Customs tariff code

Customs tariff code 6302.21.00.89.0: Other, andere, andere

Reference data as at 1 July 2026

Customs tariff code 6302.21.00.89.0 covers Other, andere, andere. The third-country duty rate is 12 %, plus import VAT.

6302.21.00.89.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 63. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.

This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.

Customs code
6302.21.00.89.0
Third-country duty
12 %
Declarable
Yes
Binding rulings
8

Where this code sits in the tariff

  1. 63OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS
  2. 6302Bed linen, table linen, toilet linen and kitchen linen
  3. 6302.21Of cotton
  4. 6302.21.00andere Bettwäsche, bedruckt, aus Baumwolle
  5. 6302.21.00.89Other
  6. 6302.21.00.89.0Other, andere, andere

From HS code to customs tariff code 6302.21.00.89.0

HS code6302.216 digits, uniform worldwide
CN code6302.21.008 digits, EU Combined Nomenclature
TARIC code6302.21.00.8910 digits, carries the EU measures
Commodity code6302.21.00.89.011 digits, used on a German import declaration

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty12 %MFN
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkiye0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries…0 %Tariff preference
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
OCTs (Overseas Countries and Territories)0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Binding tariff information for this code

DEBTI31036/25-1Issued by DEValid until 2028-09-14

Bettwäsche, Foto siehe Anlage, - gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, - zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einem Deckbettbezug und einem Kopfkissenbezug, keine Einreihung als Warenzusammenstellung, da beide Waren derselben Position / Unterposition zuzuweisen sind, - laut Antrag in verschiedenen Sets, Größen und Farben; annähernd rechteckig bzw. quadratisch, veranschaulicht durch ein Warenmuster in den Abmessungen von ca. 140 cm x 204 cm und 80 cm x 80 cm, - aus ca. 0,5 mm dicken, bedruckten (nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt) einseitig (Außenseite) gerauten Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - an einer Seite bzw. Schmalseite mit einer nahezu über die gesamte Breite reichenden Öffnung mit Reißverschluss, - durch Zusammennähen konfektioniert, ohne Hinweise auf eine Herstellung auf Handwebstühlen, - die Bezüge sind so gestaltet, dass es jederzeit möglich ist, ein Kissen bzw. ein Deckbett auf- zunehmen oder zu entfernen; sie werden üblicherweise gewaschen und kennzeichnen sich nach dem Verwendungszweck und der Materialbeschaffenheit als Bettwäsche. "Bettwäsche aus Spinnstoffen, aus Geweben, bedruckt, aus Baumwolle, nicht auf Handwebstühlen hergestellt, nicht nach dem Batikverfahren handbedruckt"

DEBTI26088/25-1Issued by DEValid until 2028-07-24

Bettwäschegarnitur, Foto siehe Anlage, - zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einem ca. 80 cm x 80 cm großen Kopfkissenbezug und einem ca. 200 cm x 135 cm großen Deckbettbezug, - gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,2 mm dicken, bedruckten (nicht nach Batik-Verfahren handbedruckten) Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - die Bezüge sind an einer Seite mit einer Öffnung mit Reißverschluss ausgestattet, - durch Zusammennähen konfektioniert, ohne Hinweise auf eine Herstellung auf Handwebstühlen, - wird überlicherweise gewaschen und kennzeichnet sich nach dem Verwendungszweck und der Beschaffenheit als Bettwäsche. "Bettwäsche aus Spinnstoffen, aus Geweben, bedruckt, aus Baumwolle, nicht auf Handwebstühlen hergestellt, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

DEBTI8714/25-1Issued by DEValid until 2028-05-26

Bettwäsche, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Kopfkissen- und einem Deckbettbezug sowie einem Bettlaken; zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt und gemeinsam in einem einfachen Zugbeutel aus Spinnstoff für den Einzelverkauf aufgemacht, - alle Flächenerzeugnisse bestehen aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - werden üblicherweise gewaschen und kennzeichnen sich nach dem Verwendungszweck und der Materialbeschaffenheit jeweils als Bettwäsche, - jeweils durch Zusammennähen konfektioniert, - Kopfkissen- und Deckbettbezug: -- in den Abmessungen von laut Antrag 40 cm x 60 cm (Kopfkissenbezug) bzw. 100 cm x 135 cm (Deckbettbezug), -- aus verschiedenen ca. 0,3 mm dicken, bedruckten (nicht nach dem Batik-Verfahren handbe- druckt) Geweben, -- ohne Hinweise auf eine Herstellung auf Handwebstühlen, -- an einer Schmalseite mit einer Öffnung mit Reißverschluss, - Bettlaken: -- der Matratzenform entsprechend gearbeitet; in den Abmessungen von laut Antrag 70 cm x 140 cm, -- aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken, -- an den Rändern mit einem eingenähten, elastischen Zug, - insbesondere im Hinblick auf die Menge bestimmt die Bettwäsche aus bedruckten Geweben (Kopfkissen- und Deckbettbezug) den Charakter der Warenzusammenstellung. "Bettwäsche, aus Spinnstoffen, aus Geweben, bedruckt, aus Baumwolle, nicht auf Handwebstühlen hergestellt, nicht nach dem Batikverfahren handbedruckt"

DEBTI8724/25-1Issued by DEValid until 2028-05-26

Bettwäsche, Foto siehe Anlage, - zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einem laut Antrag 70 cm x 90 cm großen Kopf- kissenbezug und einem 140 cm x 200 cm großen Deckbettbezug, - gemeinsam in einer bedruckten Pappbanderole verpackt, - aus ca. 0,3 mm dicken, bedruckten (nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt) Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - jeweils an einer Schmalseite mit einer Öffnung mit Reißverschluss, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf eine Herstellung auf Handwebstühlen, - werden üblicherweise gewaschen und kennzeichnen sich nach dem Verwendungszweck und der Beschaffenheit als Bettwäsche. "Bettwäsche aus Spinnstoffen, aus Geweben, bedruckt, aus Baumwolle, nicht auf Handwebstühlen hergestellt, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

DEBTI2638/25-1Issued by DEValid until 2028-04-07

Bettwäsche, sog. Kleinkinder-Bettwäsche-Set 3teilig, Art.-Nr. 109468, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Kopfkissen- und einem Deckbettbezug sowie einem Bettlaken; zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt und gemeinsam in einem einfachen Zugbeutel aus Spinnstoff für den Einzelverkauf aufgemacht, - laut Antrag in verschiedenen Ausführungen (Farben), - werden üblicherweise gewaschen und kennzeichnen sich nach dem Verwendungszweck und der Materialbeschaffenheit jeweils als Bettwäsche, - jeweils durch Zusammennähen konfektioniert, - Kopfkissen- und Deckbettbezug: -- aus verschiedenen ca. 0,3 mm dicken, bedruckten (nicht nach dem Batik-Verfahren handbe- druckt) Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, -- ohne Hinweise auf eine Herstellung auf Handwebstühlen, -- Kopfkissenbezug: --- in den Abmessungen von laut Antrag: ca. 40 cm x 60 cm, --- an einer Schmalseite mit einer Öffnung und einem innenseitigen, sog. Hotelverschluss in Form eines schmalen, durch Umschlagen und Festnähen gebildeten "Einsteckfaches" zur Aufnahme eines Kopfkissens, -- Deckbettbezug: --- in den Abmessungen von laut Antrag: ca. 100 cm x 135 cm, --- an einer Schmalseite mit einer Öffnung mit Reißverschluss, - Bettlaken: -- der Matratzenform entsprechend gearbeitet; in den Abmessungen von laut Antrag: ca. 70 cm x 140 cm, -- aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, -- an den Rändern mit einem eingenähten, elastischen Zug, - insbesondere im Hinblick auf die Menge bestimmt die Bettwäsche aus bedruckten Geweben (Kopfkissen- und Deckbettbezug) den Charakter der Warenzusammenstellung. "Bettwäsche, aus Spinnstoffen, aus Geweben, bedruckt, aus Baumwolle, nicht auf Handwebstühlen hergestellt, nicht nach dem Batikverfahren handbedruckt"

DEBTI5505/24-1Issued by DEValid until 2027-04-24

Bettwäschegarnitur, sog. Bettwäsche, Art.-Nr. 106090, Foto siehe Anlage, - zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einem ca. 80 cm x 80 cm großen Kopfkissenbezug und einem ca. 200 cm x 135 cm großen Deckbettbezug, - gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,2 mm dicken, bedruckten (nicht nach Batik-Verfahren handbedruckten) Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - die Bezüge sind an einer Seite mit einer Öffnung mit Reißverschluss ausgestattet, - durch Zusammennähen konfektioniert, ohne Hinweise auf eine Herstellung auf Handwebstühlen, - wird überlicherweise gewaschen und kennzeichnet sich nach dem Verwendungszweck und der Beschaffenheit als Bettwäsche. "Bettwäsche aus Spinnstoffen, aus Geweben, bedruckt, aus Baumwolle, nicht auf Handwebstühlen hergestellt, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

DEBTI43788/23-1Issued by DEValid until 2027-01-14

Bettwäsche, sog. Renforce Bettwäsche, Foto siehe Anlage, - zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einem laut Antrag 70 cm x 90 cm großen Kopfkissen- bezug und einem laut Antrag 140 cm x 200 cm großen Deckbettbezug, - gemeinsam in eine bedruckte Pappbanderole eingesteckt und in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,3 mm dicken, bedruckten (nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckten) Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - an einer Schmalseite jeweils mit einer Öffnung mit Reißverschluss, - durch Zusammennähen konfektioniert, ohne Hinweise auf eine Herstellung auf Handwebstühlen, - wird überlicherweise gewaschen und kennzeichnet sich nach dem Verwendungszweck und der Beschaffenheit als Bettwäsche. "Bettwäsche aus Spinnstoffen, aus Geweben, bedruckt, aus Baumwolle, nicht auf Handwebstühlen hergestellt, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

DEBTI42208/23-1Issued by DEValid until 2026-12-14

Bettwäsche, Foto siehe Anlage, - gemeinsam in einer Pappbanderole verpackt, - vierteilige Zusammenstellung, bestehend aus zwei Deckbettbezügen und zwei Kopfkissenbezügen, keine Einreihung als Warenzusammenstellung, da alle Waren derselben Position / Unterposition zuzuweisen sind, - annähernd rechteckig, laut Antrag in den Abmessungen von 140 cm x 200 cm und 70 cm x 90 cm, - aus ca. 0,3 mm dicken, bedruckten (nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt) Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - an einer Schmalseite jeweils mit einer Öffnung mit Reißverschluss, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf die Herstellung auf Handwebstühlen, - wird üblicherweise gewaschen und kennzeichnet sich nach dem Verwendungszweck und der Materialbeschaffenheit als Bettwäsche. "Bettwäsche, aus Spinnstoffen, aus Geweben, bedruckt, aus Baumwolle, nicht auf Handwebstühlen hergestellt, nicht nach dem Batikverfahren handbedruckt"

Notes that govern this classification

Pos. 6302

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Unter Wäsche sind Waren zu verstehen, im Allgemeinen aus Baumwolle oder Leinen, jedoch auch aus Ramie, Hanf, Chemiefasern usw., die üblicherweise gewaschen werden. Dazu gehören: 1) Bettwäsche, z. B. Betttücher, Kopfkissenbezüge, Bezüge für Nackenrollen, Deckbettbezüge und Matratzenbezüge. 2) Tischwäsche, z. B. Tischdecken, Tischläufer, Auflegedecken, Tischservietten, Teeservietten, Taschen für Tischservietten, Unterlegdeckchen für Schüsseln und Gläser. Es ist zu beachten, dass bestimmte Waren dieser Art (z. B. Auflegedecken aus Spitze, Samt oder broschierten Geweben) nicht als Wäsche anzusehen sind; sie gehören normalerweise zu Pos. 6304. 3) Wäsche für die Körperpflege, z. B. Gesichtstücher, Handtücher (auch Rollhandtücher), Badetücher, Strandtücher, Waschhandschuhe. 4) Küchenwäsche, z. B. Geschirrtücher. …

Pos. 6302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Hessischen Finanzgerichtes vom 7. Mai 1998 Az.: 7 K 3881/96 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Bei der Klägerin handelt es sich um ein Unternehmen, das die Herstellung und den Vertrieb von Bettwaren betreibt. Für ihr Unternehmen importiert sie aus ... die unter dem Namen „BETTY ALLERGUARD“ in den Handel gebrachten Erzeugnisse, die als Encasings bezeichnet werden. Diese Encasings dienen dazu, als Schutzbezüge über Matratzen, Kissen und das Steppbett gezogen zu werden. Sie sind aus einem speziellen Gewebe hergestellt, bei dem der Schussfaden aus 50 % Polyester und 50 % Nylon und der Kettfaden aus 100 % Polyester besteht. Diese synthetischen Chemiefasern werden in spezieller Webart verarbeitet, so dass eine besondere Dichtigkeit des Gewebes entsteht. Hierdurch werden Allergene ausgeschlossen (z.B. …

Kapitel 63

1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Frequently asked questions

What does customs tariff code 6302.21.00.89.0 cover?

Code 6302.21.00.89.0 covers Other, andere, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

What is the duty rate for 6302.21.00.89.0?

The third-country duty rate for 6302.21.00.89.0 is 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for 6302.21.00.89.0?

The first six digits form the HS code: 630221. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

How many digits does 6302.21.00.89.0 have?

6302.21.00.89.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

Where does 6302.21.00.89.0 sit in the tariff?

6302.21.00.89.0 sits in this hierarchy: 63 OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS > 6302 Bed linen, table linen, toilet linen and kitchen linen > 630221 Of cotton > 63022100 andere Bettwäsche, bedruckt, aus Baumwolle > 6302210089 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

Is there binding tariff information for 6302.21.00.89.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 6302.21.00.89.0, for example DEBTI31036/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

Does customs tariff code 6302.21.00.89.0 change?

6302.21.00.89.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Read more on classification

Classifying more than one product?

This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.