Customs tariff code 7116.20.80: Other
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 7116.20.80 covers Other. The third-country duty rate is 2.5 %, plus import VAT.
7116.20.80 is CN code in the EU customs tariff, in chapter 71. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.
- Customs code
- 7116.20.80
- Third-country duty
- 2.5 %
- Declarable
- No
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 71NATURAL OR CULTURED PEARLS, PRECIOUS OR SEMI-PRECIOUS STONES, PRECIOUS METALS, METALS CLAD WITH PRECIOUS METAL, AND ARTICLES THEREOF; IMITATION JEWELLERY; COIN
- 7116Articles of natural or cultured pearls, precious or semi-precious stones (natural, synthetic or reconstructed)
- 7116.20Of precious or semi-precious stones (natural, synthetic or reconstructed)
- 7116.20.80Other
From HS code to customs tariff code 7116.20.80
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 2.5 % | MFN |
| Switzerland | 0 % | Tariff preference |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Lesezeichen aus unedlem Metall und aus Schmucksteinen ( Artikel-Nr. 63533 Artikel-Name: BIM Lesezeichen Lesezauber): Es handelt sich um ein Lesezeichen aus unedlem Metall (Zink) und aus Schmucksteinen (Amethyst, Rosenquarz oder grüner Aventurin) sowie einer "Kordel" aus Spinnstoff. Die Schmucksteine sind nicht nur eine unwesentliche Verzierung sondern bei der aus verschiedenen Stoffen bestehenden Ware charakterbestimmend (aufgrund des Wertes und der Größe). - Abbildung siehe Anlage - Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Schmucksteinen" zur Unterposition 7116 2080 der Kombinierten Nomenklatur (KN).
Es handelt sich um runde Platten (sog. Ronden; Durchmesser etwa 7,5 cm) und um Zuschnitte aus diesen Platten in unterschiedlicher Form, jeweils bestehend aus einer Schicht aus polykristallinem synthetischem Diamant (PKD), die auf einem Träger aus Hartmetall aufgebracht worden ist. Die Platten und die Zuschnitte müssen vor ihrer Verwendung noch weitergehend bearbeitet werden. Sie sind nach dem Auflöten auf verschiedene Werkzeuge z. B. für die Bearbeitung von Holz oder holzähnlichen Stoffen bestimmt. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus synthetischen Edelsteinen oder Schmucksteinen" zur Unterposition 7116 2080 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um einen Ziergegenstand in Form eines dreidimensionalen Modells der "Frauenkirche Dresden", das aus 115 vorgearbeiteten und zusammengeklebten Einzelteilen aus Schmuckstein (Bergkristall) gefertigt ist. Das Erzeugnis ist in einer Box verpackt. Abmessungen: etwa 110 mm x 123 mm x 180 mm (L x T x H). - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten)" zur Unterposition 7116 2080 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um einen aus Schmuckstein (Bergkristall) gefertigten Ziergegenstand in Form eines Quaders. Im Inneren sind ein Modell der „Frauenkirche Dresden“ und der Schriftzug „Dresden“ dreidimensional eingraviert/eingelasert. Das Erzeugnis ist in einer Box verpackt. Abmessungen: etwa 50 mm x 50 mm x 80 mm (L x T x H). - Antragstellerangaben - Abbildungen siehe Anlagen. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten)" zur Unterposition 7116 2080 der Kombinierten Nomenklatur.
Set Möbelknopf/-griff (CRYSTAL ROSA GOLD D30mm): Es handelt sich um ein Set aus zwei sog. Möbelknöpfen bzw. Möbelgriffen, jeweils bestehend aus einem hexagonalen Rosenquarz-Kristall und einer Halterung/Sockel aus Messing (Farbe: Gold), in den Abmessungen von ca. 3,3 x 3,5 cm, zusammen mit passenden Schrauben in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung verpackt. Der Möbelknopf ist als Möbelbeschlag dazu bestimmt an Möbeltüren oder Schubladen als Griff bzw. Knauf befestigt zu werden, um diese damit öffnen und schließen zu können. Wertverteilung: 65% Rosenquarz-Kristall und 35% Messing Der natürliche Rosenquarz-Kristall wurde in folgenden Schritten bearbeitet: -grobe Form zugeschnitten -geschnitten -grundlegend geschliffen -grundlegend poliert -geschliffen -spiegelpoliert -geklebt Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Keine Ware des Abschnitts XV (kein Möbelbeschlag der Position 8302), weil Waren des Kapitels 71 vom Abschnitt XV ausgenommen sind (Anm. 1 e) zu Abschnitt XV). Der Rosenquarz, als Schmuckstein (Annex 1 der Erläuterungen zu Position 7103) bestimmt den Charakter der aus verschiedenen Materialien/Stoffen bestehenden Ware. Derartige Waren gehören als "Waren aus Schmucksteinen (andere als in Unterposition 7116 2011 genannte)" zur Unterposition 7116 2080 der Kombinierten Nomenklatur (KN).
Sogenannter Möbelknopf CRYSTAL ROSA GOLD 60x30mm: Es handelt es sich um ein Set aus zwei sogenannten Möbelknöpfen bzw. Möbelgriffen, jeweils bestehend aus einem hexagonalen Rosenquarz-Kristall und einer Halterung/Sockel aus Messing (Farbe: Gold), in den Abmessungen von ca. 2 x 6 x 3,3 cm, zusammen mit passenden Schrauben in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung verpackt. Der Möbelknopf ist als Möbelbeschlag dazu bestimmt an Möbeltüren oder Schubladen als Griff bzw. Knauf befestigt zu werden, um diese damit öffnen und schließen zu können. Wertverteilung: 85% Rosenquarz-Kristall und 15% Messing. Der natürliche Rosenquarz-Kristall wurde in folgenden Schritten bearbeitet: -grobe Form zugeschnitten -geschnitten -grundlegend geschliffen -grundlegend poliert -geschliffen -spiegelpoliert -per Hand mit Kupferdraht umwickelt (gezwirnt). Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Keine Ware des Abschnitts XV (kein Möbelbeschlag der Position 8302), weil Waren des Kapitels 71 vom Abschnitt XV ausgenommen sind (Anm. 1 e) zu Abschnitt XV). Der Rosenquarz, als Schmuckstein (Annex 1 der Erläuterungen zu Position 7103) bestimmt den Charakter der aus verschiedenen Materialien/Stoffen bestehenden Ware. Derartige Waren gehören als "Waren aus Schmucksteinen (andere als in Unterposition 7116 2011 genannte)" zur Unterposition 7116 2080 der Kombinierten Nomenklatur (KN).
Es handelt sich um eine Halskette mit einem runden Anhänger. Die Kette besteht aus unedlem Metall (Edelstahl), das vollständig mit einer Farbschicht-Vergoldung versehen ist. Der Anhänger ist ebenfalls aus unedlem Metall gefertigt und mit einem synthetischen, klaren Zirkonia-Stein in der Mitte verziert. Der Stein ist in einer runden Fassung eingefasst, die ein geriffeltes oder geflochtenes Design aufweist und ebenfalls vergoldet ist. Die Kette ist mit einem Karabinerverschluss und einer Verlängerungskette ausgestattet. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in der Unterposition 7116 2011 erfasste) Waren aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (synthetischen)", zur Unterposition 7116 2080 der Kombinierten Nomenklatur.
Sogenanntes Armband mit synthetischen Edelsteinen // Schmucksteinen (Zirkonia): Es handelt sich um ein Armband, das aus unedlem Metall Edelstahl gefertigt wurde und mit einem goldfarbenem Überzug versehen ist. Das Armband ist mit einer Reihe von klaren, synthetischen Steinen (Zirkonia) verziert, die in gleichmäßigen Abständen entlang der gesamten Länge des Armbands in Fassungen eingefasst sind. Die synthetischen Steine sind rund und klar, wodurch das Armband einen funkelnden Look erhält. Am Ende des Armbands befindet sich ein verstellbarer Verschluss, der ebenfalls aus unedlem Metall besteht, mit einer Verlängerungskette versehen ist sowie mit einem goldfarbenem Überzug versehen ist. -Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Ware aus Schmucksteinen (synthetischen)" zur Unterposition 7116 2080 der Kombinierten Nomenklatur (KN).
Notes that govern this classification
Zu Position 7116: Siehe Anmerkung 2 B) zu Kapitel 71.
Zu Unterposition 7116 20: 1. Gehänge (Plättchen, Kugeln usw.) aus Bergkristall für Beleuchtungskörper. 2. Armband, bestehend aus zwei glatten und einem geflochtenen Lederriemen und einer Doppelschließe aus unedlem Metall. Eines der Bänder weist ein dekoratives Element aus unedlem Metall auf. Auf der Innenseite die Schließe der Ware befindet sich auch ein ca. 1 mm großer synthetischer Edelstein (Zirkonia) (nicht sichtbar, wenn das Armband getragen wird). Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Einreihung von so genannten Haarbändern in die Kombinierte Nomenklatur (vgl. KN-Erläuterungen zu Position 9615, ABl. C 305 – Seite 5 vom 15.9.2017) Im Sinne der Position 9615 umfasst die Bezeichnung ‚Haarspangen und dergleichen‘ Waren aus festen Stoffen, da Waren dieser Position gewöhnlich aus unedlem Metall oder Kunststoff bestehen. Daher gehören Kopfbänder und Haarbänder nicht zu Position 9615. Diese werden wie folgt eingereiht: a) Haarbänder und Kopfbänder, bestehend z. B. …
1. Zu Kapitel 71 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 1 A) zu Abschnitt VI und der nachstehenden Ausnahmen, alle Waren, die ganz oder teilweise bestehen: a) aus echten Perlen oder Zuchtperlen oder aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) (RV E7101A00) oder b) aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen (RV E7101B00). 2. A) Zu den Positionen 7113, 7114 und 7115 gehören nicht Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nur als geringfügige Verzierungen oder als unwesentliche Zutaten (z. B. Monogramme, Ringbeschläge, Kanten) enthalten; auf diese Waren findet die vorstehende Anmerkung 1 b) keine Anwendung (RV E7102A00). B) Zu Position 7116 gehören nur Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nicht oder nur als geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten enthalten (RV E7102B00). 3. …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What does customs tariff code 7116.20.80 cover?
Code 7116.20.80 covers Other. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 7116.20.80?
The third-country duty rate for 7116.20.80 is 2.5 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 7116.20.80?
The first six digits form the HS code: 711620. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 7116.20.80 have?
7116.20.80 has eight digits and matches the EU Combined Nomenclature. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 7116.20.80 sit in the tariff?
7116.20.80 sits in this hierarchy: 71 NATURAL OR CULTURED PEARLS, PRECIOUS OR SEMI-PRECIOUS STONES, PRECIOUS METALS, METALS CLAD WITH PRECIOUS METAL, AND ARTICLES THEREOF; IMITATION JEWELLERY; COIN > 7116 Articles of natural or cultured pearls, precious or semi-precious stones (natural, synthetic or reconstructed) > 711620 Of precious or semi-precious stones (natural, synthetic or reconstructed). The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 7116.20.80?
Yes. The EBTI database holds decisions on 7116.20.80, for example DEBTI45018/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 7116.20.80 change?
7116.20.80 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.