Customs tariff code 6217.90.00: Parts
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 6217.90.00 covers Parts. The third-country duty rate is 12 %, plus import VAT.
6217.90.00 is CN code in the EU customs tariff, in chapter 62. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.
- Customs code
- 6217.90.00
- Third-country duty
- 12 %
- Declarable
- No
- Binding rulings
- 6
Where this code sits in the tariff
From HS code to customs tariff code 6217.90.00
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 12 % | MFN |
| New Zealand | 0 % | Preferential tariff quota |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Rückenlatz, Foto siehe Anlage, - mehrlagig gearbeitet, annähernd trapezförmig in den max. Abmessungen (L x B) von ca. 24 cm x 21 cm, mit einer im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild charakterverleihenden Außen- lage (Schauseite) aus einfarbigen Geweben, einer Zwischenlage aus Schaumkunststoff und einer Innenlage aus netzartig durchbrochenen Abstandsgewirken; zur Befestigung an einer Hose mit einem Reißverschlusselement (sog. Verbindungsreißverschluss) ausgestattet, - mit zwei angenähten, über Kreuz gelegten, ca. 4 cm breiten, mittels Umlenkösen aus Kunststoff längenverstellbaren Trägern aus einfarbigen, elastischen Bändern aus Geweben, die mit einem rautenförmigen Verbindungselement aus Spinnstoffen zusammengefügt, an den Enden durch Umschlagen und Festnähen gesäumt und mit zwei Klemmclipsen aus unedlem Metall zum Befestigen am vorderen Teil einer Hose ausgestattet sind, - alle textilen Flächenerzeugnisse sind aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern gefertigt, - mit einem reflektierenden Aufdruck verziert, - u. a. durch Zusammennähen konfektioniert, - stellt sich aufgrund der speziellen Form und der Beschaffenheit als erkennbares Teil von Kleidung dar, daher keine Ware der Position 6212 oder der Unterposition (KN) 6217 1000. "Teil von Kleidung (Rückenlatz), aus Geweben, andere als solche der Position 6212"
Teile von Kleidung, Foto siehe Anlage, - 2 Stück, annähernd trapezförmig, in den max. Abmessungen (L x B) von ca. 82 cm x 29 cm, - aus ca. 0,3 mm dicken, bedruckten Geweben aus laut Antrag 52 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 48 % Baumwolle, - als lange Ärmel gearbeitet; an den Ärmelenden mit Klettverschlussriegeln ausgestattet; mit jeweils zwei aufgesetzten Taschen mit Reißverschluss, davon ist eine Tasche in Form eines sog. "Ärmelschoners" aus Geweben der Position 5903 gearbeitet; mit jeweils einem ca. 32 cm langen, mit Gewirken unterlegten Belüftungsschlitz mit Reißverschluss versehen; mit Flausch- und Klettbändern verziert, - u. a. durch Zusammennähen konfektioniert, - stellt sich aufgrund der speziellen Form und Beschaffenheit als erkennbares Teil von Kleidung dar, daher keine Waren der Unterposition (KN) 6217 1000. "Teile von Kleidung, aus Spinnstoffen, andere als solche der Position 6212"
Dreiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einem anorakähnlichen Kleidungsstück für Männer (Außenteil) und einem Blouson für Frauen (Innenteil) sowie einem Teil von Kleidung (Futter), sog. Motorradjacke für Herren, Größe L, Foto siehe Anlage, - alle drei Teile sind durch Druckknöpfe und Reißverschlüsse miteinander verbunden, die beiden Kleidungsstücke können aber auch separat getragen werden, das Futter kann mit beiden Kleidungs- stücken verbunden und getragen werden; getrennte Einreihung aller Bestandteile der Zusammen- stellung, da die beiden Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - Teil von Kleidung (Futter): -- in Form einer Jacke gearbeitet, -- dreilagig gearbeitet, durch Steppen abgeteilt, mit einer Außen- und Innenlage aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben und einer Zwischenlage aus Wattierungsstoff, -- über die Taille reichend (Rückenlänge ca. 56 cm), -- mit rundem Halsausschnitt, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung ohne Verschluss, -- mit langen Ärmeln, mit V-förmigen Einkerbungen an den Ärmelenden, -- mit einer aufgesetzten Tasche aus Gewirken, -- alle Gewebe und Gewirke sind aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern) gefertigt, -- entlang der Öffnung und des Halsausschnitts mit Druckknöpfen und an den Ärmelenden mit halben Reißverschlüssen zum Verbinden mit einem der o. g. Kleidungsstücke, -- am unteren Rand gesäumt, -- durch Zusammennähen konfektioniert, -- kann aufgrund der Ausstattung nicht separat getragen werden, -- stellt sich aufgrund der speziellen Form und Beschaffenheit als erkennbares Teil von Kleidung dar. "Teil von Kleidung (Futter), aus Geweben, anderes als solche der Position 6212"
Zusammenstellung bestehend aus einer Hemdbluse für Frauen, Größe 48/50 und einem zusätzlichen Teil von Kleidung ( Krageneinsatz), sog.Damen Pullover mit Bluseneinsätzen, Art.PJN 49030,siehe beigefügte Fotos, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (Hemdbluse und zusätzlicher Krageneinsatz sind mittels eines Heftfadens miteinander verbunden; getrennte Einreihung des zusätzlichen Krageneinsatzes da dieser nicht gleichzeitig mit der Hemdbluse getragen werden und damit nicht zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs dient und somit keine Warenzusammenstellung i.S.d. AV 3 b) vorliegt, - Teil von Kleidung (sog. Krageneinsatz): -- aus 0,3 mm dicken, buntgewebten Geweben aus lt. Antrag 100% Baumwolle, -- mit einem Umlegekragen, -- vorn mit einer Öffnung mit Knopfverschluss von rechts über links, -- am unteren Rand mit Knopflöchern, -- wird als Krageneinsatz in ein Kleidungsstück eingeknöpft und stellt sich somit aufgrund der speziellen Form und Beschaffenheit als erkennbares Teil von Kleidung der Unterposition 6217 9000 dar (damit kein Bekleidungszubehör der Unterposition 6217 1000).
Teil von Kleidung, sog. beheizbares Innenfutter, siehe beigefügtes Foto, - zum Einnähen in Oberkleidung, - in Form eines Innenfutters für die Rückseite des Hauptkörpers und die langen Ärmel, - aus 0,1 mm dicken, einfarbigen Zuschnitten aus Geweben aus Spinnstoffen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - stellt sich aufgrund der speziellen Form und Beschaffenheit als erkennbares Teil von Kleidung dar, - im Rückenbereich und im Bereich der Ellenbogen mit aufgenähten, elektrischen Heizwiderständen; mit Anschlusskabel.
Teile von Kleidung, sog. Futterrumpf, siehe beigefügtes Foto, - zum Einnähen in die Vorderteile von Oberkleidung, - bestehend aus zwei mit Daunen gefüllten Zuschnitten aus Geweben aus Spinnstoffen; durch Zusammennähen konfektioniert; in den Abmessungen: Länge: 92 cm, Breite: 38 cm; an einer Schmalseite mit Aussparungen für den Arm- und Halsausschnitt, - stellt sich aufgrund der speziellen Form und Beschaffenheit als erkennbares Teil von Kleidung dar.
Notes that govern this classification
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehört konfektioniertes Bekleidungszubehör, anderes als aus Gewirken oder Gestricken, das weder in den vorhergehenden Positionen dieses Kapitels noch an anderer Stelle der Nomenklatur genannt oder inbegriffen ist. Ebenso zu dieser Position gehören Teile von Kleidungsstücken oder Bekleidungszubehör, andere als aus Gewirken oder Gestricken, ausgenommen Teile von Waren der Pos. 6212. Zu dieser Position gehören unter anderem: 1) Schweißblätter, im Allgemeinen aus kautschutierten oder mit einer Zwischenlage aus Kautschuk versehenen Geweben (Schweißblätter ganz aus Kunststoff oder Kautschuk gehören zu Pos. 3926 bzw. 4015). …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 926/2004 der Kommission vom 26. April 20041) (RV L 926/2004), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 2. Konfektionierte Ware aus einem ringförmig zusammengenähten Gewebe, bestehend aus einem elastischem Bändchen, das von einem Gewebe aus Chemiefasern umschlossen wird. (Haarband) (siehe Fotografie Nr. 630) Unterposition 6217 10 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 7 f) zu Abschnitt XI sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6217, und 6217 10 00. In Anbetracht des textilen Charakters der Ware ist diese, ebenso wie z. B. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des Finanzgerichtes Rheinland Pfalz vom 22. März 2001 Az.: 6 K 3451/98Z Aus den Gründen: … Tatbestand: Die Klägerin beantragte am ... bei ...die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über eine als Gürtel mit Gürtelschnalle bezeichnete Ware. Die beklagte Verwaltungsbehörde erteilte am ... die vZTA ..., in der die Ware als „anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör“ (Gürtel für Kinder) der Position 6217 1000 900 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zugewiesen wurde. Nach Auffassung der Klägerin ist die Ware als „andere Ware aus Kunststoff“ in die Codenummer 3926 4000 einzureihen. Die Gürtel bestehen ... aus 2,5 cm breiten, elastischen, einfarbigen Spinnstoff – Geweben, die an den Schmalseiten durch Umschlagen und Festnähen gesäumt und mit einer Metallöse zum Einhaken versehen sind. …
1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212) (RV E6201000). 2. Zu Kapitel 62 gehören nicht: a) Altwaren der Position 6309 (RV E6202A00); b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z.B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6202B00). 3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What does customs tariff code 6217.90.00 cover?
Code 6217.90.00 covers Parts. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 6217.90.00?
The third-country duty rate for 6217.90.00 is 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 6217.90.00?
The first six digits form the HS code: 621790. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 6217.90.00 have?
6217.90.00 has eight digits and matches the EU Combined Nomenclature. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 6217.90.00 sit in the tariff?
6217.90.00 sits in this hierarchy: 62 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, NOT KNITTED OR CROCHETED > 6217 Other made-up clothing accessories; parts of garments or of clothing accessories, other than those of heading 6212 > 621790 Parts. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 6217.90.00?
Yes. The EBTI database holds decisions on 6217.90.00, for example DEBTI40290/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 6217.90.00 change?
6217.90.00 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.