Customs tariff code 6909.12: Articles having a hardness equivalent to 9 or more on the Mohs scale
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 6909.12 covers Articles having a hardness equivalent to 9 or more on the Mohs scale. The third-country duty rate is 5 %, plus import VAT.
6909.12 is HS subheading in the EU customs tariff, in chapter 69. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.
- Customs code
- 6909.12
- Third-country duty
- 5 %
- Declarable
- No
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 69CERAMIC PRODUCTS
- 6909Ceramic wares for laboratory, chemical or other technical uses; ceramic troughs, tubs and similar receptacles of a kind used in agriculture; ceramic pots, jars and similar articles of a kind used for the conveyance or packing of goods
- 6909.12Articles having a hardness equivalent to 9 or more on the Mohs scale
From HS code to customs tariff code 6909.12
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 5 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Keramische Ware zu technischen Zwecken, sog. Wendeschneidplatte Qualität TB650, Foto siehe Anlage, - harte, ungefasste, rautenförmige Platte; mittig gelocht, - aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware, bestehend aus: - - einem Träger aus lt. Antrag Hartmetall bzw. Cermets, - - einer aufgebrachten Schneidecke aus anderen keramischen Stoffen als Porzellan (lt. Antrag aus CBN; kubisches Bornitrid) mit einem keramischen Bindemittel aus lt. Antrag Titancarbid, - - - nach vorheriger Formgebung gebrannt, - - - lt. Antrag mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr, - zur Verwendung als Schneidkörper in Werkzeugmaschinen (Fräswerkzeuge) für die Metallbearbeitung, - die Schneidecke aus kubischem Bornitrid mit einem keramischen Bindemittel aus Titancarbid verleiht der Ware insbesondere aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter, - eine Einreihung in das Kapitel 82 kommt nicht in Betracht, u. a. da es sich bei der charakterbestimmenden Schneidecke weder um ein Cermet handelt, noch um eine Ware, die aus Stoffen besteht, die in Anmerkung 1 zu Kapitel 82 in Bezug auf das arbeitende Teil zugelassen sind. "Keramische Ware zu technischen Zwecken, nicht aus Porzellan, mit einer Mohsschen Härte von mehr als 9"
Keramische Ware zu technischen Zwecken, sog. Wendeschneidplatte Qualität TB610, Foto siehe Anlage, - harte, ungefasste, rautenförmige Platte; mittig gelocht, - aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware, bestehend aus: - - einem Träger aus lt. Antrag Hartmetall bzw. Cermets, - - zwei aufgebrachten Schneidecken aus anderen keramischen Stoffen als Porzellan (lt. Antrag aus CBN; kubisches Bornitrid) mit einem keramischen Bindemittel aus lt. Antrag Titancarbid, - - - nach vorheriger Formgebung gebrannt, - - - lt. Antrag mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr, - zur Verwendung als Schneidkörper in Werkzeugmaschinen (Fräswerkzeuge) für die Metallbearbeitung, - die beiden Schneidecken aus kubischem Bornitrid mit einem keramischen Bindemittel aus Titancarbid verleihen der Ware insbesondere aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter, - eine Einreihung in das Kapitel 82 kommt nicht in Betracht, u. a. da es sich bei den charakterbestimmenden Schneidecken weder um ein Cermet handelt, noch um eine Ware, die aus Stoffen besteht, die in Anmerkung 1 zu Kapitel 82 in Bezug auf das arbeitende Teil zugelassen sind. "Keramische Ware zu technischen Zwecken, nicht aus Porzellan, mit einer Mohsschen Härte von mehr als 9"
Keramische Waren zu technischen Zwecken (Wendeschneidplatten), Foto siehe Anlage, - harte, ungefasste Platten in verschiedenen Formen (rautenförmig und rund) und Abmessungen; mittig gelocht oder ohne Loch, - aus anderen keramischen Stoffen als Porzellan, - - zwei Schneidplatten aus lt. Antrag Aluminiumoxid und Titancarbonitrid; eine Schneidplatte aus lt. Antrag Aluminiumoxid und Titancarbid, - nach vorheriger Formgebung keramisch gebrannt, - lt. Antrag mit einer Mohsschen Härte von 9, - zur Verwendung als Schneidkörper in Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung, - keine Waren des Kapitels 82, da es sich weder um Cermets handelt, noch um Waren, die aus Stoffen bestehen, die in Anmerkung 1 zu Kapitel 82 in Bezug auf das arbeitende Teil zugelassen sind. "Keramische Waren zu technischen Zwecken, nicht aus Porzellan, mit einer Mohsschen Härte von 9"
Keramische Ware zu technischen Zwecken, sog. Gleitring, Foto siehe Anlage, - in Form eines schwarzgrauen Rings, - mit einem Außendurchmesser von ca. 10 cm, einem Innendurchmesser von ca. 8,5 cm und einer Dicke von ca. 2,3 cm, - nach vorheriger Formgebung gebrannt (gesintert), - aus anderen keramischen Stoffen als Porzellan, - - lt. Antrag aus Siliziumcarbid, - lt. Antrag mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr, - lt. Antrag für den Einsatz in einer mechanischen Dichtung bestimmt, - keine feuerfeste Ware, da für den Verwendungszweck nicht erforderlich, - keine Einreihung in das Kapitel 84, da Waren (Teile) aus keramischen Stoffen von Kapitel 84 ausgenommen sind. "Keramische Ware zu technischen Zwecken, nicht aus Porzellan, mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr"
Keramische Ware zu technischen Zwecken, sog. Gegenring, Foto siehe Anlage, - in Form eines schwarzgrauen Rings, - mit einem Außendurchmesser von ca. 18 cm, einem Innendurchmesser von ca. 14,5 cm und einer Dicke von ca. 1,2 cm, - nach vorheriger Formgebung gebrannt (gesintert), - aus anderen keramischen Stoffen als Porzellan, - - lt. Antrag aus Siliziumnitrid, - lt. Antrag mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr, - lt. Antrag für den Einsatz in einer mechanischen Dichtung bestimmt, - keine feuerfeste Ware, da für den Verwendungszweck nicht erforderlich, - keine Einreihung in das Kapitel 84, da Waren (Teile) aus keramischen Stoffen von Kapitel 84 ausgenommen sind. "Keramische Ware zu technischen Zwecken, nicht aus Porzellan, mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr"
Keramische Ware zu technischen Zwecken, sog. Gegenring, Foto siehe Anlage, - in Form eines schwarzgrauen Rings, - mit einem Außendurchmesser von ca. 8,2 cm, einem Innendurchmesser von ca. 6 cm und einer Dicke von ca. 1,9 cm, - nach vorheriger Formgebung gebrannt (gesintert), - aus anderen keramischen Stoffen als Porzellan, - - lt. Antrag aus Siliziumcarbid, - lt. Antrag mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr, - lt. Antrag für den Einsatz in einer mechanischen Dichtung bestimmt, - keine feuerfeste Ware, da für den Verwendungszweck nicht erforderlich, - keine Einreihung in das Kapitel 84, da Waren (Teile) aus keramischen Stoffen von Kapitel 84 ausgenommen sind. "Keramische Ware zu technischen Zwecken, nicht aus Porzellan, mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr"
Keramische Ware zu technischen Zwecken, sog. Gummischlauch mit keramischen Ringen, Foto siehe Anlage, - in Form eines Schlauches mit einer Länge von 20 cm bis zu 2 m (lt. Antrag), - mit einem äußeren Durchmesser von ca. 3,1 cm und einem inneren Durchmesser von ca. 1,3 cm, - aus verschiedenen Stoffen bestehende Ware: - - aus 6 mm breiten, aneinandergereihten Ringen aus anderen keramischen Stoffen als Porzellan (lt. Antrag aus Aluminiumoxidkeramik), - - - nach vorheriger Formgebung keramisch gebrannt, - - - lt. Antrag mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr, - - und aus einer Ummantelung aus lt. Antrag Styrol-Butadien-Kautschuk, - lt. Antrag dient der Schlauch dem Transport von Feststoffen (Sand, Scherben oder Kalk), - nach dem Wert und im Hinblick auf den Verwendungszweck (Abriebfestigkeit der Ringe beim Transport von Feststoffen) verleiht die Keramik der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Keramische Ware zu technischen Zwecken, nicht aus Porzellan, mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr"
Keramische Waren zu technischen Zwecken, sog. Mahlscheiben, Foto siehe Anlage, - speziell geformte, runde, 0,8 mm dicke Ringe in verschiedenen Ausführungen, - - drei Ringe mit einem Außendurchmesser von ca. 6,4 cm und einem Innendurchmesser von ca. 3,7 cm, - - drei Ringe mit einem Außendurchmesser von ca. 5,3 cm und einem Innendurchmesser von ca. 3,1 cm, - - drei Ringe sind mit einer sog. Feinverzahnung versehen, die drei anderen Ringe sind mit einer sog. Grobverzahnung versehen, - jeweils mit zwei bzw. drei vorgebohrten Löchern versehen (zur Befestigung in einem Mahlgehäuse), - nach vorheriger Formgebung keramisch gebrannt, - aus anderen keramischen Stoffen als Porzellan (lt. Antrag aus Aluminiumoxidkeramik), - lt. Antrag mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr, - lt. Antrag u. a. zur Verwendung als Mahlscheiben in Kaffeemaschinen (Mahlen von Kaffee) oder Großkaffeemühlen, - keine Einreihung in das Kapitel 84 als Teil von z. B. Großkaffeemaschinen, da aus keramischen Stoffen. "Keramische Waren zu technischen Zwecken, nicht aus Porzellan, mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr"
Notes that govern this classification
Zu Unterposition 6909 1200: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 6909 12 des HS.
Zu Unterposition 6909 12: Zu dieser Unterposition gehören hochwertige Keramikwaren. Diese Waren bestehen aus einer kristallinen Keramikmatrix (z. B. aus Tonerde, Siliciumcarbid, Zirconiumdioxid, oder Nitriden des Siliciums, Bors oder Aluminiums, oder aus Mischungen daraus; Verstärkungsmaterial aus Haaren oder Fasern (z. B. Metall oder Grafit) können in der Matrix verteilt sein, um ein zusammengesetztes keramisches Erzeugnis zu bilden. Diese Waren kennzeichnen sich durch eine Matrix, die eine sehr niedrige Durchlässigkeit hat und in der die Korngröße sehr klein ist; durch hohen Widerstand gegen Abnutzung, Korrosion, Materialermüdung und thermische Belastung; durch hohe Temperaturbeständigkeit und einem Belastung – Gewichtsverhältnis vergleichbar oder besser als dem von Stahl. …
Avise zum Harmonisierten System (AV) 1. Teile aus Weichferrit, die als Teile von Maschinen, Apparaten oder Geräten des Kapitels 84 oder 90 erkennbar sind. Siehe Avise Kapitel 85/1 und 8504 90/1.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 679/72 (ABl. EG Nr. L 81/1) (RV L 679/72) in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/6): Waren aus „vitreous china“ oder „semi-vitreous china“, die mehr oder weniger verglaste keramische Waren mit lichtgrauem oder künstlich gefärbtem und nicht an der Zunge haftendem Scherben sind und gleichzeitig aufweisen: a) eine Porosität (Wasseraufnahmekoeffizient) – nach der Methode im Anhang I 1) – von 3 v. H. oder weniger, b) eine Dichte von 2,2 oder mehr, c) eine Lichtdurchlässigkeit – nach der Methode im Anhang II 2) – bis zu einer Dicke von etwa 3 mm. Dieses Kriterium findet keine Anwendung, wenn der Scherben in der Masse gefärbt oder mit farbiger oder opaker Glasur überzogen ist. …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What does customs tariff code 6909.12 cover?
Code 6909.12 covers Articles having a hardness equivalent to 9 or more on the Mohs scale. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 6909.12?
The third-country duty rate for 6909.12 is 5 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 6909.12?
The first six digits form the HS code: 690912. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 6909.12 have?
6909.12 has six digits and matches the globally uniform HS subheading. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 6909.12 sit in the tariff?
6909.12 sits in this hierarchy: 69 CERAMIC PRODUCTS > 6909 Ceramic wares for laboratory, chemical or other technical uses; ceramic troughs, tubs and similar receptacles of a kind used in agriculture; ceramic pots, jars and similar articles of a kind used for the conveyance or packing of goods. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 6909.12?
Yes. The EBTI database holds decisions on 6909.12, for example DE4111/14-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 6909.12 change?
6909.12 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.