Customs tariff code 6307.90.91.00.0: Of felt, andere, aus Filz
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 6307.90.91.00.0 covers Of felt, andere, aus Filz. The third-country duty rate is 6.3 %, plus import VAT.
6307.90.91.00.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 63. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 6307.90.91.00.0
- Third-country duty
- 6.3 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 63OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS
- 6307Other made-up articles, including dress patterns
- 6307.90Other
- 6307.90.91Of felt
- 6307.90.91.00.0Of felt, andere, aus Filz
From HS code to customs tariff code 6307.90.91.00.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 6.3 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Winterschutzmatte, Foto siehe Anlage, - an einem Pappaufhänger befestigt, - rund (somit konfektioniert); - laut Untersuchungsergebnis aus genadeltem Wollfilz aus Schafswolle, - mit einem Einschnitt vom Rand bis zur Mitte und in der Mitte mit weiteren sternförmigen Einschnitten, - dient insbesondere zum Abdecken der Erde von Topf- und Kübelpflanzen als Schutz vor Austrocknung und Unkraut. "Andere konfektionierte Ware (Winterschutzmatte), aus Spinnstoffen, aus Filz"
Wärmeunterbett, Foto siehe Anlage, - mit einer Bedienungsanleitung in einem Polybeutel und einem bedruckten Pappkarton verpackt, - annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken, laut Antrag in den Abmessungen (L x B ) von 150 cm x 80 cm, - aus zwei punktuell thermisch verbundenen Lagen aus laut Untersuchungsergebnis Nadelfilz, - mit einem integrierten, elektrischen Heizeinsatz mit einem abnehmbaren Netzteil (laut Antrag: 220 bis 240 V, 55-60 W) mit Schieberegler zum Einstellen von drei Heizstufen, - in einer Ecke mit einer Anschlussbuchse für das Netzteil, - an den mit einer Randeinfassung aus Gewirken versehenen Rändern mit vier diagonal über die Ecken angenähten, sog. Gummibändern aus Geweben zur Fixierung an der Matratze, - alle Flächenerzeugnisse bestehen aus Spinnstoffen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - wird als Heizdecke mit elektrischer Heizvorrichtung nicht vom Warenkreis des Kapitels 85 erfasst, - ohne Füllung oder Polsterlage, damit keine Ware der Position 9404, - aufgrund des Verwendungszwecks (Wärmeunterbett) keine Decke der Position 6301, - ohne raumbezogene Funktion, damit keine Ware zur Innenausstattung der Position 6304. "Andere konfektionierte Ware (Wärmeunterbett) aus Spinnstoffen, aus Filz"
Hängedekoration, Foto siehe Anlage, - in einem bedruckten Pappkarton verpackt, - schirmförmig; in den Abmessungen von laut Antrag 43 cm x 42 cm, - mit zwei über Kreuz gelegten Bögen aus Holz, durch die mittig ein ca. 47 cm langes Garn aus laut Antrag Baumwolle geführt ist; ein Ende ist zu einer Schlaufe gelegt und bildet die Aufhänge- vorrichtung, durch die zusätzlich eine Holzkugel gefädelt ist, - an jedem Bogenende mit einem ca. 24 cm langen Garn ausgestattet, - alle Garne sind jeweils mit einem aufgefädelten stilisierten Stern von ca. 4,5 cm x 4,5 cm und fünf bzw. sechs aufgefädelten Kugeln mit einem Durchmesser von ca. 2 cm, 2,5 cm und 3 cm aus augenscheinlich Filz aus laut Antrag Wolle gearbeitet, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne raumbezogene Funktion, somit keine Ware zur Innenausstattung, - stellt sich nicht als Spielzeug der Position 9503 dar, - im Hinblick auf die Verwendung als Dekorationsartikel sind das Holz und die Sterne bzw. Kugeln aus Filz gleichermaßen von Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf die Menge verleihen jedoch die Elemente aus Filz der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Andere konfektionierte Ware (Hängedekoration) aus Spinnstoffen, aus Filz"
Farbsortierspiel, Foto siehe Anlage, - in einem bedruckten Pappkarton verpackt, - Warenzusammenstellung, bestehend aus: -- sechs Filzschalen aus Wolle in den Abmessungen (D x H) von laut Antrag ca. 12 cm x 6 cm, -- 21 Filzkugeln aus Wolle in unterschiedlichen Durchmessern (laut Antrag ca. 3 cm - 6 cm), -- einem Löffel mit einer Länge von laut Antrag 21 cm und einer Zange mit einer Länge von laut Antrag 20 cm, beide aus Holz, - durch Verfilzen der Wolle abgepasst hergestellt (somit konfektioniert; damit keine Ware der Position 5602), - dienen laut Antrag für Lernspiele, - nach objektiver Beschaffenheit nicht im Wesentlichen zur spielerischen Unterhaltung bestimmt, damit keine Ware der Position 9503, - die Filzelemente bestimmen insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Andere konfektionierte Waren (Farbsortierspiel), aus Spinnstoffen, aus Filz"
Winterschutzmatte, sog. Winterschutz SCHAFWOLL-Disc, Foto siehe Anlage, - an einem Pappaufhänger befestigt, - rund (somit konfektioniert); mit einem Durchmesser von laut Antrag 25 cm, - laut Untersuchungsergebnis aus genadeltem Wollfilz aus Schafswolle, - mit einem Einschnitt vom Rand bis zur Mitte und in der Mitte mit weiteren sternförmigen Einschnitten, - dient insbesondere zum Abdecken der Erde von Bäumen, Topf- und Kübelpflanzen als Schutz vor Austrocknung und Frost. "Andere konfektionierte Ware (Winterschutzmatte), aus Spinnstoffen, aus Filz"
Stapelsteine, sog. Findlinge, Art. 58345, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus zwei Stapelsteinen aus Spinnstoffen und zwei Stapelsteinen aus Holz; zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt und in einem bedruckten Papp- karton für den Einzelverkauf aufgemacht, - jeweils von annähernd ellipsoider Form; in verschiedenen Größen, - zwei Stück (mit Durchmessern von ca. 9 cm und 12,5 cm) aus laut Untersuchungsergebnis Filz aus laut Antrag Wolle; mit Wattierungsstoff gefüllt; durch Zusammenfügen konfektioniert, - zwei Stück (mit Durchmessern von ca. 6 cm und 10 cm) aus Holz, - dient laut Antrag der spielerischen Betätigung; stellt sich aufgrund der neutralen Form jedoch nicht als Spielzeug der Position 9503 dar, - ohne raumbezogene Funktion, somit keine Ware der Position 6304, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang verleihen die Stapelsteine aus Filz gegenüber den Steinen aus Holz der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter. "Andere konfektionierte Waren (Stapelsteine), aus Spinnstoffen, aus Filz"
Matratzenunterlage, sog. Rutschfester Lattenrostschutz, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - von nahezu rechteckiger Form mit leicht abgerundeten Ecken, in den Abmessungen (L x B) von ca. 200 cm x 159,5 cm, - aus einem ca. 2 mm dicken, einseitig punktuell rutschhemmend bedruckten, laut Untersuchungs- ergebnis Nadelfilz aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag: 100 % Polyester), - an den Rändern mit einem Gewebestreifen eingefasst (somit konfektioniert), - wird zwischen die Matratze und das Rückenteil eines Lattenrostes gelegt, - erfüllt nicht die Merkmale zur Einreihung als Bettwäsche, somit keine Ware der Position 6302, - ist bei bestimmungsgemäßer Verwendung in der räumlichen Umgebung nicht sichtbar, u. a. somit keine Ware zur Innenausstattung, - ohne Polsterung oder Füllung, u. a. somit keine den Bettausstattungen ähnliche Ware der Position 9404. "Andere konfektionierte Ware (Matratzenunterlage) aus Spinnstoffen, aus Filz"
Winterschutzmatte, sog. Winterschutz ISO-Scheibe JUTEFILZ, Foto siehe Anlage, - an einem bedruckten Pappaufhänger befestigt, - kreisförmig (somit konfektioniert und keine Ware des Kapitels 56), mit einem Durchmesser von laut Antrag 25 cm, - aus Nadelfilz aus Bastfasern des Kapitels 53 (laut Antrag Jute), - mit einem Einschnitt vom Rand bis zur Mitte, - dient laut Antrag dem Schutz der Wurzelballen vor dem Austrocknen sowie der Isolation gegen die Kälte. "Andere konfektionierte Ware (Winterschutzmatte), aus Spinnstoffen, aus Filz"
Notes that govern this classification
Zu Unterpositionen 6307 90 10, 6307 90 91 und 6307 90 98 Hierher gehören auch Waren aus Spinnstoffen in Form von Körben oder Höhlen für Tiere oder ähnliche Waren, die dazu bestimmt sind, dass sich Tiere darin oder darauf ausruhen, auch mit einem herausnehmbaren Kissen/einer herausnehmbaren Matratze oder einem gepolsterten Boden usw.. Getrennt gestellte Kissen und Decken sind jedoch im Allgemeinen nicht als für Tiere bestimmt erkennbar (Position 9404 oder 6301 usw.). (Siehe auch die KN-Erläuterungen zu Position 9404). Beispiele für einige dieser Waren: 1) Waren mit wattiertem/gepolstertem Boden: (siehe auch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 349/2014 der Kommission vom 3. April 2014 (ABl. L 104 vom 8.4.2014, S. 1).) 2) Waren mit herausnehmbarem Kissen: 3) Waren in Form einer Höhle: 4) Waren in Form eines „Kuschelsacks/Schlafsacks“:
Zu Unterposition 6307 90: 1. Faltbare Straßenverkehrszeichen, auch mit Hülle, bestehend aus einem Dreifuß aus Metall, alle drei Seiten mit einem Gewebe bespannt, mit Glaskügelchen (Mikrokugeln) beschichtet. 2. Verzierende Spinnstoffwaren von unbestimmter Länge und geringer Breite, gebildet hauptsächlich aus Wirk- oder Strickware aus synthetischem oder künstlichem Spinnstoff, auf deren Oberfläche oder an deren Kanten Streifen aus anderem Material (Schrägbänder aus Geweben, oder Spitzen) mit Ziernähten aufgebracht sind, bestimmt vor allem zur Verwendung in der Herstellung von Damenunterwäsche. 3. Schutzüberzug, hergestellt aus einem einzigen ovalen Stück Vliesstoff, mit einem elastischen Hohlsaum am äußeren Rand. Dieses Erzeugnis stellt sich als dehnbare Hülle dar, die über einem Schuh getragen werden kann. 4. …
Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Spinnstoffwaren, sofern sie nicht unter andere Positionen des Abschnitts XI fallen. Sie umfasst auch konfektionierte flache Schutzdecken, ausgenommen Planen und Zeltböden der Position 6306 (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, erster und zweiter Absatz, Punkt 8). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Ware in den KN-Code 6307 90 98 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1523 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/5) (RV L 22/1523) Eine rechteckige konfektionierte Spinnstoffware aus 100 % Chemiefasern (sogenanntes Wärmeunterbett), mit abgerundeten Ecken, mit Abmessungen von etwa 150 cm × 80 cm, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen der Position 5603. Die gesamte Ware ist mit einem Band aus Gewirken eingefasst. Sie kann mit Gummibändern zur Befestigung an der Matratze versehen sein. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …
Frequently asked questions
What does customs tariff code 6307.90.91.00.0 cover?
Code 6307.90.91.00.0 covers Of felt, andere, aus Filz. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 6307.90.91.00.0?
The third-country duty rate for 6307.90.91.00.0 is 6.3 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 6307.90.91.00.0?
The first six digits form the HS code: 630790. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 6307.90.91.00.0 have?
6307.90.91.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 6307.90.91.00.0 sit in the tariff?
6307.90.91.00.0 sits in this hierarchy: 63 OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS > 6307 Other made-up articles, including dress patterns > 630790 Other > 63079091 Of felt. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 6307.90.91.00.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 6307.90.91.00.0, for example DEBTI49935/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 6307.90.91.00.0 change?
6307.90.91.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.