Customs tariff code 6116.91.00.00.0: Of wool or fine animal hair, andere, aus Wolle oder feinen Tierhaaren
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 6116.91.00.00.0 covers Of wool or fine animal hair, andere, aus Wolle oder feinen Tierhaaren. The third-country duty rate is 8.9 %, plus import VAT.
6116.91.00.00.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 61. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 6116.91.00.00.0
- Third-country duty
- 8.9 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
From HS code to customs tariff code 6116.91.00.00.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 8.9 % | MFN |
| New Zealand | 0 % | Preferential tariff quota |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Fingerhandschuh, sog. Merino Handschuh mit Silikon, Größe L, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuh gearbeitet, - abgepasst hergestellt, - aus buntgewirkten, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken aus laut Antrag 66 % Wolle, 16 % Polyamide, 7 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern) und 3 % Touchscreen kompatiblen, leitfähigen Metallfäden (laut Antrag Kupfer) im Bereich der Fingerspitzen des Daumens und des Zeigefingers, - im Bereich der Innenhand rutschhemmend bedruckt, - auf dem Handrücken mit einem Aufdruck versehen, - mit einem elastischen Bündchen, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Fingerhandschuh, aus Gewirken, anderer als in der Unterposition 6116 10 genannte, aus Wolle
Fingerhandschuhe, sog. Damenhandschuhe, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - aus ca. 1,2 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 80 % Wolle und 20 % Polyamid (synthetische Chemiefasern), - auf der Außenhand sowie auf der Innenhand im Bereich der Handkante mit aufgenähten Zuschnitten aus laut Antrag Leder, - jeweils im Bereich der Fingerspitze des Zeige- und Mittelfingers sowie des Daumens mit einem auf- gestickten Herzchen verziert, - im Bereich des Handgelenks mit gerippt gewirkten, doppelt gearbeiteten Bündchen, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang verleihen die Gewirke der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Fingerhandschuhe, aus Gewirken, andere als in der Unterposition 6116 10 genannte, aus Wolle"
Handschuhe, sog. Damenhandschuh, Modell 521, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - aus ca. 1,2 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 80 % Wolle und 20 % Polyamid (synthetische Chemiefasern), - durchgehend gefüttert, - im Bereich des Handgelenks mit einer aufgenähten, kleinen Verzierung aus unedlem Metall, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Fingerhandschuhe, aus Gewirken, andere als in der Unterposition 6116 10 genannte, aus Wolle"
Fausthandschuhe, sog. Strickhandschuhe für Damen/Herren, Art. 287 605, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - als Fausthandschuhe mit ausgearbeiteten Daumen gearbeitet, - aus ca. 1,9 mm dicken, buntgestrickten Gestricken aus laut Antrag 100 % Wolle, - gefüttert, - mit gerippt gewirkten, doppelt gearbeiteten Bündchen. "Fausthandschuhe, aus Gestricken, andere als in der Unterposition 6116 10 genannte, aus Wolle"
Fingerhandschuhe, sog. Strickhandschuhe für Damen/Herren, Art. 287 605, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - aus ca. 2,2 mm dicken, buntgestrickten Gestricken aus laut Antrag 100 % Wolle, - gefüttert, - mit einem gerippt gewirkten, doppelt gearbeiteten Bündchen. "Fingerhandschuhe aus Gestricken, andere als in Unterposition 6116 10 genannte, aus Wolle"
Fingerhandschuhe, sog. Damenhandschuhe, Artikelname: MW4155004, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - aus ca. 1,1 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 70 % Wolle und 30 % Kaschmir (feine Tierhaare), - am Rand der Stulpe abgepasst gestrickt. "Fingerhandschuhe, aus Gewirken, andere als in der Unterposition 6116 10 genannte, aus Wolle"
Fingerhandschuhe, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - aus buntgewirkten Gewirken (melierte Garne) aus laut Antrag 80 % Wolle und 20 % Nylon (synthetische Chemiefasern) - auf der Außenhand, der Außenseite der Finger sowie auf der Handinnenseite im Bereich der Handkante mit aufgenähten Zuschnitten aus laut Antrag Leder, - jeweils im Bereich der Fingerspitze des Zeige- und Mittelfingers mit einem aufgestickten Herzchen verziert, - im Bereich des Handgelenks mit einem gerippt gewirkten Bündchen, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang verleihen die Gewirke der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Fingerhandschuhe, aus Gewirken, andere als in Unterpositon 6116 10 genannte, aus Wolle"
Handschuhe, sog. Lederhandschuhe für Damen, Größe M, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - Handinnenfläche, Fingerinnenseiten und -zwischenräume, Innenseite des Daumens sowie Teile der Stulpe aus einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 80 % Wolle und 20 % Nylon (synthetische Chemiefasern), - Handrücken, Fingeraußenseiten, Außenseite des Daumens sowie Teile der Stulpe aus laut Antrag Leder, - durchgehend gefüttert, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - in Bezug auf die Verwendung sind das Leder und die Gewirke als gleichbedeutend anzusehen; im Hinblick auf den Wert ist das Leder und im Hinblick auf den Umfang sind die Gewirke charakterverleihend; somit verleiht keiner der beiden Stoffe der Ware ihren wesentlichen Charakter, die Ware ist somit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (4203 / 6116) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen; somit keine Einreihung als Handschuhe aus Leder. "Handschuhe, andere als in der Unterposition 6116 10 genannte, aus Wolle"
Notes that govern this classification
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Handschuhe aus Gewirken oder Gestricken aller Art, unabhängig davon, ob sie für Frauen oder Mädchen oder für Männer oder Knaben bestimmt sind. Dazu gehören normale Fingerhandschuhe als auch solche, bei denen die Fingerspitzen unbedeckt bleiben, Fäustlinge mit Daumen, Stulpenhandschuhe oder andere lange Handschuhe, die den Unterarm oder sogar einen Teil des Oberarms bedecken. Zu dieser Position gehören auch unfertige Handschuhe aus Gewirken oder Gestricken, vorausgesetzt, sie weisen die wesentlichen Merkmale der fertigen Handschuhe auf. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 272/98 der Kommission vom 2. Februar 1998 1) (RV L 272/98): 2. Torwarthandschuh für Eishockey oder Straßenhockey, bestehend aus zwei Teilen, einem Handschuh und einer Schutzplatte, die durch Nähte an fünf Stellen miteinander verbunden sind. Der Torwart trägt ihn gewöhnlich (d.h. wenn er ein Rechtshänder ist) an der rechten Hand, mit der er auch den Schläger hält. Die Schutzplatte auf dem Rücken des Handschuhs (Abmessungen: 37 cm x 20 cm x 3 cm) besteht aus steifem Zellkunststoff und ist vollständig überzogen, überwiegend mit Gewirken/Gestricken aus Chemiefasern. Die Schutzplatte dient in erster Linie dazu, den Ball (bei Eis-hockey den Puck) anzuhalten. Außerdem schützt sie den Handrücken. Der andere Teil dieser Ware ähnelt einem normalen Handschuh. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 29. April 2010 Az.: C-123/09 Die Kombinierte Nomenklatur, die den Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1789/2003 der Kommission vom 11. September 2003 geänderten Fassung bildet, ist dahin gehend auszulegen, dass Reithandschuhe, wie die im Ausgangsverfahren streitigen, die aus einem einseitig angerauten und mit einer Kunststoffschicht überzogenen Spinnstoff bestehen, wobei die Trägerschicht aus textilem Gewirke einseitig angeraut und die angeraute Seite anschließend vollständig mit einer Schaumbeschichtung aus Polyurethan überzogen wurde, der eine wesentliche Funktion für die Verwendung der Handschuhe als Reithandschuhe zukomm …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Gestrickte Fausthandschuhe und Fingerhandschuhe gehören ab dem nachfolgenden Maß zu dieser Position (vgl. DIN 61528 für gestrickte Handschuhe [zurückgezogen]): Größenbezeichnung für Fausthandschuhe Handbreite in cm Handlänge ohne Rand in cm Daumenlänge in cm 1 ½ 6,25 11 4 Fausthandschuhe Gestrickte Fausthandschuhe bis zu einer Größenbezeichnung von 1 sind in Position 6111 einzureihen. Größenbezeichnung für Fingerhandschuhe Handbreite in cm Mittelhand-länge in cm Mittelfinger- länge in cm Gesamtlänge in cm ohne Rand 1 ½ 6,0 6,25 5,75 12 Fingerhandschuhe Mit Kautschuk oder Kunststoff bestrichene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe gehören unabhängig davon, - ob sie aus mit Kunststoff oder Kautschuk bestrichenen Gewirken oder Gestricken der Positionen 5903 oder 5906 oder - aus nicht bestrichenen Gewirken oder Gestri …
Frequently asked questions
What does customs tariff code 6116.91.00.00.0 cover?
Code 6116.91.00.00.0 covers Of wool or fine animal hair, andere, aus Wolle oder feinen Tierhaaren. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 6116.91.00.00.0?
The third-country duty rate for 6116.91.00.00.0 is 8.9 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 6116.91.00.00.0?
The first six digits form the HS code: 611691. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 6116.91.00.00.0 have?
6116.91.00.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 6116.91.00.00.0 sit in the tariff?
6116.91.00.00.0 sits in this hierarchy: 61 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, KNITTED OR CROCHETED > 6116 Gloves, mittens and mitts, knitted or crocheted > 611691 Of wool or fine animal hair. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 6116.91.00.00.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 6116.91.00.00.0, for example DEBTI17475/24-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 6116.91.00.00.0 change?
6116.91.00.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.