Customs tariff code 7018.10.19.90.0: Other, andere
Reference data as at 24 July 2026
Customs tariff code 7018.10.19.90.0 covers Other, andere. The third-country duty rate is 7 %, plus import VAT.
7018.10.19.90.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 70. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 7018.10.19.90.0
- Third-country duty
- 7 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 70GLASS AND GLASSWARE
- 7018Glass beads, imitation pearls, imitation precious or semi-precious stones and similar glass smallwares, and articles thereof other than imitation jewellery; glass eyes other than prosthetic articles; statuettes and other ornaments of lamp-worked glass, other than imitation jewellery; glass microspheres not exceeding 1 mm in diameter
- 7018.10Glass beads, imitation pearls, imitation precious or semi-precious stones and similar glass smallwares
- 7018.10.19Other
- 7018.10.19.90Other
- 7018.10.19.90.0Other, andere
From HS code to customs tariff code 7018.10.19.90.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 7 % | MFN |
| Algeria | 0 % | Tariff preference |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Glasperlen, Fotos siehe Anlage, - annähernd kugelförmige, gefärbte Perlen aus vollständig durchbohrtem Glas (laut Antrag), - mit einem Durchmesser von ca. 2 mm, - nicht geschliffen und mechanisch poliert, da die Perlen weder glatte oder scharfkantig abgegrenzte Schleifflächen (Facetten) noch einen geschliffenen Lochrand aufweisen, - keine Nachahmung von echten Perlen, Zuchtperlen, Edel-, oder Schmucksteinen, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dienen zum Basteln, z. B. zum Herstellen von Schmuckstücken wie Armbändern, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - verpackt in einer klarsichtigen Kunststoffdose. "Glasperlen, nicht geschliffen und mechanisch poliert, nicht handgearbeitet"
Glasperlen, sog. Faceted Glass Beads, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - massive, vollständig durchbohrte Perlen aus rot bzw. schwarz gefärbtem Glas, - - mit Facettenschliff, - - mit einem Durchmesser von ca. 6 mm bzw. 8 mm, - - für die Finesse-Montage beim Angeln bestimmt, - - zehn Stück sind in einer Blisterpackung verpackt. - keine Einreihung in die Unterposition 7018 1011, da mit einem Lochrand, der nicht scharfkantig mit den Facetteflächen zusammenstößt, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - keine Nachahmung von echten Perlen, Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen, - stellen sich nicht als erkennbares Angelgerät der Position 9507 dar. "Glasperlen, nicht geschliffen und mechanisch poliert, nicht handgearbeitet"
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um Glasperlen (sog. Rocailles, Ø 2 und 4 mm), in Form von annähernd runden / zylinderförmigen, abgerundeten, magentafarben-transparenten, massiven Perlen aus vollständig durchbohrtem Glas, welche nicht geschliffen oder mechanisch poliert sind (da weder glatte oder scharfkantig abgegrenzte Schleifflächen (Facetten) noch einen geschliffenen Lochrand aufweisend). Die Perlen stellen sich nicht als Nachahmung von echten Perlen, Zuchtperlen, Edel- oder Schmucksteinen dar. Hinweise auf eine Fertigung in Handarbeit liegen nicht vor. Derartige Waren werden üblicherweise zum Herstellen von z.B. Halsketten oder zum Verzieren von Spinnstofferzeugnissen verwendet. Die Glasperlen sind je Größe in einem runden, transparenten Kunststoffdöschen mit Schraubdeckel aufgemacht und gemeinsam mit einer Dose Glitterpuder, einer Dose Kunststoffpailletten sowie zwei Dosen Streudekoration (siehe Position 1, 3 und 4 dieser Auskunft) als sog. Basteldeko-Set in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappheader verpackt. Eine gemeinsame Einreihung des Sets als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf im Sinne der AV 3b) kommt nicht in Betracht, da die Waren weder zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt wurden. Alle Bestandteile sind somit getrennt einzureihen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Glasperlen, nicht geschliffen und mechanisch poliert, nicht handgearbeitet".
Glasperlen, sog. Glasperlenmix, apricot, Art.-Nr. 84200, Abbildung siehe Anlage, - verschiedenförmige, abgerundete, apricotfarbene, massive Perlen aus vollständig durchbohrtem Glas, - mit Größen zwischen 10 mm und 22 mm, - nicht geschliffen und mechanisch poliert, da die Perlen weder glatte oder scharfkantig abgegrenzte Schleifflächen (Facetten) noch einen geschliffenen Lochrand aufweisen, - keine Nachahmung von echten Perlen, Zuchtperlen, Edel-, oder Schmucksteinen, - zum Herstellen von z.B. Halsketten u. ä. bestimmt, - keine Hinweise auf Handarbeit, - verpackt in einem Kunststoffbeutel. "Glasperlen, nicht geschliffen und mechanisch poliert, nicht handgearbeitet"
Glasperlen, sog. Schmuck/Perle, Art. 337106, Foto siehe Anlage, - röhrenförmige, massive Erzeugnisse aus lt. Antrag Glas, - mit einer weißen, glatten Grundfläche und leicht erhabenen schwarzen Punkten, - in Längsrichtung vollständig durchbohrt, - mit einem Durchmesser von ca. 0,7 cm und einer Länge von ca. 1,7 cm, - u. a. an den Außenseiten ohne scharfkantige Schleifflächen, die Waren stellen sich daher nicht als geschliffen und mechanisch poliert dar, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - keine Nachahmungen von Perlen, - keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen, - dienen zu Schmuckzwecken. "Glasperlen, nicht geschliffen und mechanisch poliert, nicht handgearbeitet"
Glasperlen, sog. Schmuck/Perle, Art. 337107, Foto siehe Anlage, - ovale, steinförmige Erzeugnisse aus lt. Antrag Glas, - mit einer glatten Oberfläche, - entlang der Mittelache vollständig durchbohrt und mit einer Einfassung auf beiden Seiten des Bohrlochs aus unedlem Metall, - mit einem Durchmesser von ca. 1,4 cm und einer Dicke von ca. 1,1 cm, - u. a. an den Außenseiten ohne scharfkantige Schleifflächen, die Waren stellen sich daher nicht als geschliffen und mechanisch poliert dar, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - keine Nachahmungen von Perlen, - keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen, - dienen zu Schmuckzwecken. "Glasperlen, nicht geschliffen und mechanisch poliert, nicht handgearbeitet"
Glasperlen, sog. Schmuck/Perle, Art. 337099, Foto siehe Anlage, - ovale, steinförmige Erzeugnisse aus lt. Antrag Glas, - mit einer schwarzen, glatten Grundfläche und leicht erhabenen Nachbildungen von Blüten und weißen Punkten, - entlang der Mittelache vollständig durchbohrt, - mit einem Durchmesser von ca. 2 cm und einer Dicke von ca. 2 cm, - u. a. an den Außenseiten ohne scharfkantige Schleifflächen, die Waren stellen sich daher nicht als geschliffen und mechanisch poliert dar, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - keine Nachahmungen von Perlen, - keine Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen, - dienen zu Schmuckzwecken. "Glasperlen, nicht geschliffen und mechanisch poliert, nicht handgearbeitet"
Warenzusammenstellung bestehend aus 12 Pappröhren, 12 Kunststoffdeckeln, 12 Polystyrolspiegeln, 12 Kunststoffkugeln, 2 Klarsichtfolien, 1 Bogen Moosgummi, 1 Rolle Klebeband, 1 Füllmischung Pailletten, 4 Füllmischungen aus Glasperlen und Glasstiften und einer Bastelanleitung, sog. "Sachenmacher - Kugel - Kaleidoskop, Art.-Nr.: 063725", siehe Foto, in Aufmachung für den Einzelverkauf (gemeinsam verpackt), zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs (Basteln von Kaleidoskopen), bestehend aus - 12 Pappröhren, -- mit einer Länge von ca. 24 cm und einem Durchmesser von ca. 7 cm, - 12 Kunststoffdeckeln zum Verschließen einer Seite der Pappröhre, - 12 Polystyrolspiegeln in Form von quadratischen Bögen, -- mit den Abmessungen von ca. 20 x 20 cm, - 12 Kunststoffkugeln, welche mit verschiedenen Materialien befüllt werden können, -- mit einem Durchmesser von ca. 6,9 cm, - 2 Klarsichtfolien in Form von rechteckigen Bögen, -- mit den Abmessungen von ca. 21 x 30 cm, - 1 Bogen Moosgummi, -- mit den Abmessungen von ca. 29 x 40 cm, - 1 Rolle Klebeband, - 1 Füllmischung Pailletten verschiedener Farbe, Form und Größe aus Kunststoff, - 4 Füllmischungen aus Glasperlen und Glasstiften in verschiedener Form und Größe, -- nicht geschliffen und poliert, - einem einseitig mit einer Bastelanleitung bedruckten Papier, - kein Spielzeug, da es sich bei Basteln um kein Spielen i.S. des Kap. 95 handelt, - da hier kein charakterbestimmender Bestandteil ermittelt werden kann, ist die Ware der in der Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen.
Notes that govern this classification
Zu Unterpositionen 7018 1011 und 7018 1019: Hieher gehören: 1. die in den Erläuterungen zu Pos. 7018 des HS, zweiter Absatz Buchstabe A, beschriebenen Waren; 2. ähnliche im Handel ebenfalls als „Glasperlen“ bezeichnete Waren, die aus größeren Glaskörpern bestehen (etwa bis zur Größe einer Walnuss). Diese hauptsächlich zum Herstellen von Halsketten oder Armbändern bestimmten Waren haben sehr unterschiedliche Formen (z. B. Kugeln, Halbkugeln, Tropfen, Würfel, Spulen, Röhrchen, Kegel, Vielecke) und sind ebenfalls vollständig durchbohrt. Als Glasperlen im Sinne dieser Unterposition gelten auch Röhrchen, deren äußerer Durchmesser nicht mehr als 4 mm und deren Länge nicht mehr als 35 mm beträgt. Sie dürfen nicht mit Spezialröhrchen aus genormtem Bleiglas verwechselt werden, die zum Herstellen von Entladungslampen und Dioden verwendet werden. …
1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …
Frequently asked questions
What does customs tariff code 7018.10.19.90.0 cover?
Code 7018.10.19.90.0 covers Other, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 7018.10.19.90.0?
The third-country duty rate for 7018.10.19.90.0 is 7 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 7018.10.19.90.0?
The first six digits form the HS code: 701810. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 7018.10.19.90.0 have?
7018.10.19.90.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 7018.10.19.90.0 sit in the tariff?
7018.10.19.90.0 sits in this hierarchy: 70 GLASS AND GLASSWARE > 7018 Glass beads, imitation pearls, imitation precious or semi-precious stones and similar glass smallwares, and articles thereof other than imitation jewellery; glass eyes other than prosthetic articles; statuettes and other ornaments of lamp-worked glass, other than imitation jewellery; glass microspheres not exceeding 1 mm in diameter > 701810 Glass beads, imitation pearls, imitation precious or semi-precious stones and similar glass smallwares > 70181019 Other > 7018101990 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 7018.10.19.90.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 7018.10.19.90.0, for example DEBTI18232/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 7018.10.19.90.0 change?
7018.10.19.90.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.