Zolltarifnummer 6116.91.00.00.0: Fingerhandschuhe, andere, aus Wolle oder feinen Tierhaaren
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6116.91.00.00.0 steht für Fingerhandschuhe, andere, aus Wolle oder feinen Tierhaaren. Der Drittlandszollsatz beträgt 8,9 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6116.91.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6116.91.00.00.0
- Drittlandszoll
- 8,9 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6116.91.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8,9 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Fingerhandschuh, sog. Merino Handschuh mit Silikon, Größe L, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuh gearbeitet, - abgepasst hergestellt, - aus buntgewirkten, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken aus laut Antrag 66 % Wolle, 16 % Polyamide, 7 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern) und 3 % Touchscreen kompatiblen, leitfähigen Metallfäden (laut Antrag Kupfer) im Bereich der Fingerspitzen des Daumens und des Zeigefingers, - im Bereich der Innenhand rutschhemmend bedruckt, - auf dem Handrücken mit einem Aufdruck versehen, - mit einem elastischen Bündchen, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Fingerhandschuh, aus Gewirken, anderer als in der Unterposition 6116 10 genannte, aus Wolle
Fingerhandschuhe, sog. Damenhandschuhe, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - aus ca. 1,2 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 80 % Wolle und 20 % Polyamid (synthetische Chemiefasern), - auf der Außenhand sowie auf der Innenhand im Bereich der Handkante mit aufgenähten Zuschnitten aus laut Antrag Leder, - jeweils im Bereich der Fingerspitze des Zeige- und Mittelfingers sowie des Daumens mit einem auf- gestickten Herzchen verziert, - im Bereich des Handgelenks mit gerippt gewirkten, doppelt gearbeiteten Bündchen, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang verleihen die Gewirke der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Fingerhandschuhe, aus Gewirken, andere als in der Unterposition 6116 10 genannte, aus Wolle"
Handschuhe, sog. Damenhandschuh, Modell 521, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - aus ca. 1,2 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 80 % Wolle und 20 % Polyamid (synthetische Chemiefasern), - durchgehend gefüttert, - im Bereich des Handgelenks mit einer aufgenähten, kleinen Verzierung aus unedlem Metall, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Fingerhandschuhe, aus Gewirken, andere als in der Unterposition 6116 10 genannte, aus Wolle"
Fausthandschuhe, sog. Strickhandschuhe für Damen/Herren, Art. 287 605, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - als Fausthandschuhe mit ausgearbeiteten Daumen gearbeitet, - aus ca. 1,9 mm dicken, buntgestrickten Gestricken aus laut Antrag 100 % Wolle, - gefüttert, - mit gerippt gewirkten, doppelt gearbeiteten Bündchen. "Fausthandschuhe, aus Gestricken, andere als in der Unterposition 6116 10 genannte, aus Wolle"
Fingerhandschuhe, sog. Strickhandschuhe für Damen/Herren, Art. 287 605, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - aus ca. 2,2 mm dicken, buntgestrickten Gestricken aus laut Antrag 100 % Wolle, - gefüttert, - mit einem gerippt gewirkten, doppelt gearbeiteten Bündchen. "Fingerhandschuhe aus Gestricken, andere als in Unterposition 6116 10 genannte, aus Wolle"
Fingerhandschuhe, sog. Damenhandschuhe, Artikelname: MW4155004, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - aus ca. 1,1 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 70 % Wolle und 30 % Kaschmir (feine Tierhaare), - am Rand der Stulpe abgepasst gestrickt. "Fingerhandschuhe, aus Gewirken, andere als in der Unterposition 6116 10 genannte, aus Wolle"
Fingerhandschuhe, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - aus buntgewirkten Gewirken (melierte Garne) aus laut Antrag 80 % Wolle und 20 % Nylon (synthetische Chemiefasern) - auf der Außenhand, der Außenseite der Finger sowie auf der Handinnenseite im Bereich der Handkante mit aufgenähten Zuschnitten aus laut Antrag Leder, - jeweils im Bereich der Fingerspitze des Zeige- und Mittelfingers mit einem aufgestickten Herzchen verziert, - im Bereich des Handgelenks mit einem gerippt gewirkten Bündchen, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang verleihen die Gewirke der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Fingerhandschuhe, aus Gewirken, andere als in Unterpositon 6116 10 genannte, aus Wolle"
Handschuhe, sog. Lederhandschuhe für Damen, Größe M, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - Handinnenfläche, Fingerinnenseiten und -zwischenräume, Innenseite des Daumens sowie Teile der Stulpe aus einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 80 % Wolle und 20 % Nylon (synthetische Chemiefasern), - Handrücken, Fingeraußenseiten, Außenseite des Daumens sowie Teile der Stulpe aus laut Antrag Leder, - durchgehend gefüttert, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - in Bezug auf die Verwendung sind das Leder und die Gewirke als gleichbedeutend anzusehen; im Hinblick auf den Wert ist das Leder und im Hinblick auf den Umfang sind die Gewirke charakterverleihend; somit verleiht keiner der beiden Stoffe der Ware ihren wesentlichen Charakter, die Ware ist somit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (4203 / 6116) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen; somit keine Einreihung als Handschuhe aus Leder. "Handschuhe, andere als in der Unterposition 6116 10 genannte, aus Wolle"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Handschuhe aus Gewirken oder Gestricken aller Art, unabhängig davon, ob sie für Frauen oder Mädchen oder für Männer oder Knaben bestimmt sind. Dazu gehören normale Fingerhandschuhe als auch solche, bei denen die Fingerspitzen unbedeckt bleiben, Fäustlinge mit Daumen, Stulpenhandschuhe oder andere lange Handschuhe, die den Unterarm oder sogar einen Teil des Oberarms bedecken. Zu dieser Position gehören auch unfertige Handschuhe aus Gewirken oder Gestricken, vorausgesetzt, sie weisen die wesentlichen Merkmale der fertigen Handschuhe auf. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 272/98 der Kommission vom 2. Februar 1998 1) (RV L 272/98): 2. Torwarthandschuh für Eishockey oder Straßenhockey, bestehend aus zwei Teilen, einem Handschuh und einer Schutzplatte, die durch Nähte an fünf Stellen miteinander verbunden sind. Der Torwart trägt ihn gewöhnlich (d.h. wenn er ein Rechtshänder ist) an der rechten Hand, mit der er auch den Schläger hält. Die Schutzplatte auf dem Rücken des Handschuhs (Abmessungen: 37 cm x 20 cm x 3 cm) besteht aus steifem Zellkunststoff und ist vollständig überzogen, überwiegend mit Gewirken/Gestricken aus Chemiefasern. Die Schutzplatte dient in erster Linie dazu, den Ball (bei Eis-hockey den Puck) anzuhalten. Außerdem schützt sie den Handrücken. Der andere Teil dieser Ware ähnelt einem normalen Handschuh. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 29. April 2010 Az.: C-123/09 Die Kombinierte Nomenklatur, die den Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1789/2003 der Kommission vom 11. September 2003 geänderten Fassung bildet, ist dahin gehend auszulegen, dass Reithandschuhe, wie die im Ausgangsverfahren streitigen, die aus einem einseitig angerauten und mit einer Kunststoffschicht überzogenen Spinnstoff bestehen, wobei die Trägerschicht aus textilem Gewirke einseitig angeraut und die angeraute Seite anschließend vollständig mit einer Schaumbeschichtung aus Polyurethan überzogen wurde, der eine wesentliche Funktion für die Verwendung der Handschuhe als Reithandschuhe zukomm …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Gestrickte Fausthandschuhe und Fingerhandschuhe gehören ab dem nachfolgenden Maß zu dieser Position (vgl. DIN 61528 für gestrickte Handschuhe [zurückgezogen]): Größenbezeichnung für Fausthandschuhe Handbreite in cm Handlänge ohne Rand in cm Daumenlänge in cm 1 ½ 6,25 11 4 Fausthandschuhe Gestrickte Fausthandschuhe bis zu einer Größenbezeichnung von 1 sind in Position 6111 einzureihen. Größenbezeichnung für Fingerhandschuhe Handbreite in cm Mittelhand-länge in cm Mittelfinger- länge in cm Gesamtlänge in cm ohne Rand 1 ½ 6,0 6,25 5,75 12 Fingerhandschuhe Mit Kautschuk oder Kunststoff bestrichene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe gehören unabhängig davon, - ob sie aus mit Kunststoff oder Kautschuk bestrichenen Gewirken oder Gestricken der Positionen 5903 oder 5906 oder - aus nicht bestrichenen Gewirken oder Gestri …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6116.91.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 6116.91.00.00.0 umfasst Fingerhandschuhe, andere, aus Wolle oder feinen Tierhaaren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6116.91.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 6116.91.00.00.0 beträgt 8,9 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6116.91.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611691. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6116.91.00.00.0?
6116.91.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6116.91.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
6116.91.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6116 Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, aus Gewirken oder Gestricken > 611691 aus Wolle oder feinen Tierhaaren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6116.91.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6116.91.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI17475/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6116.91.00.00.0?
Warennummer 6116.91.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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