Customs tariff code

Customs tariff code 6912.00.29.90.0: Other, andere

Reference data as at 1 July 2026

Customs tariff code 6912.00.29.90.0 covers Other, andere. The third-country duty rate is 7 %, plus import VAT.

6912.00.29.90.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 69. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.

This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.

Customs code
6912.00.29.90.0
Third-country duty
7 %
Declarable
Yes
Binding rulings
8

Where this code sits in the tariff

  1. 69CERAMIC PRODUCTS
  2. 6912Ceramic tableware, kitchenware, other household articles and toilet articles, other than of porcelain or china
  3. 6912.00II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände
  4. 6912.00.29Other
  5. 6912.00.29.90Other
  6. 6912.00.29.90.0Other, andere

From HS code to customs tariff code 6912.00.29.90.0

HS code6912.006 digits, uniform worldwide
CN code6912.00.298 digits, EU Combined Nomenclature
TARIC code6912.00.29.9010 digits, carries the EU measures
Commodity code6912.00.29.90.011 digits, used on a German import declaration

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty7 %MFN
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
Türkiye0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries…0 %Tariff preference
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
OCTs (Overseas Countries and Territories)0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Binding tariff information for this code

DEBTI10547/26-1Issued by DEValid until 2029-05-24

Anderer keramischer Haushaltsartikel für den Tisch-/Küchengebrauch, sog. Salz-/ Pfeffermühle, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - annähernd viereckige Gewürzmühle (Höhe: ca. 13 , 5 cm), bestehend aus: - - - einem Gehäuse aus Holz (Akazienholz), - - - einem Mahlmechanismus mit Mahlgestänge, Feder und einem Verschlussknopf am oberen Ende aus unedlen Metallen und einer Halterung am unteren Ende des Mahlwerks aus Kunststoff, - - - einem integrierten, zweiteiligen, weißen Mahlwerk aus Keramik; nach vorheriger Formgebung gebrannt, - - - - aus Aluminiumoxidkeramik (andere Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden), - das Mahlwerk aus "anderer Keramik" bestimmt insbesondere aufgrund seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware. "Anderer keramischer Haushaltsartikel, Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus anderer Keramik als Porzellan, gewöhnlichem Ton, Steinzeug, Steingut, feinen Erden, Gewürzmühle"

DEBTI6696/26-1Issued by DEValid until 2029-05-21

Anderer keramischer Haushaltsartikel, sog. Salz-/Pfeffermühle, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Gewürzmühle, bestehend aus: - - einem zylinderförmigen Behälter mit Deckel aus klarsichtigem Kunststoff, - - im Deckel und am unteren Ende mit einer runden Halterung aus Kunststoffen für Mahlwerk und Gestänge, - - einem Mahlmechanismus mit einem Mahlgestänge und einer Feder aus unedlen Metallen, - - einem in die Kunststoffhalterung integrierten, zweiteiligen, weißen Mahlwerk aus Keramik, - - - nach vorheriger Formgebung gebrannt, - - - aus laut Antrag Aluminiumoxidkeramik (andere Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden), - - das Mahlwerk aus Keramik bestimmt insbesondere aufgrund seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware, - mit einer Höhe von ca. 16 cm und einem Durchmesser von ca. 5 cm, - keine Ware der Position 8210, da das arbeitende Teil (Mahlwerk) nicht aus einem in der Anmerkung 1 zu Kapitel 82 genannten Stoff besteht. "Anderer keramischer Haushaltsartikel (Gewürzmühle), Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus anderer Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden"

DEBTI18322/25-1Issued by DEValid until 2028-10-19

Keramischer Haushaltsartikel, sog. Pizzastein für Gasgrill, Foto siehe Anlage, - in Form einer runden, beigefarbenen, unglasierten Platte (sog. Pizzastein), - mit einem Durchmesser von ca. 30,5 cm und einer Dicke von ca. 1 cm, - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - lt. Antrag aus Kordierit-Keramik bestehend, - - andere Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden, - als Unterlage zum Backen einer Pizza oder eines Brots auf einem Gasgrill vorgesehen. "Anderer keramischer Haushaltsartikel (Pizzastein aus Kordierit-Keramik), Artikel für den Küchengebrauch, aus anderer Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut der feine Erden"

DEBTI22054/25-1Issued by DEValid until 2028-09-07

Anderer keramischer Haushaltsartikel, sog. Keramikschäler (Sparschäler) mit Keramikklinge, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware, bestehend aus: - - Keramik in Form einer kleinen Messerschneide, - - - keramisches Erzeugnis, nach vorheriger Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - - - lt. Antrag aus Zirkoniumoxidkeramik (= andere Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden), - - Kunststoff in Form eines Griffes und einer Halterung für die Messerschneide, - die Keramik verleiht der zusammengesetzten Ware insbesondere aufgrund der Bedeutung des Stoffes in Bezug auf die Verwendung der Ware (arbeitender Teil) den wesentlichen Charakter, - in den Abmessungen von: ca. 135 mm (Länge) x 70 mm (Breite), - dient als Küchenwerkzeug zum Schälen von Obst und Gemüse, - in einer handelsüblichen Verkaufsumschließung (Designkarton) aus Pappe verpackt. "Anderer keramischer Haushaltsartikel, Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus anderer Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden, Küchenwerkzeug zum Schälen"

DEBTI2892/25-1Issued by DEValid until 2028-02-20

Anderer keramischer Haushaltsartikel, sog. Gewürzmühle, Artikel 7856620, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Gewürzmühle, bestehend aus: - - einem zylinderförmigen Behälter aus klarsichtigem Glas, - - - zum offenen Ende hin schmaler werdend und mit einem Schraubgewinde versehen, - - einer runden Halterung aus Kunststoffen für das Mahlwerk, - - - auf den Glasbehälter geschraubt, - - - teilweise mit einer Verblendung aus unedlem Metall versehen, - - - am unteren Ende mit einer klarsichtigen Abdeckscheibe versehen, - - einem Mahlmechanismus mit einem kurzen Mahlgestänge und einer Feder aus unedlen Metallen, - - einem in die Kunststoffhalterung integrierten, zweiteiligen, weißen Mahlwerk, - - - nach vorheriger Formgebung gebrannt, - - - aus anderer Keramik (lt. Antrag Aluminiumoxidkeramik), - - das Mahlwerk aus Keramik bestimmt insbesondere aufgrund seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware, - mit einer Höhe von ca. 13 cm und einem Durchmesser von ca. 6,5 cm. "Anderer keramischer Haushaltsartikel (Gewürzmühle), anderer Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus anderer Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden (Aluminiumoxidkeramik)"

DEBTI49309/24-1Issued by DEValid until 2027-11-20

Andere keramische Haushaltsartikel (Gewürzmühlen), sog. Salz- und Pfeffermühle, Art. 14343, Foto siehe Anlage, - in den Abmessungen: ca. 13 cm (Höhe) x 6,5 cm (Durchmesser), - aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzt; jeweils bestehend aus: - - einem oben offenen Behälter aus klarsichtigem Glas, - - - zum oberen Rand hin schmaler werdend, mit einem Schraubgewinde versehen, - - einer runden Halterung aus Kunststoffen für das Mahlwerk, - - - mit einer klarsichtigen Abdeckscheibe aus Kunststoff, - - - teilweise mit einer Verblendung aus unedlem Metall, - - - auf den Glasbehälter geschraubt, - - einem Mahlmechanismus mit einem kurzen Mahlgestänge und einer Feder aus unedlen Metallen, - - einem in die Kunststoffhalterung integrierten, zweiteiligen, weißen Mahlwerk (arbeitendes Teil), - - - keramisches Erzeugnis, nach vorheriger Formgebung gebrannt, - - - lt. Antrag aus Aluminiumoxidkeramik (andere Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden) bestehend, - das Mahlwerk aus Keramik bestimmt insbesondere aufgrund seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware, - dienen als Haushaltsartikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, - keine Waren der Position 8210, da die arbeitenden Teile (Mahlwerke) nicht aus den in Anmerkung 1 zu Kapitel 82 genannten Stoffe bestehen, - keine Einreihung in das Kapitel 84, da Gewürzmühlen mit Mahlwerken aus Keramik als Apparate aus keramischen Stoffen vom Kapitel 84 ausgenommen sind. "Andere keramische Haushaltsartikel (Gewürzmühlen), Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus anderer Keramik als Porzellan, gewöhnlichem Ton, Steinzeug, Steingut, feinen Erden (Aluminiumoxid)"

DEBTI8809/24-1Issued by DEValid until 2027-03-13

Anderer keramischer Haushaltsartikel, sog. Keramik-Messer, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware, bestehend aus: - - einer spitz zulaufenden Klinge (Länge: ca. 13 cm), - - - keramisches Erzeugnis, nach vorheriger Formgebung gebrannt, - - - lt. Antrag aus Zirkoniumoxidkeramik (andere Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden), - - einem Griff aus Kunststoff (Länge: ca. 11 cm), - die Klinge aus Keramik bestimmt insbesondere aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (arbeitendes Teil) den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware, - mit einer Gesamtlänge von ca. 24 cm, - mit einem über die Klinge gezogenen Schutz (Scheide) aus Kunststoffen und verpackt in einem Karton mit einem Einsatz aus Schaumkunststoff. "Anderer keramischer Haushaltsartikel (Messer), Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus anderer Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden"

DEBTI2720/24-1Issued by DEValid until 2027-02-25

Anderer keramischer Haushaltsartikel, sog. Kaffeemühle, Art. 27219, Foto siehe Anlage, - in Form einer zusammengesetzten Ware, lt. Antrag: - - mit einer Höhe von bis zu ca. 17 cm und einem Durchmesser von bis zu ca. 10 cm, - - mit einem zylinderförmigen Behälter aus Edelstahl, - - - zum offenen Ende hin schmaler werdend und mit einem Schraubgewinde versehen, - - mit einer runden, trichterförmigen Halterung aus Edelstahl für das Mahlwerk, - - - auf den Behälter geschraubt, - - - mit einer Handkurbel, teilweise aus unedlem Metall, versehen, - - mit einem in den Aufsatz integrierten, ringförmigen, rot-braunem Mahlwerk; die Teile des Mahlwerks bestehen aus Aluminiumoxidkeramik (andere Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden), - - - nach vorheriger Formgebung gebrannt, - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleiht das Mahlwerk aus anderer Keramik der zusammengesetzten Ware ihren wesentlichen Charakter, - keine Ware der Position 8210, da die arbeitenden Teile (Mahlwerk) nicht aus den in Anmerkung 1 zu Kapitel 82 genannten Stoffe bestehen, - keine Einreihung in das Kapitel 84, da Kaffeemühlen mit Mahlwerken aus Keramik als Apparate aus keramischen Stoffen vom Kapitel 84 ausgenommen sind, - verpackt in einem bedruckten Faltkarton aus Pappe. "Anderer keramischer Haushaltsartikel (Kaffeemühle), für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus anderer Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feinen Erden (Aluminiumoxidkeramik)"

Notes that govern this classification

Pos. 6912

Zu Position 6911 und 6912 gehören nicht: (a) Krüge, Ballons und ähnliche Behälter, für Transport- oder Verpackungszwecke (Position 6909). (b) Badewannen, Bidets, Ausgüsse und ähnliche Installationsgegenstände (Position 6910). (c) Figuren und andere keramische Ziergegenstände (Position 6913). (d) Waren aus keramischen Stoffen, die mehr als eine einfache Verzierung aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen aufweisen (Kapitel 71). (e) Kaffee- und Gewürzmühlen mit Behältern aus keramischen Stoffen und arbeitenden Teilen aus Metall (Position 8210). (f) Elektrische Heizapparate (für Kochzwecke, zur Raumheizung u. dergleichen), einschließlich der elektrischen Heizelemente, z. B. Kochplatten, Heizwiderstände (Position 8516). (g) Waren des Kapitels 91, einschließlich der Uhrgehäuse. (h) Feuerzeuge der Position 9613 sowie Parfümzerstäuber usw. der Position 9616.

Pos. 6912

Zu Unterposition 6912 00: 1. Keramik-Tasse und Keramik-Untertasse, für den Einzelverkauf aufgemacht in einer Pappschachtel zusammen mit löslichem Kaffee (200 g) in einem Glasgefäß. Der lösliche Kaffee ist getrennt in die Unterposition 2101 11 einzureihen. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. Siehe auch Avis 2101.11/1 2. Waschkugel mit einem Durchmesser von etwa 10 cm, bestehend aus zwei gelochten Kunststoffgehäusen, die miteinander verbunden sind und zwei Magnete und vier Arten von kleinen Keramik "Pellets" (Kügelchen) enthält. Sie wird in einer haushaltsüblichen Waschmaschine zur Reinigung von Kleidung durch einen physikalischen Prozess verwendet. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6

Pos. 6912

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 729/2004 der Kommission vom 15. April 20041)) (RV L 729/2004): 2. Eine von Hand zu betätigende Mühle mit einem Gewicht von weniger als 10 kg zum Zermahlen von Salzkörnern zum Würzen von Speisen. Der kugelförmige Kunststoffbehälter enthält die Salzkörner, die mittels eines kleinen Reibplättchens aus Keramik zermahlen werden. Unterposition 6912 00 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung1 b) zu Kapitel 84 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6912 00 und 6912 0090. Eine Einreihung der Salzmühle in das Kapitel 82 kommt nach Anmerkung 1 a) zu Kapitel 82 nicht in Betracht. Das Reibplättchen aus Keramik verleiht dem Erzeugnis den wesentlichen Charakter. Verordnung (EG) Nr. 166/2007 der Kommission vom 16. Februar 2007 (ABL EU Nr. …

Kapitel 69

1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind (RV E6901000): a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903 (RV E6901A00); b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69 (RV E6901B00); c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. …

Frequently asked questions

What does customs tariff code 6912.00.29.90.0 cover?

Code 6912.00.29.90.0 covers Other, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

What is the duty rate for 6912.00.29.90.0?

The third-country duty rate for 6912.00.29.90.0 is 7 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for 6912.00.29.90.0?

The first six digits form the HS code: 691200. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

How many digits does 6912.00.29.90.0 have?

6912.00.29.90.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

Where does 6912.00.29.90.0 sit in the tariff?

6912.00.29.90.0 sits in this hierarchy: 69 CERAMIC PRODUCTS > 6912 Ceramic tableware, kitchenware, other household articles and toilet articles, other than of porcelain or china > 691200 II. ANDERE KERAMISCHE WAREN, Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände > 69120029 Other > 6912002990 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

Is there binding tariff information for 6912.00.29.90.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 6912.00.29.90.0, for example DEBTI10547/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

Does customs tariff code 6912.00.29.90.0 change?

6912.00.29.90.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Read more on classification

Classifying more than one product?

This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.