Zolltarifnummer 6302.91.00.90.0: Bettwäsche, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6302.91.00.90.0 steht für Bettwäsche, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6302.91.00.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6302.91.00.90.0
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
- 6302I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche
- 6302.91aus Baumwolle
- 6302.91.00andere, aus Baumwolle
- 6302.91.00.90andere
- 6302.91.00.90.0Bettwäsche, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6302.91.00.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Küchenwäsche, Foto siehe Anlage, - fünf Stück in einem Polybeutel verpackt, - jeweils rechteckig; in den Abmessungen (L x B) von ca. 71 , 5 cm x 51 , 5 cm, - aus ca. 0 , 6 mm dicken, einfarbigen Geweben (keine Frottierware) aus laut Antrag 100 % Baum- wolle, - an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - wird üblicherweise gewaschen, - dient laut Antrag als Geschirrtuch. "Küchenwäsche, aus Spinnstoffen, nicht aus Frottierware, aus Baumwolle, nicht nach dem Batik- Verfahren handbedruckt"
Küchenwäsche, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- 10 x 10 Stück in einem Karton in Folie verpackt, -- rechteckig; mit den Abmessungen von 70 cm x 50 cm, -- aus einem ca. 0,4 mm dicken, buntgewebten Gewebe (keine Frottierware) aus 80 % Baumwolle und 20 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- an einer Schmalseite mit einer angenähten Waschanleitung (sog. Waschetikett) versehen, -- an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - durch Säumen konfektioniert, - wird üblicherweise gewaschen. "Küchenwäsche aus Spinnstoffen, nicht aus Frottierware, aus Baumwolle, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"
Küchenwäsche, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- 28 x 10 Stück in einem Karton in Folie verpackt, -- rechteckig; mit den Abmessungen von 70 cm x 50 cm, -- aus einem ca. 0,4 mm dicken, buntgewebten Gewebe (keine Frottierware) aus 100 % Baumwolle, -- an einer Schmalseite mit einer angenähten Waschanleitung (sog. Waschetikett) versehen, -- an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, -- dient als Geschirrtuch, - durch Säumen konfektioniert, - wird üblicherweise gewaschen. "Küchenwäsche aus Spinnstoffen, nicht aus Frottierware, aus Baumwolle, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"
Küchenwäsche, Foto siehe Anlage, - laut Antrag zwölf Stück in vier verschiedenen Farben in einer "Mailorderbox" verpackt, - jeweils rechteckig; in den Abmessungen (L x B) von ca. 70 cm x 50 cm, - aus ca. 0,6 mm dicken, buntgewebten Geweben (keine Frottierware) aus laut Antrag 80 % Baum- wolle und 20 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (dadurch konfektioniert), - wird üblicherweise gewaschen, - dient laut Antrag als Geschirrtuch. "Küchenwäsche, aus Spinnstoffen, nicht aus Frottierware, aus Baumwolle, nicht nach dem Batik- Verfahren handbedruckt"
Es handelt sich um Wäsche zur Körperpflege, ein sog. Mulltuch ("Schmusetuch Träumli, Esel, Art. 3252000"), - aus ca. 0,6 mm dicken, maschinell bedruckten Doppelgeweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - quadratisch; in den Abmessungen von ca. 37 cm x 37 cm, - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - wird üblicherweise gewaschen, - zu verwenden als Spuck- oder Schmusetuch, somit keine Ware der Position 9619; wird z. B. über die Schulter einer das Baby haltenden Person gelegt und dient neben dem Schutz der Kleidung auch dazu, das Gesicht des Babys nach dem Aufstoßen (Spucken) zu säubern; stellt sich u. a. aufgrund des Materials nicht als Halstuch der Position 6214 bzw. als Ziertaschentuch der Position 6213 oder als anderes Bekleidungszubehör der Position 6217 dar. Das Mulltuch ist gemeinsam als Verkaufseinheit mit einem Spielzeugtier (DEBTI-2469/25-1) in einem bedruckten Schaukarton verpackt. Es liegt keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3b) vor, da die Waren nicht zur Ausübung eines gemeinsamen Bedarfs oder für die Ausübung einer spezifischen Tätigkeit zusammengestellt wurden. Die Ware ist zolltarifrechtlich als "Wäsche zur Körperpflege, aus Spinnstoffen, nicht aus Frottierware, aus Baumwolle, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt" einzureihen.
Küchenwäsche, sog. Geschirrhandtuch 2er Pack, Art.-Nr. 106173, Foto siehe Anlage, - rechteckig; mit den Abmessungen (L x B) von ca. 74 cm x 52 cm, - aus einem ca. 0,8 mm dicken, buntgewebten Gewebe (keine Frottierware) aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (dadurch konfektioniert), - wird üblicherweise gewaschen, - dient laut Antrag als Geschirrhandtuch. "Küchenwäsche, aus Spinnstoffen, nicht aus Frottierware, aus Baumwolle, nicht nach dem Batik- verfahren handbedruckt"
Küchenwäsche, sog. Küchentuch, Art.-Nr. 106227, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als 3er Pack (unterschiedlich bedruckt) verpackt, - die Ware wird durch ein Muster mit aufgedruckten Streifen und durch eine Abbildung des 3er Packs (alle drei augenscheinlich nicht im Batikverfahren handbedruckt) veranschaulicht, - rechteckig; mit den Abmessungen (L x B) von ca. 73 cm x 51 cm, - aus einem ca. 0,6 mm dicken, bedruckten Gewebe (keine Frottierware) aus laut Antrag 100 % Baum- wolle, - auf der Unterseite mit einem übereck angenähten Band als "Aufhängeschlaufe" versehen, - an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (dadurch konfektioniert), - wird üblicherweise gewaschen, - dient laut Antrag als Küchentuch. "Küchenwäsche, aus Spinnstoffen, nicht aus Frottierware, aus Baumwolle, nicht nach dem Batik- verfahren handbedruckt"
Fingerhitzeschutz, sog. Ofenhandschuh, Art.-Nr. 106223, Foto siehe Anlage, - laut Antrag im 2er Pack, - annähernd oval, eine stilisierte Zitrone darstellend, in den Abmessungen von ca. 23 cm x 18,5 cm, - doppelt gearbeitet, auf einer Seite mittig mit einer ca. 21 cm langen, schlitzförmigen Öffnung, sodass sich zwei Eingriffstaschen zur Aufnahme des oberen Teils der Finger bzw. des Daumens bilden, - dreilagig gearbeitet, durch Steppen abgeteilt, -- eine Seite mit einer Außenlage aus bedruckten (nicht nach dem Batikverfahren handbedruckt) Geweben, -- eine Seite mit einer Außenlage aus mit einem augenscheinlich metallisierten, silberfarbenen Aufstrich versehenen Gewebe (Meterware der Position 5907), -- beide Seiten mit einer Zwischenlage aus Wattierungsstoffen und einer Innenlage aus punktuell thermisch verfestigten Vliesstoffen der Position 5603 aus augenscheinlich synthetischen Chemie- fasern, - an den Rändern mit Streifen aus Geweben eingefasst, mit einer Aufhängeschlaufe und mit einem in den Rand eingenähten stilisierten Blatt versehen (jeweils aus den o. g. bedruckten Geweben), - alle Gewebe sind laut Antrag aus Baumwolle gefertigt, - durch Zusammennähen konfektioniert, - dient dem Hitzeschutz beim Berühren von z. B. heißem Kochgeschirr oder Backblechen in der Küche, - stellt sich aufgrund seiner Gesamtbeschaffenheit nicht als Handschuh dar, - wird üblicherweise gewaschen und stellt sich aufgrund der Verwendung als Küchenwäsche dar, - insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild bestimmen die die Schauseite bildenden Gewebe aus Baumwolle den Charakter der Ware. "Küchenwäsche (Fingerhitzeschutz), aus Spinnstoffen, nicht aus Frottierware, aus Baumwolle, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Unter Wäsche sind Waren zu verstehen, im Allgemeinen aus Baumwolle oder Leinen, jedoch auch aus Ramie, Hanf, Chemiefasern usw., die üblicherweise gewaschen werden. Dazu gehören: 1) Bettwäsche, z. B. Betttücher, Kopfkissenbezüge, Bezüge für Nackenrollen, Deckbettbezüge und Matratzenbezüge. 2) Tischwäsche, z. B. Tischdecken, Tischläufer, Auflegedecken, Tischservietten, Teeservietten, Taschen für Tischservietten, Unterlegdeckchen für Schüsseln und Gläser. Es ist zu beachten, dass bestimmte Waren dieser Art (z. B. Auflegedecken aus Spitze, Samt oder broschierten Geweben) nicht als Wäsche anzusehen sind; sie gehören normalerweise zu Pos. 6304. 3) Wäsche für die Körperpflege, z. B. Gesichtstücher, Handtücher (auch Rollhandtücher), Badetücher, Strandtücher, Waschhandschuhe. 4) Küchenwäsche, z. B. Geschirrtücher. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Hessischen Finanzgerichtes vom 7. Mai 1998 Az.: 7 K 3881/96 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Bei der Klägerin handelt es sich um ein Unternehmen, das die Herstellung und den Vertrieb von Bettwaren betreibt. Für ihr Unternehmen importiert sie aus ... die unter dem Namen „BETTY ALLERGUARD“ in den Handel gebrachten Erzeugnisse, die als Encasings bezeichnet werden. Diese Encasings dienen dazu, als Schutzbezüge über Matratzen, Kissen und das Steppbett gezogen zu werden. Sie sind aus einem speziellen Gewebe hergestellt, bei dem der Schussfaden aus 50 % Polyester und 50 % Nylon und der Kettfaden aus 100 % Polyester besteht. Diese synthetischen Chemiefasern werden in spezieller Webart verarbeitet, so dass eine besondere Dichtigkeit des Gewebes entsteht. Hierdurch werden Allergene ausgeschlossen (z.B. …
1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6302.91.00.90.0?
Die Zolltarifnummer 6302.91.00.90.0 umfasst Bettwäsche, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6302.91.00.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 6302.91.00.90.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6302.91.00.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630291. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6302.91.00.90.0?
6302.91.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6302.91.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
6302.91.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6302 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche > 630291 aus Baumwolle > 63029100 andere, aus Baumwolle > 6302910090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6302.91.00.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6302.91.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI41290/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6302.91.00.90.0?
Warennummer 6302.91.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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