Customs tariff code 6204.63.11: Industrial and occupational
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 6204.63.11 covers Industrial and occupational. The third-country duty rate is 12 %, plus import VAT.
6204.63.11 is CN code in the EU customs tariff, in chapter 62. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.
- Customs code
- 6204.63.11
- Third-country duty
- 12 %
- Declarable
- No
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 62ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, NOT KNITTED OR CROCHETED
- 6204Women's or girls' suits, ensembles, jackets, blazers, dresses, skirts, divided skirts, trousers, bib and brace overalls, breeches and shorts (other than swimwear)
- 6204.63Of synthetic fibres
- 6204.63.11Industrial and occupational
From HS code to customs tariff code 6204.63.11
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 12 % | MFN |
| New Zealand | 0 % | Preferential tariff quota |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Bombenschutzanzug, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- Zusammenstellung, bestehend aus einer anderen Kleidung (sog. Jacke) und einer langen Hose, -- in einer einfachen Tragetasche verpackt, -- lange Hose: --- aus verschiedenen, einfarbigen (oliv und schwarz) Geweben aus synthetischen Chemiefasern (Nylon, Aramid), --- mit in der Länge verstellbaren Hosenträgern, --- mit einem höhergezogenen Bund, --- ohne Öffnung und ohne Verschluss, --- im Bereich der Ober- und Unterschenkel mit sog. "Schutzplatten" versehen, --- seitlich entlang der Beinaußenseiten jeweils mit einem Reißverschluss ausgestattet, --- mit knöchellangen Hosenbeinen, --- dient dem Schutz vor Explosionsüberdruck, Splittern und Hitze und wird von z. B. Kampf- mittelräumdiensten und Sprengstoffexperten in schwer zugänglicher und taktischer Umgebung getragen, - lässt aufgrund seines allgemeinen Aussehens und der Beschaffenheit erkennen, dass sie dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden, - die Tasche stellt sich als Verpackung im Sinne der AV 5 b) dar, - "Jacke" und lange Hose bilden keine Kombination i. S. d. Anm. 3 b) zu Kapitel 62, da nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt; getrennte Einreihung beider Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex). "Lange Hose, aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern, Arbeits- und Berufskleidung "
Lange Hose, sog. OP-Hose, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 50 % Polyester (synthetische Chemie- fasern) und 50 % Baumwolle, - in der Taille abschließend; mit einem ca. 4 cm breiten Taillenbund, der mit einem eingezogenen elastischen Band (sog. Gummiband) sowie einem verengenden Tunnelzug ausgestattet ist, - ohne Öffnung und ohne Verschluss; ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit einer aufgesetzten, offenen Gesäßtasche versehen, - mit knöchellangen Hosenbeinen, - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - lässt aufgrund ihres allgemeinen Aussehens und der Beschaffenheit erkennen, dass sie dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum (körperlichen oder hygienischen) Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei der Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Lange Hose, aus Geweben, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern, Arbeits- und Berufskleidung"
Bombenschutzanzug, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- Zusammenstellung, bestehend aus einer anderen Kleidung (sog. Jacke) und einer langen Hose, -- in einer einfachen Tragetasche [Verpackung im Sinne der AV 5 b)] verpackt, -- "Jacke" und lange Hose bilden keine Kombination i. S. d. Anm. 3 b) zu Kapitel 62, da nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt; getrennte Einreihung beider Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, -- lange Hose: --- aus verschiedenen, einfarbigen (oliv und schwarz) Geweben aus synthetischen Chemiefasern (Nylon, Aramid), --- mit in der Länge verstellbaren Hosenträgern, --- mit einem höhergezogenen Bund, --- ohne Öffnung und ohne Verschluss, --- ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), --- im Bereich der Ober- und Unterschenkel mit sog. "Schutzplatten" versehen, --- seitlich entlang der Beinaußenseiten jeweils mit einem Reißverschluss ausgestattet, --- mit knöchellangen Hosenbeinen, --- dient dem Schutz vor Explosionsüberdruck, Splittern und Hitze und wird von z. B. Kampfmittelräumdiensten und Sprengstoffexperten in schwer zugänglicher und taktischer Umgebung getragen, --- lässt aufgrund seines allgemeinen Aussehens und der Beschaffenheit erkennen, dass sie dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Lange Hose, aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern, Arbeits- und Berufskleidung "
Bombenschutzanzug, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- Zusammenstellung, bestehend aus einer anderen Kleidung, sog. Jacke und einer langen Hose, -- in einer einfachen Tragetasche [Verpackung im Sinne der AV 5 b)] verpackt, -- "Jacke" und lange Hose bilden keine Kombination i. S. d. Anm. 3 b) zu Kapitel 62, da nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt; getrennte Einreihung beider Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, -- lange Hose: --- aus verschiedenen, einfarbigen (oliv und schwarz) Geweben aus synthetischen Chemiefasern (Nylon, Aramid), --- mit in der Länge verstellbaren Hosenträgern, --- mit einem höhergezogenen Bund, --- ohne Öffnung und ohne Verschluss, --- ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), --- im Bereich der Ober- und Unterschenkel mit sog. "Schutzplatten" versehen, --- seitlich entlang der Beinaußenseiten jeweils mit einem Reißverschluss ausgestattet, --- mit knöchellangen Hosenbeinen, --- dient dem Schutz vor Explosionsüberdruck, Splittern und Hitze und wird von z. B. Kampfmittelräumdiensten und Sprengstoffexperten in schwer zugänglicher und taktischer Umgebung getragen, --- lässt aufgrund seines allgemeinen Aussehens und der Beschaffenheit erkennen, dass sie dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden, --- aufgrund der verwendeten Flächenerzeugnisse keine Ware der Position 6210. "Lange Hose, aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern, Arbeits- und Berufskleidung "
Lange Hose, sog. Damen Caprihose, Art. 50041, Größe L, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen, strapazierfähigen Geweben aus laut Antrag 65 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35 % Baumwolle, - in der Taille abschließend, mit einem angesetzten, teilweise elastischen Bund mit Gürtelschlaufen, - vorn mit einer Öffnung mit Reißverschluss, verdeckt von einer Patte von rechts über links (Frauenkleidung), die im Bund mit einem Knopf geschlossen wird, - mit verschiedenen ein- und aufgesetzten Taschen, - vorn im Bereich der Knie mit Abnähern ausgestattet, - mit reflektierenden Paspeln versehen, - mit 3/4-langen Hosenbeinen, die die Knie vollständig bedecken (Seitenlänge: ca. 75 cm), - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - lässt erkennen, dass sie dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum (körperlichen oder hygienischen) Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden, - aufgrund der verwendeten Flächenerzeugnisse keine Ware der Position 6104. "Lange Hose, aus Geweben, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern, Arbeits- und Berufskleidung"
Lange Hose, sog. Damen Cargohose, Art. 50037, Größe L, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen, strapazierfähigen Geweben aus laut Antrag 65 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35 % Baumwolle, - in der Taille abschließend, mit einem angesetzten, teilweise elastischen Bund mit Gürtelschlaufen, - vorn mit einer Öffnung mit Reißverschluss, verdeckt von einer Patte von rechts über links (Frauenkleidung), die im Bund mit einem Knopf geschlossen wird, - mit verschiedenen ein- und aufgesetzten Taschen, - vorn im Bereich der Knie mit einem aufgenähten Zuschnitt aus Geweben verstärkt und mit Abnähern ausgestattet, - mit reflektierenden Paspeln versehen, - mit knöchellangen Hosenbeinen, - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - lässt erkennen, dass sie dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum (körperlichen oder hygienischen) Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden, - aufgrund der verwendeten Flächenerzeugnisse keine Ware der Position 6104. "Lange Hose, aus Geweben, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern, Arbeits- und Berufskleidung"
Conform descrierii solicitantului şi a fotografiei publicate în baza de date, produsul reprezintă pantaloni scurţi în talie, de lucru. Articolul este destinat utilizării de către un muncitor, ca îmbrăcăminte de lucru. Poate fi purtat atât de bărbaţi cât şi de femei. Pantalonii sunt confecţionaţi din ţesătură din poliester (65%) şi ţesătură din bumbac (35%). Nu sunt prevăzuţi cu bretele. Prezintă două buzunare cu tăietură oblică, în partea de sus a acestora şi două buzunare aplicate, unul în partea din faţă şi unul în partea din spate a acestora, ambele cu închidere cu bandă tip velcro. Pantalonii pot avea diferite culori. Produsul este conform standardului EN ISO 13688.
Conform descrierii solicitantului şi a fotografiei publicate în baza de date, produsul reprezintă pantaloni lungi în talie, fără bretele, de lucru. Articolul este destinat utilizării de către un muncitor, ca îmbrăcăminte de lucru. Poate fi purtat atât de bărbaţi cât şi de femei. Pantalonii sunt confecţionaţi din ţesătură din poliester (65%) şi ţesătură din bumbac (35%). Prezintă buzunare aplicate, confecţionate din acelaşi material cu pantalonii, în faţa şi la nivelul genunchiului stâng. Produsul este conform standardului EN ISO 13688.
Notes that govern this classification
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6104 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 645/89 der Kommission vom 14. März 1989 (RV L 645/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung aus zwei Kleidungsstücken 2), in Aufmachung für den Einzelverkauf: a) Leichter, weiter Blouson aus Geweben (Unterposition 6201 93 00 20), siehe Erl. KN Pos. 6201 (EE), Foto 406 A). b) Leichte, lange Hose aus Geweben (100 % synthetische Chemiefaser 3) ), hergestellt aus einem einfarbigen Gewebe, von der Taille bis zu den Knöcheln reichend; in der Taille befindet sich eine Verengung in Gestalt eines elastischen Bandes mit einer Zugkordel. …
1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212) (RV E6201000). 2. Zu Kapitel 62 gehören nicht: a) Altwaren der Position 6309 (RV E6202A00); b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z.B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6202B00). 3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What does customs tariff code 6204.63.11 cover?
Code 6204.63.11 covers Industrial and occupational. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 6204.63.11?
The third-country duty rate for 6204.63.11 is 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 6204.63.11?
The first six digits form the HS code: 620463. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 6204.63.11 have?
6204.63.11 has eight digits and matches the EU Combined Nomenclature. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 6204.63.11 sit in the tariff?
6204.63.11 sits in this hierarchy: 62 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, NOT KNITTED OR CROCHETED > 6204 Women's or girls' suits, ensembles, jackets, blazers, dresses, skirts, divided skirts, trousers, bib and brace overalls, breeches and shorts (other than swimwear) > 620463 Of synthetic fibres. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 6204.63.11?
Yes. The EBTI database holds decisions on 6204.63.11, for example DEBTI27322/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 6204.63.11 change?
6204.63.11 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.