Customs tariff code

Customs tariff code 6104.43: Of synthetic fibres

Reference data as at 1 July 2026

Customs tariff code 6104.43 covers Of synthetic fibres. The third-country duty rate is 12 %, plus import VAT.

6104.43 is HS subheading in the EU customs tariff, in chapter 61. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.

This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.

Customs code
6104.43
Third-country duty
12 %
Declarable
No
Binding rulings
5

Where this code sits in the tariff

  1. 61ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, KNITTED OR CROCHETED
  2. 6104Women's or girls' suits, ensembles, jackets, blazers, dresses, skirts, divided skirts, trousers, bib and brace overalls, breeches and shorts (other than swimwear), knitted or crocheted
  3. 6104.43Of synthetic fibres

From HS code to customs tariff code 6104.43

HS code6104.436 digits, uniform worldwide

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty12 %MFN
New Zealand0 %Preferential tariff quota
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
Türkiye0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Binding tariff information for this code

DEF/3107/08-1Issued by DEValid until 2014-06-05

Kleid, sog. Karnevalskostüm Römer, Artikel 4101, Größe 50, siehe beigefügtes Foto, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, - aus 0,4 mm dicken, einfarbigen (weiß) Gewirken aus lt. Antrag 100% Polyester (synthetische Chemiefasern) des Kapitels 60; vorn und an den Ärmeln mit aufgenähten Zuschnitten aus einem 3 mm dicken, dreilagigen Textillaminat; bestehend aus einem Gewirke mit metallisiertem Farbaufstrich (Schauseite) der Position 5907, einer Zwischenlage aus Schaumkunststoff und einer Innenlage aus Gewirken des Kapitels 60 (insgesamt Meterware der Position 5907), - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: 100 cm); kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, - mit einem runden Halsausschnitt; mit einem schmalen kontrastfarbenen (rot) Gewebestreifen eingefasst, - hinten mit einer ca. 17 cm langen Öffnung mit Knopfverschluss, - vorn ohne Öffnung und ohne Verschluss; ohne Merkmale, die auf einen bestimmten Trägerkreis hinweisen (unisex), - mit kurzen Ärmeln; an den Abschlüssen mit schmalen kontrastfarbenen (rot) Gewebestreifen eingefasst, - mit an den Schulternähten angenähten Zuschnitten aus 0,4 mm dicken, einfarbigen (rot) Gewirken; in Form eines über den Rücken fallenden, ca. 115 cm langen Umhangs, vorn in Form eines, am Halsausschnitt punktuell fixierten, Schals und in Taillenhöhe in Art einer "Schärpe" mit Verzierung, - mit einem geraden, lediglich geschnittenen Abschluss am unteren Rand, - die Gewirke des Kapitels 60 bestimmen nach dem Umfang und dem Gesamteindruck den Charakter der Ware.

DEF/3028/08-1Issued by DEValid until 2014-06-02

Kleid, sog. Karnevalskostüm Prinzessin, Artikel 2445, Größe 128, siehe Foto, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, - aus verschiedenen, 0,4 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus lt. Etikett 100% Polyester (synthetische Chemiefasern), - bis zu den Knöcheln reichend (Rückenlänge: 105 cm), - mit einem runden, halsnahen Ausschnitt mit einer Randeinfassung aus Geweben, - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mit einer Randeinfassung aus Geweben, - im Rücken mit einer 15 cm langen Öffnung mit Knopfverschluss, - in Taillenhöhe mit einem durch Schlaufen geführten Bindeband, - verziert: -- mit einem 18 cm breiten und 60 cm langen Gewirkestreifen; punktuell am Rücken, an den Schulternähten und am Dekollete angenäht und gerafft; vorn mit einem Knopf, -- mit aufgesetzten, goldfarbenen Borten, -- mit netzartig durchbrochenen Gewirken, -- mit einem angenähten Überwurf aus netzartig durchbrochenen Gewirken unterhalb der Taille, - am unteren Rand lediglich geschnitten.

DEF/3026/08-1Issued by DEValid until 2014-06-02

Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Kleid und einem Karnevalsartikel (Kopfschmuck für Indianer), sog. Karnevalskostüm Kleiner Indianer, Art. 2913, Größe 128, siehe Fotos, - gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht; zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, - nach dem Umfang und dem Wert bestimmt das Kleid den Charakter der Warenzusammenstellung, - Kleid: -- aus ca. 0,7 mm dicken, einseitig gerauten Gewirken aus lt. Antrag 100% Polyester (synthetische Chemiefasern), -- mit einem annähernd V-förmigen Halsausschnitt; mit einer Randeinfassung aus Geweben, -- auf der linken Schulter mit einer Öffnung mit Knopfverschluss, -- mit langen Ärmeln, -- über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: 65 cm bis 77 cm); zur Mitte hin spitz zulaufend; kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, -- vorn mit aufgenähten Applikationen aus gerauten Gewirken; teilweise mit Fransen, -- an den Ärmelenden und am unteren Rand sind die Gewirke lediglich fransenartig eingeschnitten, - Karnevalsartikel (Kopfschmuck für Indianer): -- bestehend aus einem etwa 53 cm langen und 5 cm breiten, einfarbigen, doppelt gearbeiteten Band aus Gewirken; mit einem eingenähten Gummizug, -- an das elastische Band sind drei echte, bunt gefärbte Federn geklebt.

DEF/2299/08-1Issued by DEValid until 2014-04-23

Kleid, sog. Karnevalskostüm Römerin, Artikel 3101, Größe 38, siehe beigefügtes Foto, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Karnevalsartikel der Position 9505, - in der Art einer Tunika gearbeitet, - aus 0,4 mm dicken, einfarbigen (weiß) Gewirken aus lt. Antrag 100% Polyester (synthetische Chemiefasern), - über den halben Oberschenkel bis fast zu den Knöcheln reichend (Rückenlänge: 126 cm); kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, - mit einem runden Halsausschnitt; eingefasst mit einem schmalen kontrastfarbenen (rot) Gewebestreifen, - hinten mit einer ca. 20 cm langen Öffnung mit Knopfverschluss, - vorn ohne Öffnung und ohne Verschluss; ohne Merkmale, die auf einen bestimmten Trägerkreis hinweisen (unisex), - mit kurzen Ärmeln; an den Abschlüssen eingefasst mit einem schmalen kontrastfarbenen (rot) Gewebestreifen, - mit, an den Schulternähten angenähten, Zuschnitten aus 0,4 mm dicken, einfarbigen (rot) Gewirken: -- in Form eines über den Rücken fallenden, ca. 90 cm langen Umhangs, -- vorn in Form eines, am Halsausschnitt punktuell fixierten, Schals, der auf der rechten Schulternaht so mit einem goldfarbenen Knopf verziert ist, so dass der Eindruck entsteht, dieser würde den Schal an der Schulter fixieren, - mit Zuschnitten aus einem dreilagigen Textillaminat; bestehend aus einem Gewirke mit metallisiertem Farbaufstrich (Schauseite) der Position 5907, einer Zwischenlage aus Schaumkunststoff und einer Innenlage aus Gewirken des Kapitels 60 (Meterware: charakterbestimmend aus Gewirken der Position 5907), -- an den Ärmelnähten mit drei bogenförmigen Zuschnitten, teilweise die Oberarme bedeckend, -- in Taillenhöhe in der Art einer Schärpe, --- an den Seiten durch Schlaufen geführt, --- vorn: ---- mit drei angenähten, rechteckigen, herabhängenden, am unteren Rand eingeschnittenen Zuschnitten, ---- mit einer Verzierung aus Gewirken in der Art eines Medaillons, - mit einem geraden, lediglich geschnittenen Abschluss am unteren Rand; links mit einem 48 cm hoch reichenden Seitenschlitz.

DEF/5604/07-1Issued by DEValid until 2013-08-26

Kleid für Frauen, sog. Damenkleid, Größe S, siehe beigefügtes Foto, - im oberen Drittel aus 1,3 mm dicken, buntgewebten Geweben aus lt. Antrag 75% Polyester (synthetische Chemiefasern) und 25% Wolle, - im unteren Bereich aus flächenmäßig überwiegend (charakterbestimmend) 1,5 mm dicken, zweilagigen, durch Kleben miteinander verbundenen Flächenerzeugnissen mit einer Außenlage aus einfarbigen, glatten Gewirken und einer Innenlage aus einfarbigen, gerauten Gewirken aus lt. Antrag 54% Polyester, 35% Polyamid und 11% Elasthan (Elastomergarn; alles synthetische Chemiefasern), - im oberen Drittel gefüttert, - über den halben Oberschenkel bis fast zu den Knien reichend (Rückenlänge: 95 cm); kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück (Rock oder Hose) getragen werden, - mit einem leicht halsfernen, runden Halsausschnitt, - hinten mit einer ca. 20 cm langen Öffnung mit Knopfverschluss, - ärmellos, - auf der rechten Schulter mit einer Schleife aus den gleichen Gewirken, aus denen auch der untere Bereich des Kleides besteht, verziert, - in der linken Seitennaht unterhalb des Armausschnitts mit einer ca. 27 cm langen Öffnung mit Reißverschluss, - mit einem geraden, lediglich geschnittenen Abschluss am unteren Rand.

Notes that govern this classification

Pos. 6104

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6103 gelten für die Erzeugnisse dieser Position sinngemäß. (entfallen) bis Alle Teile eines Kostüms müssen aus einem Flächenerzeugnis gleicher Struktur, gleicher Farbe und gleicher stofflicher Zusammensetzung sein; sie müssen auch von gleichem Stil und gleicher oder einander entsprechender Größe sein. Diese Teile dürfen jedoch eine Biese oder Paspel aus einem anderen Flächenerzeugnis aufweisen (ein in die Naht eingesetzter Besatz). Wenn mehrere zum Bedecken des Unterkörpers bestimmte Kleidungsstücke gemeinsam vorliegen (z.B. ein Rock oder Hosenrock und eine lange Hose), gilt als wesentliches unteres Kleidungsstück der Rock oder Hosenrock, die anderen Kleidungsstücke sind getrennt einzureihen. …

Pos. 6104

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) 548/89 der Kommission vom 24. Februar 1989 (ABl. EG Nr. L 60/31) (RV L 548/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 2197/1999 der Kommission vom 15. Oktober 1999 (ABl. EG Nr. L 268/3) : 1. Leichtes, weites Kleidungsstück aus Gewirken oder Gestricken (100 % Baumwolle) zur Bedeckung des Oberkörpers, bis zur Mitte der Oberschenkel reichend, mit rundem, halsfernem Ausschnitt, mit weiten, kurzen Ärmeln und einem Saum an seinem unteren Rand. Die Ärmelenden haben angesetzte gewirkte Bündchen. Außerdem ist in den linken Saum auf Taillenhöhe eine Kordel eingenäht. (siehe Foto Nr. 400). Unterposition 6104 42 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6104 und 6104 42 00. …

Kapitel 61

1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Subdivisions of this code

Frequently asked questions

What does customs tariff code 6104.43 cover?

Code 6104.43 covers Of synthetic fibres. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

What is the duty rate for 6104.43?

The third-country duty rate for 6104.43 is 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for 6104.43?

The first six digits form the HS code: 610443. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

How many digits does 6104.43 have?

6104.43 has six digits and matches the globally uniform HS subheading. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

Where does 6104.43 sit in the tariff?

6104.43 sits in this hierarchy: 61 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, KNITTED OR CROCHETED > 6104 Women's or girls' suits, ensembles, jackets, blazers, dresses, skirts, divided skirts, trousers, bib and brace overalls, breeches and shorts (other than swimwear), knitted or crocheted. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

Is there binding tariff information for 6104.43?

Yes. The EBTI database holds decisions on 6104.43, for example DEF/3107/08-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

Does customs tariff code 6104.43 change?

6104.43 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Read more on classification

Classifying more than one product?

This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.