Customs tariff code

Customs tariff code 6304.93.00.90.0: Other, andere

Reference data as at 1 July 2026

Customs tariff code 6304.93.00.90.0 covers Other, andere. The third-country duty rate is 12 %, plus import VAT.

6304.93.00.90.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 63. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.

This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.

Customs code
6304.93.00.90.0
Third-country duty
12 %
Declarable
Yes
Binding rulings
8

Where this code sits in the tariff

  1. 63OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS
  2. 6304Other furnishing articles, excluding those of heading 9404
  3. 6304.93Not knitted or crocheted, of synthetic fibres
  4. 6304.93.00andere, aus synthetischen Chemiefasern (ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken)
  5. 6304.93.00.90Other
  6. 6304.93.00.90.0Other, andere

From HS code to customs tariff code 6304.93.00.90.0

HS code6304.936 digits, uniform worldwide
CN code6304.93.008 digits, EU Combined Nomenclature
TARIC code6304.93.00.9010 digits, carries the EU measures
Commodity code6304.93.00.90.011 digits, used on a German import declaration

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty12 %MFN
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkiye0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries…0 %Tariff preference
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
OCTs (Overseas Countries and Territories)0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Binding tariff information for this code

DEBTI32549/25-1Issued by DEValid until 2028-10-05

Platzmatte, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in verschiedenen Designs, - rund, mit einem Durchmesser von laut Antrag 38 cm (in anderer als quadratischer oder recht- eckiger Form zugeschnitten, somit konfektioniert), - aus einem einfarbigen, bedruckten Gewebe der Position 5903, aus Garnen aus synthetischen Chemiefasern, die augenscheinlich vor dem Weben mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff (laut Antrag Polyvinylchlorid) ummantelt (überzogen) wurden (Garne der Position 5604), somit keine Ware der Position 3924, - dient als Untersetzer z. B. für Gläser oder Teller bei Tisch; wird insbesondere wegen des Materials üblicherweise nicht gewaschen und kennzeichnet sich aufgrund des Verwendungszwecks und der Ausstattung als Ware zur Innenausstattung, somit keine Tischwäsche der Position 6302, - erfüllt u. a. aufgrund des eigenen Gebrauchswertes nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 9505. "Andere Ware zur Innenausstattung (Platzmatte) aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI31620/25-1Issued by DEValid until 2028-09-25

Sofaschoner, Foto siehe Anlage, - in einer bedruckten Pappbanderole verpackt, - kreuzförmig, als Sofaschoner gearbeitet; in den max. Abmessungen von laut Antrag ca. 224 cm x 179 cm, - aus einem zweilagigen Textillaminat mit einer Außenlage (Schauseite) aus getufteten Spinn- stofferzeugnissen der Position 5802 und einer Innenlage (Rückseite) aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an den Rändern mit schmalen Streifen aus Geweben eingefasst, - durch Zusammennähen konfektioniert, - dient dem Schutz des Sitzmöbels vor Schmutz und Flecken, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Positionen 9401 oder 9404. "Andere Ware zur Innenausstattung (Sofaschoner), aus Spinnstoffen, keine Ware der Posi- tion 9404, andere als in der Unterposition (HS) 6304 91 genannte, aus synthetischen Chemie- fasern, andere als im TARIC-Code 6304 9300 10 genannte"

DEBTI28453/25-1Issued by DEValid until 2028-09-25

Sofaschoner, Foto siehe Anlage, - in einer bedruckten Pappbanderole verpackt, - kreuzförmig, als Sofaschoner gearbeitet; in den max. Abmessungen von laut Antrag ca. 224 cm x 179 cm, - aus dreilagigen, punktuell thermisch abgeteilten Verbunderzeugnissen der Position 5811, mit einer Außenlage (Schauseite) aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), einer Zwischenlage aus Wattierungsstoff und einer Innenlage (Rückseite) aus Vliesstoffen aus laut Antrag 100 % Polypropylen (synthetische Chemiefasern); insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild (Schauseite) bestimmen die Gewebe den wesentlichen Charakter des Verbunderzeugnisses, - an den Rändern mit schmalen Streifen aus Geweben eingefasst, - durch Zusammennähen konfektioniert, - dient dem Schutz des Sitzmöbels vor Schmutz und Flecken, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Positionen 9401 oder 9404. "Andere Ware zur Innenausstattung (Sofaschoner) aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI31617/25-1Issued by DEValid until 2028-09-25

Sesselschoner, Foto siehe Anlage, - kreuzförmig, als Sesselschoner gearbeitet; in den max. Abmessungen von laut Antrag ca. 165 cm x 179 cm, - aus einem zweilagigen Textillaminat mit einer Außenlage (Schauseite) aus getufteten Spinn- stofferzeugnissen der Position 5802 und einer Innenlage (Rückseite) aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an den Rändern mit schmalen Streifen aus Geweben eingefasst, - durch Zusammennähen konfektioniert, - dient dem Schutz des Sitzmöbels vor Schmutz und Flecken, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Positionen 9401 oder 9404. "Andere Ware zur Innenausstattung (Sesselschoner), aus Spinnstoffen, keine Ware der Posi- tion 9404, andere als in der Unterposition (HS) 6304 91 genannte, aus synthetischen Chemie- fasern, andere als im TARIC-Code 6304 9300 10 genannte"

DEBTI31618/25-1Issued by DEValid until 2028-09-25

Sofaschoner, Foto siehe Anlage, - in einer bedruckten Pappbanderole verpackt, - kreuzförmig, als Sofaschoner gearbeitet; in den max. Abmessungen von laut Antrag ca. 280 cm x 179 cm, - aus einem zweilagigen Textillaminat mit einer Außenlage (Schauseite) aus getufteten Spinn- stofferzeugnissen der Position 5802 und einer Innenlage (Rückseite) aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an den Rändern mit schmalen Streifen aus Geweben eingefasst, - durch Zusammennähen konfektioniert, - dient dem Schutz des Sitzmöbels vor Schmutz und Flecken, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Positionen 9401 oder 9404. "Andere Ware zur Innenausstattung (Sofaschoner), aus Spinnstoffen, keine Ware der Posi- tion 9404, andere als in der Unterposition (HS) 6304 91 genannte, aus synthetischen Chemie- fasern, andere als im TARIC-Code 6304 9300 10 genannte"

DEBTI28484/25-1Issued by DEValid until 2028-09-25

Sesselschoner, Foto siehe Anlage, - kreuzförmig, als Sesselschoner gearbeitet; in den max. Abmessungen von ca. 180 cm x 164 cm, - aus dreilagigen, punktuell thermisch abgeteilten Verbunderzeugnissen der Position 5811, mit einer Außenlage (Schauseite) aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthe- tische Chemiefasern), einer Zwischenlage aus Wattierungsstoff und einer Innenlage (Rückseite) aus Vliesstoffen aus laut Antrag 100 % Polypropylen (synthetische Chemiefasern); insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild (Schauseite) bestimmen die Gewebe den wesent- lichen Charakter des Verbunderzeugnisses, - an den Rändern mit schmalen Streifen aus Geweben eingefasst, - durch Zusammennähen konfektioniert, - dient dem Schutz des Sitzmöbels vor Schmutz und Flecken, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Positionen 9401 oder 9404. "Andere Ware zur Innenausstattung (Sesselschoner) aus Spinnstoffen, keine Ware der Posi- tion 9404, aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI28485/25-1Issued by DEValid until 2028-08-25

Sofaschoner, Foto siehe Anlage, - kreuzförmig, als Sofaschoner gearbeitet; in den max. Abmessungen von ca. 220 cm x 180 cm, - aus dreilagigen, punktuell thermisch abgeteilten Verbunderzeugnissen der Position 5811, mit einer Außenlage (Schauseite) aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), einer Zwischenlage aus Wattierungsstoff und einer Innenlage (Rückseite) aus Vliesstoffen aus laut Antrag 100 % Polypropylen (synthetische Chemiefasern); insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild (Schauseite) bestimmen die Gewebe den wesentlichen Charakter des Verbunderzeugnisses, - an den Rändern mit schmalen Streifen aus Geweben eingefasst, - durch Zusammennähen konfektioniert, - dient dem Schutz des Sitzmöbels vor Schmutz und Flecken, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 9401 oder 9404. "Andere Ware zur Innenausstattung (Sofaschoner) aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI28491/25-1Issued by DEValid until 2028-08-25

Sofaschoner, Foto siehe Anlage, - kreuzförmig, als Sofaschoner gearbeitet; in den max. Abmessungen von ca. 278 cm x 180 cm, - aus dreilagigen, punktuell thermisch abgeteilten Verbunderzeugnissen der Position 5811, mit einer Außenlage (Schauseite) aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), einer Zwischenlage aus Wattierungsstoff und einer Innenlage (Rückseite) aus Vliesstoffen aus laut Antrag 100 % Polypropylen (synthetische Chemiefasern); insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild (Schauseite) bestimmen die Gewebe den wesentlichen Charakter des Verbunderzeugnisses, - an den Rändern mit schmalen Streifen aus Geweben eingefasst, - durch Zusammennähen konfektioniert, - dient dem Schutz des Sitzmöbels vor Schmutz und Flecken, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 9401 oder 9404. "Andere Ware zur Innenausstattung (Sofaschoner) aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern"

Notes that govern this classification

Pos. 6304

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gegenstände zur Innenausstattung aus Spinnstoffen, ausgenommen Waren der vorhergehenden Positionen oder der Pos. 9404, für Wohnhäuser, öffentliche Gebäude, Theater, Kirchen usw. und ähnliche Waren zur Innenausstattung von Schiffen, Eisenbahnen, Flugzeugen, Wohnwagen, Autos und ähnlichen Beförderungsmitteln. Zu diesen Waren gehören Wandbehänge und Ausstattungen aus Spinnstoffen für Zeremonien (z. B. für Hochzeiten oder Begräbnisse); Moskitonetze oder Netze für Betten (einschließlich derjenigen, die in Unterpositionsanmerkung 1 zu Kapitel 63 genannt sind); Bettüberwürfe (andere als solche der Pos. 9404); Kissenbezüge, Schonbezüge für Möbel, Sesseldecken; Tischdecken (ausgenommen solche mit Merkmalen von Fußbodenbelägen – siehe Anm. …

Pos. 6304

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 651/2007 der Kommission vom 8. Juni 2007 (ABL EU Nr. L 153, Seite 3) (RV L652/2007): 3. Ware aus Spinnstoffen zur Innenausstattung von Kraftfahrzeugen. Sie ist dazu bestimmt, auf Sitze von Kraftfahrzeugen gelegt zu werden und besteht aus einem mehrlagigen wattierten gesteppten Spinnstofferzeugnis mit Außenseiten aus einem Baumwollgewebe und einer Mittellage aus Vliesstoff, die als Polsterung dient. (Sitzbezug) (siehe Foto Nr. 642) Unterposition 6304 92 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6304 und 6304 92 00. Siehe die HS-Erläuterungen zu Position 6304, wonach Waren zur Innenausstattung Spinnstofferzeugnisse für Kraftfahrzeuge beinhalten. …

Pos. 6304

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 4. Juli 2006 Az.: 6 K 1952/04 Z Aus den Gründen: Tatbestand: Strittig ist die Tarifierung eines Kissenbezugs. Die Klägerin begehrte beim Beklagten die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft -vZTA- für die Einreihung eines als "pillow case …" bezeichneten Kissenbezugs von 41,7 mal 32,7 cm Größe aus 0,4 Millimeter dicken, einfarbig gelb-orangen Geweben aus 100%. Baumwolle, welcher durch Zusammennähen konfektioniert und an einer Längsseite mit einer gesäumten Öffnung zum Einstecken einer Kissenfüllung versehen ist, wobei an der Öffnung eine Lage des Stoffes ca. 10 cm 'nach innen umgeschlagen ist. Am Rand der umgeschlagenen Stofflage befindet sich, der Innenseite zugewandt, ein ca. 8 cm langer und 1 cm hoher, in blauer Farbe aufgedruckter Schriftzug. "…" mit entsprechendem Logo. …

Pos. 6304

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Die hierher gehörenden Kissenbezüge zur Innenausstattung kennzeichnen sich dadurch, dass sie in der räumlichen Umgebung, in der sie verwendet werden, eine dekorative Wirkung entfalten, die so erheblich ist, dass eine gegebenenfalls mögliche weitere Verwendung als Bettwäsche zurücktritt (Zierkissenbezüge). Anhaltspunkte dafür, dass es sich um Kissenbezüge dieser Position handelt, können eines oder mehrere der folgenden Merkmale sein: - grob strukturierte, feste (steife) oder sehr feine, empfindliche Gewebe oder Gewirke/Gestricke des Kissenbezugs, - Stickereien (z. B. …

Frequently asked questions

What does customs tariff code 6304.93.00.90.0 cover?

Code 6304.93.00.90.0 covers Other, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

What is the duty rate for 6304.93.00.90.0?

The third-country duty rate for 6304.93.00.90.0 is 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for 6304.93.00.90.0?

The first six digits form the HS code: 630493. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

How many digits does 6304.93.00.90.0 have?

6304.93.00.90.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

Where does 6304.93.00.90.0 sit in the tariff?

6304.93.00.90.0 sits in this hierarchy: 63 OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS > 6304 Other furnishing articles, excluding those of heading 9404 > 630493 Not knitted or crocheted, of synthetic fibres > 63049300 andere, aus synthetischen Chemiefasern (ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken) > 6304930090 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

Is there binding tariff information for 6304.93.00.90.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 6304.93.00.90.0, for example DEBTI32549/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

Does customs tariff code 6304.93.00.90.0 change?

6304.93.00.90.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Read more on classification

Classifying more than one product?

This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.