Customs tariff code 6304.92.00.90: Not knitted or crocheted, Other
Reference data as at 10 October 2026
Customs tariff code 6304.92.00.90 covers Not knitted or crocheted, Other. The third-country duty rate is 12 %, plus import VAT.
6304.92.00.90 is a TARIC code in the EU customs tariff, in chapter 63. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.
- Customs code
- 6304.92.00.90
- Third-country duty
- 12 %
- Declarable
- No
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 63OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS
- 6304Other furnishing articles, excluding those of heading 9404
- 6304.92Not knitted or crocheted, of cotton
- 6304.92.00Not knitted or crocheted, of cotton
- 6304.92.00.90Not knitted or crocheted, Other
From HS code to customs tariff code 6304.92.00.90
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 12 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Official excerpts are reproduced in their original language.
Wickelauflagenüberzug, Foto siehe Anlage, - in einem Pappkarton mit Sichtfenster verpackt, - annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken; flachliegend laut Antrag in den Abmessungen von (L x B): 85 cm x 72 cm, auf der Rückseite mit einer ca. 44 cm x 44 cm großen Öffnung ge- arbeitet, - aus ca. 0 , 9 mm dicken, bedruckten Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - entlang der Öffnung mit einer Randeinfassung aus einfarbigen Geweben versehen, - mit einer mittels Druckknöpfen abtrennbaren, zweilagig gearbeiteten Auflage in den Abmes- sungen von ca. 65 cm x 51 cm: -- mit einer Außenlage aus ca. 2 , 1 mm dicken, einfarbigen Schlingengeweben aus laut Antrag 80 % Baumwolle und 20 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- mit einer Innenlage aus ca. 0 , 8 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit einer Folie aus Kunststoff (laut Antrag Polyurethan) laminierten Schlingengewirken aus laut Antrag 80 % Baumwolle und 20 % Polyester, -- an den Rändern zusammengenäht, an drei Seiten mit einer Randeinfassung aus einfarbigen Geweben versehen, -- mit einem aufgestickten Motiv verziert, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 9404, - wird als Bezug über eine sog. Wickelauflage gezogen und stellt sich nach der Materialbeschaf- fenheit, den Abmessungen und insbesondere nach dem Verwendungszweck als Ware zur Innen- ausstattung dar, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang verleihen die Gewebe der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Ware zur Innenausstattung (Wickelauflagenüberzug), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Geweben, aus Baumwolle, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"
Türstopper, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- annähernd zylinderförmig, mit einem Durchmesser von 16 cm und einer Höhe von 17 cm, -- aus verschiedenen einfarbigen Geweben aus 100 % Baumwolle, -- am oberen Abschluss mit einer Schlaufe aus Geweben, -- mit einem Aufdruck und aufgenähten, teilweise bedruckten Zuschnitten aus Geweben verziert, -- mit Sand und Spinnstoffen gefüllt, -- durch Zusammenfügen konfektioniert, -- ohne Hinweise auf Handarbeit, - soll als Türstopper verwendet werden, - u. a. aufgrund der Verwendung keine den Bettausstattungen ähnliche Ware der Position 9404, - kennzeichnet sich aufgrund der eindeutig raumbezogenen Funktion als Ware zur Innenaus- stattung. "Andere Ware zur Innenausstattung (Türstopper), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Geweben, aus Baumwolle, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"
Zierkissen, sog. Makramee-Kissen, Foto siehe Anlage, - zusammengesetzte Ware, bestehend aus einer Zierkissenhülle und einem Kissen, - in einem Polybeutel verpackt, - Zierkissenhülle: -- in quadratischer Form, mit den Abmessungen von laut Antrag 43 cm x 43 cm, -- mit einer Rückseite aus ca. 0,8 mm dicken und einer Schauseite aus ca. 3,8 mm dicken, einfarbigen, im mittleren Bereich mit einem Flor versehenen Geweben, -- auf der Schauseite mit musterbildend eingearbeiteten Streifen aus Gewirken und geknüpften Fransen verziert, -- alle textilen Erzeugnisse bestehen aus laut Antrag 100 % Baumwolle, -- auf der Rückseite mit einer Öffnung mit Reißverschluss zum Einstecken einer Kissenfüllung, -- durch Zusammennähen konfektioniert, -- ohne Polsterung oder Füllung, somit keine Ware der Position 9404, -- kennzeichnet sich insbesondere aufgrund der auftragenden Verzierungen und seiner dekorativen Wirkung als Zierkissenbezug (somit keine Bettwäsche der Position 6302), - Kissen: -- in quadratischer Form, mit den Abmessungen von ca. 40 cm x 40 cm, -- mit einer Hülle aus augenscheinlich Vliesstoff und einer Füllung aus Wattierungsstoff, -- beide Erzeugnisse bestehen aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), - im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild (Zierwirkung) sowie den Wert verleiht die Zierkissen- hülle der zusammengesetzten Ware ihren wesentlichen Charakter. "Andere Ware zur Innenausstattung (Zierkissen), keine Ware der Position 9404, aus Spinnstoffen, nicht aus Gewirken oder Gestricken, aus Baumwolle, nicht nach dem Batikverfahren handbedruckt"
Zierkissen, sog. Makramee-Kissen, Foto siehe Anlage, - in quadratischer Form, mit den Abmessungen von 43 cm x 43 cm, - mit einer äußeren Hülle aus 0,7 mm dicken, einfarbigen Geweben und mit einer Füllung aus Wattierungsstoff, - auf der Schauseite aus einem in Makramee-Technik (durch Knoten) hergestellten Zierelement aus ca. 4 mm dicken Garnen, - alle Flächenerzeugnisse bestehen aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ist aufgrund der stark auftragenden Verzierungen nicht zum Betten eines Körperteils geeignet, u. a. somit keine Ware der Position 9404, - stellt sich insbesondere aufgrund des in Makramee-Technik hergestellten Flächenerzeugnisses und seiner dekorativen Wirkung als Zierkissen dar; kennzeichnet sich aufgrund seiner raumbezogenen Funktion als Ware zur Innenausstattung. "Andere Ware zur Innenausstattung (Zierkissen), keine Ware der Position 9404, aus Spinnstoffen, nicht aus Gewirken oder Gestricken, aus Baumwolle, nicht nach dem Batikverfahren handbedruckt"
Sitzkissenhülle, sog. COVERS für Sitzkissen für die Meditationspraxis, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- der Form eines halbmondförmigen Keilkissens angepasst gearbeitet, in den max. Abmessungen (L x B x H) von ca. 45 cm x 20 cm x 12 cm, -- aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Geweben aus 100 % Baumwolle, -- mittig auf der Unterseite mit einem über die Längsseite reichenden, ca. 40 cm langen Reißverschluss zum Einstecken eines Kissens, -- an der hochragenden Seite mittig mit einem angenähten, ca. 6 cm breiten, doppelt gearbeiteten Griff aus den oben genannten Geweben; mit einem aufgestickten Logo verziert, - u. a. durch Zusammmenfügen konfektioniert, - laut Antrag ohne Polsterung oder Füllung, somit keine Ware der Position 9404, - kein Teil eines Sitzmöbels der Position 9401, u. a. da sich das gefüllte Sitzkissen nicht als Möbel darstellt, - soll als Bezug über ein auf den Boden zu legendes Sitzkissen gezogen werden, somit keine Bettwäsche der Position 6302, - kennzeichnet sich nach dem Verwendungszweck als Ware zur Innenausstattung. "Andere Ware zur Innenausstattung (Sitzkissenhülle) aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Geweben, aus Baumwolle, nicht nach dem Batikverfahren handbedruckt"
Article confectionné, de type article d’ameublement, se présentant sous la forme d’une embrasse pour rideau, composée d’un cordon majoritairement en coton (80% coton et 20% polyester), comportant à ses extrémités des glands de passementerie. Ces extrémités sont nouées, et forme un lien de passementerie destiné à relever ou maintenir un rideau.
Article d’ameublement, confectionné, de type embrasse de rideau à embouts aimantés, se présentant sous la forme d’un cordon constitué de coton et composé de trois cordelettes enlacées, de différents coloris.
Article d’ameublement, de type housse de coussin d’allaitement, en tissu de coton, s'ouvrant partiellement au moyen d'une fermeture à glissière pour permettre l'introduction du coussin.
Notes that govern this classification
Official excerpts are reproduced in their original language.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gegenstände zur Innenausstattung aus Spinnstoffen, ausgenommen Waren der vorhergehenden Positionen oder der Pos. 9404, für Wohnhäuser, öffentliche Gebäude, Theater, Kirchen usw. und ähnliche Waren zur Innenausstattung von Schiffen, Eisenbahnen, Flugzeugen, Wohnwagen, Autos und ähnlichen Beförderungsmitteln. Zu diesen Waren gehören Wandbehänge und Ausstattungen aus Spinnstoffen für Zeremonien (z. B. für Hochzeiten oder Begräbnisse); Moskitonetze oder Netze für Betten (einschließlich derjenigen, die in Unterpositionsanmerkung 1 zu Kapitel 63 genannt sind); Bettüberwürfe (andere als solche der Pos. 9404); Kissenbezüge, Schonbezüge für Möbel, Sesseldecken; Tischdecken (ausgenommen solche mit Merkmalen von Fußbodenbelägen – siehe Anm. …
Zu Unterposition 6304 92: 1. Gesteppte dekorative Kissenhülle („Sham“) aus einem gewebten Flächenerzeugnis aus Baumwolle, rechteckig (76 x 63 cm), bestehend aus einer gesteppten Vorderseite, einer Rückseite und dekorativen Rüschen. Die Vorderseite mit einer sichtbaren Außenseite aus Patchwork besteht aus einem gesteppten Erzeugnis aus einer Wattierungslage aus Polyester zwischen zwei Gewebelagen aus Baumwolle. Die Vorder- und die Rückseite sind so zusammengesetzt, dass eine Art Tasche entsteht und auf der Rückseite befindet sich eine Öffnung, die mit einem Reißverschluss versehen ist, um ein Kissen oder Polster einfügen zu können. Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 1 und 6.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 651/2007 der Kommission vom 8. Juni 2007 (ABL EU Nr. L 153, Seite 3) (RV L652/2007): 3. Ware aus Spinnstoffen zur Innenausstattung von Kraftfahrzeugen. Sie ist dazu bestimmt, auf Sitze von Kraftfahrzeugen gelegt zu werden und besteht aus einem mehrlagigen wattierten gesteppten Spinnstofferzeugnis mit Außenseiten aus einem Baumwollgewebe und einer Mittellage aus Vliesstoff, die als Polsterung dient. (Sitzbezug) (siehe Foto Nr. 642) Unterposition 6304 92 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6304 und 6304 92 00. Siehe die HS-Erläuterungen zu Position 6304, wonach Waren zur Innenausstattung Spinnstofferzeugnisse für Kraftfahrzeuge beinhalten. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 4. Juli 2006 Az.: 6 K 1952/04 Z Aus den Gründen: Tatbestand: Strittig ist die Tarifierung eines Kissenbezugs. Die Klägerin begehrte beim Beklagten die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft -vZTA- für die Einreihung eines als "pillow case …" bezeichneten Kissenbezugs von 41,7 mal 32,7 cm Größe aus 0,4 Millimeter dicken, einfarbig gelb-orangen Geweben aus 100%. Baumwolle, welcher durch Zusammennähen konfektioniert und an einer Längsseite mit einer gesäumten Öffnung zum Einstecken einer Kissenfüllung versehen ist, wobei an der Öffnung eine Lage des Stoffes ca. 10 cm 'nach innen umgeschlagen ist. Am Rand der umgeschlagenen Stofflage befindet sich, der Innenseite zugewandt, ein ca. 8 cm langer und 1 cm hoher, in blauer Farbe aufgedruckter Schriftzug. "…" mit entsprechendem Logo. …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What does customs tariff code 6304.92.00.90 cover?
Code 6304.92.00.90 covers Not knitted or crocheted, Other. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 6304.92.00.90?
The third-country duty rate for 6304.92.00.90 is 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 6304.92.00.90?
The first six digits form the HS code: 630492. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 6304.92.00.90 have?
6304.92.00.90 has ten digits and carries the EU measures held in TARIC. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 6304.92.00.90 sit in the tariff?
6304.92.00.90 sits in this hierarchy: 63 OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS > 6304 Other furnishing articles, excluding those of heading 9404 > 630492 Not knitted or crocheted, of cotton > 63049200 Not knitted or crocheted, of cotton. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 6304.92.00.90?
Yes. The EBTI database holds decisions on 6304.92.00.90, for example DEBTI24391/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 6304.92.00.90 change?
6304.92.00.90 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.