Customs tariff code

Customs tariff code 6302.91.00.90.0: Other, andere

Reference data as at 1 July 2026

Customs tariff code 6302.91.00.90.0 covers Other, andere. The third-country duty rate is 12 %, plus import VAT.

6302.91.00.90.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 63. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.

This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.

Customs code
6302.91.00.90.0
Third-country duty
12 %
Declarable
Yes
Binding rulings
8

Where this code sits in the tariff

  1. 63OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS
  2. 6302Bed linen, table linen, toilet linen and kitchen linen
  3. 6302.91Of cotton
  4. 6302.91.00andere, aus Baumwolle
  5. 6302.91.00.90Other
  6. 6302.91.00.90.0Other, andere

From HS code to customs tariff code 6302.91.00.90.0

HS code6302.916 digits, uniform worldwide
CN code6302.91.008 digits, EU Combined Nomenclature
TARIC code6302.91.00.9010 digits, carries the EU measures
Commodity code6302.91.00.90.011 digits, used on a German import declaration

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty12 %MFN
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkiye0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries…0 %Tariff preference
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
OCTs (Overseas Countries and Territories)0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Binding tariff information for this code

DEBTI41290/25-1Issued by DEValid until 2028-12-18

Küchenwäsche, Foto siehe Anlage, - fünf Stück in einem Polybeutel verpackt, - jeweils rechteckig; in den Abmessungen (L x B) von ca. 71 , 5 cm x 51 , 5 cm, - aus ca. 0 , 6 mm dicken, einfarbigen Geweben (keine Frottierware) aus laut Antrag 100 % Baum- wolle, - an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - wird üblicherweise gewaschen, - dient laut Antrag als Geschirrtuch. "Küchenwäsche, aus Spinnstoffen, nicht aus Frottierware, aus Baumwolle, nicht nach dem Batik- Verfahren handbedruckt"

DEBTI42309/25-1Issued by DEValid until 2028-12-14

Küchenwäsche, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- 10 x 10 Stück in einem Karton in Folie verpackt, -- rechteckig; mit den Abmessungen von 70 cm x 50 cm, -- aus einem ca. 0,4 mm dicken, buntgewebten Gewebe (keine Frottierware) aus 80 % Baumwolle und 20 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- an einer Schmalseite mit einer angenähten Waschanleitung (sog. Waschetikett) versehen, -- an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - durch Säumen konfektioniert, - wird üblicherweise gewaschen. "Küchenwäsche aus Spinnstoffen, nicht aus Frottierware, aus Baumwolle, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

DEBTI42315/25-1Issued by DEValid until 2028-12-14

Küchenwäsche, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- 28 x 10 Stück in einem Karton in Folie verpackt, -- rechteckig; mit den Abmessungen von 70 cm x 50 cm, -- aus einem ca. 0,4 mm dicken, buntgewebten Gewebe (keine Frottierware) aus 100 % Baumwolle, -- an einer Schmalseite mit einer angenähten Waschanleitung (sog. Waschetikett) versehen, -- an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, -- dient als Geschirrtuch, - durch Säumen konfektioniert, - wird üblicherweise gewaschen. "Küchenwäsche aus Spinnstoffen, nicht aus Frottierware, aus Baumwolle, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

DEBTI25050/25-1Issued by DEValid until 2028-08-17

Küchenwäsche, Foto siehe Anlage, - laut Antrag zwölf Stück in vier verschiedenen Farben in einer "Mailorderbox" verpackt, - jeweils rechteckig; in den Abmessungen (L x B) von ca. 70 cm x 50 cm, - aus ca. 0,6 mm dicken, buntgewebten Geweben (keine Frottierware) aus laut Antrag 80 % Baum- wolle und 20 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (dadurch konfektioniert), - wird üblicherweise gewaschen, - dient laut Antrag als Geschirrtuch. "Küchenwäsche, aus Spinnstoffen, nicht aus Frottierware, aus Baumwolle, nicht nach dem Batik- Verfahren handbedruckt"

DEBTI2469/25-2Issued by DEValid until 2028-03-30

Es handelt sich um Wäsche zur Körperpflege, ein sog. Mulltuch ("Schmusetuch Träumli, Esel, Art. 3252000"), - aus ca. 0,6 mm dicken, maschinell bedruckten Doppelgeweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - quadratisch; in den Abmessungen von ca. 37 cm x 37 cm, - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - wird üblicherweise gewaschen, - zu verwenden als Spuck- oder Schmusetuch, somit keine Ware der Position 9619; wird z. B. über die Schulter einer das Baby haltenden Person gelegt und dient neben dem Schutz der Kleidung auch dazu, das Gesicht des Babys nach dem Aufstoßen (Spucken) zu säubern; stellt sich u. a. aufgrund des Materials nicht als Halstuch der Position 6214 bzw. als Ziertaschentuch der Position 6213 oder als anderes Bekleidungszubehör der Position 6217 dar. Das Mulltuch ist gemeinsam als Verkaufseinheit mit einem Spielzeugtier (DEBTI-2469/25-1) in einem bedruckten Schaukarton verpackt. Es liegt keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3b) vor, da die Waren nicht zur Ausübung eines gemeinsamen Bedarfs oder für die Ausübung einer spezifischen Tätigkeit zusammengestellt wurden. Die Ware ist zolltarifrechtlich als "Wäsche zur Körperpflege, aus Spinnstoffen, nicht aus Frottierware, aus Baumwolle, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt" einzureihen.

DEBTI7212/24-1Issued by DEValid until 2027-05-01

Küchenwäsche, sog. Geschirrhandtuch 2er Pack, Art.-Nr. 106173, Foto siehe Anlage, - rechteckig; mit den Abmessungen (L x B) von ca. 74 cm x 52 cm, - aus einem ca. 0,8 mm dicken, buntgewebten Gewebe (keine Frottierware) aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (dadurch konfektioniert), - wird üblicherweise gewaschen, - dient laut Antrag als Geschirrhandtuch. "Küchenwäsche, aus Spinnstoffen, nicht aus Frottierware, aus Baumwolle, nicht nach dem Batik- verfahren handbedruckt"

DEBTI5590/24-1Issued by DEValid until 2027-04-21

Küchenwäsche, sog. Küchentuch, Art.-Nr. 106227, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als 3er Pack (unterschiedlich bedruckt) verpackt, - die Ware wird durch ein Muster mit aufgedruckten Streifen und durch eine Abbildung des 3er Packs (alle drei augenscheinlich nicht im Batikverfahren handbedruckt) veranschaulicht, - rechteckig; mit den Abmessungen (L x B) von ca. 73 cm x 51 cm, - aus einem ca. 0,6 mm dicken, bedruckten Gewebe (keine Frottierware) aus laut Antrag 100 % Baum- wolle, - auf der Unterseite mit einem übereck angenähten Band als "Aufhängeschlaufe" versehen, - an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (dadurch konfektioniert), - wird üblicherweise gewaschen, - dient laut Antrag als Küchentuch. "Küchenwäsche, aus Spinnstoffen, nicht aus Frottierware, aus Baumwolle, nicht nach dem Batik- verfahren handbedruckt"

DEBTI5432/24-1Issued by DEValid until 2027-04-21

Fingerhitzeschutz, sog. Ofenhandschuh, Art.-Nr. 106223, Foto siehe Anlage, - laut Antrag im 2er Pack, - annähernd oval, eine stilisierte Zitrone darstellend, in den Abmessungen von ca. 23 cm x 18,5 cm, - doppelt gearbeitet, auf einer Seite mittig mit einer ca. 21 cm langen, schlitzförmigen Öffnung, sodass sich zwei Eingriffstaschen zur Aufnahme des oberen Teils der Finger bzw. des Daumens bilden, - dreilagig gearbeitet, durch Steppen abgeteilt, -- eine Seite mit einer Außenlage aus bedruckten (nicht nach dem Batikverfahren handbedruckt) Geweben, -- eine Seite mit einer Außenlage aus mit einem augenscheinlich metallisierten, silberfarbenen Aufstrich versehenen Gewebe (Meterware der Position 5907), -- beide Seiten mit einer Zwischenlage aus Wattierungsstoffen und einer Innenlage aus punktuell thermisch verfestigten Vliesstoffen der Position 5603 aus augenscheinlich synthetischen Chemie- fasern, - an den Rändern mit Streifen aus Geweben eingefasst, mit einer Aufhängeschlaufe und mit einem in den Rand eingenähten stilisierten Blatt versehen (jeweils aus den o. g. bedruckten Geweben), - alle Gewebe sind laut Antrag aus Baumwolle gefertigt, - durch Zusammennähen konfektioniert, - dient dem Hitzeschutz beim Berühren von z. B. heißem Kochgeschirr oder Backblechen in der Küche, - stellt sich aufgrund seiner Gesamtbeschaffenheit nicht als Handschuh dar, - wird üblicherweise gewaschen und stellt sich aufgrund der Verwendung als Küchenwäsche dar, - insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild bestimmen die die Schauseite bildenden Gewebe aus Baumwolle den Charakter der Ware. "Küchenwäsche (Fingerhitzeschutz), aus Spinnstoffen, nicht aus Frottierware, aus Baumwolle, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

Notes that govern this classification

Pos. 6302

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Unter Wäsche sind Waren zu verstehen, im Allgemeinen aus Baumwolle oder Leinen, jedoch auch aus Ramie, Hanf, Chemiefasern usw., die üblicherweise gewaschen werden. Dazu gehören: 1) Bettwäsche, z. B. Betttücher, Kopfkissenbezüge, Bezüge für Nackenrollen, Deckbettbezüge und Matratzenbezüge. 2) Tischwäsche, z. B. Tischdecken, Tischläufer, Auflegedecken, Tischservietten, Teeservietten, Taschen für Tischservietten, Unterlegdeckchen für Schüsseln und Gläser. Es ist zu beachten, dass bestimmte Waren dieser Art (z. B. Auflegedecken aus Spitze, Samt oder broschierten Geweben) nicht als Wäsche anzusehen sind; sie gehören normalerweise zu Pos. 6304. 3) Wäsche für die Körperpflege, z. B. Gesichtstücher, Handtücher (auch Rollhandtücher), Badetücher, Strandtücher, Waschhandschuhe. 4) Küchenwäsche, z. B. Geschirrtücher. …

Pos. 6302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Hessischen Finanzgerichtes vom 7. Mai 1998 Az.: 7 K 3881/96 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Bei der Klägerin handelt es sich um ein Unternehmen, das die Herstellung und den Vertrieb von Bettwaren betreibt. Für ihr Unternehmen importiert sie aus ... die unter dem Namen „BETTY ALLERGUARD“ in den Handel gebrachten Erzeugnisse, die als Encasings bezeichnet werden. Diese Encasings dienen dazu, als Schutzbezüge über Matratzen, Kissen und das Steppbett gezogen zu werden. Sie sind aus einem speziellen Gewebe hergestellt, bei dem der Schussfaden aus 50 % Polyester und 50 % Nylon und der Kettfaden aus 100 % Polyester besteht. Diese synthetischen Chemiefasern werden in spezieller Webart verarbeitet, so dass eine besondere Dichtigkeit des Gewebes entsteht. Hierdurch werden Allergene ausgeschlossen (z.B. …

Kapitel 63

1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Frequently asked questions

What does customs tariff code 6302.91.00.90.0 cover?

Code 6302.91.00.90.0 covers Other, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

What is the duty rate for 6302.91.00.90.0?

The third-country duty rate for 6302.91.00.90.0 is 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for 6302.91.00.90.0?

The first six digits form the HS code: 630291. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

How many digits does 6302.91.00.90.0 have?

6302.91.00.90.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

Where does 6302.91.00.90.0 sit in the tariff?

6302.91.00.90.0 sits in this hierarchy: 63 OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS > 6302 Bed linen, table linen, toilet linen and kitchen linen > 630291 Of cotton > 63029100 andere, aus Baumwolle > 6302910090 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

Is there binding tariff information for 6302.91.00.90.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 6302.91.00.90.0, for example DEBTI41290/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

Does customs tariff code 6302.91.00.90.0 change?

6302.91.00.90.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Read more on classification

Classifying more than one product?

This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.