Customs tariff code

Customs tariff code 6116.10.80.91.0: Other, andere

Reference data as at 1 July 2026

Customs tariff code 6116.10.80.91.0 covers Other, andere. The third-country duty rate is 8.9 %, plus import VAT.

6116.10.80.91.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 61. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.

This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.

Customs code
6116.10.80.91.0
Third-country duty
8.9 %
Declarable
Yes
Binding rulings
8

Where this code sits in the tariff

  1. 61ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, KNITTED OR CROCHETED
  2. 6116Gloves, mittens and mitts, knitted or crocheted
  3. 6116.10Impregnated, coated, covered or laminated with plastics or rubber
  4. 6116.10.80Other
  5. 6116.10.80.91Other
  6. 6116.10.80.91.0Other, andere

From HS code to customs tariff code 6116.10.80.91.0

HS code6116.106 digits, uniform worldwide
CN code6116.10.808 digits, EU Combined Nomenclature
TARIC code6116.10.80.9110 digits, carries the EU measures
Commodity code6116.10.80.91.011 digits, used on a German import declaration

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty8.9 %MFN
New Zealand0 %Preferential tariff quota
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
Türkiye0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Binding tariff information for this code

DEBTI46142/24-1Issued by DEValid until 2028-01-26

Fingerhandschuhe, sog. Damen und Herren Garten Handschuhe, Art. 109608, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - aus einem buntgewirkten Gewirke aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), - nachträglich mit Ausnahme des größten Teils des Bündchens, von Teilen des Handrückens und der Fingeraußenseiten einseitig (Außenseite) im Tauchverfahren mit Kunststoff (laut Antrag: Nitril; keine Zellstruktur erkennbar) getränkt, - an der Eingriffsöffnung mit einer kontrastfarbenen Überwendlichnaht gesäumt. "Fingerhandschuhe, aus Gewirken, mit Kunststoff getränkt"

DEBTI31133/24-1Issued by DEValid until 2027-10-23

Fingerhandschuhe, sog. Arbeitsschutzhandschuh, Größe 10 (XL), Foto siehe Anlage, - als Paar in einem Polybeutel verpackt, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - aus buntgewirkten Gewirken aus überwiegend synthetischen Chemiefasern und nicht zum Abschnitt XI gehörenden Stoffen, - nachträglich mit Ausnahme des größten Teils der Stulpe, des Handrückens und Teilen der Finger- außenseiten einseitig (Außenseite) im Tauchverfahren mit Kunststoff (laut Antrag Polyurethan; keine Zellstruktur erkennbar) überzogen, daher keine Ware der Unterposition (KN) 6116 1020, - im Bereich des Handrückens und der Fingeraußenseiten mit aufgesetzten, biegsamen Protektoren aus Kunststoff ausgestattet, - an der Eingriffsöffnung durch eine kontrastfarbene Überwendlichnaht gesäumt, - insbesondere im Hinblick auf die gewichtsmäßige Zusammensetzung bestimmen die Spinnstoffe gegenüber den nicht zum Abschnitt XI gehörenden Stoffen den wesentlichen Charakter der Ware. "Fingerhandschuhe, aus Gewirken, mit Kunststoff überzogen"

DEBTI34911/24-1Issued by DEValid until 2027-10-13

Fingerhandschuhe, Größe 10, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - aus einfarbigen, gerauten Gewirken aus laut Antrag Baumwolle, - nachträglich einseitig (Außenseite) laut Antrag im Tauchverfahren mit Kunststoff (PVC = Polyvinylchlorid; keine Zellstruktur erkennbar) getränkt, - auf dem Stulpenrücken bedruckt, - am unteren Rand lediglich wellenförmig geschnitten. "Fingerhandschuhe, aus Gewirken, mit Kunststoff getränkt"

DEBTI2820/24-1Issued by DEValid until 2027-04-21

Fingerhandschuhe, sog. Dynagrip, PU Schnittschutz, Größe 8, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - aus buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 85 % synthetischen Chemiefasern (laut Antrag: 45 % HPPE, 38 % Polyester, 2 % Spandex) und 15 % Metallfäden (laut Antrag: Stahl), - nachträglich mit Ausnahme des größten Teils des Bündchens, des Handrückens und Teilen der Finger- außenseiten einseitig (Außenseite) im Tauchverfahren mit Kunststoff (laut Antrag: Polyurethan; keine Zellstruktur erkennbar) überzogen, - auf dem Handrücken bedruckt, - an der Eingriffsöffnung durch eine Überwendlichnaht gesäumt. "Fingerhandschuhe, aus Gewirken, mit Kunststoff überzogen"

DEBTI43630/23-1Issued by DEValid until 2027-01-14

Fingerhandschuhe, sog. Gartenhandschuh, Größe 9, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - aus einem buntgewirkten Gewirke aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), - nachträglich mit Ausnahme des größten Teils des Bündchens, von Teilen des Handrückens und der Fingeraußenseiten einseitig (Außenseite) im Tauchverfahren mit Kunststoff (laut Antrag: Nitril; keine Zellstruktur erkennbar) überzogen, - an der Eingriffsöffnung mit einer kontrastfarbenen Überwendlichnaht gesäumt. "Fingerhandschuhe, aus Gewirken, mit Kunststoff überzogen"

DEBTI42876/23-1Issued by DEValid until 2027-01-07

Fingerhandschuhe, sog. Arbeitshandschuhe, Art. Nr.: 733287, in Größe L, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, abgepasst gewirkt, - aus einfarbigen Gewirken aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), - nachträglich mit Ausnahme des größten Teils des Bündchens, des Handrückens und von Teilen der Fingerrückseiten einseitig (Außenseite) im Tauchverfahren mit Kunststoff (laut Antrag: Polyurethan; keine Zellstruktur erkennbar) überzogen, - mit elastischen Bündchen, - am unteren Rand durch eine Überwendlichnaht gesäumt. "Fingerhandschuhe, aus Gewirken, mit Kunststoff überzogen"

DEBTI15728/23-1Issued by DEValid until 2026-07-30

Fingerhandschuh, sog. Golf-Handschuh, MEN ZG GLOVE SINGLE, ARTIKEL HT6807, in Erwachsenen- größe, Foto siehe Anlage, - einzeln in einem Hängekuvert aus Pappe mit Kunststofffenster verpackt, - als Fünffingerhandschuh gearbeitet, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit Fingeraußenseiten (einschließlich des Daumens) und in großen Bereichen des Handrückes aus mit geprägtem Zellkunststoff laminierten Gewirken der Position 5903; die Gewirke sind dicht und dicker (ca. 2/3 der Gesamtdicke) als der Zellkunststoff, sie dienen damit nicht nur der Verstärkung, -- mit einer Handinnenfläche aus mit Zellkunststoff überzogenen Gewirken der Position 5903; die Gewirke sind dicht und dicker (ca. 2/3 der Gesamtdicke) als der Zellkunststoff, sie dienen damit nicht nur der Verstärkung; teilweise augenscheinlich mit Silikon bedruckt, -- in den sonstigen Bereichen (Fingerzwischenräume und schmale Einsätze auf dem Handrücken) aus elastischen Gewirken des Kapitels 60, -- alle Gewirke bestehen aus Spinnstoffen, - im Bereich des Handgelenks elastisch verengt, - mit einer sehr kurzen Stulpe, mit Randeinfassung, - mit einer vom Stulpenrand ausgehenden, ca. 7 cm hochreichenden Öffnung, die im Bereich des Handrückens mit einem Klettverschlussriegel geschlossen werden kann, - dient laut Antrag als Golfhandschuh, - keine Einreihung in die Position 9506 (Ausrüstungsgegenstände für den Sport), da Handschuhe aller Art aus Kapitel 95 ausgenommen sind, - im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Golfhandschuh bestimmen die überzogenen Gewirke der Position 5903 gegenüber den laminierten Gewirken der Position 5903 den wesentlichen Charakter des Handschuhs, damit keine Ware des TARIC-Codes 6116 1080 11. "Handschuh, aus Gewirken, mit Kunststoff überzogen"

DEBTI21786/22-1Issued by DEValid until 2025-08-03

Fingerhandschuhe, sog. Arbeitsschutzhandschuh, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - aus einem einfarbigen Gewirke aus laut Antrag 96 % Baumwolle und 4 % Elasthan (synthetische Chemiefasern), - nachträglich mit Ausnahme des Bündchens und des größten Teils des Handrückens einseitig (Außenseite) im Tauchverfahren mit Kunststoff (laut Antrag: Polyurethan; keine Zellstruktur erkennbar) überzogen, - mit einem doppelt gearbeiteten, angesetzten Bündchen. "Fingerhandschuhe, aus Gewirken, mit Kunststoff überzogen"

Notes that govern this classification

Pos. 6116

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Handschuhe aus Gewirken oder Gestricken aller Art, unabhängig davon, ob sie für Frauen oder Mädchen oder für Männer oder Knaben bestimmt sind. Dazu gehören normale Fingerhandschuhe als auch solche, bei denen die Fingerspitzen unbedeckt bleiben, Fäustlinge mit Daumen, Stulpenhandschuhe oder andere lange Handschuhe, die den Unterarm oder sogar einen Teil des Oberarms bedecken. Zu dieser Position gehören auch unfertige Handschuhe aus Gewirken oder Gestricken, vorausgesetzt, sie weisen die wesentlichen Merkmale der fertigen Handschuhe auf. …

Pos. 6116

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 272/98 der Kommission vom 2. Februar 1998 1) (RV L 272/98): 2. Torwarthandschuh für Eishockey oder Straßenhockey, bestehend aus zwei Teilen, einem Handschuh und einer Schutzplatte, die durch Nähte an fünf Stellen miteinander verbunden sind. Der Torwart trägt ihn gewöhnlich (d.h. wenn er ein Rechtshänder ist) an der rechten Hand, mit der er auch den Schläger hält. Die Schutzplatte auf dem Rücken des Handschuhs (Abmessungen: 37 cm x 20 cm x 3 cm) besteht aus steifem Zellkunststoff und ist vollständig überzogen, überwiegend mit Gewirken/Gestricken aus Chemiefasern. Die Schutzplatte dient in erster Linie dazu, den Ball (bei Eis-hockey den Puck) anzuhalten. Außerdem schützt sie den Handrücken. Der andere Teil dieser Ware ähnelt einem normalen Handschuh. …

Pos. 6116

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 29. April 2010 Az.: C-123/09 Die Kombinierte Nomenklatur, die den Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1789/2003 der Kommission vom 11. September 2003 geänderten Fassung bildet, ist dahin gehend auszulegen, dass Reithandschuhe, wie die im Ausgangsverfahren streitigen, die aus einem einseitig angerauten und mit einer Kunststoffschicht überzogenen Spinnstoff bestehen, wobei die Trägerschicht aus textilem Gewirke einseitig angeraut und die angeraute Seite anschließend vollständig mit einer Schaumbeschichtung aus Polyurethan überzogen wurde, der eine wesentliche Funktion für die Verwendung der Handschuhe als Reithandschuhe zukomm …

Pos. 6116

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Gestrickte Fausthandschuhe und Fingerhandschuhe gehören ab dem nachfolgenden Maß zu dieser Position (vgl. DIN 61528 für gestrickte Handschuhe [zurückgezogen]): Größenbezeichnung für Fausthandschuhe Handbreite in cm Handlänge ohne Rand in cm Daumenlänge in cm 1 ½ 6,25 11 4 Fausthandschuhe Gestrickte Fausthandschuhe bis zu einer Größenbezeichnung von 1 sind in Position 6111 einzureihen. Größenbezeichnung für Fingerhandschuhe Handbreite in cm Mittelhand-länge in cm Mittelfinger- länge in cm Gesamtlänge in cm ohne Rand 1 ½ 6,0 6,25 5,75 12 Fingerhandschuhe Mit Kautschuk oder Kunststoff bestrichene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe gehören unabhängig davon, - ob sie aus mit Kunststoff oder Kautschuk bestrichenen Gewirken oder Gestricken der Positionen 5903 oder 5906 oder - aus nicht bestrichenen Gewirken oder Gestri …

Frequently asked questions

What does customs tariff code 6116.10.80.91.0 cover?

Code 6116.10.80.91.0 covers Other, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

What is the duty rate for 6116.10.80.91.0?

The third-country duty rate for 6116.10.80.91.0 is 8.9 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for 6116.10.80.91.0?

The first six digits form the HS code: 611610. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

How many digits does 6116.10.80.91.0 have?

6116.10.80.91.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

Where does 6116.10.80.91.0 sit in the tariff?

6116.10.80.91.0 sits in this hierarchy: 61 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, KNITTED OR CROCHETED > 6116 Gloves, mittens and mitts, knitted or crocheted > 611610 Impregnated, coated, covered or laminated with plastics or rubber > 61161080 Other > 6116108091 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

Is there binding tariff information for 6116.10.80.91.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 6116.10.80.91.0, for example DEBTI46142/24-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

Does customs tariff code 6116.10.80.91.0 change?

6116.10.80.91.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Read more on classification

Classifying more than one product?

This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.