Customs tariff code 7324.90.00: Other, andere, einschließlich Teile
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 7324.90.00 covers Other, andere, einschließlich Teile. TARIC holds no third-country duty rate of its own for this code; the rate follows from the declarable commodity code beneath it.
7324.90.00 is CN code in the EU customs tariff, in chapter 73. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.
- Customs code
- 7324.90.00
- Third-country duty
- See subdivision
- Declarable
- No
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
From HS code to customs tariff code 7324.90.00
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
| Tunisia | 0 % | Tariff preference |
| Morocco | 0 % | Tariff preference |
| Lebanon | 0 % | Tariff preference |
| Jordan | 0 % | Tariff preference |
| Egypt | 0 % | Tariff preference |
| EEA - European Economic Area | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Es handelt sich um einen Flaschensiphon, im Wesentlichen bestehend aus einem zylinderförmigen Hohlkörper (sog. Flasche) aus Stahl und Kunststoff mit zwei Anschlussöffnungen und einem aufschraubbaren Boden, einem Wandanschlussrohr aus Stahl, einem Gleitrohr aus Kautschuk oder Kunststoff, einem Tauchrohr aus Stahl und einer Wandabdeckung (Rosette) aus Stahl. Daneben sind mehrere Überwurfmuttern und Dichtungen darin verbaut. Das noch nicht zusammengesetzte Erzeugnis dient zum Anschluss eines Waschbeckens/-tisches mit dem Abgang der Abwasserleitung in der Wand und ist in einem Karton verpackt. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Sanitärartikel aus Stahl" zur Unterposition 7324 90 00 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um Haltevorrichtungen, im Wesentlichen bestehend aus einer zweiteiligen Wandauflageplatte (Anschraubplatte und Abdeckung), aus einer mit dieser über ein würfelförmiges Bauteil beweglich verbundenen Abdeckung (sog. Deckel) aus Blech sowie aus einem gewinkelten Haltebügel aus Draht, der sich unterhalb der Abdeckung befindet. Die Bauteile der Haltevorrichtungen sind entweder aus Stahl oder aus einer Zinklegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Zinkgehalt gefertigt. Stahl herrscht gegenüber der Zinklegierung gewichtsmäßig vor. Die Erzeugnisse sind zur Wandmontage bestimmt und dienen als Toilettenpapierhalter. Sie sind gemeinsam mit Montagematerial (Schrauben, Dübel und Werkzeug) in einer transparenten Verpackung aus Kunststoff mit Pappeinleger für den Einzelverkauf aufgemacht. Höhe: ca. 135 mm; Breite: ca. 120 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Toilettenartikel aus Stahl" zur Unterposition 7324 9000 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um sogenannte Brausehalterstangen, bestehend aus einer 90 cm langen, mit Kunststoff ummantelten Stange mit kreisrundem Querschnitt, aus Stahl, die mit einer mittels Hebelmechanik verstellbaren Vorrichtung aus Kunststoff zur Aufnahme eines Duschkopfes ausgestattet ist. Die Enden sind um 90° umgebogen und jeweils mit einer kreisrunden Rosette aus Kunststoff versehen. Die Erzeugnisse sind gemeinsam mit einer Anleitung und Montagematerial in einem Karton für den Einzelverkauf aufgemacht und dienen als Wandstangen für Handbrausen (nicht Gegenstand der vZTA) im Sanitärbereich. Stangendurchmesser: 33 mm; Rosettendurchmesser: 70 mm. - Antragstellerangaben - Bei den aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Waren bestimmt Stahl aufgrund des Umfangs und in Bezug auf die Bedeutung für die Verwendung den Charakter des Ganzen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Sanitär- oder Toilettenartikel aus Stahl" zur Unterposition 7324 9000 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um vollständig aus verchromtem Stahl gefertigte, sogenannte Brausehalterstangen, bestehend aus einer 60 cm langen Stange mit kreisrundem Querschnitt, die mit einer verstellbaren und mit einem Magneten ausgestatteten Haltevorrichtung zur Aufnahme eines Duschkopfes versehen ist. Die Enden der Stange sind jeweils mit rechtwinklig angebrachten, flachen Stützen und mit einer kreisrunden Rosette versehen. Die Rosetten sind jeweils mit zwei Dichtringen aus Kunststoff bzw. Schaumkunststoff ausgestattet. Die Erzeugnisse dienen als Wandstangen für Handbrausen (nicht Gegenstand der vZTA) im Sanitärbereich. Sie sind gemeinsam mit einer Montage- und Gebrauchsanleitung sowie Montage- und Dichtmaterial in einem Karton für den Einzelverkauf aufgemacht. Stangendurchmesser: 32 mm; Rosettendurchmesser: 65 mm. - Antragstellerangaben - Bei den aus verschiedenen Stoffen und Bestandteilen zusammengesetzten Waren bestimmt die Wandstange aus Stahl aufgrund des Umfangs und in Bezug auf die Bedeutung für die Verwendung den Charakter des Ganzen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Sanitär- oder Toilettenartikel aus Stahl" zur Unterposition 7324 9000 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um Erzeugnisse (sog. Rückenstützen), in Form einer annähernd L-förmig gebogenen Befestigungsplatte aus Stahl, an deren Vorderseite eine in etwa rechteckige, leicht gebogene Rückenlehne aus Kunststoff, mit abgerundeten Ecken, angebracht ist. Die Rückseite der Befestigungsplatte ist mit zwei waagerecht angebrachten Streben aus Stahl versehen, die am äußeren Ende abgewinkelt und mit einer kreisrunden Befestigungsvorrichtung zur Wandmontage ausgestattet sind. Die Erzeugnisse sind dazu bestimmt, hinter einer Toilette an der Wand montiert zu werden und dienen zum Abstützen des Rückens. Länge: 582 - 682 mm; Höhe: 330 mm; Tiefe: 150 mm. - Antragstellerangaben - Ein charakterbestimmender Stoff ist nicht ermittelbar, daher sind die Erzeugnisse in die von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen zuletzt genannte Position einzureihen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Sanitärartikel aus Stahl" zur Unterposition 7324 9000 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um quaderförmige, beschichtete Behälter aus Stahl mit einem Klappdeckel mit Hebelasche an der Oberseite und mit einer kreisrunden Entnahmeöffnung im unteren Bereich der Vorderseite. Im Inneren sind die Waren mit einer ausziehbaren Beutelhalterung und mit einer Unterteilung zur Aufnahme einer Hygienebeutel-Packung (nicht Gegenstand dieser vZTA) versehen. Die Rückseite ist speziell zur Wandmontage der Behälter ausgearbeitet. Die Erzeugnisse dienen im Bad zur Bereitstellung von Hygienebeuteln sowie zu deren Entsorgung. Sie sind gemeinsam mit Montagematerial und einer Anleitung in einem Karton für den Einzelverkauf aufgemacht. Breite: 160 mm; Höhe: 290 mm; Tiefe: 140 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel aus Stahl" zur Unterposition 7324 9000 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um Haltevorrichtungen, im Wesentlichen bestehend aus einer zweiteiligen Wandauflageplatte (Anschraubplatte und Abdeckung), aus einer mit dieser über ein würfelförmiges Bauteil beweglich verbundenen Abdeckung (sog. Deckel) aus Blech sowie aus einem gewinkelten Haltebügel aus Draht, der sich unterhalb der Abdeckung befindet. Die Bauteile der Haltevorrichtungen sind entweder aus Stahl oder aus einer Zinklegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Zinkgehalt gefertigt. Stahl herrscht gegenüber der Zinklegierung gewichtsmäßig vor. Die Erzeugnisse sind zur Wandmontage bestimmt und dienen als Toilettenpapierhalter. Sie sind gemeinsam mit Montagematerial (Schrauben, Dübel und Werkzeug) in einer transparenten Verpackung aus Kunststoff mit Pappeinleger für den Einzelverkauf aufgemacht. Höhe: ca. 135 mm; Breite: ca. 120 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Toilettenartikel aus Stahl" zur Unterposition 7324 9000 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um ein nahezu L-förmiges Gestänge, das zur Befestigung an der Wand bestimmt und im Hinblick darauf entsprechend ausgestattet und hergerichtet ist. Die Stangen bestehen aus außenseitig mit Kunststoff überzogenem Stahl. Weitere Einzelteile bestehen vollständig aus Stahl (Gewindeeinsätze und Rosetten) oder vollständig aus Kunststoff (gelochte Zwischenringe und Abdeckungen für die Rosetten). Die längere der beiden Stangen dient als senkrechte Wandstange für Handbrausen im Sanitärbereich und ist dafür mit einem verstellbaren Gleiter aus Kunststoff zur Aufnahme einer Handbrause ausgerüstet. Die kürzere Stange soll Menschen mit eingeschränkter Mobilität als waagerechter Haltegriff dienen. Das noch nicht vollständig zusammengesetzte Gestänge ist gemeinsam mit Montagematerial (Schrauben und Dübel) sowie einer Montageanleitung (broschiert) in einem Karton verpackt. - Antragstellerangaben - Das Gestänge bestimmt nach der Bedeutung für die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf. Stahl bestimmt nach der Bedeutung für die Verwendung hinsichtlich der Stabilität den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Sanitär- oder Toilettenartikel aus Stahl" zur Unterposition 7324 90 00 der Kombinierten Nomenklatur.
Notes that govern this classification
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Diese Position umfasst eine große Anzahl von Eisen- und Stahlwaren, die in anderen Positionen der Nomenklatur nicht genauer erfasst sind und die für Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenzwecke verwendet werden. Diese Waren können gegossen sein oder aus Blech, Bandstahl, Draht, Gittern oder Geweben usw. bestehen und in beliebigen Fertigungsverfahren (Gießen, Schmieden, Stanzen, Prägen, Treiben usw.) hergestellt sein. Sie können mit Griffen, Deckeln und anderen Teilen oder anderem Zubehör aus anderen Stoffen versehen sein oder teilweise aus anderen Stoffen bestehen, sofern sie den Charakter von Artikeln aus Eisen oder Stahl behalten. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (442. Sitzung vom 20. bis 22. Februar 2008): Eine Badewanne, die aus den beiden Materialien Glas (Seitenwände) und Stahl (Boden) besteht, ist zur Verwendung als Sanitärobjekt vorgesehen. (Siehe Fotografie.) Die Einreihung richtet sich nach den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und nach dem Wortlaut des KN-Codes 7020 00 und 7020 00 80. Eine Einreihung in die Position 7017 als „Glasware für Laboratorien, hygienische oder pharmazeutische Bedarfsartikel“ ist ausgeschlossen, weil diese Position keine Waren für sanitäre Zwecke umfasst. …
1. Als „Gusseisen" im Sinne des Kapitels 73 gelten durch Gießen hergestellte Erzeugnisse, deren chemische Zusammensetzung nicht der für Stahl nach Anmerkung 1 d) zu Kapitel 72 entspricht und in denen Eisen gegenüber jedem anderen Element gewichtsmäßig vorherrscht (RV E7301000). 2. Als „Draht" im Sinne des Kapitels 73 gelten warm- oder kalthergestellte Erzeugnisse mit beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 16 mm oder weniger beträgt (RV E7302000).
1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What does customs tariff code 7324.90.00 cover?
Code 7324.90.00 covers Other, andere, einschließlich Teile. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 7324.90.00?
TARIC holds no third-country rate of its own for 7324.90.00. The rate follows from the declarable commodity code beneath it.
What is the HS code for 7324.90.00?
The first six digits form the HS code: 732490. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 7324.90.00 have?
7324.90.00 has eight digits and matches the EU Combined Nomenclature. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 7324.90.00 sit in the tariff?
7324.90.00 sits in this hierarchy: 73 ARTICLES OF IRON OR STEEL > 7324 Sanitary ware and parts thereof, of iron or steel > 732490 Other, including parts. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 7324.90.00?
Yes. The EBTI database holds decisions on 7324.90.00, for example DEBTI50722/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 7324.90.00 change?
7324.90.00 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.