), - mit einer Kapuze, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit langen Ärmeln, - vorn mit einer großen, aufgesetzten Tasche (sog. Kängurutasche) unterhalb der Taille, - an den Ärmelenden und am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, somit kein Pullover der Position 6110, - stellt sich als Kleidungsstück dar, somit keine Ware der Position 6301. "Kleid, aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern"
Kleid, sog. Bademantel für Damen, Größe L, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1,5 mm dicken, einfarbigen Plüschgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - bis über die Knie reichend (Rückenlänge: ca. 113 cm), - ungefüttert, - mit einer angesetzten Kapuze, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem Reißverschluss, - mit langen Ärmeln, - im Bereich der Taille mit einem Tunnelzug zu verengen, - vorn mit zwei aufgesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, - wird im Allgemeinen nicht als äußerstes Kleidungsstück über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit kein Mantel, - kann nach seinen objektiven Merkmalen (insbesondere aufgrund der Ausstattung) unterschiedslos im häuslichen Bereich oder an anderen Orten getragen werden und ist daher nicht erkennbar dazu be- stimmt, ausschließlich oder im wesentlichen als Bademantel getragen zu werden. "Kleid, aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern"
Kleid, sog. Pulloverdecke, in Einheitsgröße, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, veranschaulicht durch ein Muster in brauner Farbe, - aus ca. 3,8 mm dicken, einfarbigen Plüschgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 94 cm), - mit einer Kapuze, bei der die Überlappung (von links auf rechts) am Rand rein verzierend ist, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit langen Ärmeln, mit doppelt gearbeiteten, gerippt gewirkten, verengenden Bündchen, - vorn unterhalb der Taille mit zwei aufgesetzten Taschen versehen, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, somit kein Pullover der Position 6110, - stellt sich als Kleidungsstück dar, somit keine Ware der Position 6301. "Kleid, aus Gewirken, für Frauen, aus synthetische Chemiefasern"
Kleid, sog. Poncho, in Einheitsgröße, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1,4 mm dicken, einfarbigen Plüschgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 100 cm), - mit einer angesetzten Kapuze, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit kurzen Ärmeln, - mit einer aufgesetzten Tasche (sog. Känguru-Tasche) unterhalb der Taille, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden. "Kleid, aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern"
Kleid, sog. Bademantel, Größe XL, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - laut Antrag: -- aus ca. 1,5 mm dicken, einfarbigen Plüschgewirken aus 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 100 cm), -- mit einer angesetzten Kapuze, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, -- mit langen Ärmeln, -- im Bereich der Taille mit einem Tunnelzug zu verengen, -- vorn mit zwei aufgesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, -- am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, -- kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungs- stück getragen werden, -- wird im Allgemeinen nicht als äußerstes Kleidungsstück über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit kein Mantel, -- kann nach seinen objektiven Merkmalen (insbesondere aufgrund der Ausstattung) unter- schiedslos im häuslichen Bereich oder an anderen Orten getragen werden und ist daher nicht erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder im wesentlichen als Bademantel ge- tragen zu werden. "Kleid, aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern"
Notes that govern this classification
Zu Unterpositionen 6104 4100 bis 6104 4900: Als Kleider gelten Kleidungsstücke mit oder ohne Ärmel zum Bedecken des Körpers, die normalerweise an den Schultern beginnen und bis zu den Knöcheln oder darüber reichen können. Sie müssen getragen werden können, ohne dass gleichzeitig noch ein anderes Kleidungsstück getragen werden muss. Der Begriff umfasst hier ebenfalls transparente Kleider. Das Tragen von Unterwäsche steht einer Einreihung als Kleid nicht entgegen1). Besteht der obere Teil solcher Kleidungsstücke aus Trägern mit Latz (entweder nur vorn oder vorn und hinten) gelten sie nur dann als Kleid, wenn der Latz so bemessen, geschnitten und angebracht ist, dass das Kleidungsstück in der vorstehend beschriebenen Weise getragen werden kann. Ist dies nicht der Fall, sind diese Kleidungsstücke als Röcke der Unterposition 6104 5100 bis 6104 5900 einzureihen.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) 548/89 der Kommission vom 24. Februar 1989 (ABl. EG Nr. L 60/31) (RV L 548/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 2197/1999 der Kommission vom 15. Oktober 1999 (ABl. EG Nr. L 268/3) : 1. Leichtes, weites Kleidungsstück aus Gewirken oder Gestricken (100 % Baumwolle) zur Bedeckung des Oberkörpers, bis zur Mitte der Oberschenkel reichend, mit rundem, halsfernem Ausschnitt, mit weiten, kurzen Ärmeln und einem Saum an seinem unteren Rand. Die Ärmelenden haben angesetzte gewirkte Bündchen. Außerdem ist in den linken Saum auf Taillenhöhe eine Kordel eingenäht. (siehe Foto Nr. 400). Unterposition 6104 42 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6104 und 6104 42 00. …
Zu Unterpositionen 6104 41 00 bis 6104 49 00: Zu diesen Unterpositionen gehören nicht leichte, sackartige, schlauchförmige Rundstrickwaren, den Körper von den Schultern beginnend und bis zur Wade bedeckende Kleidungsstücke ohne Seitenschlitze, mit langen oder dreiviertellangen Ärmeln und zusätzlich gegebenenfalls mit hochgeschlossenem Strickbund-Halsausschnitt aus Gewirken oder Gestricken. Wenn das Kleidungsstück sich beim Tragen um die eigene Achse dreht, so dass es beim Laufen nicht mehr locker fällt, sondern sich vielmehr um die Beine wickelt, ist es als Nachthemd unter Position 6108 einzureihen (siehe auch Urteil Hessisches Finanzgericht vom 7. Mai 1998 - 7 K 2811/94). Die Mindestrückenlängen von Kleidern aus Gewirken oder Gestricken der Position 6104 sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. I. …
1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …
Frequently asked questions
What does customs tariff code 6104.43.00.00.0 cover?
Code 6104.43.00.00.0 covers Kleider, aus synthetischen Chemiefasern. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 6104.43.00.00.0?
The third-country duty rate for 6104.43.00.00.0 is 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 6104.43.00.00.0?
The first six digits form the HS code: 610443. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 6104.43.00.00.0 have?
6104.43.00.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 6104.43.00.00.0 sit in the tariff?
6104.43.00.00.0 sits in this hierarchy: 61 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, KNITTED OR CROCHETED > 6104 Women's or girls' suits, ensembles, jackets, blazers, dresses, skirts, divided skirts, trousers, bib and brace overalls, breeches and shorts (other than swimwear), knitted or crocheted > 610443 Of synthetic fibres. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 6104.43.00.00.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 6104.43.00.00.0, for example DEBTI26017/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 6104.43.00.00.0 change?
6104.43.00.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.