Customs tariff code 6108.22.00: Of man-made fibres
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 6108.22.00 covers Of man-made fibres. The third-country duty rate is 12 %, plus import VAT.
6108.22.00 is CN code in the EU customs tariff, in chapter 61. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.
- Customs code
- 6108.22.00
- Third-country duty
- 12 %
- Declarable
- No
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
From HS code to customs tariff code 6108.22.00
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 12 % | MFN |
| New Zealand | 0 % | Preferential tariff quota |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Unterhose, Größe 40/42, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0 , 5 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 48 % Modal und 4 % Elasthan (beides Chemiefasern) sowie 48 % Baumwolle; im Vorderteil mit Einsätzen aus durchbrochen gearbeiteten Gewirken (sog. Raschelspitze) aus laut Antrag 87 , 5 % Polyamid (synthetische Chemiefasern) und 12 , 5 % Elasthan, - als Hüftslip gearbeitet, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit ca. 11 cm hohen Seitenteilen (gemessen vom Beinausschnitt bis zum oberen Rand), - aufgrund des Schnitts eindeutig als Frauenkleidung erkennbar, - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - aufgrund der Materialzusammensetzung keine Miederhose im Sinne der Position 6212. "Unterhose, aus Gewirken, für Frauen, aus Chemiefasern"
Unterhose, Größe XXL, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 80 % Polyamid und 20 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend, - ohne Eingriff, ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - im Schrittbereich mit einem erweiternden Einsatz in Art eines Zwickels und einem Schrittfutter, - mit kurzen Hosenbeinen (Seitenlänge: ca. 38 cm), - am oberen Rand und an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festkleben gesäumt, - laut Untersuchungsergebnis ist die Elastizität in der Querrichtung höher als in der Längsrichtung, damit keine Miederhose im Sinne der Position 6212, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Unterhose, somit keine Ware der Position 6114. "Unterhose, aus Gewirken, für Frauen, aus Chemiefasern"
Unterhose, Größe 38, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 95 % Modal und 5 % Elasthan (beides Chemiefasern); im Vorderteil seitlich mit Besätzen aus musterbildend durchbrochen gearbeiteten Gewirken (sog. Raschelspitze), - als Hüftslip gearbeitet, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit einem Schrittfutter (sog. Hygieneeinlage) ausgestattet, - mit ca. 9 cm hohen Seitenteilen (gemessen vom Beinausschnitt bis zum oberen Rand), - mit einer angenähten Wäscheschleife aus Gewebe verziert, - aufgrund des Schnitts eindeutig als Frauenkleidung erkennbar, - am oberen Rand und an den Beinausschnitten mit einem innen angenähten elastischen Band verstärkt, - u. a. aufgrund der Materialzusammensetzung keine Miederhose im Sinne der Position 6212. "Unterhose, aus Gewirken, für Frauen, aus Chemiefasern"
Unterhose, Größe 100/50 (entspricht 5 XL), Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 80 % Polyamid und 20 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern); im Bauchbereich durch verschiedene Einsätze aus den vorgenannten Gewirken teilweise doppelt gearbeitet, - als Taillenslip gearbeitet, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit einem Schrittfutter (Hygieneeinlage), - mit ca. 24 cm hohen Seitenteilen (gemessen vom Beinausschnitt bis zum oberen Rand), - am oberen Rand und an den Beinausschnitten mit einem innen angenähten Band verstärkt, - mit einer angenähten Wäscheschleife aus Gewebe verziert, - aufgrund des Schnitts eindeutig als Frauenkleidung erkennbar, - weist laut Untersuchungsergebnis eine höhere Dehnung in der Querrichtung als in der Längs- richtung auf und erfüllt damit nicht die Voraussetzungen zur Einreihung als Miederhose im Sinne der Position 6212. "Unterhose, aus Gewirken, für Frauen, aus Chemiefasern"
Unterhose, Größe 80/42, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 84 % Polyamid und 16 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern); im Bereich der Seitenteile aus durchbrochenen Gewirken; im Vorderteil mit einem Gewirke unterlegt, - als Hüftslip gearbeitet, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit einem Schrittfutter (sog. Hygieneeinlage) ausgestattet, - mit ca. 17 cm hohen Seitenteilen (gemessen vom Beinausschnitt bis zum oberen Rand), - mit einer angenähten Wäscheschleife verziert, - aufgrund des Schnitts eindeutig als Frauenkleidung erkennbar, - am oberen Rand mit einem innen angenähten Band verstärkt; an den Beinausschnitten mit einem schmalen Gewebestreifen eingefasst, - laut Antrag ist die Querelastizität nicht um mindestens 50 % im Vergleich zur Längselastizität geringer, damit keine Miederhose im Sinne der Position 6212. "Unterhose, aus Gewirken, für Frauen, aus Chemiefasern"
Unterhose, Größe 40, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 85 % Polyamid und 15 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern); im Vorderteil seitlich mit Einsätzen aus musterbildend durch- brochen gearbeiteten Gewirken (sog. Raschelspitze), - als Hüftslip gearbeitet, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit einem Schrittfutter (sog. Hygieneeinlage) ausgestattet, - mit ca. 8,5 cm hohen Seitenteilen (gemessen vom Beinausschnitt bis zum oberen Rand), - mit einer angenähten Wäscheschleife aus Gewebe verziert, - aufgrund des Schnitts eindeutig als Frauenkleidung erkennbar, - am oberen Rand und an den Beinausschnitten mit einer innen angenähten Borte versehen, - laut Antrag ist die Querelastizität nicht um mindestens 50 % im Vergleich zur Längselastizität geringer, damit keine Miederhose im Sinne der Position 6212. "Unterhose, aus Gewirken, für Frauen, aus Chemiefasern"
Unterhose, Größe 90/46, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen, musterbildend durchbrochen gearbeiteten Gewirken (sog. Raschelspitze) aus laut Antrag 89 % Polyamid und 11 % Elasthan (beides synthetische Chemie- fasern); im Vorderteil sowie hinten im oberen Bereich mit einem Gewirke unterlegt, - als Hüftslip gearbeitet, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit einem Schrittfutter (sog. Hygieneeinlage) ausgestattet, - mit ca. 25 cm hohen Seitenteilen (gemessen vom Beinausschnitt bis zum oberen Rand), - aufgrund des Schnitts eindeutig als Frauenkleidung erkennbar, - am oberen Rand mit einem innen angenähten Band verstärkt; an den Beinausschnitten abgepasst gewirkt. "Unterhose, aus Gewirken, für Frauen, aus Chemiefasern"
Unterhose, Größe 85/44, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 90 % Polyester und 10 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern); im Vorderteil mit einem Gewirke unterlegt, - als Hüftslip gearbeitet, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit einem Schrittfutter (sog. Hygieneeinlage) ausgestattet, - mit ca. 23 cm hohen Seitenteilen (gemessen vom Beinausschnitt bis zum oberen Rand), - mit einer angenähten Wäscheschleife aus Gewebe verziert, - aufgrund des Schnitts eindeutig als Frauenkleidung erkennbar, - am oberen Rand und an den Beinausschnitten mit einem innen angenähten Band verstärkt, - laut Antrag ist die Querelastizität nicht um mindestens 50 % im Vergleich zur Längselastizität geringer, damit keine Miederhose im Sinne der Position 6212. "Unterhose, aus Gewirken, für Frauen, aus Chemiefasern"
Notes that govern this classification
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) zur Auslegung des Begriffs Schlafanzüge in Randzahl 02.0 sinngemäß. Zu den Nachthemden dieser Position gehören Kleidungsstücke, deren allgemeines Aussehen und Stoffbeschaffenheit erkennen lassen, dass sie dazu bestimmt sind, ausschließlich oder im Wesentlichen als Nachtkleidung getragen zu werden. Sie weisen gewöhnlich folgende Merkmale auf: - mit oder ohne Ärmel oder zumindest mit Trägern über den Schultern, - mit einer solchen Länge, dass das Kleidungsstück mindestens über den Schritt reicht, - im Allgemeinen von weitem Schnitt und von bequemer Tragweise, - mit oder ohne Öffnung am Halsausschnitt, - auch mit Motivaufdrucken oder Schriftaufdrucken, die auf eine Verwendung als Nachtkleidung hinweisen, - ohne große oder sperrige Knöpfe oder übermäßige Besätze und Verzierungen. …
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören zwei verschiedene Arten von Bekleidung, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, und zwar Unterkleider, Unterröcke, Slips und Unterhosen und ähnliche Waren (Unterwäsche) sowie Nachthemden, Schlafanzüge, Negligés, Bademäntel und -jacken (einschließlich Strandmäntel), Hausmäntel und ähnliche Waren. Nicht zu dieser Position gehören Unterhemden (Pos. 6109).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1584/89 der Kommission vom 7. Juni 1989 1) (RV L 1584/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung von zwei Kleidungsstücken für Frauen oder Mädchen 2), für den Einzelverkauf aufgemacht: a) Leichtes Kleidungsstück aus Gewirken oder Gestricken (Oberteil, Unterposition 6114 30 00, siehe Erl. KN Pos. 6114 (EE), Foto 431 A). b) Ein Slip aus dem gleichen Flächenerzeugnis, der gleichen stofflichen Zusammensetzung und der gleichen Farbe wie das obere Kleidungsstück. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 15. Januar 1998 1) C - 80/96 Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Neunte Kammer) vom 19. Oktober 2017 Az.:RS C-556/16 Tenor: Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der Kommission vom 9. …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What does customs tariff code 6108.22.00 cover?
Code 6108.22.00 covers Of man-made fibres. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 6108.22.00?
The third-country duty rate for 6108.22.00 is 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 6108.22.00?
The first six digits form the HS code: 610822. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 6108.22.00 have?
6108.22.00 has eight digits and matches the EU Combined Nomenclature. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 6108.22.00 sit in the tariff?
6108.22.00 sits in this hierarchy: 61 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, KNITTED OR CROCHETED > 6108 Women's or girls' slips, petticoats, briefs, panties, nightdresses, pyjamas, négligés, bathrobes, dressing gowns and similar articles, knitted or crocheted > 610822 Of man-made fibres. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 6108.22.00?
Yes. The EBTI database holds decisions on 6108.22.00, for example DEBTI6620/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 6108.22.00 change?
6108.22.00 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.