Customs tariff code 6211.33.10.00.0: Arbeits- und Berufskleidung
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 6211.33.10.00.0 covers Arbeits- und Berufskleidung. The third-country duty rate is 12 %, plus import VAT.
6211.33.10.00.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 62. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 6211.33.10.00.0
- Third-country duty
- 12 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 62ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, NOT KNITTED OR CROCHETED
- 6211Tracksuits, ski suits and swimwear; other garments
- 6211.33Of man-made fibres
- 6211.33.10Industrial and occupational clothing
- 6211.33.10.00.0Arbeits- und Berufskleidung
From HS code to customs tariff code 6211.33.10.00.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 12 % | MFN |
| New Zealand | 0 % | Preferential tariff quota |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Kittel, sog. Arztmantel, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 65 % Polyester und 35 % Lyocell (beides Chemiefasern), - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 110 cm), - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Druckknopfverschluss von links über rechts (Männerklei- dung), daher keine Ware der Unterposition 6211 4310, - mit langen Ärmeln, - mit einer aufgesetzten, offenen Tasche im Brustbereich und zwei aufgesetzten, offenen Taschen unter- halb der Taille, - mit einem ca. 32 cm hochreichenden Rückenschlitz, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - lässt aufgrund seines allgemeinen Aussehens und der Beschaffenheit erkennen, dass er dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum (körperlichen oder hygienischen) Schutz anderer Kleidungs- stücke und/oder Personen bei der Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden, - wird im Allgemeinen nicht über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit kein Mantel. "Andere Kleidung (Kittel), aus Geweben, für Männer, aus Chemiefasern, Arbeits- und Berufskleidung"
Kittelähnliches Kleidungsstück, sog. Kasack, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen bzw. buntgewebten Geweben aus laut Antrag 65 % Polyester und 35 % Lyocell (beides Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 76 cm), - am Halsausschnitt mit einer großflächigen Überlappung von links auf rechts (Männerkleidung), daher keine Ware der Unterposition 6211 4310, - mit kurzen Ärmeln, - mit einer aufgesetzten, offenen Tasche im Brustbereich und zwei aufgesetzten, offenen Taschen unter- halb der Taille (u. a. deshalb kein Hemd), - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt; mit ca. 13 cm hoch reichenden Seiten- schlitzen, - lässt aufgrund seines allgemeinen Aussehens und der Beschaffenheit erkennen, dass es dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum (körperlichen oder hygienischen) Schutz anderer Kleidungs- stücke und/oder Personen bei der Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Andere Kleidung (kittelähnliches Kleidungsstück), aus Geweben, für Männer, aus Chemiefasern, Arbeits- und Berufskleidung"
Kittelähnliches Kleidungsstück, sog. Kasack, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 65 % Lyocell und 35 % Polyester (beides Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 77 cm), - mit einem V-förmigen Halsausschnitt; vorn mit einer ca. 5 cm breiten Blende, deren Ränder sich von links über rechts (Männerkleidung) überlappen, daher keine Ware der Unterposition 6211 4310, - ohne Öffnung und ohne Verschluss (u. a. somit kein Hemd), - mit kurzen Ärmeln, - mit einer aufgesetzten, offenen Tasche im Brustbereich, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt; mit ca. 12 cm hoch reichenden Seiten- schlitzen, - lässt aufgrund seines allgemeinen Aussehens und der Beschaffenheit erkennen, dass es dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum (körperlichen oder hygienischen) Schutz anderer Kleidungs- stücke und/oder Personen bei der Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Andere Kleidung (kittelähnliches Kleidungsstück), aus Geweben, für Männer, aus Chemiefasern, Arbeits- und Berufskleidung"
Strahlenschutzbekleidung, sog. Strahlenschutz Mantel, Abbildung siehe Anlage, - die Einfuhrware wird durch Datenblätter sowie einem Musterabschnitt der Zwischenlage veran- schaulicht, - laut Antrag: - - dreilagig gearbeitet: - - - mit einer Außen- und Innenlage aus einem Gewebe aus Polyester (synthetische Chemiefasern), - - - mit einer Zwischenlage mit eingelagerten, Röntgenstrahlen abschirmenden Elementen (sog. Strahlenschutzfolie, 0,250 bleifrei), - - über die Knie reichend, - - mit einem runden, halsnahen Ausschnitt, mit Stehkragen, - - mit einem überlappenden Vorderteil, das im oberen Bereich, bis ca. zur Hälfte mit einem Reißver- schluss, am Kragen mit einem Magnetverschluss und unterhalb des Reißverschlusses mit einer Hakenschnallen von links auf rechts geschlossen wird (Männerkleidung), - - mit sehr kurzen Ärmeln, im Bereich der Schulter verstärkt, - - mit einer Innentasche, - - seitlich, im Bereich der Hüfte mit annähernd quadratischen Öffnungen, - insbesondere aufgrund der zweckbestimmten Ausstattung erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz der Person bei der Ausübung einer Berufstätigkeit getragen zu werden, - aufgrund des verwendeten Flächenerzeugnisses keine Ware der Position 6210, - angesichts des allgemeinen Aussehens der Ware, das dem eines Kleidungsstücks entspricht, seiner Form und des Spinnstoffs, aus dem die beiden äußeren Lagen bestehen, ist eine Einreihung nach der inneren Lage der Ware ausgeschlossen. "Andere Kleidung (Strahlenschutzbekleidung) aus Geweben, für Männer, aus Chemiefasern, Arbeits- und Berufskleidung"
Overall, sog. BP Overall, Art. 1978-570-0032, Größe 52/54, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen, strapazierfähigen Geweben aus laut Antrag 65 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35 % Baumwolle, - einteilig; den ganzen Körper mit Ausnahme von Kopf, Händen und Füßen bedeckend, - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer bis zum Schritt reichenden Öffnung mit Klett- und Druckknopfverschluss von links über rechts (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln; an den Abschlüssen mit Druckknopfverschluss zu verengen, - mit verschiedenen ein- und aufgesetzten Taschen, - seitlich im Bereich der Hüfte mit zwei Eingriffsöffnungen mit Druckknopfverschluss, - vorn im Bereich der Knie mit aufgesetzten "Einschubtaschen" mit Patte, - mit aufgenähten, reflektierenden Streifen versehen, - mit knöchellangen Hosenbeinen, an den Bein- und den Ärmelabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - lässt erkennen, dass er dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum (körperlichen oder hygienischen) Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Andere Kleidung (Overall), aus Geweben, für Männer, aus Chemiefasern, Arbeits- und Berufskleidung"
Sog. BP Weste, Art.-Nr. 2013-845-8553, Größe 48/50, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,5 mm dicken, buntgewebten und einfarbigen, strapazierfähigen Geweben aus laut Antrag 50 % Baumwolle und 50 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 76 cm), - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, verdeckt von einer Patte mit Druckknopf- verschluss von links auf rechts (Männerkleidung), - ärmellos, - mit zwei eingesetzten Brusttaschen mit Patte, Klett- und Druckknopfverschluss sowie mit zwei eingesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - mit mehreren aufgenähten, ca. 5 cm breiten, reflektierenden Streifen ausgestattet, - am unteren Rand mit einem ca. 4 cm breiten, angesetzten Bund, - lässt aufgrund ihres allgemeinen Aussehens und der Beschaffenheit erkennen, dass sie dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei der Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Andere Kleidung (Weste), aus Geweben, für Männer, aus Chemiefasern, Arbeits- und Berufskleidung"
Overall, Art.-Nr. 2409-581-1432, Größe 48/50, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus verschiedenen ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen, strapazierfähigen Geweben aus laut Antrag 35 % Aramid, 30 % Modacryl, 9 % Polyamid (alles synthetische Chemiefasern), 25 % Baumwolle und 1 % sonstige Fasern, - einteilig; den ganzen Körper mit Ausnahme von Kopf, Händen und Füßen bedeckend, - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer bis zum Schritt reichenden Öffnung mit Reißverschluss, verdeckt von einer Patte mit Klett- und Druckknopfverschluss von links auf rechts (Männerkleidung), - im Bereich der Taille teilweise elastisch verengt, - mit langen Ärmeln, - mit verschiedenen ein- und aufgesetzten, mit Patte und Klett- und/oder Druckknopfverschluss ausgestatteten Taschen, auf einer Patte mit Stickereien verziert, - vorn im Bereich der Knie mit aufgesetzten "Einschubtaschen" mit Patte, - mit mehreren reflektierenden, aufgenähten, schmalen Streifen und Paspeln, - mit knöchellangen Hosenbeinen, an den Bein- und den Ärmelabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - lässt erkennen, dass er dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum (körperlichen oder hygienischen) Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Andere Kleidung (Overall), aus Geweben, für Männer, aus Chemiefasern, Arbeits- und Berufskleidung"
Kittel, sog. Arztkittel für Herren, Art. 1747-684-21, Größe 50, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 49 % Polyester, 2 % Elastolefin (beides synthetische Chemiefasern) und 49 % Baumwolle, - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 101 cm), u. a. deshalb keine Jacke, - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Druckknopfverschluss von links über rechts (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mit Einsätzen aus Gewirken, - vorn mit einer eingesetzten, offenen Tasche im Brustbereich und zwei aufgesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - mit einem ca. 27 cm hochreichenden Rückenschlitz, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden, - wird im Allgemeinen nicht über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit kein Mantel. "Andere Kleidung (Kittel), aus Geweben, für Männer, aus Chemiefasern, Arbeits- und Berufskleidung"
Notes that govern this classification
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6112 bezüglich der Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen und die Erläuterungen zu Pos. 6114 bezüglich anderer Kleidung gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Die Trainingsanzüge dieser Position können indessen gefüttert sein. Es ist zu beachten, dass, anders als Pos. 6114, diese Position auch gesondert gestellte geschneiderte Westen, nicht aus Gewirken und nicht aus Gestricken, umfasst. Zu dieser Position gehört ebenfalls Meterware, die in regelmäßigen Abständen nicht verkreuzte Fäden aufweist und aus der durch einfaches Zerschneiden ohne weitere Bearbeitung Lendentücher hergestellt werden können. Einzelne Lendentücher gehören ebenfalls zu dieser Position.
Zu Unterposition 6211 33: 1. Paintball pants (trousers) - Farbballhose, dazu bestimmt während des Paintballspiels getragen zu werden, überwiegend aus Gewebe (70 % Polyester und 30 % Nylon), das mit einem wasserresistenten Überzug versehen wurde, der mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist und teilweise im Leistenbereich und im Innenbereich der Schenkel aus Gewirken bestehend. Das Kleidungsstück weist einen Gummizug in der Taille auf, ist mit dehnbaren Fasern oberhalb der Knie versehen, um schnelle Strechbewegungen zu ermöglichen, weist Lüftungsöffnungen auf, verfügt über einen Reißverschluss mit Überlappung von links auf rechts, justierbarem Gürtel, Innentaschen mit schräg verlaufender Öffnung an den Seiten und aufgenähten Fronttaschen. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 424/89 der Kommission vom 20. Februar 1989 1) (RV L 424/89): Hat bei Trainingsanzügen der KN-Code 6112 und 6211 das Teil, das dazu bestimmt ist, den Oberkörper zu bedecken, vorn eine durchgehende Öffnung, muss diese mit einem Reißverschluss, Druckknöpfen oder einem Klettverschluss versehen sein. Wenn jedoch die Öffnung vorn nicht durchgehend ist, darf sie auch mit Knöpfen jeder Art versehen sein, vorausgesetzt, die Öffnung ist nicht länger als ein Drittel der Länge des Kleidungsstücks, gemessen vom Halsausschnitt. Verordnung (EWG) Nr. 2507/91 der Kommission vom 20. August 1991 2) (RV L 2507/91): 2. Einteiliges Kleidungsstück aus Gewebe (100 % Baumwolle), enganliegend in der Taille, sowohl den Ober- als auch den Unterkörper bedeckend, oberhalb der Knie endend, jedes Bein einzeln umhüllend. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Sechste Kammer) vom 6. September 2012 - AZ.: C-524/11 - Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. Oktober 2005 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Strampelsäcke wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden als „Kleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder aus Baumwolle“ in die Unterposition 6209 2000 einzureihen sind, wenn sie aufgrund ihrer Größe für Kinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger geeignet sind. …
Frequently asked questions
What does customs tariff code 6211.33.10.00.0 cover?
Code 6211.33.10.00.0 covers Arbeits- und Berufskleidung. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 6211.33.10.00.0?
The third-country duty rate for 6211.33.10.00.0 is 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 6211.33.10.00.0?
The first six digits form the HS code: 621133. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 6211.33.10.00.0 have?
6211.33.10.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 6211.33.10.00.0 sit in the tariff?
6211.33.10.00.0 sits in this hierarchy: 62 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, NOT KNITTED OR CROCHETED > 6211 Tracksuits, ski suits and swimwear; other garments > 621133 Of man-made fibres > 62113310 Industrial and occupational clothing. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 6211.33.10.00.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 6211.33.10.00.0, for example DEBTI14981/24-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 6211.33.10.00.0 change?
6211.33.10.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.