Customs tariff code

Customs tariff code 6217.90.00.00: Parts

Reference data as at 1 July 2026

Customs tariff code 6217.90.00.00 covers Parts. The third-country duty rate is 12 %, plus import VAT.

6217.90.00.00 is TARIC code in the EU customs tariff, in chapter 62. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.

This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.

Customs code
6217.90.00.00
Third-country duty
12 %
Declarable
No
Binding rulings
8

Where this code sits in the tariff

  1. 62ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, NOT KNITTED OR CROCHETED
  2. 6217Other made-up clothing accessories; parts of garments or of clothing accessories, other than those of heading 6212
  3. 6217.90Parts
  4. 6217.90.00.00Parts

From HS code to customs tariff code 6217.90.00.00

HS code6217.906 digits, uniform worldwide
CN code6217.90.008 digits, EU Combined Nomenclature
TARIC code6217.90.00.0010 digits, carries the EU measures

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty12 %MFN
New Zealand0 %Preferential tariff quota
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
Türkiye0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Binding tariff information for this code

DEBTI24457/25-1Issued by DEValid until 2028-07-14

Teile von Kleidung, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- paarweise in einem bedruckten Pappaufhänger verpackt, -- annähernd in Form eines Ellipsenviertels, in den max. Abmessungen (gerade Seiten) von ca. 18 cm x 14 cm, -- aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus 50 % Baumwolle und 50 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- an der geraden Längsseite offen und am Rand mit einem angenähten, ca. 3,5 cm breiten Zuschnitt aus einfarbigen Geweben aus 100 % Baumwolle versehen, die zum Aufbügeln auf der Innenseite eine Klebeschicht aufweisen, -- an der Schmalseite umgeschlagen und am Rand der abgerundeten Längsseite mit Überwendlich- nähten zu einer Tasche zusammengenäht, -- ersetzt eine beschädigte Hosentasche, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - stellt sich aufgrund der speziellen Form und Beschaffenheit als konfektionierte Ware und als erkennbares Teil von Kleidung dar. "Teile von Kleidung, aus Spinnstoffen, andere als solche der Position 6212"

DEBTI50477/24-1Issued by DEValid until 2028-01-16

Teil von Kleidung, sog. Quick-Gesäß-Hosentasche, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- mit einem bedruckten Pappaufhänger in einem Polybeutel verpackt, -- annähernd trapezförmig, in den max. Abmessungen (L x B) von ca. 17,5 cm bzw. 20,5 cm x 13,5 cm, -- aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus 50 % Baumwolle und 50 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- an der größeren Längsseite offen und am Rand mit einem angenähten, ca. 3,5 cm breiten Zuschnitt aus einfarbigen Geweben aus Spinnstoffen versehen, die zum Aufbügeln auf der Innenseite Klebepunkte aufweisen, -- an den übrigen Rändern mit Überwendlichnähten zu einer Tasche zusammengenäht, -- ersetzt in einer Hose eine beschädigte Gesäßtasche, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, - stellt sich aufgrund der speziellen Form und Beschaffenheit als erkennbares Teil von Kleidung dar. "Teil von Kleidung, aus Spinnstoffen, anderes als solche der Position 6212"

DEBTI50521/24-1Issued by DEValid until 2028-01-13

Teile von Kleidung, sog. Quick ein Paar Hosentaschen, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- paarweise mit einem bedruckten Pappaufhänger in einem Polybeutel verpackt, -- annähernd in Form eines Ellipsenviertels, in den max. Abmessungen (gerade Seiten) von ca. 17,5 cm x 20 cm, -- aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus 50 % Baumwolle und 50 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- an der geraden Längsseite offen und am Rand mit einem angenähten, ca. 3,5 cm breiten Zuschnitt aus einfarbigen Geweben aus Spinnstoffen versehen, die zum Aufbügeln auf der Innenseite eine Klebeschicht aufweisen, -- an der Schmalseite umgeschlagen und am Rand der abgerundeten Längsseite mit Über- wendlichnähten zu einer Tasche zusammengenäht, -- ersetzen beschädigte Hosentaschen, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, - stellt sich aufgrund der speziellen Form und Beschaffenheit als erkennbares Teil von Kleidung dar. "Teile von Kleidung, aus Spinnstoffen, andere als solche der Position 6212"

DEBTI50522/24-1Issued by DEValid until 2028-01-13

Teil von Kleidung, sog. Jackentasche zum Aufbügeln, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- mit einem bedruckten Pappaufhänger in einem Polybeutel verpackt, -- annähernd trapezförmig, in den max. Abmessungen (L x B) von ca. 14 cm bzw. 18 cm x 10,5 cm, -- aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus 50 % Baumwolle und 50 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- an der größeren Längsseite offen und am Rand mit einem angenähten, ca. 3,5 cm breiten Zuschnitt aus einfarbigen Geweben aus Spinnstoffen versehen, die zum Aufbügeln auf der Außenseite eine Klebeschicht aufweisen, -- an der kürzeren Schmalseite umgeschlagen und an den übrigen Rändern mit Überwend- lichnähten zu einer Tasche zusammengenäht, -- ersetzt eine beschädigte sog. Sakko-Tasche, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, - stellt sich aufgrund der speziellen Form und Beschaffenheit als erkennbares Teil von Kleidung dar. "Teil von Kleidung, aus Spinnstoffen, anderes als solche der Position 6212"

DEBTI28232/21-1Issued by DEValid until 2024-08-12

Teile von Kleidung, sog. Ersatz-Hosentaschen, Foto siehe Anlage, - paarweise in einem bedruckten Pappaufhänger verpackt, - annähernd in Form eines Ellipsenviertels, in den max. Abmessungen (gerade Seiten) von ca. 15 cm x 19 cm, - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 50 % Baumwolle und 50 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an der geraden Längsseite offen und am Rand mit einem angenähten, ca. 3,5 cm breiten Zuschnitt aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle versehen, die zum Aufbügeln auf der Innenseite eine Klebeschicht aufweisen, - an der Schmalseite umgeschlagen und am Rand der abgerundeten Längsseite mit Überwendlich- nähten zu einer Tasche zusammengenäht (u. a. somit konfektioniert), - ersetzt laut Antrag eine beschädigte Hosentasche, - stellt sich aufgrund der speziellen Form und Beschaffenheit als erkennbares Teil von Kleidung dar. "Teile von Kleidung, aus Spinnstoffen, andere als solche der Position 6212"

DEBTI28082/21-1Issued by DEValid until 2024-08-12

Teile von Kleidung, sog. Quick-Ein-Paar-Hosentaschen, Foto siehe Anlage, - paarweise mit einem bedruckten Pappaufhänger in einem Polybeutel verpackt, - annähernd in Form eines Ellipsenviertels, in den max. Abmessungen (gerade Seiten) von ca. 17,5 cm x 20 cm, - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 50 % Baumwolle und 50 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an der geraden Längsseite offen und am Rand mit einem angenähten, ca. 3,5 cm breiten Zuschnitt aus einfarbigen Geweben aus Spinnstoffen versehen, die zum Aufbügeln auf der Innenseite eine Klebeschicht aufweisen, - an der Schmalseite umgeschlagen und am Rand der abgerundeten Längsseite mit Überwendlich- nähten zu einer Tasche zusammengenäht (u. a. somit konfektioniert), - ersetzt laut Antrag eine beschädigte Hosentasche, - stellt sich aufgrund der speziellen Form und Beschaffenheit als erkennbares Teil von Kleidung dar. "Teile von Kleidung, aus Spinnstoffen, andere als solche der Position 6212"

DEBTI28231/21-1Issued by DEValid until 2024-08-12

Teil von Kleidung, sog. Quick-Sakko-Tasche, Foto siehe Anlage, - mit einem bedruckten Pappaufhänger in einem Polybeutel verpackt, - annähernd trapezförmig, in den max. Abmessungen (L x B) von ca. 14 cm bzw. 18 cm x 10,5 cm, - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 50 % Baumwolle und 50 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an der größeren Längsseite offen und am Rand mit einem angenähten, ca. 3,5 cm breiten Zuschnitt aus einfarbigen Geweben aus Spinnstoffen versehen, die zum Aufbügeln auf der Außenseite eine Klebeschicht aufweisen, - an der kürzeren Schmalseite umgeschlagen und an den übrigen Rändern mit Überwendlichnähten zu einer Tasche zusammengenäht (u. a. somit konfektioniert), - ersetzt laut Antrag eine beschädigte sog. Sakko-Tasche, - stellt sich aufgrund der speziellen Form und Beschaffenheit als erkennbares Teil von Kleidung dar. "Teil von Kleidung, aus Spinnstoffen, anderes als solche der Position 6212"

DEBTI28227/21-1Issued by DEValid until 2024-08-11

Teil von Kleidung, sog. Quick-Gesäß-Hosentasche, Foto siehe Anlage, - mit einem bedruckten Pappaufhänger in einem Polybeutel verpackt, - annähernd trapezförmig, in den max. Abmessungen (L x B) von ca. 17,5 cm bzw. 20,5 cm x 13,5 cm, - aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 50 % Baumwolle und 50 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an der größeren Längsseite offen und am Rand mit einem angenähten, ca. 3,5 cm breiten Zuschnitt aus einfarbigen Geweben aus Spinnstoffen versehen, die zum Aufbügeln auf der Innenseite Klebepunkte aufweisen, - an den übrigen Rändern mit Überwendlichnähten zu einer Tasche zusammengenäht (u. a. somit konfektioniert), - ersetzt laut Antrag in einer Hose eine beschädigte Gesäßtasche, - stellt sich aufgrund der speziellen Form und Beschaffenheit als erkennbares Teil von Kleidung dar. "Teil von Kleidung, aus Spinnstoffen, anderes als solche der Position 6212"

Notes that govern this classification

Pos. 6217

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehört konfektioniertes Bekleidungszubehör, anderes als aus Gewirken oder Gestricken, das weder in den vorhergehenden Positionen dieses Kapitels noch an anderer Stelle der Nomenklatur genannt oder inbegriffen ist. Ebenso zu dieser Position gehören Teile von Kleidungsstücken oder Bekleidungszubehör, andere als aus Gewirken oder Gestricken, ausgenommen Teile von Waren der Pos. 6212. Zu dieser Position gehören unter anderem: 1) Schweißblätter, im Allgemeinen aus kautschutierten oder mit einer Zwischenlage aus Kautschuk versehenen Geweben (Schweißblätter ganz aus Kunststoff oder Kautschuk gehören zu Pos. 3926 bzw. 4015). …

Pos. 6217

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 926/2004 der Kommission vom 26. April 20041) (RV L 926/2004), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 2. Konfektionierte Ware aus einem ringförmig zusammengenähten Gewebe, bestehend aus einem elastischem Bändchen, das von einem Gewebe aus Chemiefasern umschlossen wird. (Haarband) (siehe Fotografie Nr. 630) Unterposition 6217 10 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 7 f) zu Abschnitt XI sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6217, und 6217 10 00. In Anbetracht des textilen Charakters der Ware ist diese, ebenso wie z. B. …

Pos. 6217

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des Finanzgerichtes Rheinland Pfalz vom 22. März 2001 Az.: 6 K 3451/98Z Aus den Gründen: … Tatbestand: Die Klägerin beantragte am ... bei ...die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über eine als Gürtel mit Gürtelschnalle bezeichnete Ware. Die beklagte Verwaltungsbehörde erteilte am ... die vZTA ..., in der die Ware als „anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör“ (Gürtel für Kinder) der Position 6217 1000 900 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zugewiesen wurde. Nach Auffassung der Klägerin ist die Ware als „andere Ware aus Kunststoff“ in die Codenummer 3926 4000 einzureihen. Die Gürtel bestehen ... aus 2,5 cm breiten, elastischen, einfarbigen Spinnstoff – Geweben, die an den Schmalseiten durch Umschlagen und Festnähen gesäumt und mit einer Metallöse zum Einhaken versehen sind. …

Kapitel 62

1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212) (RV E6201000). 2. Zu Kapitel 62 gehören nicht: a) Altwaren der Position 6309 (RV E6202A00); b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z.B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6202B00). 3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine …

Subdivisions of this code

Frequently asked questions

What does customs tariff code 6217.90.00.00 cover?

Code 6217.90.00.00 covers Parts. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

What is the duty rate for 6217.90.00.00?

The third-country duty rate for 6217.90.00.00 is 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for 6217.90.00.00?

The first six digits form the HS code: 621790. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

How many digits does 6217.90.00.00 have?

6217.90.00.00 has ten digits and carries the EU measures held in TARIC. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

Where does 6217.90.00.00 sit in the tariff?

6217.90.00.00 sits in this hierarchy: 62 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, NOT KNITTED OR CROCHETED > 6217 Other made-up clothing accessories; parts of garments or of clothing accessories, other than those of heading 6212 > 621790 Parts. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

Is there binding tariff information for 6217.90.00.00?

Yes. The EBTI database holds decisions on 6217.90.00.00, for example DEBTI24457/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

Does customs tariff code 6217.90.00.00 change?

6217.90.00.00 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Read more on classification

Classifying more than one product?

This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.