Customs tariff code 6304.92.00.90.0: Other, andere
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 6304.92.00.90.0 covers Other, andere. The third-country duty rate is 12 %, plus import VAT.
6304.92.00.90.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 63. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 6304.92.00.90.0
- Third-country duty
- 12 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 63OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS
- 6304Other furnishing articles, excluding those of heading 9404
- 6304.92Not knitted or crocheted, of cotton
- 6304.92.00andere, aus Baumwolle (ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken)
- 6304.92.00.90Other
- 6304.92.00.90.0Other, andere
From HS code to customs tariff code 6304.92.00.90.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 12 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Wickelauflagenbezug, Foto siehe Anlage, - in einem bedruckten Pappkarton mit Sichtfenster verpackt, - annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken; flachliegend in den Abmessungen von laut Antrag 80 cm x 90 cm, auf der Rückseite mit einer ca. 49 cm x 41 cm großen Öffnung, - aus ca. 0,9 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - entlang der Öffnung mit einer Randeinfassung aus bedruckten Gewirken versehen, - mit einer mittels Druckknöpfen abtrennbaren, zweilagig gearbeiteten Auflage in den Abmes- sungen von ca. 64 cm x 51 cm: -- mit einer Außenlage aus ca. 2,1 mm dicken, einfarbigen Schlingengewirken aus laut Antrag 90 % Baumwolle und 10 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- mit einer Innenlage aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit Kunststoff (laut Antrag Polyurethan) überzogenen Schlingengewirken aus laut Antrag 80 % Baumwolle und 20 % Polyester, -- an den Rändern zusammengenäht, an drei Seiten mit einer Randeinfassung aus bedruckten Gewirken versehen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - nicht gepolstert (somit keine Ware der Position 9404), - wird als Bezug über eine sog. Wickelauflage gezogen und stellt sich nach der Materialbeschaf- fenheit, den Abmessungen und insbesondere nach dem Verwendungszweck als Ware zur Innen- ausstattung dar, - im Hinblick auf den Verwendungszweck und das äußere Erscheinungsbild sind die Gewebe und die Gewirke als gleichbedeutend anzusehen, im Hinblick auf den Umfang verleihen jedoch die Gewebe der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Ware zur Innenausstattung (Wickelauflagenbezug), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Geweben, aus Baumwolle, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"
Auflage für Wickelauflagenbezug, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Pappbanderole in einem Polybeutel verpackt, - annähernd rechteckig, mit teilweise abgerundeten Ecken; flachliegend in den Abmessungen von laut Antrag 63 cm x 52 cm, - zweilagig gearbeitet: -- mit einer Außenlage aus ca. 2,3 mm dicken, einfarbigen Schlingengeweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle -- mit einer Innenlage aus ca. 0,9 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit einer Folie aus Kunststoff (laut Antrag Polyurethan) laminierten Schlingengewirken aus laut Antrag 80 % Baumwolle und 20 % Polyester (synthetische Chemiefasen), - an den Rändern zusammengenäht, an drei Seiten mit einer Randeinfassung aus einfarbigen Geweben versehen, - in den Ecken mit Druckknöpfen zur Befestigung an einem dafür vorgesehenen Wickelauflagen- bezug (nicht Gegenstand der vZTA) ausgestattet, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - nicht gepolstert (somit keine Ware der Position 9404), - wird als Bezug auf eine sog. Wickelauflage gelegt und stellt sich nach der Materialbeschaffenheit, den Abmessungen und insbesondere nach dem Verwendungszweck als Ware zur Innenaus- stattung dar, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang verleihen die Gewebe der Ware ihren wesentlichen Charakter, daher keine Ware der Unterposition (HS) 6304 91. "Ware zur Innenausstattung (Auflage für Wickelauflagenbezug), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Geweben, aus Baumwolle, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"
Überwurf, sog. Überwurf für Sofa oder Bett, Art. 339771, Foto siehe Anlage, - mit einer umgebundenen Schleife mit aufgezogener, bedruckter Pappkarte versehen, - rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag 130 cm x 170 cm, - aus bis zu ca. 4 mm dicken, unterschiedlich strukturierten, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 88 % Baumwolle und 12 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an den Längsseiten durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, an den Schmalseiten mit geknoteten Fransen ausgestattet (somit konfektioniert), - auf der Schauseite mit zwei, jeweils über die gesamte Breite aufgenähten Borten mit geknoteten Fransen verziert, - aufgrund der Ausstattung keine Ware der Position 6301, - dient laut Antrag als Überwurf für ein Sofa oder Bett; aufgrund der Abmessungen kein Bettüberwurf der Unterposition (HS) 6304 19. "Andere Ware zur Innenausstattung (Überwurf), aus Geweben, aus Baumwolle, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"
Überwurf, sog. Sofaüberzug in grün, Artikelnummer: 106382, Foto siehe Anlage, - in einer bedruckten Pappbanderole verpackt, - rechteckig; laut Antrag in den Abmessungen von 210 cm x 275 cm, - aus einem ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Gewebe aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, damit konfektioniert, - dient laut Antrag als vielseitig verwendbarer Überwurf (bspw. für Sessel oder Sofas) oder als Tischdecke, - u. a. aufgrund der Abmessungen keine Decke der Position 6301 und kein Bettüberwurf der Unter- position (HS) 6304 19, - kann sowohl als Tischdecke als auch als Überwurf für Sitzmöbel verwendet werden, es handelt sich somit gleichermaßen um Tischwäsche der Unterposition (HS) 6302 51 als auch um eine andere Ware zur Innenausstattung i. S. d. Unterposition (HS) 6304 92; der Überwurf ist somit der von den gleicher- maßen in Betracht kommenden Unterpositionen (HS; 6302 51 und 6304 92) in dieser Nomenklatur zuletzt genannten Unterposition (HS) zuzuweisen. "Ware zur Innenausstattung (Überwurf), aus Geweben, aus Baumwolle, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"
Überwurf, sog. Sofaüberzug mit Muster, Artikelnummer: 106381, Foto siehe Anlage, - in einer bedruckten Pappbanderole verpackt, - rechteckig; laut Antrag in den Abmessungen von 210 cm x 275 cm, - aus einem ca. 0,3 mm dicken, bedrucken (nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt) Gewebe aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, damit konfektioniert, - dient laut Antrag als vielseitig verwendbarer Überwurf (bspw. für Sessel oder Sofas) oder als Tischdecke, - u. a. aufgrund der Abmessungen keine Decke der Position 6301 und kein Bettüberwurf der Unter- position (HS) 6304 19, - kann sowohl als Tischdecke als auch als Überwurf für Sitzmöbel verwendet werden, es handelt sich somit gleichermaßen um Tischwäsche der Unterposition (HS) 6302 51 als auch um eine andere Ware zur Innenausstattung i. S. d. Unterposition (HS) 6304 92; der Überwurf ist somit der von den gleicher- maßen in Betracht kommenden Unterpositionen (HS; 6302 51 und 6304 92) in dieser Nomenklatur zuletzt genannten Unterposition (HS) zuzuweisen. "Ware zur Innenausstattung (Überwurf), aus Geweben, aus Baumwolle, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"
Wickelauflagenüberzug, sog. große Wickelauflage, Art. 7412000, Foto siehe Anlage, - in einem Pappkarton mit Sichtfenster verpackt, - annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken; flachliegend laut Antrag in den Abmessungen von (L x B): 85 cm x 72 cm, auf der Rückseite mit einer ca. 54 cm x 44 cm großen Aussparung, - aus verschiedenen, ca. 1,9 mm dicken einfarbigen und buntgewebten Schlingengeweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - auf der Schauseite mit einem aufgestickten Motiv verziert, - am Rand zusammengenäht (u. a. somit konfektioniert), entlang der Aussparung mit einem schmalen Gewebeband eingefasst, - nicht gepolstert (somit keine Ware der Position 9404), - wird als Bezug über eine sog. Wickelauflage gezogen und stellt sich nach der Materialbeschaffenheit, den Abmessungen und insbesondere nach dem Verwendungszweck als Ware zur Innenausstattung dar. "Ware zur Innenausstattung (Wickelauflagenüberzug), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Geweben, aus Baumwolle, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"
Wickelauflagenbezug, Art. 7411873, Foto siehe Anlage, - in einem bedruckten Pappkarton mit Sichtfenster verpackt, - annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken; flachliegend in den Abmessungen von laut Antrag 80 cm x 90 cm, auf der Rückseite mit einer ca. 49 cm x 41 cm großen Öffnung, - aus ca. 0,9 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - entlang der Öffnung mit einer Randeinfassung aus bedruckten Gewirken versehen, - mit einer mittels Druckknöpfen abtrennbaren, zweilagig gearbeiteten Auflage in den Abmessungen von ca. 64 cm x 51 cm: -- mit einer Außenlage aus ca. 2,1 mm dicken, einfarbigen Schlingengewirken aus laut Antrag 90 % Baumwolle und 10 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- mit einer Innenlage aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit Kunststoff (laut Antrag Polyurethan) beschichteten Schlingengewirken aus laut Antrag 80 % Baumwolle und 20 % Polyester, -- an den Rändern zusammengenäht, an drei Seiten mit einer Randeinfassung aus bedruckten Gewirken versehen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - nicht gepolstert (somit keine Ware der Position 9404), - wird als Bezug über eine sog. Wickelauflage gezogen und stellt sich nach der Materialbeschaffenheit, den Abmessungen und insbesondere nach dem Verwendungszweck als Ware zur Innenausstattung dar, - im Hinblick auf den Verwendungszweck und das äußere Erscheinungsbild sind die Gewebe und die Gewirke als gleichbedeutend anzusehen, im Hinblick auf den Umfang verleihen jedoch die Gewebe der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Ware zur Innenausstattung (Wickelauflagenbezug), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Geweben, aus Baumwolle, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"
Wickelauflagenüberzug, sog. Wickelauflagenbezug, Art. 7411731, Foto siehe Anlage, - in einem Pappkarton mit Sichtfesnster verpackt, - annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken; flachliegend lt. Antrag in den Abmessungen von 90 cm x 80 cm, auf der Rückseite mit einer ca. 54 cm x 44 cm großen Öffnung, - aus verschiedenen ca. 1,9 mm dicken einfarbigen Schlingengeweben nach Art der Frottiergewebe aus lt. Antrag 100 % Baumwolle, - auf der Schauseite mit einer Stickerei verziert, - am Rand zusammengenäht (u. a. somit konfektioniert), entlang der Öffnung mit einem schmalen Gewe- beband eingefasst, - nicht gepolstert (somit keine Ware der Position 9404), - wird als Bezug über eine sog. Wickelauflage gezogen und stellt sich nach der Materialbeschaffenheit, den Abmessungen und insbesondere nach dem Verwendungszweck als Ware zur Innenausstattung dar. "Ware zur Innenausstattung (Wickelauflagenüberzug), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Geweben, aus Baumwolle, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"
Notes that govern this classification
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gegenstände zur Innenausstattung aus Spinnstoffen, ausgenommen Waren der vorhergehenden Positionen oder der Pos. 9404, für Wohnhäuser, öffentliche Gebäude, Theater, Kirchen usw. und ähnliche Waren zur Innenausstattung von Schiffen, Eisenbahnen, Flugzeugen, Wohnwagen, Autos und ähnlichen Beförderungsmitteln. Zu diesen Waren gehören Wandbehänge und Ausstattungen aus Spinnstoffen für Zeremonien (z. B. für Hochzeiten oder Begräbnisse); Moskitonetze oder Netze für Betten (einschließlich derjenigen, die in Unterpositionsanmerkung 1 zu Kapitel 63 genannt sind); Bettüberwürfe (andere als solche der Pos. 9404); Kissenbezüge, Schonbezüge für Möbel, Sesseldecken; Tischdecken (ausgenommen solche mit Merkmalen von Fußbodenbelägen – siehe Anm. …
Zu Unterposition 6304 92: 1. Gesteppte dekorative Kissenhülle („Sham“) aus einem gewebten Flächenerzeugnis aus Baumwolle, rechteckig (76 x 63 cm), bestehend aus einer gesteppten Vorderseite, einer Rückseite und dekorativen Rüschen. Die Vorderseite mit einer sichtbaren Außenseite aus Patchwork besteht aus einem gesteppten Erzeugnis aus einer Wattierungslage aus Polyester zwischen zwei Gewebelagen aus Baumwolle. Die Vorder- und die Rückseite sind so zusammengesetzt, dass eine Art Tasche entsteht und auf der Rückseite befindet sich eine Öffnung, die mit einem Reißverschluss versehen ist, um ein Kissen oder Polster einfügen zu können. Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 1 und 6.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 651/2007 der Kommission vom 8. Juni 2007 (ABL EU Nr. L 153, Seite 3) (RV L652/2007): 3. Ware aus Spinnstoffen zur Innenausstattung von Kraftfahrzeugen. Sie ist dazu bestimmt, auf Sitze von Kraftfahrzeugen gelegt zu werden und besteht aus einem mehrlagigen wattierten gesteppten Spinnstofferzeugnis mit Außenseiten aus einem Baumwollgewebe und einer Mittellage aus Vliesstoff, die als Polsterung dient. (Sitzbezug) (siehe Foto Nr. 642) Unterposition 6304 92 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6304 und 6304 92 00. Siehe die HS-Erläuterungen zu Position 6304, wonach Waren zur Innenausstattung Spinnstofferzeugnisse für Kraftfahrzeuge beinhalten. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 4. Juli 2006 Az.: 6 K 1952/04 Z Aus den Gründen: Tatbestand: Strittig ist die Tarifierung eines Kissenbezugs. Die Klägerin begehrte beim Beklagten die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft -vZTA- für die Einreihung eines als "pillow case …" bezeichneten Kissenbezugs von 41,7 mal 32,7 cm Größe aus 0,4 Millimeter dicken, einfarbig gelb-orangen Geweben aus 100%. Baumwolle, welcher durch Zusammennähen konfektioniert und an einer Längsseite mit einer gesäumten Öffnung zum Einstecken einer Kissenfüllung versehen ist, wobei an der Öffnung eine Lage des Stoffes ca. 10 cm 'nach innen umgeschlagen ist. Am Rand der umgeschlagenen Stofflage befindet sich, der Innenseite zugewandt, ein ca. 8 cm langer und 1 cm hoher, in blauer Farbe aufgedruckter Schriftzug. "…" mit entsprechendem Logo. …
Frequently asked questions
What does customs tariff code 6304.92.00.90.0 cover?
Code 6304.92.00.90.0 covers Other, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 6304.92.00.90.0?
The third-country duty rate for 6304.92.00.90.0 is 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 6304.92.00.90.0?
The first six digits form the HS code: 630492. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 6304.92.00.90.0 have?
6304.92.00.90.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 6304.92.00.90.0 sit in the tariff?
6304.92.00.90.0 sits in this hierarchy: 63 OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS > 6304 Other furnishing articles, excluding those of heading 9404 > 630492 Not knitted or crocheted, of cotton > 63049200 andere, aus Baumwolle (ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken) > 6304920090 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 6304.92.00.90.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 6304.92.00.90.0, for example DEBTI15004/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 6304.92.00.90.0 change?
6304.92.00.90.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.