Customs tariff code

Customs tariff code 6307.90.93.11.0: Filtering facepieces FFP2 and FFP3 according to EN149, aus Vliesstoffen :, filtrierende…

Reference data as at 1 July 2026

Customs tariff code 6307.90.93.11.0 covers Filtering facepieces FFP2 and FFP3 according to EN149, aus Vliesstoffen :, filtrierende Halbmasken FFP2 und FFP3 gemäß EN 149 und ähnliche Masken :, filtrierende Halbmasken FFP2 und FFP3 gemäß EN 149. The third-country duty rate is 6.3 %, plus import VAT.

6307.90.93.11.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 63. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.

This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.

Customs code
6307.90.93.11.0
Third-country duty
6.3 %
Declarable
Yes
Binding rulings
8

Where this code sits in the tariff

  1. 63OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS
  2. 6307Other made-up articles, including dress patterns
  3. 6307.90Other
  4. 6307.90.93Filtering facepieces (FFP) according to EN149; other masks conforming to a similar standard for masks as respiratory protective devices to protect against particles
  5. 6307.90.93.11Filtering facepieces FFP2 and FFP3 according to EN149
  6. 6307.90.93.11.0Filtering facepieces FFP2 and FFP3 according to EN149, aus Vliesstoffen :, filtrierende Halbmasken FFP2 und FFP3 gemäß EN 149 und ähnliche Masken :, filtrierende Halbmasken FFP2 und FFP3 gemäß EN 149

From HS code to customs tariff code 6307.90.93.11.0

HS code6307.906 digits, uniform worldwide
CN code6307.90.938 digits, EU Combined Nomenclature
TARIC code6307.90.93.1110 digits, carries the EU measures
Commodity code6307.90.93.11.011 digits, used on a German import declaration

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty6.3 %MFN
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkiye0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries…0 %Tariff preference
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
OCTs (Overseas Countries and Territories)0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Binding tariff information for this code

DEBTI38502/24-1Issued by DEValid until 2027-11-13

Gesichtsschutzmaske, sog. Faltmaske, FF P3, mit Ventil, Foto siehe Anlage, - dem Mund- und Nasenbereich angepasst gearbeitet, - mehrlagig gearbeitet; aus augenscheinlich unterschiedlich strukturierten Vliesstoffen der Position 5603 aus Spinnstoffen, - auf der Innenseite im Bereich des oberen und unteren Randes jeweils mit einem Streifen aus Schaumkunststoff gepolstert und im Nasenbereich mit einem eingearbeiteten, mit Drähten aus unedlem Metall verstärkten Kunststoffclip versehen, der eine optimale An- passung an den Mund- und Nasenbereich unterstützen soll, - an den Seiten mit einem längenverstellbaren, elastischen Band mit Verschluss zur Be- festigung am Kopf ausgestattet, - zum Erleichtern des Ausatmens in der Mitte mit einem sog. Ausatemventil in Form einer Membran aus augenscheinlich Kautschuk in einer Kunststofffassung ausgestattet (stellt kein mechanisches Teil oder auswechselbares Filterelement dar; somit keine Gasmaske der Position 9020), - an allen Rändern thermisch verfestigt, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, - laut Antrag filtrierende Halbmaske FFP3 der Norm EN 149 entsprechend. "Andere konfektionierte Ware (Gesichtsschutzmaske), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen, filtrierende Halbmasken FFP3 gemäß EN 149"

DEBTI28794/23-1Issued by DEValid until 2026-08-30

Gesichtsschutzmasken, sog. Atemschutzmaske FFP2, NR, Art. 3229, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - dem Mund- und Nasenbereich angepasst gearbeitet, - dreilagig, aus unterschiedlich strukturierten Vliesstoffen der Position 5603 aus laut Antrag Chemiefasern, - im Nasenbereich zur Unterstützung der optimalen Anpassung mit einem eingearbeiteten Streifen aus augenscheinlich Kunststoff, in den zwei Drähte aus augenscheinlich unedlem Metall eingelassen sind, - an den Seiten mit jeweils einem elastischen Band zur Befestigung am Kopf ausgestattet, - laut Antrag filtrierende Halbmaske FFP2, der Norm EN149 entsprechend, - durch Zusammenfügen konfektioniert. "Andere konfektionierte Ware (Gesichtsschutzmaske), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen, filtrierende Halbmaske FFP2 gemäß EN 149"

DEBTI34348/22-1Issued by DEValid until 2025-10-30

Gesichtsschutzmasken, sog. nicht wiederverwendbare Filterschutzmasken, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- 50 Stück jeweils einzeln in einem Polybeutel und zusammen in einem bedruckten Pappkarton verpackt, -- dem Mund- und Nasenbereich angepasst gearbeitet; in den Abmessungen von: 10,5 cm x 15 cm, -- fünflagig, aus unterschiedlichen Vliesstoffen aus Spinnstoffen, -- im Nasenbereich mit einem eingearbeiteten Nasenbügel zur optimalen Anpassung an den Mund- und Nasenbereich ausgestattet, -- an den Seiten mit jeweils einem elastischen Band zur Befestigung am Kopf versehen, -- filtrierende Halbmasken FFP3 der Norm EN149 entsprechend, - durch Zusammenfügen konfektioniert. "Andere konfektionierte Waren (Gesichtsschutzmasken), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen, filtrierende Halbmasken FFP3 gemäß EN 149"

DEBTI33339/21-1Issued by DEValid until 2024-10-17

Gesichtsschutzmaske, sog. Atemschutzmaske, Foto siehe Anlage, - dem Mund- und Nasenbereich angepasst, - mehrlagig gearbeitet; aus unterschiedlich strukturierten Vliesstoffen der Position 5603 aus Spinnstoffen, - am Rand auf der Innenseite mit einem Streifen aus Schaumkunststoff gepolstert, auf der Außenseite im Nasenbereich mit einem Streifen aus augenscheinlich unedlem Metall zur optimalen Anpassung an den Mund- und Nasenbereich ausgestattet, - an den Seiten mit einem elastischen Band zur Befestigung am Kopf ausgestattet, - zum Erleichtern des Ausatmens in der Mitte mit einem sog. Ausatemventil aus augenscheinlich Kunst- stoff ausgestattet (stellt kein mechanisches Teil oder auswechselbares Filterelement dar, somit wird die Ware nicht als Gasmaske vom Warenkreis der Position 9020 erfasst), - an allen Rändern thermisch verfestigt, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - laut Antrag filtrierende Halbmaske FFP 2 der Norm EN149 entsprechend. "Andere konfektionierte Ware (Gesichtsschutzmaske), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen, filtrierende Halbmaske FFP2 gemäß EN 149"

DEBTI31191/21-1Issued by DEValid until 2024-08-25

Gesichtsschutzmaske, sog. FFP2 Maske, Foto siehe Anlage, - 10 Stück jeweils einzeln in einem Polybeutel und zusammen in einem bedruckten Pappkarton verpackt, - dem Mund- und Nasenbereich angepasst; faltbar, flachliegend annähernd trapezförmig, in den max. Abmessungen (L x B) von ca. 15,5 cm x 10,5 cm, - mehrlagig gearbeitet, aus unterschiedlich strukturierten Vliesstoffen aus Spinnstoffen, - im Nasenbereich mit einem eingearbeiteten, mit Drähten verstärkten Kunststoffstreifen zur optimalen Anpassung an den Mund- und Nasenbereich ausgestattet, - an den Seiten mit elastischen Bändern zur Befestigung am Kopf ausgestattet, - an allen Rändern thermisch verfestigt, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - laut Antrag filtrierende Halbmaske FFP 2 der Norm EN149 entsprechend, damit keine Ware der Unter- position 6307 9098. "Andere konfektionierte Ware (Gesichtsschutzmaske), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen, filtrierende Halbmaske FFP2 gemäß EN 149"

DEBTI19830/21-1Issued by DEValid until 2024-06-02

Gesichtsschutzmasken, sog. FFP2 Masken, Foto siehe Anlage, - laut Antrag 300 x 5 Stück im Umbeutel verpackt, - dem Mund- und Nasenbereich angepasst gearbeitet, - fünflagig; aus unterschiedlich strukturierten Vliesstoffen der Position 5603 aus Spinnstoffen, - im Nasenbereich zur Unterstützung der optimalen Anpassung mit einem eingearbeiteten Streifen aus augenscheinlich Kunststoff ausgestattet, in den zwei Drähte aus augenscheinlich unedlem Metall eingelassen sind, - an den Seiten mit jeweils einem elastischen Band zur Befestigung am Kopf ausgestattet, - laut Antrag filtrierende Halbmaske FFP2 der Norm EN149 entsprechend, - durch Zusammenfügen konfektioniert. "Andere konfektionierte Ware (Gesichtsschutzmaske), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen, filtrierende Halbmaske FFP2 gemäß EN 149"

DEBTI42724/20-1Issued by DEValid until 2024-01-17

Gesichtsschutzmaske, sog. Atemschutzmaske FFP3 NR D mit Ventil, Art. Nr. #2505, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- 20 Stück in einer Spenderbox verpackt, -- dem Mund- und Nasenbereich angepasst, -- mehrlagig gearbeitet; aus unterschiedlich strukturierten Vliesstoffen der Position 5603 aus Spinnstoffen, -- am Rand auf der Innenseite mit einem Streifen aus mit Schaumkunststoff versehenen Gewirken der Position 5903 gepolstert, auf der Außenseite im Nasenbereich mit einem mit Drähten verstärkten Kunst- stoffstreifen, der eine optimale Anpassung an den Mund- und Nasenbereich unterstützen soll, -- an den Seiten mit einem elastischen Band zur Befestigung am Kopf ausgestattet, -- zum Erleichtern des Ausatmens in der Mitte mit einem sog. Ventil aus augenscheinlich Kunststoff aus- gestattet (stellt kein mechanisches Teil oder auswechselbares Filterelement dar, somit wird die Ware nicht als Gasmaske vom Warenkreis der Position 9020 erfasst), -- an allen Rändern thermisch verfestigt, -- zur Verwendung in Krankenhäusern oder Arztpraxen; schützt gegen feste und flüssige Partikel, -- filtrierende Halbmaske FFP3 der Norm EN149 entsprechend, - durch Zusammenfügen konfektioniert. "Andere konfektionierte Ware (Gesichtsschutzmaske), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen, filtrierende Halbmaske FFP3 gemäß EN 149"

DEBTI42722/20-1Issued by DEValid until 2024-01-17

Gesichtsschutzmaske, sog. Atemschutzmaske FFP2 NR D, Art. Nr. #2506, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- 20 Stück in einer Spenderbox verpackt, -- dem Mund- und Nasenbereich angepasst, -- mehrlagig gearbeitet; aus unterschiedlich strukturierten Vliesstoffen der Position 5603 aus Spinnstoffen, -- im Nasenbereich auf der Innenseite mit einem Streifen aus Schaumkunststoff gepolstert, auf der Außenseite mit einem mit Drähten verstärkten Kunststoffstreifen, der eine optimale Anpassung an den Mund- und Nasenbereich unterstützen soll, -- an den Seiten mit einem elastischen Band zur Befestigung am Kopf ausgestattet, -- an allen Rändern thermisch verfestigt, -- zur Verwendung in Krankenhäusern und Arztpraxen; schützt gegen feste und flüssige Partikel, -- filtrierende Halbmaske FFP2 der Norm EN149 entsprechend, - durch Zusammenfügen konfektioniert. "Andere konfektionierte Ware (Gesichtsschutzmaske), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen, filtrierende Halbmaske FFP2 gemäß EN 149"

Notes that govern this classification

Pos. 6307

Zu Unterposition 6307 90: 1. Faltbare Straßenverkehrszeichen, auch mit Hülle, bestehend aus einem Dreifuß aus Metall, alle drei Seiten mit einem Gewebe bespannt, mit Glaskügelchen (Mikrokugeln) beschichtet. 2. Verzierende Spinnstoffwaren von unbestimmter Länge und geringer Breite, gebildet hauptsächlich aus Wirk- oder Strickware aus synthetischem oder künstlichem Spinnstoff, auf deren Oberfläche oder an deren Kanten Streifen aus anderem Material (Schrägbänder aus Geweben, oder Spitzen) mit Ziernähten aufgebracht sind, bestimmt vor allem zur Verwendung in der Herstellung von Damenunterwäsche. 3. Schutzüberzug, hergestellt aus einem einzigen ovalen Stück Vliesstoff, mit einem elastischen Hohlsaum am äußeren Rand. Dieses Erzeugnis stellt sich als dehnbare Hülle dar, die über einem Schuh getragen werden kann. 4. …

Pos. 6307

Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Spinnstoffwaren, sofern sie nicht unter andere Positionen des Abschnitts XI fallen. Sie umfasst auch konfektionierte flache Schutzdecken, ausgenommen Planen und Zeltböden der Position 6306 (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, erster und zweiter Absatz, Punkt 8). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Ware in den KN-Code 6307 90 98 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1523 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/5) (RV L 22/1523) Eine rechteckige konfektionierte Spinnstoffware aus 100 % Chemiefasern (sogenanntes Wärmeunterbett), mit abgerundeten Ecken, mit Abmessungen von etwa 150 cm × 80 cm, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen der Position 5603. Die gesamte Ware ist mit einem Band aus Gewirken eingefasst. Sie kann mit Gummibändern zur Befestigung an der Matratze versehen sein. …

Pos. 6307

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …

Pos. 6307

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 21. Januar 1992 Az.: VII K 11/91 1. NV: Ein als "Plüsch-Bananen-Mann mit Saugnapf" bezeichneter Dekorationsgegenstand in Form einer stilisierten Banane, Körper aus Wirkplüsch mit angenähten Armen und Beinen aus Geweben, Hände und Füße aus gerauten Gewirken, mit aufgenähten Kunststoffaugen und beschriftetem Button gehört nicht (aufgrund seiner stofflichen Beschaffenheit) zur UPos. 6307 90 10 KN oder zur Pos. 9502 KN (keine Puppe, Definition, vgl. EuGH-Urteil vom 27.2.1986 Rs. 38/85), sondern stellt "anderes Spielzeug" der Pos. 9503 KN dar. Aus den Gründen: ... …

Frequently asked questions

What does customs tariff code 6307.90.93.11.0 cover?

Code 6307.90.93.11.0 covers Filtering facepieces FFP2 and FFP3 according to EN149, aus Vliesstoffen :, filtrierende Halbmasken FFP2 und FFP3 gemäß EN 149 und ähnliche Masken :, filtrierende Halbmasken FFP2 und FFP3 gemäß EN 149. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

What is the duty rate for 6307.90.93.11.0?

The third-country duty rate for 6307.90.93.11.0 is 6.3 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for 6307.90.93.11.0?

The first six digits form the HS code: 630790. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

How many digits does 6307.90.93.11.0 have?

6307.90.93.11.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

Where does 6307.90.93.11.0 sit in the tariff?

6307.90.93.11.0 sits in this hierarchy: 63 OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS > 6307 Other made-up articles, including dress patterns > 630790 Other > 63079093 Filtering facepieces (FFP) according to EN149; other masks conforming to a similar standard for masks as respiratory protective devices to protect against particles > 6307909311 Filtering facepieces FFP2 and FFP3 according to EN149. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

Is there binding tariff information for 6307.90.93.11.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 6307.90.93.11.0, for example DEBTI38502/24-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

Does customs tariff code 6307.90.93.11.0 change?

6307.90.93.11.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Read more on classification

Classifying more than one product?

This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.