Customs tariff code 6117.10.00.00.0: Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kragenschoner, Kopftücher, Schleier und ähnliche…
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 6117.10.00.00.0 covers Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kragenschoner, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren. The third-country duty rate is 12 %, plus import VAT.
6117.10.00.00.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 61. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 6117.10.00.00.0
- Third-country duty
- 12 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 61ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, KNITTED OR CROCHETED
- 6117Other made-up clothing accessories, knitted or crocheted; knitted or crocheted parts of garments or of clothing accessories
- 6117.10Shawls, scarves, mufflers, mantillas, veils and the like
- 6117.10.00.00.0Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kragenschoner, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren
From HS code to customs tariff code 6117.10.00.00.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 12 % | MFN |
| New Zealand | 0 % | Preferential tariff quota |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Schalähnliche Ware, Foto siehe Anlage, - annähernd rechteckig, an beiden Enden abgerundet gearbeitet; in den max. Abmessungen (L x B) von ca. 80 cm x 8 cm, - mit einer Schauseite aus einfarbigen Plüschgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthe- tische Chemiefasern) und einer Unterseite aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag 55 % Poly- ester und 45 % Viskose (künstliche Chemiefasern), - im Bereich des einen Endes mit einer kurzen, schlitzförmigen Öffnung zum Durchziehen des anderen Endes ausgestattet, - durch Zusammennähen konfektioniert, - insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild bestimmen die die Schauseite bildenden Gewirke den wesentlichen Charakter der Ware; somit keine Ware der Position 6217. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Schalähnliche Ware), aus Gewirken"
Schal, Foto siehe Anlage, - doppellagig gearbeitet, mit einer Schauseite aus einfarbigen Plüschgewirken und einer Innenseite aus einfarbigen, beidseitig gerauten Gewirken (sog. Fleece) aus laut Antrag 100 % Polyester (syn- thetische Chemiefasern), - mit einer Länge von ca. 69 cm und einer Breite von ca. 8 cm, - an beiden Enden abgerundet gearbeitet, - mit einem aufgenähten Klettverschlussriegel, zum Durchziehen eines Endes ausgestattet, - durch Zusammennähen konfektioniert, - aufgrund der Abmessungen nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm be- stimmt. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Schal), aus Gewirken"
Schal, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - rechteckig, mit den Abmessungen (einschließlich der Fransen) von ca. 151 cm x 20,5 cm, - aus einfarbigen Samtgewirken (in Kettenwirktechnik hergestellt) der Position 6001 aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern); durch längsseitiges Umschlagen doppelt gearbeitet und an den Rändern der Längsseiten teilweise einen Saum bildend zusammengenäht, - im Bereich der beiden lediglich geschnittenen Schmalseitenränder mit einem beidseitig aufgenähten Häkelgalonband (mit zu Schlingen von ca. 5 cm gearbeiteten Fransen) aus Spinnstoffen der Position 6003, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, - kann laut Antrag je nach Kundenwunsch auf beiden Seiten bedruckt werden, - aufgrund der verarbeiteten Flächenerzeugnisse keine Ware des Kapitels 62. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Schal), aus Gewirken"
Schal, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - annähernd rechteckig, in den Abmessungen (L x B) von ca. 180 cm x 30 cm, - aus ca. 2,7 mm dicken, einfarbigen Gestricken aus laut Antrag 48 % Viskose (künstliche Chemie- fasern), 31 % Polyester und 21 % Polyamid (beides synthetische Chemiefasern), - als Einzelstück abgepasst gestrickt (somit konfektioniert). "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Schal), aus Gestricken"
Halstuchähnliche Ware, sog. Dreiecktuch, Art. 4102401, Gr. 1, Foto siehe Anlage, - annähernd in Form eines Dreieckhalstuches, mit einer ca. 37 cm langen, konkaven Seite und zwei ca. 25 cm langen, annähernd geraden Seiten, - doppellagig gearbeitet; aus ca. 1,8 mm dicken, buntgewirkten, gerauten Gewirken aus laut Antrag 90 % Polyester und 10 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - an den Rändern zusammengenäht (konfektioniert), - an den Enden mit einem Klettverschluss ausgestattet; in geschlossenem Zustand mit einem Halsumfang von ca. 28 cm, - vorn mit einem Motiv verziert, - individuelles (selbstständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt, - ist aufgrund der Abmessungen nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Halstuchähnliche Ware), aus Gewirken"
Schal, Art. 4201880, Foto siehe Anlage, - doppellagig gearbeitet: -- mit einer Schauseite aus einfarbigen Plüschgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- mit einer Innenseite aus einfarbigen Samtgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester, - mit einer Länge von ca. 70 cm und einer Breite von ca. 10 cm, - mit einer aufgenähten Schlaufe mit Klettverschluss, zum Durchziehen eines Endes, - an einer Schmalseite in Form eines stilisierten "Bärenkopfes", an der anderen Schmalseite mit einem angenähten "Schwanz", - durch Zusammennähen konfektioniert, - aufgrund der Abmessungen nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Schal), aus Gewirken"
Schal und Mütze, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - stellt sich als Warenzusammenstellung dar, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt und gemeinsam in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht, - aus ca. 3,4 mm dicken, buntgewirkten Gestricken (melierte Garne) aus laut Antrag 55 % Polyester, 18 % Acryl, 17 % Polyamid (alles synthetische Chemiefasern) und 10 % Wolle, - mit einem angenähten Markenlogo versehen, - Schal: -- in den Abmessungen (L x B) von ca. 177 cm x 29 cm, -- abgepasst gewirkt (somit konfektioniert), -- kennzeichnet sich als individuelles (selbstständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt, - Mütze: -- mit einem Kopfumfang von ca. 46 cm, -- der Kopfform entsprechend hergestellt, -- ohne Schirm, -- am unteren Rand umgeschlagen und festgenäht, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmt der Schal den wesentlichen Charakter der Waren- zusammenstellung. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Schal), aus Gestricken"
Schal und Mütze, sog. Set Mütze + Schal, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - stellt sich als Warenzusammenstellung dar, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt und gemeinsam in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht, - aus ca. 3,4 mm dicken, buntgestrickten Gestricken aus laut Antrag 80 % Wolle und 20 % Polyamid (synthetische Chemiefasern), - mit einem angenähten Markenlogo versehen, - Schal: -- in den Abmessungen (L x B) von ca. 170 cm x 29 cm, -- abgepasst gestrickt (somit konfektioniert), -- kennzeichnet sich als individuelles (selbstständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt, - Mütze: -- mit einem Kopfumfang von ca. 54 cm, -- der Kopfform entsprechend hergestellt, -- ohne Schirm, -- am unteren Rand umgeschlagen und an zwei Stellen (vorne und hinten) festgenäht, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmt der Schal den wesentlichen Charakter der Waren- zusammenstellung. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Schal), aus Gestricken"
Notes that govern this classification
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 926/2004 der Kommission vom 26. April 2004 (*) (RV L 926/2004), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 1. Konfektionierte Ware, aus einem ringförmigen gummielastischen Gewirke aus Chemiefasern. (Haarband) (siehe Fotografie Nr. 629) Unterposition 6117 80 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 7 Buchstabe g) und Anmerkung 10 zu Abschnitt XI sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6117, 6117 80 und 6117 80 10. In Anbetracht des textilen Charakters der Ware ist diese, ebenso wie z.B. Schals, Umschlagtücher, Krawatten und Schleifen, als konfektioniertes Bekleidungszubehör einzureihen. …
Zu Unterpositionen 6117 1000 bis 6117 8080: Bekleidungszubehör sind individuelle (selbständige) Einzelstücke, die eine Ergänzung oder Verzierung von Kleidung darstellen. Zu dieser Position gehören Schals aus Gewirken oder Gestricken mit einer Breite von mehr als 8 cm. Schals aus Gewirken oder Gestricken von 6 cm x 100 cm, 7 cm x 70 cm sind in Position 6111 einzureihen. Gewirktes Kopfband (knitted headband), zu 70 % des Gewichtes aus Acrylfasern und zu 30 % des Gewichtes aus Wolle, durch Nähen zusammengefügt, mit einer Weite variierend zwischen 6 bis 11 cm, zum Schutz gegen Kälte, zum Halten der Frisur, etc. Der Ausschuss für das Harmonisierte System hat entschieden, dass derartige Waren als Bekleidungszubehör in Unterposition 6117 80 einzureihen sind (HSC/9, Dok. 37380 H/9, 37228). (entfallen) bis Zu dieser Position gehören Lätzchen für Erwachsene von rd. …
1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Frequently asked questions
What does customs tariff code 6117.10.00.00.0 cover?
Code 6117.10.00.00.0 covers Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kragenschoner, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 6117.10.00.00.0?
The third-country duty rate for 6117.10.00.00.0 is 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 6117.10.00.00.0?
The first six digits form the HS code: 611710. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 6117.10.00.00.0 have?
6117.10.00.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 6117.10.00.00.0 sit in the tariff?
6117.10.00.00.0 sits in this hierarchy: 61 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, KNITTED OR CROCHETED > 6117 Other made-up clothing accessories, knitted or crocheted; knitted or crocheted parts of garments or of clothing accessories > 611710 Shawls, scarves, mufflers, mantillas, veils and the like. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 6117.10.00.00.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 6117.10.00.00.0, for example DEBTI5368/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 6117.10.00.00.0 change?
6117.10.00.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.