Customs tariff code 6110.90.90: Of other textile materials, aus anderen Spinnstoffen
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 6110.90.90 covers Of other textile materials, aus anderen Spinnstoffen. The third-country duty rate is 12 %, plus import VAT.
6110.90.90 is CN code in the EU customs tariff, in chapter 61. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.
- Customs code
- 6110.90.90
- Third-country duty
- 12 %
- Declarable
- No
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
From HS code to customs tariff code 6110.90.90
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 12 % | MFN |
| New Zealand | 0 % | Preferential tariff quota |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Pullover, sog. Turtleneck Oslo, Art. FS701-BLA, Größe S/M, Foto siehe Anlage, - in einer Pappschachtel verpackt, - aus ca. 0,8 mm dicken (leichten), einfarbigen, gerippt gewirkten Gewirken aus laut Antrag 70 % Seide und 30 % Baumwolle, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 65 cm), - mit einem enganliegenden Rollkragen (damit kein T-Shirt der Position 6109), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit langen Ärmeln, - am unteren Rand und an den Ärmelenden gesäumt. "Pullover, aus Gewirken, aus Seide"
Pulloverähnliches Kleidungsstück, sog. Damenpullover (Form 432141), Größe 38, siehe Foto, - aus 0,8 mm dicken (leichten), einfarbigen Gewirken aus laut Etikett 70% Seide, 15% Baumwolle und 15% Kaschmir; im Vorderteil doppellagig gearbeitet, damit insgesamt kein leichtes Kleidungsstück (somit kein modisches Unterhemd der Position 6109), - über den Schritt reichend (Rückenlänge: 70 cm), - mit einem sehr tiefen, V-förmigen Ausschnitt; im Vorderteil zusätzlich mit einem in die Schulter- und die Seitennähte eingenähten Zuschnitt, der einen runden, leicht halsfernen Ausschnitt bildet und den optischen Eindruck erwecken soll, dass ein modisches Unterhemd unter einem Pullover getragen wird, - der eingenähte Zuschnitt ist mit mit Applikationsstickereien aus Kunststoff und unedlem Metall verziert, - ohne Öffnung und ohne Verschluss (somit keine Hemdbluse der Position 6106), - mit langen Ärmeln, - am unteren Rand gesäumt; auf der rechten Seite mit einem etwa 32 cm hoch reichenden Zugband, durch das Kleidungsstück in der Länge gerafft werden kann, - erfüllt aufgrund der Dicke des Materials die Voraussetzungen zur Einreihung als pulloverähnliches Kleidungsstück (damit keine Kleidung der Position 6114).
Pulloverähnliches Kleidungsstück, sog. Andere Bekleidung (Form 432821), Größe 38, siehe Foto, - aus 0,8 mm dicken (somit leichten), einfarbigen und bedruckten Gewirken aus laut Untersuchungsergebnis überwiegend Seide (ca. 85%) und einer Beimischung aus feinen Tierhaaren (ca. 15%); im Vorderteil komplett mit einem seitlich eingenähten Zuschnitt; somit teilweise doppelt gearbeitet, damit insgesamt kein leichtes Kleidungsstück (somit keine Ware der Position 6109), - über den Schritt reichend (Rückenlänge: 78 cm); kann aufgrund der geringen Länge nicht ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden (somit kein Kleid der Position 6104), - mit einem halsfernen, runden Halsausschnitt (Halslinie wird von der Innenlage gebildet), - ärmellos, mit breiten Schulterträgern, - die Außenlage ist im oberen Bereich mit einer Applikationsstickerei versehen, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - am unteren Rand gesäumt.
Pullover, Modell 23900 Damenpullover, Größe 38, siehe Foto, - aus einfarbigen Gewirken aus Metallgarn der Position 5605 (lt. Antrag aus 77 % Baum- wolle und 23 % Polyester); das Garn aus Baumwolle ist mit einem metallisierten Streifen aus synthetischer Spinnmasse (Polyester) umwickelt; mit einer Lage aus Gewirken aus Spinnstoffen unterlegt; kennzeichnet sich aufgrund der Gesamtdicke von 2,4 mm nicht als leichtes Kleidungsstück, somit keine Ware der Position 6109, - über die Taille reichend (Rückenlänge: 59 cm), - mit einem runden, halsfernen Ausschnitt, - ärmellos, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Merkmale, die auf einen bestimmten Trägerkreis schließen lassen (unisex), - am unteren Rand gesäumt.
Strickjacke für Frauen, Artikel O9636 Form 7601-00 Biarritz (Koll.85), Größe 36, siehe Foto, - aus 1,4 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus lt. Antrag 55% Seide und 45% Kaschmir (feine Tierhaare); mit durchschnittlich weniger als 10 Maschen je linearen Zentimeter in jeder Richtung (somit kein Kleidungsstück der Position 6106), - über die Taille reichend (Rückenlänge: 51 cm), - vorn mit einer durchgehenden Öffnung; in Brusthöhe mit einem Knopf von rechts über links zu schließen (Frauenkleidung), - mit ½ langen Ärmeln mit abgepasst gewirkten Ärmelenden, - aufgrund des Schnitts (kein Bahnenschnitt), der Ausstattung (ungefüttert) und der Gewirkeart weist das Kleidungsstück keine Formfestigkeit auf, u.a. deshalb keine Jacke der Position 6104, - am unteren Rand abgepasst gewirkt.
Pullover, sog. Shirt-2099, Art. 2075735, in Erwachsenengröße, siehe beigefügtes Foto, - aus 0,4 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus lt. Antrag 100 % Seide, - vorn doppellagig gearbeitet, - mit einem leicht halsfernen, nicht sehr tiefen Halsausschnitt, ohne Öffnung und ohne Verschluss; ohne Merkmale, die auf einen bestimmten Trägerkreis (Männer oder Frauen) hinweisen (unisex), - am oberen und unteren Rand mit einem aufgenähten, schmalen, gewebten Band verziert, - mit kurzen Ärmeln mit gebundenen, verengenden Abschlüssen, - über die Taille reichend (Rückenlänge: 61 cm), - am unteren Rand mit einem angesetzten, verengenden, doppelt gearbeiteten Bund, - aufgrund der Verengung am unteren Rand kein Kleidungsstück der Position 6109 und u.a. auch keine Bluse der Position 6106.
Strickjackenähnliches Kleidungsstück, Größe 38, siehe beigefügtes Foto, - aus 0,7 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus lt. Antrag 70% Seide und 30% Viskose (künstliche Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: 63 cm), - vorn mit einer durchgehenden Öffnung; ohne Verschlusssystem, somit kein Kleidungsstück der Position 6106, - ohne Kragen; fällt jedoch in getragenem Zustand schalkragenähnlich, - ohne Merkmale, die auf einen bestimmten Trägerkreis (Männer oder Frauen) hinweisen (unisex), - mit langen Ärmeln mit abgepasst gewirkten Ärmelenden, - aufgrund des Schnitts (kein Bahnenschnitt), der Ausstattung (ungefüttert) und der Gewirkeart weist das Kleidungsstück keine Formfestigkeit auf, u.a. deshalb keine Jacke der Position 6104, - am unteren Rand mit einem abgepasst gewirkten, nicht verengenden Bund.
VÊTEMENT POUR FEMMES, DESTINÉ À RECOUVRIR LA PARTIE SUPÉRIEURE DU CORPS, DE TYPE GILET SANS MANCHES, EN ÉTOFFE DE BONNETERIE 100% SOIE, À MAILLES CÔTELÉES, TEINTE UNIFORMÉMENT, DESCENDANT JUSQU'AUX HANCHES. CE VÊTEMENT PRÉSENTE UNE ENCOLURE EN V, UNE OUVERTURE PARTIELLE SUR LE DEVANT SE FERMANT DROITE SUR GAUCHE PAR DES BOUTONS, UN FIN GALON TRICOTÉ DE COULEUR CONTRASTÉE BORDANT LES EMMANCHURES, L'ENCOLURE ET L'OUVERTURE ET UN PETIT BORD-CÔTE RESSERRANT À LA BASE.
Notes that govern this classification
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Fernschreiben der Kommission der EG vom 27. Februar 1988 Nr.: 42684 (11. Sitzung des Nomenklatur-Ausschusses) Folgende Kleidungsstücke gehören als „Pullover und ähnliche Waren“ zu Pos. 6110: 1. Kleidungsstück aus Gewirken (Baumwolle), den Oberkörper bedeckend, mit enganliegenden kurzen Ärmeln, mit geripptem Bündchen am runden halsnahen Ausschnitt, mit einer Innenlage aus Gewirken, die am unteren Ende des Kleidungsstückes und an den Ärmelenden festgenäht ist, so dass das Kleidungsstück gewendet getragen werden kann (Abb. 294 1)). 2. Kleidungsstück aus Gewirken (65 % Polyester, 35 % Baumwolle), den Oberkörper bedeckend, bis zur Taille reichend, mit einem angesetzten Bund in der Taille, schmalen Trägern, weiten Armlöchern, vorn und hinten tief ausgeschnitten (Abb. 313 1)). Verordnung (EWG) Nr. 2368/90 der Kommission vom 9. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Rheinland - Pfalz vom 21. Oktober 2004 Az.: 6 K 2735/03 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit den verbindlichen Zolltarifauskünften … vorgenommenen Einreihungen einer zweiteiligen Warenzusammenstellung (Pullover und Hose) in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt … (ZPLA) die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) für eine von ihr als Schlafanzug, Art. Nr. 13918, Style B, bezeichnete Ware. …Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine zweiteilige Zusammenstellung von Hose und Pullover der Kindergröße 116. Beide Teile bestehen aus einem 0,6 mm dicken Baumwollgewirke. Das Oberteil besteht aus drei verschiedenfarbigen Gewirken, das Rückenteil und ca. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Leichte Kleidungsstücke liegen vor, wenn die Dicke des Gewirkes oder Gestrickes 1 mm oder weniger beträgt. Strickjackenähnliche Ware (408. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex, 16.10.2006, TAXUD/8622/2006).
1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What does customs tariff code 6110.90.90 cover?
Code 6110.90.90 covers Of other textile materials, aus anderen Spinnstoffen. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 6110.90.90?
The third-country duty rate for 6110.90.90 is 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 6110.90.90?
The first six digits form the HS code: 611090. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 6110.90.90 have?
6110.90.90 has eight digits and matches the EU Combined Nomenclature. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 6110.90.90 sit in the tariff?
6110.90.90 sits in this hierarchy: 61 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, KNITTED OR CROCHETED > 6110 Jerseys, pullovers, cardigans, waistcoats and similar articles, knitted or crocheted > 611090 Of other textile materials. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 6110.90.90?
Yes. The EBTI database holds decisions on 6110.90.90, for example DE23956/16-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 6110.90.90 change?
6110.90.90 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.