Customs tariff code 6104.63.00: Of synthetic fibres
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 6104.63.00 covers Of synthetic fibres. The third-country duty rate is 12 %, plus import VAT.
6104.63.00 is CN code in the EU customs tariff, in chapter 61. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.
- Customs code
- 6104.63.00
- Third-country duty
- 12 %
- Declarable
- No
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 61ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, KNITTED OR CROCHETED
- 6104Women's or girls' suits, ensembles, jackets, blazers, dresses, skirts, divided skirts, trousers, bib and brace overalls, breeches and shorts (other than swimwear), knitted or crocheted
- 6104.63Of synthetic fibres
- 6104.63.00Of synthetic fibres
From HS code to customs tariff code 6104.63.00
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 12 % | MFN |
| New Zealand | 0 % | Preferential tariff quota |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Lange Hose, Größe S, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0 , 6 mm dicken, unterschiedlich strukturierten, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 90 % Polyester und 10 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend, mit einem ca. 8 cm breiten, angesetzten, elastisch verengten, doppelt gearbeiteten, buntgewirkten Bund; hinten bis zu ca. 10 , 5 cm v-förmig zulaufend gearbeitet, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit knöchellangen Hosenbeinen, - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - laut Antrag zum Tragen bei Sport- und Freizeitaktivitäten bestimmt. "Lange Hose, aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern"
Kinderkostüm, Größe 98/104, Foto siehe Anlage, - vierteilige Zusammenstellung, bestehend aus einer Bluse, einer langen Hose, einem Gürtel und einer Kopfbedeckung, - gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, - keine Kombination, da die Kleidungsstücke nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis her- gestellt wurden, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - alle Flächenerzeugnisse bestehen aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - lange Hose: -- aus ca. 0 , 4 mm dicken, einfarbigen Gewirken, -- in der Taille abschließend, mit einem elastisch verengten Bund, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- mit knöchellangen Hosenbeinen, -- an den Beinabschlüssen lediglich zackenförmig geschnitten. "Lange Hose, aus Gewirken, für Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern"
Lange Hose, Größe XS, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0 , 6 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 78 % Polyester und 22 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern); im Innenbein- und Gesäßbereich mit einem großflächigen, musterbildenden Aufdruck aus Kunststoff (laut Antrag Silikon) versehen, - in der Taille abschließend, mit einem ca. 8 cm breiten, angesetzten, elastisch verengten, doppelt gearbeiteten Bund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - an den Seiten mit zwei offenen Taschen sowie mit zwei Gesäßtaschenattrappen, - mit knöchellangen Hosenbeinen, - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Lange Hose, aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern"
Lange Hose, Größe S, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0 , 6 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 78 % Polyamid und 22 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern); im Innenbein- und Gesäßbereich mit einem großflächigen, musterbildenden Aufdruck aus Kunststoff (laut Antrag Silikon) versehen, - in der Taille abschließend, mit einem ca. 6 , 5 cm breiten, angesetzten, doppelt gearbeiteten Bund mit Gürtelschlaufen, - vorn mit einer Öffnung mit Reißverschluss und einer von rechts über links mit einem Haken- und Ösenverschluss im Bund zu schließenden Patte (Frauenkleidung), - an den Seiten mit zwei offenen Taschen sowie mit zwei Gesäßtaschenattrappen, - mit knöchellangen Hosenbeinen, - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - aufgrund der verwendeten Flächenerzeugnisse keine Ware der Position 6204. "Lange Hose, aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern"
Lange Hose, Größe L, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100% Polyester (synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend; mit einem elastisch verengten Taillenbund mit Tunnelzug, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - seitlich mit zwei eingesetzten, offenen Taschen, - mit knöchellangen Hosenbeinen, - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Lange Hose, aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern"
Kinderkostüm, in Kindergröße, Foto siehe Anlage, - fünfteilige Zusammenstellung, bestehend aus einer Bluse, einer langen Hose, einem Gürtel, einer Kopfbedeckung und einem Karnevalsartikel (Augenklappe), - gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, - keine Kombination, da die Kleidungsstücke nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis herge- stellt wurden, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - alle Flächenerzeugnisse bestehen aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - lange Hose: -- aus ca. 0,4 mm dicken, bedruckten Gewirken, -- in der Taille abschließend, mit einem elastisch verengten Bund, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- mit knöchellangen Hosenbeinen, -- an den Beinabschlüssen lediglich zackenförmig geschnitten. "Lange Hose, aus Gewirken, für Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern"
Lange Hose, sog. Jogginghose, Größe L, Foto siehe Anlage, - aus ca. 2,2 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken aus laut Antrag 50 % Baumwolle und 50 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - durchgehend mehrlagig gefüttert, - in der Taille abschließend, mit einem ca. 4 cm breiten, elastischen Bund mit Tunnelzug, hinten mit einem Verbindungsreißverschluss zur Befestigung an einem Oberteil, - ohne Öffnung und ohne Verschluss; ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), somit keine Männerkleidung, - vorn mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss, - im Bereich der Knie und der Hüften mit herausnehmbaren Protektoren aus augenscheinlich Kunststoff, - an den Außennähten mit aufgenähten, schmalen Gewebestreifen versehen, - mit knöchellangen Hosenbeinen, - an den Beinabschlüssen mit angesetzten, verengenden, gerippt gewirkten Bündchen, - aufgrund der verwendeten Flächenerzeugnisse keine Ware des Kapitels 62. "Lange Hose, aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern"
Kampfsportkleidung, sog. Taekwondo Anzug Slimfit, Art.-Nr. 1010, Größe 180 (entspricht L/XL), Foto siehe Anlage, - zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einem "Oberteil" (andere Kleidung) und einer langen Hose, gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, - keine Kombination, da die Kleidungsstücke nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt sind, - u. a. aufgrund der fehlenden verengenden Ärmelabschlüsse des Oberteils kein Trainingsanzug der Position 6112, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - aus ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 80 % Nylon und 20 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - lange Hose: -- in der Taille abschließend; mit einem ca. 4,5 cm breiten, elastischen Taillenbund mit Tunnelzug, -- mit einer am Taillenbund dauerhaft angenähten, kurzen "Innenhose" aus durchbrochen gearbeiteten Gewirken, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- auf einem Hosenbein mit einem Aufdruck verziert, -- mit knöchellangen Hosenbeinen, -- an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Lange Hose, aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern"
Notes that govern this classification
Zu Unterposition 6104 63: 1. Leichte gewirkte Hose für Frauen (87% Polyester und 13 % Elasthan), bis zu den Knöcheln reichend. Das Kleidungsstück weist einen elastischen Bund auf und ist an den unteren Rändern gesäumt. Die Hose ist ein Teil einer Zusammenstellung für Frauen, die auch aus einem langärmligen T-Shirt besteht, das getrennt in Unterposition 6109 90 einzureihen ist. Beide Waren sind gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Einreihung in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 sowie der Anmerkung 14 zu Abschnitt XI. Siehe auch Avis zu Unterposition 6109 90/2.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) 548/89 der Kommission vom 24. Februar 1989 (ABl. EG Nr. L 60/31) (RV L 548/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 2197/1999 der Kommission vom 15. Oktober 1999 (ABl. EG Nr. L 268/3) : 1. Leichtes, weites Kleidungsstück aus Gewirken oder Gestricken (100 % Baumwolle) zur Bedeckung des Oberkörpers, bis zur Mitte der Oberschenkel reichend, mit rundem, halsfernem Ausschnitt, mit weiten, kurzen Ärmeln und einem Saum an seinem unteren Rand. Die Ärmelenden haben angesetzte gewirkte Bündchen. Außerdem ist in den linken Saum auf Taillenhöhe eine Kordel eingenäht. (siehe Foto Nr. 400). Unterposition 6104 42 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6104 und 6104 42 00. …
1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What does customs tariff code 6104.63.00 cover?
Code 6104.63.00 covers Of synthetic fibres. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 6104.63.00?
The third-country duty rate for 6104.63.00 is 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 6104.63.00?
The first six digits form the HS code: 610463. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 6104.63.00 have?
6104.63.00 has eight digits and matches the EU Combined Nomenclature. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 6104.63.00 sit in the tariff?
6104.63.00 sits in this hierarchy: 61 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, KNITTED OR CROCHETED > 6104 Women's or girls' suits, ensembles, jackets, blazers, dresses, skirts, divided skirts, trousers, bib and brace overalls, breeches and shorts (other than swimwear), knitted or crocheted > 610463 Of synthetic fibres. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 6104.63.00?
Yes. The EBTI database holds decisions on 6104.63.00, for example DEBTI4904/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 6104.63.00 change?
6104.63.00 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.