Zolltarifnummer 6211.33.10.00.0: Arbeits- und Berufskleidung
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6211.33.10.00.0 steht für Arbeits- und Berufskleidung. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6211.33.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6211.33.10.00.0
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6211Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen; andere Kleidung
- 6211.33andere Kleidung für Männer oder Knaben, aus Chemiefasern
- 6211.33.10Arbeits- und Berufskleidung
- 6211.33.10.00.0Arbeits- und Berufskleidung
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6211.33.10.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Kittel, sog. Arztmantel, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 65 % Polyester und 35 % Lyocell (beides Chemiefasern), - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 110 cm), - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Druckknopfverschluss von links über rechts (Männerklei- dung), daher keine Ware der Unterposition 6211 4310, - mit langen Ärmeln, - mit einer aufgesetzten, offenen Tasche im Brustbereich und zwei aufgesetzten, offenen Taschen unter- halb der Taille, - mit einem ca. 32 cm hochreichenden Rückenschlitz, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - lässt aufgrund seines allgemeinen Aussehens und der Beschaffenheit erkennen, dass er dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum (körperlichen oder hygienischen) Schutz anderer Kleidungs- stücke und/oder Personen bei der Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden, - wird im Allgemeinen nicht über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit kein Mantel. "Andere Kleidung (Kittel), aus Geweben, für Männer, aus Chemiefasern, Arbeits- und Berufskleidung"
Kittelähnliches Kleidungsstück, sog. Kasack, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen bzw. buntgewebten Geweben aus laut Antrag 65 % Polyester und 35 % Lyocell (beides Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 76 cm), - am Halsausschnitt mit einer großflächigen Überlappung von links auf rechts (Männerkleidung), daher keine Ware der Unterposition 6211 4310, - mit kurzen Ärmeln, - mit einer aufgesetzten, offenen Tasche im Brustbereich und zwei aufgesetzten, offenen Taschen unter- halb der Taille (u. a. deshalb kein Hemd), - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt; mit ca. 13 cm hoch reichenden Seiten- schlitzen, - lässt aufgrund seines allgemeinen Aussehens und der Beschaffenheit erkennen, dass es dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum (körperlichen oder hygienischen) Schutz anderer Kleidungs- stücke und/oder Personen bei der Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Andere Kleidung (kittelähnliches Kleidungsstück), aus Geweben, für Männer, aus Chemiefasern, Arbeits- und Berufskleidung"
Kittelähnliches Kleidungsstück, sog. Kasack, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 65 % Lyocell und 35 % Polyester (beides Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 77 cm), - mit einem V-förmigen Halsausschnitt; vorn mit einer ca. 5 cm breiten Blende, deren Ränder sich von links über rechts (Männerkleidung) überlappen, daher keine Ware der Unterposition 6211 4310, - ohne Öffnung und ohne Verschluss (u. a. somit kein Hemd), - mit kurzen Ärmeln, - mit einer aufgesetzten, offenen Tasche im Brustbereich, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt; mit ca. 12 cm hoch reichenden Seiten- schlitzen, - lässt aufgrund seines allgemeinen Aussehens und der Beschaffenheit erkennen, dass es dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum (körperlichen oder hygienischen) Schutz anderer Kleidungs- stücke und/oder Personen bei der Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Andere Kleidung (kittelähnliches Kleidungsstück), aus Geweben, für Männer, aus Chemiefasern, Arbeits- und Berufskleidung"
Strahlenschutzbekleidung, sog. Strahlenschutz Mantel, Abbildung siehe Anlage, - die Einfuhrware wird durch Datenblätter sowie einem Musterabschnitt der Zwischenlage veran- schaulicht, - laut Antrag: - - dreilagig gearbeitet: - - - mit einer Außen- und Innenlage aus einem Gewebe aus Polyester (synthetische Chemiefasern), - - - mit einer Zwischenlage mit eingelagerten, Röntgenstrahlen abschirmenden Elementen (sog. Strahlenschutzfolie, 0,250 bleifrei), - - über die Knie reichend, - - mit einem runden, halsnahen Ausschnitt, mit Stehkragen, - - mit einem überlappenden Vorderteil, das im oberen Bereich, bis ca. zur Hälfte mit einem Reißver- schluss, am Kragen mit einem Magnetverschluss und unterhalb des Reißverschlusses mit einer Hakenschnallen von links auf rechts geschlossen wird (Männerkleidung), - - mit sehr kurzen Ärmeln, im Bereich der Schulter verstärkt, - - mit einer Innentasche, - - seitlich, im Bereich der Hüfte mit annähernd quadratischen Öffnungen, - insbesondere aufgrund der zweckbestimmten Ausstattung erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz der Person bei der Ausübung einer Berufstätigkeit getragen zu werden, - aufgrund des verwendeten Flächenerzeugnisses keine Ware der Position 6210, - angesichts des allgemeinen Aussehens der Ware, das dem eines Kleidungsstücks entspricht, seiner Form und des Spinnstoffs, aus dem die beiden äußeren Lagen bestehen, ist eine Einreihung nach der inneren Lage der Ware ausgeschlossen. "Andere Kleidung (Strahlenschutzbekleidung) aus Geweben, für Männer, aus Chemiefasern, Arbeits- und Berufskleidung"
Overall, sog. BP Overall, Art. 1978-570-0032, Größe 52/54, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen, strapazierfähigen Geweben aus laut Antrag 65 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35 % Baumwolle, - einteilig; den ganzen Körper mit Ausnahme von Kopf, Händen und Füßen bedeckend, - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer bis zum Schritt reichenden Öffnung mit Klett- und Druckknopfverschluss von links über rechts (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln; an den Abschlüssen mit Druckknopfverschluss zu verengen, - mit verschiedenen ein- und aufgesetzten Taschen, - seitlich im Bereich der Hüfte mit zwei Eingriffsöffnungen mit Druckknopfverschluss, - vorn im Bereich der Knie mit aufgesetzten "Einschubtaschen" mit Patte, - mit aufgenähten, reflektierenden Streifen versehen, - mit knöchellangen Hosenbeinen, an den Bein- und den Ärmelabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - lässt erkennen, dass er dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum (körperlichen oder hygienischen) Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Andere Kleidung (Overall), aus Geweben, für Männer, aus Chemiefasern, Arbeits- und Berufskleidung"
Sog. BP Weste, Art.-Nr. 2013-845-8553, Größe 48/50, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,5 mm dicken, buntgewebten und einfarbigen, strapazierfähigen Geweben aus laut Antrag 50 % Baumwolle und 50 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 76 cm), - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, verdeckt von einer Patte mit Druckknopf- verschluss von links auf rechts (Männerkleidung), - ärmellos, - mit zwei eingesetzten Brusttaschen mit Patte, Klett- und Druckknopfverschluss sowie mit zwei eingesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - mit mehreren aufgenähten, ca. 5 cm breiten, reflektierenden Streifen ausgestattet, - am unteren Rand mit einem ca. 4 cm breiten, angesetzten Bund, - lässt aufgrund ihres allgemeinen Aussehens und der Beschaffenheit erkennen, dass sie dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei der Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Andere Kleidung (Weste), aus Geweben, für Männer, aus Chemiefasern, Arbeits- und Berufskleidung"
Overall, Art.-Nr. 2409-581-1432, Größe 48/50, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus verschiedenen ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen, strapazierfähigen Geweben aus laut Antrag 35 % Aramid, 30 % Modacryl, 9 % Polyamid (alles synthetische Chemiefasern), 25 % Baumwolle und 1 % sonstige Fasern, - einteilig; den ganzen Körper mit Ausnahme von Kopf, Händen und Füßen bedeckend, - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer bis zum Schritt reichenden Öffnung mit Reißverschluss, verdeckt von einer Patte mit Klett- und Druckknopfverschluss von links auf rechts (Männerkleidung), - im Bereich der Taille teilweise elastisch verengt, - mit langen Ärmeln, - mit verschiedenen ein- und aufgesetzten, mit Patte und Klett- und/oder Druckknopfverschluss ausgestatteten Taschen, auf einer Patte mit Stickereien verziert, - vorn im Bereich der Knie mit aufgesetzten "Einschubtaschen" mit Patte, - mit mehreren reflektierenden, aufgenähten, schmalen Streifen und Paspeln, - mit knöchellangen Hosenbeinen, an den Bein- und den Ärmelabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - lässt erkennen, dass er dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum (körperlichen oder hygienischen) Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Andere Kleidung (Overall), aus Geweben, für Männer, aus Chemiefasern, Arbeits- und Berufskleidung"
Kittel, sog. Arztkittel für Herren, Art. 1747-684-21, Größe 50, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 49 % Polyester, 2 % Elastolefin (beides synthetische Chemiefasern) und 49 % Baumwolle, - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 101 cm), u. a. deshalb keine Jacke, - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Druckknopfverschluss von links über rechts (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mit Einsätzen aus Gewirken, - vorn mit einer eingesetzten, offenen Tasche im Brustbereich und zwei aufgesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - mit einem ca. 27 cm hochreichenden Rückenschlitz, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden, - wird im Allgemeinen nicht über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit kein Mantel. "Andere Kleidung (Kittel), aus Geweben, für Männer, aus Chemiefasern, Arbeits- und Berufskleidung"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6112 bezüglich der Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen und die Erläuterungen zu Pos. 6114 bezüglich anderer Kleidung gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Die Trainingsanzüge dieser Position können indessen gefüttert sein. Es ist zu beachten, dass, anders als Pos. 6114, diese Position auch gesondert gestellte geschneiderte Westen, nicht aus Gewirken und nicht aus Gestricken, umfasst. Zu dieser Position gehört ebenfalls Meterware, die in regelmäßigen Abständen nicht verkreuzte Fäden aufweist und aus der durch einfaches Zerschneiden ohne weitere Bearbeitung Lendentücher hergestellt werden können. Einzelne Lendentücher gehören ebenfalls zu dieser Position.
Zu Unterposition 6211 33: 1. Paintball pants (trousers) - Farbballhose, dazu bestimmt während des Paintballspiels getragen zu werden, überwiegend aus Gewebe (70 % Polyester und 30 % Nylon), das mit einem wasserresistenten Überzug versehen wurde, der mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist und teilweise im Leistenbereich und im Innenbereich der Schenkel aus Gewirken bestehend. Das Kleidungsstück weist einen Gummizug in der Taille auf, ist mit dehnbaren Fasern oberhalb der Knie versehen, um schnelle Strechbewegungen zu ermöglichen, weist Lüftungsöffnungen auf, verfügt über einen Reißverschluss mit Überlappung von links auf rechts, justierbarem Gürtel, Innentaschen mit schräg verlaufender Öffnung an den Seiten und aufgenähten Fronttaschen. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 424/89 der Kommission vom 20. Februar 1989 1) (RV L 424/89): Hat bei Trainingsanzügen der KN-Code 6112 und 6211 das Teil, das dazu bestimmt ist, den Oberkörper zu bedecken, vorn eine durchgehende Öffnung, muss diese mit einem Reißverschluss, Druckknöpfen oder einem Klettverschluss versehen sein. Wenn jedoch die Öffnung vorn nicht durchgehend ist, darf sie auch mit Knöpfen jeder Art versehen sein, vorausgesetzt, die Öffnung ist nicht länger als ein Drittel der Länge des Kleidungsstücks, gemessen vom Halsausschnitt. Verordnung (EWG) Nr. 2507/91 der Kommission vom 20. August 1991 2) (RV L 2507/91): 2. Einteiliges Kleidungsstück aus Gewebe (100 % Baumwolle), enganliegend in der Taille, sowohl den Ober- als auch den Unterkörper bedeckend, oberhalb der Knie endend, jedes Bein einzeln umhüllend. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Sechste Kammer) vom 6. September 2012 - AZ.: C-524/11 - Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. Oktober 2005 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Strampelsäcke wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden als „Kleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder aus Baumwolle“ in die Unterposition 6209 2000 einzureihen sind, wenn sie aufgrund ihrer Größe für Kinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger geeignet sind. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6211.33.10.00.0?
Die Zolltarifnummer 6211.33.10.00.0 umfasst Arbeits- und Berufskleidung. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6211.33.10.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 6211.33.10.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6211.33.10.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 621133. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6211.33.10.00.0?
6211.33.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6211.33.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
6211.33.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6211 Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen; andere Kleidung > 621133 andere Kleidung für Männer oder Knaben, aus Chemiefasern > 62113310 Arbeits- und Berufskleidung. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6211.33.10.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6211.33.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI14981/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6211.33.10.00.0?
Warennummer 6211.33.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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