Customs tariff code 6110.20.99: Women's or girls'
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 6110.20.99 covers Women's or girls'. The third-country duty rate is 12 %, plus import VAT.
6110.20.99 is CN code in the EU customs tariff, in chapter 61. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.
- Customs code
- 6110.20.99
- Third-country duty
- 12 %
- Declarable
- No
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
From HS code to customs tariff code 6110.20.99
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 12 % | MFN |
| New Zealand | 0 % | Preferential tariff quota |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Pullover, Größe L, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 2 , 9 mm dicken, buntgestrickten Gestricken aus laut Antrag 100 % Baumwolle; mit einem sog. Einsatz aus laut Antrag 60 % Baumwolle und 40 % Acryl (synthetische Chemiefasern); u. a. aufgrund der Gewirkedicke kein Unterziehpulli und keine Kleidung der Position 6109, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 71 cm), - vorn mit einer nicht durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit kurzen Ärmeln, - vorn oberhalb der linken Brust mit einem Firmenlogo verziert, - am unteren Rand und an den Ärmelenden mit einem doppelt gearbeiteten, gerippt gewirkten, leicht verengenden Bund, u. a. daher keine Ware der Position 6106. "Pullover, aus Gewirken, aus Baumwolle, kein Unterziehpulli, für Frauen"
Pullover, Größe S, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1 , 3 mm dicken, buntgewirkten Gewirken (melierte Garne) aus laut Antrag 80 % Baum- wolle und 20 % Polyester (synthetische Chemiefasern); u. a. aufgrund der Gewirkedicke kein Unterziehpulli und keine Kleidung der Position 6109, - in der Nähe der Taille endend (Rückenlänge ca. 39 cm), - mit einer Kapuze mit Kordelzug, deren Ränder vorn von rechts auf links überlappen (Frauen- kleidung), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Ärmel, - am unteren Rand mit einem verengenden, doppelt gearbeiteten, gerippt gewirkten Bund, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Pullover, somit keine Kleidung der Position 6114. "Pullover, aus Gewirken, aus Baumwolle, kein Unterziehpulli, für Frauen"
Pulloverähnliches Kleidungsstück, Größe 36/38, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0 , 7 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle; im Bereich des Kragens sowie im oberen Bereich des Vorderteils aus durchbrochen gearbeiteten Gewirken (sog. Raschelspitze) aus laut Antrag 90 % Polyamid und 10 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 61 cm), - mit einem Stehkragen (somit keine Ware der Position 6109); vorne und hinten jeweils mit einer Überlappung von rechts auf links (Frauenkleidung), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ärmellos; mit weiten Armausschnitten (somit kein Unterziehpulli), - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang ist das Gewirke aus Baumwolle das für die Spinnstoff- ermittlung maßgebende Flächenerzeugnis. "Pulloverähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, aus Baumwolle, kein Unterziehpulli, für Frauen"
Pulloverähnliches Kleidungsstück, Größe 44/46, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 68 cm), - mit einem gerippt gewirkten, hohen Kragen (somit keine Ware der Position 6109), - ohne Öffnung und ohne Verschluss; ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - ärmellos; mit weiten Armausschnitten (somit kein Unterziehpulli), - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Pulloverähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, aus Baumwolle, kein Unterziehpulli, für Frauen"
Strickjacke, sog. Sweatjacke für Kinder, Knaben, Größen 92 und 98, Foto siehe Anlage, - veranschaulicht durch ein Warenmuster in Größe 62, - aus ca. 1,6 mm dicken, buntgewirkten, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken (melierte Garne) aus laut Antrag 89 % Baumwolle sowie 7 % Polyester und 4 % Elasthan (beides synthetische Chemie- fasern), - über die Taille reichend, - mit einem runden Halsausschnitt, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss; am oberen Rand mit einer kurzen Überlappung von rechts über links (Mädchenkleidung); somit keine Knabenkleidung, - mit langen Ärmeln, die nicht über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen (damit kein Blouson); an den Ärmelenden mit angesetzten, doppelt gearbeiteten, gerippt gewirkten Bündchen, - vorn mit zwei aufgesetzten Taschen (sog. Kängurutaschen) unterhalb der Taille, - am unteren Rand mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, gerippt gewirkten, verengenden Bund, - ist nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt, - weist weder aufgrund der Ausstattung (ungefüttert) noch des Schnitts (nicht in Bahnen gearbeitet) eine gewisse Formfestigkeit auf, somit keine Jacke. "Strickjacke, aus Gewirken, aus Baumwolle, für Mädchen"
Pullover, sog. Sweatshirt, Art. 9075100, Größe XL, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1,6 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken aus laut Antrag 80 % Baumwolle und 20 % Polyester (synthetische Chemiefasern); u. a. aufgrund der Gewirke- dicke kein Unterziehpulli, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 74 cm), - mit einem runden Halsausschnitt, mit doppelt gearbeiteter, gerippt gewirkter Blende, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mit angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bündchen, - im unteren Bereich mit einem aufgestickten Schriftzug verziert, - am unteren Rand mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, leicht verengenden Bund. "Pullover, aus Gewirken, aus Baumwolle, kein Unterziehpulli, für Frauen"
Strickjacke, sog. Strickjacke aus Baumwolle für Damen, Größe S, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 2,2 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken aus laut Antrag 70 % Baumwolle und 30 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - ungefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 59 cm), - mit einer doppelt gearbeiteten Kapuze mit Kordelzug, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis an den Kapuzenrand reichenden Reißverschluss, am Kapuzenrand mit einer kurzen Überlappung von rechts über links (Frauenkleidung), - mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden mit angesetzten, verengenden, gerippt gewirkten Bündchen, - im oberen Bereich großflächig mit Schriftzügen bestickt und mit Strasssteinen verziert, - vorn mit zwei eingesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - am unteren Rand mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, nicht verengenden, gerippt gewirkten Bund, - weist weder aufgrund der Ausstattung (ungefüttert) noch des Schnitts (nicht in Bahnen gearbeitet) eine Formfestigkeit auf, somit keine Jacke, - wird im Allgemeinen nicht über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit keine Ware der Position 6102. "Strickjacke, aus Gewirken, aus Baumwolle, für Frauen"
Varen er en beklædningsgenstand med korte ærmer og rund halsudskæring. Varen har ribkant forneden, langs halsudskæringen og ved manchetterne. Varen har ingen åbning eller form for lukning. Varen er beregnet til at blive båret på overkroppen. Varen er af trikotage. Efter det oplyste, består varen af bomuld og alpaka. Varen foreligger i forskellige farver.
Notes that govern this classification
Zu Unterposition 6110 20: 1. Ärmelloses Kleidungsstück mit rundem Halsausschnitt, dazu bestimmt, den Oberkörper zu bedecken, knapp an die Taille reichend. Dieses pulloverähnliche Kleidungsstück besteht ganz aus Gewirken oder Gestricken (100 % Baumwolle). Es hat am Halsausschnitt, an den Armausschnitten und am unteren Rand angenähte Wirkbündchen (100 % Baumwolle) von gleicher Farbe, aber von anderer Gewirke-(Gestricke-)Struktur. Dieses Kleidungsstück ist Teil einer Warenzusammenstellung, deren anderer Bestandteil eine kurze Hose (Shorts) von gleicher Farbe und gleichem Flächenerzeugnis, aber ohne Wirkbündchen ist. Anwendung der Anmerkung 3 b) zu Kapitel 61 und der Anmerkung 14 zu Abschnitt XI. Siehe auch Avis 6104 62/1. 2. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Fernschreiben der Kommission der EG vom 27. Februar 1988 Nr.: 42684 (11. Sitzung des Nomenklatur-Ausschusses) Folgende Kleidungsstücke gehören als „Pullover und ähnliche Waren“ zu Pos. 6110: 1. Kleidungsstück aus Gewirken (Baumwolle), den Oberkörper bedeckend, mit enganliegenden kurzen Ärmeln, mit geripptem Bündchen am runden halsnahen Ausschnitt, mit einer Innenlage aus Gewirken, die am unteren Ende des Kleidungsstückes und an den Ärmelenden festgenäht ist, so dass das Kleidungsstück gewendet getragen werden kann (Abb. 294 1)). 2. Kleidungsstück aus Gewirken (65 % Polyester, 35 % Baumwolle), den Oberkörper bedeckend, bis zur Taille reichend, mit einem angesetzten Bund in der Taille, schmalen Trägern, weiten Armlöchern, vorn und hinten tief ausgeschnitten (Abb. 313 1)). Verordnung (EWG) Nr. 2368/90 der Kommission vom 9. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Rheinland - Pfalz vom 21. Oktober 2004 Az.: 6 K 2735/03 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit den verbindlichen Zolltarifauskünften … vorgenommenen Einreihungen einer zweiteiligen Warenzusammenstellung (Pullover und Hose) in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt … (ZPLA) die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) für eine von ihr als Schlafanzug, Art. Nr. 13918, Style B, bezeichnete Ware. …Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine zweiteilige Zusammenstellung von Hose und Pullover der Kindergröße 116. Beide Teile bestehen aus einem 0,6 mm dicken Baumwollgewirke. Das Oberteil besteht aus drei verschiedenfarbigen Gewirken, das Rückenteil und ca. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Leichte Kleidungsstücke liegen vor, wenn die Dicke des Gewirkes oder Gestrickes 1 mm oder weniger beträgt. Strickjackenähnliche Ware (408. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex, 16.10.2006, TAXUD/8622/2006).
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What does customs tariff code 6110.20.99 cover?
Code 6110.20.99 covers Women's or girls'. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 6110.20.99?
The third-country duty rate for 6110.20.99 is 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 6110.20.99?
The first six digits form the HS code: 611020. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 6110.20.99 have?
6110.20.99 has eight digits and matches the EU Combined Nomenclature. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 6110.20.99 sit in the tariff?
6110.20.99 sits in this hierarchy: 61 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, KNITTED OR CROCHETED > 6110 Jerseys, pullovers, cardigans, waistcoats and similar articles, knitted or crocheted > 611020 Of cotton. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 6110.20.99?
Yes. The EBTI database holds decisions on 6110.20.99, for example DEBTI18992/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 6110.20.99 change?
6110.20.99 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.